Kurzzeitpflege in Mecklenburg-Vorpommern - Anbieter in Ihrer Nähe vergleichen
Kurzzeitpflege in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt vollstationär, sofern der Aufwand der Pflegeleistung für Rentner sporadisch größer und dementsprechend nicht in der privaten Wohnumgebung zu bewältigen ist. Verhinderungspflege jedoch, beschreibt die stellvertretende ambulante Pflegeversorgung, wenn der verantwortliche Seniorenbetreuer temporär verhindert sein sollte, während für beide Fälle höchstenfalls vier Wochen im Jahr von der Pflegekasse finanziert werden. Während Kurzzeitpflege den Sinn hat, Pflegebedürftige nach zum Beispiel einer Krankenhausbehandlung wieder auf das Leben daheim einzustellen, bietet Verhinderungspflege einen optimalen Ersatz, falls pflegende Familienmitglieder eine Verschnaufpause brauchen sollten.










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