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Intensivpflege | Ambulante und stationäre Versorgung

Erstelldatum: 10.04.2026
|
Zuletzt geändert: 10.04.2026

Intensivpflege: Das müssen Sie wissen

Die Intensivpflege ist eine besondere Form der Pflege. Sie richtet sich an schwerstpflegebedürftige Menschen und kann sowohl zu Hause als auch in einem Intensivpflegeheim oder in einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft erfolgen. Häufig werden Intensivpflegedienste beispielsweise bei Wachkoma-Patienten oder schweren neurologischen Erkrankungen eingesetzt.

Gerade für pflegende Angehörige spielt die Intensivpflege eine entscheidende Rolle, denn die Betreuung eines schwerstpflegebedürftigen Menschen lässt sich nur sehr schwer allein bewältigen. Wir erklären Ihnen, was ein Intensivpflegedienst genau macht, welche Pflegemodelle es gibt und mit welchen Kosten und Zuschüssen Sie rechnen können.

Lesen Sie hier alles zum Thema Intensivpflege:

In den häufigsten Fragen finden Sie eine Zusammenfassung zum Thema.

Stoppuhr-Icon Kurzgesagt: Intensivpflege
  • Intensivpflege findet zu Hause, in einer WG oder stationär statt.
  • Pflegefachkräfte betreuen Ihren Angehörigen rund um die Uhr.
  • In den ersten 28 Tagen tragen Sie anteilig zehn Prozent der Kosten.

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Was ist Intensivpflege?

intensivpflege-pflegerin-und-senior Bei der Intensivpflege wird Ihr schwerstpflegebedürftiger Angehöriger von einer examinierten Pflegefachkraft betreut. Entscheidend ist dabei, dass die Versorgung rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche gewährleistet ist.

Die Betreuung muss nicht zwangsläufig stationär in einem Krankenhaus stattfinden. Sie kann auch in einem Intensivpflegeheim oder in einer Intensivpflege-WG erfolgen. Dank medizinischer Fortschritte ist Intensivpflege heute auch im eigenen Zuhause möglich. In diesen Fällen spricht man von außerklinischer Intensivpflege.

Im Gegensatz zur Grund- und Behandlungspflege, wie sie gewöhnliche ambulante Pflegedienste übernehmen, umfasst die Intensivpflege deutlich komplexere Aufgaben. Da jederzeit ein lebensbedrohlicher Notfall auftreten kann, ist das Pflegepersonal speziell geschult und kann schnell helfen.

Typische Leistungen sind zum Beispiel:

  • Weaning, die Entwöhnung von Beatmungsgeräten
  • Intensivtherapien wie Dialyse oder Schmerztherapie
  • Absaugen von Trachealkanülen
  • Insulintherapie bei Diabetes mellitus
  • Heimbeatmung im Rahmen der außerklinischen Intensivpflege

Außerklinische Intensivpflege: Modelle

Die Intensivpflege wird nicht ausschließlich stationär im Krankenhaus erbracht. Neben der klinischen Versorgung auf Intensivstationen gibt es die Möglichkeit der außerklinischen Intensivpflege. Grundsätzlich werden hierbei nach SGB V §37c drei verschiedene Pflegemodelle der Intensivpflege unterschieden:

  • Intensivpflege zu Hause
  • Intensivpflege in einer Wohngemeinschaft
  • Intensivpflege in einem Intensivpflegeheim

Die Pflege zu Hause ist für viele die erste Wahl, da der Patient in seiner gewohnten Umgebung bleiben kann. Dort wird er rund um die Uhr von einer Pflegekraft betreut. Bei der Pflege in einer Wohngemeinschaft leben dagegen meist zwischen drei und zwölf Bewohner zusammen und werden durch ein Team von Pflegefachkräften ebenfalls rund um die Uhr versorgt. Die stationäre Versorgung in einem Intensivpflegeheim wird häufig bei besonders schweren Krankheitsbildern eingesetzt.

Die außerklinische Intensivpflege versorgt Menschen, die durch ihre Krankheit einen sehr hohen medizinischen Pflegebedarf haben. Das betrifft unter anderem Patienten, die im Wachkoma liegen oder beatmet werden müssen oder auch Menschen mit Querschnittslähmung oder speziellen Tumorerkrankungen.

Häufige Diagnosen in der Intensivpflege sind:

  • Apallisches Syndrom (Wachkoma)
  • Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)
  • weit fortgeschrittene Tumorerkrankungen
  • hypoxische Hirnschäden nach einer Reanimation
  • hohe Querschnittslähmungen
  • schwere Schädel-Hirn-Traumata
  • chronisch-obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
  • respiratorische Insuffizienz (Ateminsuffizienz)

1 zu 1 Intensivpflege

Die 1 zu 1 Intensivpflege meint die Pflege im häuslichen Umfeld. Der Patient bleibt in seiner gewohnten Umgebung und wird von genau einer Pflegefachkraft betreut, die durch ihre Ausbildung und regelmäßige Fortbildungen auf die Intensivpflege spezialisiert ist. Zudem sind die Behandlungen dabei individuell auf den jeweiligen Patienten abgestimmt und werden genau mit Fachärzten abgesprochen.

Durch die 1 zu 1 Intensivpflege kann dem häufigen Wunsch nachgegangen werden, zuhause zu bleiben. Gewohnte Abläufe und die Nähe zur Familie können dabei das persönliche Wohlbefinden unterstützen. Zudem ermöglicht es diese Form der Intensivpflege ein vertrauensvolles Miteinander, wodurch die Pflegefachkraft einfacher auf individuelle Bedürfnisse eingehen kann.

Intensivpflege in Wohngemeinschaften

Bei einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft leben zwischen drei und zwölf Personen gemeinsam in einer speziell ausgestatteten WG. Auch sie werden von Pflegefachkräften betreut, wobei sich meist eine Fachkraft um drei Patienten kümmert.

Die Pflege in einer WG ist eine Alternative, wenn die Pflege im eigenen Zuhause nicht möglich ist. Persönliche Möbel und Gegenstände können in das eigene WG-Zimmer mitgebracht werden und schaffen eine vertraute Atmosphäre. Küche, Dusche und Gemeinschaftsräume dagegen stehen allen Bewohnern frei zur Verfügung.

Die Bewohner von Intensivpflege-Wohngemeinschaften erleben ein gemeinsames Alltagsleben, bei dem sich auch Freundschaften entwickeln können. Bei dieser Form der Intensivpflege muss jedoch bedacht werden, dass die Kosten für Miete und Verpflegung selbst zu tragen sind, da Kranken- und Pflegekassen diese Ausgaben nicht übernehmen.

Hinweis: Für Personen, die auf Heimbeatmung angewiesen sind, gibt es spezielle Beatmungs-WGs.

Intensivpflegeheim

Die stationäre Intensivpflege in einem Intensivpflegeheim ist dann erforderlich, wenn es sich um einen besonders schweren Krankheitsverlauf handelt und spezielle Geräte für die Pflege benötigt werden. In manchen Fällen ist ein Intensivpflegeheim auch eine Übergangslösung zwischen Klinik und ambulanter Intensivpflege.

Die Plätze in einem Intensivpflegeheim sind stark begrenzt, weshalb Personen mit einem Pflegegrad Vorrang gegeben wird. Grundsätzlich wird nach SGB XII § 13 allerdings die ambulante Intensivpflege der stationären Intensivpflege vorgezogen. Ziel ist es, Krankenhäuser zu entlasten und gleichzeitig bietet die ambulante Intensivpflege Betroffenen in der Regel mehr Vorteile.

Aufgaben der Intensivpflege

Die Aufgaben in der Intensivpflege sind äußerst vielfältig. An erster Stelle stehen vorbeugende und rehabilitative Maßnahmen, die darauf abzielen, Krankheitsverläufe zu stabilisieren und Beschwerden zu lindern. Neben der kontinuierlichen Überwachung des Patienten und der Verabreichung von Medikamenten haben Pflegefachkräfte noch zahlreiche weitere Aufgabenbereiche.

Je nach individuellem Bedarf des Patienten können diese wie folgt aussehen:

  • Kontrolle von Vitalzeichen wie Blutdruck und Atmung
  • Beatmungspflege und Wechsel der Trachealkanülen
  • Verabreichung von Medikamenten, Infusionen oder spezieller Ernährung
  • Sekretmanagement, also das Absaugen von Schleim
  • Mobilisation und Lagerung
  • Psychosoziale Unterstützung
Kurz erklärt: Außerklinische Intensivpflege

Damit Sie sich schnell einen Überblick über die außerklinische Intensivpflege verschaffen können, haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu Kosten, Finanzierung und Voraussetzungen in nur 2 Minuten in unserem Erklär-Video zusammengefasst.

Intensivpflege: Kosten

intensivpflege-haende-halten-2 Ist die Intensivpflege notwendig, werden die jeweiligen Kosten anteilig von den Pflege- und Krankenkassen übernommen. Dabei wird zwischen Behandlungspflege und Grundpflege unterschieden. Für die Kosten der Behandlungspflege ist die Krankenkasse zuständig. Dabei erfolgt die Abrechnung meist direkt mit dem Pflegedienst. Die Kosten der Grundpflege übernimmt die Pflegekasse. Wie hoch die Kostenübernahme hier ausfällt, ist vom jeweiligen Pflegegrad abhängig.

Wichtig: In den ersten 28 Tagen der Intensivpflege fällt für Sie ein Eigenanteil von zehn Prozent der Pflegekosten an, danach verfällt er automatisch.

Welche Kosten für die Intensivpflege genau anfallen, ist abhängig von der Art der Pflege und von Patient zu Patient unterschiedlich.

  • Bei der häuslichen Intensivpflege muss das Zuhause an die Bedürfnisse des Patienten angepasst werden. Dazu gehören beispielsweise eine ebenerdige Dusche, ein Treppenlift oder ein rollstuhlgerechter Zugang. Für solche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen fallen Kosten an, die von der Pflegekasse mit einem Zuschuss von 4.180 Euro gefördert werden.
  • Bei einer Unterbringung in einer Pflege-WG entstehen neben den Pflegekosten Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung, die selbst erbracht werden müssen.
  • Die Höhe der Kosten bei der stationären Intensivpflege ist vom Pflegeaufwand und den konkreten Aufgaben der Pflegefachkraft abhängig.

Darüber hinaus können Sie noch diverse weitere Zuschüsse beantragen. Der Strom, der für einige medizinische Geräte notwendig ist, wird Ihnen von Ihrer Krankenkasse teilweise rückerstattet. Auch die Kosten für Hilfsmittel wie Badewannenlifte oder Pflegebetten werden Ihnen von der Krankenkasse erstattet, wenn Sie eine Hilfsmittelordnung vom behandelnden Arzt vorlegen können.

Zuschüsse & Finanzierung der Intensivpflege

Bei den Kosten für Intensivpflege ist Ihr Eigenanteil verglichen mit anderen Pflegesituationen überschaubar, da die Kranken- und Pflegekassen einen Großteil der anfallenden Kosten übernehmen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlungspflege, die Pflegekassen wiederum sind für die Kosten der Grundpflege verantwortlich.

Während der ersten 28 Tage der Intensivpflege müssen Sie als Pflegebedürftiger lediglich Ihren Eigenanteil von 10 Prozent übernehmen. Können Sie das nicht, können Sie beim Sozialamt Unterstützung beantragen. Zusätzlich können Sie mit vorliegendem Pflegegrad weitere Leistungen der Pflegekasse nutzen, darunter der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich. Außerdem stehen Ihnen monatlich 42 Euro für Pflegehilfsmittel zur Verfügung.

Kümmern Sie sich als Angehöriger um die pflegebedürftige Person, haben auch Sie Anspruch auf Entlastungsleistungen, beispielsweise das Pflegegeld als zusätzlicher Zuschuss oder die Kurzzeitpflege zur Erholung.

Intensivpflege in der Nähe – wie findet man geeignete Anbieter?

seniorin-decke-pflegekraft Wird ein naher Angehöriger intensivpflegebedürftig, ist es ratsam, dass Sie eine Pflegeeinrichtung in der Nähe suchen. In der Praxis ist die Suche allerdings oft herausfordernd, da viele Intensivpflegedienste stark ausgelastet sind. Lassen Sie sich hierbei helfen und nutzen Sie die Unterstützung von Pflegestützpunkten oder einer Pflegeberatung.

Vergleichen Sie bei Ihrer Suche mehrere Angebote aus Ihrer Umgebung und achten Sie dabei besonders auf Qualitätskriterien, damit die intensive medizinische Versorgung sichergestellt werden kann. Darunter fallen unter anderem eine hohe Pflegefachkraftquote, nachgewiesene Beatmungskompetenz sowie eine Intensivzulassung.

Vorteile & Herausforderungen der Intensivpflege zu Hause

Bei der Intensivpflege stellt sich die Frage, ob diese Art der Pflege für Ihren Angehörigen zu Hause, in einer WG oder in einem Intensivpflegeheim am besten ist. Sofern es möglich ist, ist die ambulante Intensivpflege der stationären Intensivpflege vorzuziehen. Dabei kann sich die Pflege in den eigenen vier Wänden positiv auf die Gesundheit des Pflegebedürftigen auswirken und hat mehrere Vorteile:

  • Intensive Umsorgung von einer Pflegefachkraft bei der 1:1 Intensivpflege
  • Zuschüsse für wohnraumverbessernde Maßnahmen von der Pflegekasse
  • geringer Eigenanteil der Intensivpflege für die ersten 28 Tage
  • Möglichkeit, im gewohnten Umfeld zu wohnen

Allerdings muss beachtet werden, dass die Intensivpflege zu Hause mit viel Vorbereitung und erforderlichen Umbauten verbunden ist.

Hilfsmittel für die häusliche Intensivpflege

Als Hilfsmittel gelten Artikel, welche die häusliche Intensivpflege erleichtern. Haben Sie einen anerkannten Pflegegrad, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf diese Hilfsmittel. Monatlich erhalten Sie kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 Euro über die Pflegekasse. Dazu zählen unter anderem Desinfektionsmittel und Schutzbekleidung.

Benötigen Sie weitere Hilfsmittel wie Rollstühle oder Pflegebetten, werden diese von der Krankenkasse übernommen. Voraussetzungen sind hierfür ein Rezept von Ihrem Arzt und die Listung im Hilfsmittelverzeichnis. Ebenso übernimmt die Krankenkasse medizinische Geräte wie Beatmungs- oder Absauggeräte. Auch zusätzliche Stromkosten, die durch solche Geräte entstehen, erhalten Sie erstattet.

Intensivpflege in der Wohngemeinschaft
Ein persönlicher Erfahrungsbericht von Anette N.

Die schwere Pflegebedürftigkeit kam plötzlich und traf die Familie von Helmut R. mit voller Wucht. Während einer Zeit großer Ungewissheit ergriff Anette N., die Tochter von Helmut R., die Initiative. In der Intensivpflege-WG „Morgentau“ fand Helmut R. dank der Hilfe seiner Tochter ein neues Zuhause.

"Über den gesundheitlichen Zustand von meinem Vater sind wir alle immer sehr gut informiert.", sagt Anette N.
"Über den gesundheitlichen Zustand von meinem Vater sind wir alle immer sehr gut informiert.", sagt Anette N.

Manchmal frage ich mich heute, wo ich damals die Kraft herhatte. Es schien als würde die Zeit stillstehen, nachdem mein Vater so unerwartet krank wurde. Wie als wären wir in einer Schockstarre waren wir als Familie auf einmal ganz unsicher, was die Zukunft bringt. Aber dann dachte ich mir: Ich muss das jetzt regeln. Sonst hat Papa immer alles geregelt, und ich als älteste Tochter musste das in dem Moment für ihn übernehmen.

In einem Informationsblatt im Krankenhaus erfuhr ich vom Verbund Pflegehilfe. Ich hatte bereits mit Schwestern und Sozialdienst gesprochen, und ein paar Kleinigkeiten waren auch schon geregelt. Aber die große Ungewissheit war noch da: Wo soll Papa unterkommen? Ich habe mich auf der Webseite eingetragen und bekam super schnell einen Rückruf. Der freundliche Pflegeberater nahm sich mir direkt an, hörte mir geduldig zu und ging danach ganz bedacht und gründlich die nächsten Schritte mit mir durch.

Eine Intensivpflege-WG schien mir die beste Entscheidung zu sein, und der Verbund Pflegehilfe konnte mir gleich mehrere Anbieter empfehlen. Jetzt lebt mein Vater schon seit fast einem Jahr in der Intensivpflege-WG. Wir gehen ihn so oft wie es nur geht besuchen, oft schaue ich nach der Arbeit vorbei, da die Wohnanlage ganz in der Nähe von meinem Büro ist. Über den gesundheitlichen Zustand von meinem Vater sind wir alle immer sehr gut informiert, denn das Pflegepersonal ist wirklich darauf bedacht, dass wir alle Informationen bekommen.

Ich möchte es jetzt nicht zu früh sagen, aber vielleicht kann mein Vater sogar bald wieder nach Hause. Na ja was heißt bald, ein paar Monate wird es wohl schon noch dauern. Aber wir sind gerade in der Planung für eine Lösung in meinem Elternhaus. Das wäre wirklich die ideale Lösung für uns alle, auch wenn Papa sicher die anderen Bewohner vermissen würde. Aber zu Hause ist es ja doch immer am schönsten.

Wir danken Frau N. für den Bericht und wünschen der ganzen Familie alles Gute für die Zukunft.

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Bei der Intensivpflege werden schwerstpflegebedürftige Menschen versorgt. Die außerklinische Intensivpflege findet außerhalb einer Klinik statt. Das kann die Intensivpflege zu Hause, in einer Pflege-WG oder auch in einem Intensivpflegeheim sein.

Der Intensivpflegedienst unterscheidet sich von ambulanten Pflegediensten, da das Pflegepersonal speziell für die Intensivpflege geschult ist und regelmäßig Fortbildungen besucht.

Die Kosten für Intensivpflege sind von verschiedenen Faktoren wie dem Umfang der Pflegeleistungen und der Art der Unterbringung abhängig. Der Eigenanteil, den ein Pflegebedürftiger dafür zahlen muss, liegt bei zehn Prozent der Gesamtkosten für die erste 28 Tage. Danach verfällt der Eigenanteil.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der sogenannten Behandlungspflege im Rahmen der außerklinischen Intensivpflege. Dazu gehören medizinisch notwendige Leistungen wie zum Beispiel die Beatmungsüberwachung oder Medikamentengabe. Kosten der Grundpflege übernimmt die Pflegekasse.

Bei der Intensivpflege-WG werden zwischen mehrere Personen in einer Wohngemeinschaft gemeinsam von mehreren Pflegefachkräften gepflegt. Jeder Patient hat dabei sein eigenes Zimmer; Gemeinschaftsräume und Bäder hingegen werden von den Bewohnern gemeinsam genutzt.

Die 1 zu 1 Intensivpflege bedeutet im Gegensatz zur 1 zu 3 Pflege, dass für eine pflegebedürftige Person jeweils eine Pflegefachkraft zur Verfügung steht. Sie findet beim Patienten zuhause statt.

Weaning ist Englisch und bedeutet Beatmungsentwöhnung. Patienten, die lange Zeit an ein Beatmungsgerät angeschlossen waren, müssen sich erst wieder Schritt für Schritt an die selbstständige Atmung gewöhnen.

Die Beatmungspflege wird bei allen Patienten angewandt, die an ein Beatmungsgerät angeschlossen sind. Dieses Beatmungsgerät wird auch als Respirator bezeichnet.

Die Kosten für die Intensivpflege werden anteilig von Pflege- und Krankenkasse übernommen. Mit Pflegegrad können Sie für die Grundpflege Pflegesachleistungen beantragen. Für die Pflege zuhause stehen außerdem das Pflegegeld und der Entlastungsbeitrag zur Verfügung.

Unsere geschulten Pflegeberater informieren Sie kostenlos und unverbindlich rund um das Thema Intensivpflege. Gemeinsam finden wir mit Ihnen eine passende Lösung für Ihren Angehörigen.

Erstelldatum: 10.04.2026

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Zuletzt geändert: 10.04.2026

Quellenangaben
(1)

Advita Pflege (2026): Außerklinische Intensivpflege. https://www.advita.de/leistungen/intensivpflege (letzter Abruf: 10.04.2026)

(2)

AOK (2025): Außerklinische Intensivpflege. https://www.aok.de/pk/leistungen/medizinische-behandlung/ausserklinische-intensivpflege/ (letzter Abruf: 10.04.2026)

(3)

Gesund.bund.de (2025): Außerklinische Intensivpflege: Versorgung im schweren Krankheitsfall. https://gesund.bund.de/ausserklinische-intensivpflege (letzter Abruf: 10.04.2026)

(4)

Medi-Karriere (2025): Intensivpflege: Aufgaben, Tätigkeiten und Beruf.https://www.medi-karriere.de/magazin/intensivpflege/ (letzter Abruf: 10.04.2026)

(5)

Sozialgesetzbuch V § 37c (1988): Außerklinische Intensivpflege. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__37c.html (letzter Abruf: 10.04.2026)

(6)

Sozialgesetzbuch VII § 13 (2003): Leistungen für Einrichtungen, Vorrang anderer Leistungen https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__13.html (letzter Abruf: 10.04.2026)

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