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Kombinationsleistungen in der Pflege

Flexibilität in der häuslichen Pflege: Kombinationsleistungen nutzen

Angehörige stehen oftmals vor der Herausforderung, die beste Unterstützung und Betreuung für ihre pflegebedürftigen Liebsten zu finden. In vielen Fällen wird die Pflege von Familienmitgliedern übernommen. Pflegende Angehörige führen die Pflegetätigkeit meist neben ihrem Beruf aus, was schnell zu einer Doppelbelastung führen kann.

Eine bedeutende Unterstützung bieten hierbei Kombinationsleistungen. Mithilfe der Kombinationsleistungen besteht die Möglichkeit, eine flexible Kombination aus professioneller Pflegeunterstützung und finanziellen Hilfen zu erhalten und die bestmögliche Betreuung für die pflegebedürftige Person zu ermöglichen.

Erfahren Sie mehr zu den folgenden Themen:

Definition: Was sind Kombinationsleistungen?
Nutzung: Wofür können Kombinationsleistungen genutzt werden?
Die Zusammensetzung und Berechnung von Kombinationsleistungen
Wer hat Anspruch auf Kombinationsleistungen?
Die Beantragung der Leistungen

Die wichtigsten Informationen finden Sie zusammengefasst in den häufigsten Fragen.

Stoppuhr-Icon Kurzgesagt: Kombinationsleistungen
  • Pflegegeld und Pflegesachleistungen können kombiniert werden.
  • Häuslich gepflegte Personen ab Pflegegrad 2 haben Anspruch.
  • Kombinationsleistungen werden anteilig berechnet.

Was sind Kombinationsleistungen?

intensivpflege-kosten-wgKombinationsleistungen sind die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Im Sozialgesetzbuch- Elftes Buch - Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) nach § 38 Kombination von Geldleistung und Sachleistung ist geregelt, dass der Bezug von Pflegegeld und von ambulanten Pflegesachleistungen in der häuslichen Pflege miteinander kombiniert werden kann.

Nehmen Pflegebedürftige in einem Monat Pflegesachleistungen nur teilweise in Anspruch, erhalten sie nebenbei ein anteiliges Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes vermindert sich prozentual in dem Umfang, in dem die Pflegesachleistung genutzt wurde.1

Die Kombination aus den Geld- und Sachleistungen hilft dabei, die Pflege an die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen. Zudem können pflegende Angehörige durch ambulante Pflegedienste bei der Pflege unterstützt werden. Wichtig zu wissen ist, dass pflegebedürftige Personen an ihre Entscheidung, in welchem Verhältnis sie die Geld- und Sachleistungen in Anspruch nehmen wollen, für sechs Monate gebunden sind.

Vorteile der Kombinationspflege

Die Kombination aus den beiden Leistungsarten bietet für Pflegebedürftige als auch pflegende Angehörige Vorteile, die den Pflegealltag erleichtern. Das Teilen der Pflegetätigkeit mit einer ambulanten Pflegekraft entlastet Angehörige sowohl zeitlich als auch fachlich. Professionelle Pflegedienste können Aufgaben übernehmen, die für pflegende Angehörige herausfordernder sind und ihr Fachwissen teilen. Durch hilfreiche Tipps kann der Pflegealltag effizienter und angenehmer gestaltet werden.

Voraussetzungen für die Kombinationsleistungen

Um Kombinationsleistungen nutzen zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  1. Der Pflegegrad
    Der Pflegebedürftige muss einen anerkannten Pflegegrad besitzen, der durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung festgestellt wird. Da Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen hat, besteht auch keine Möglichkeit auf Kombinationsleistungen. Anspruch haben nur pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2.

    Personen mit Pflegegrad 1 können jedoch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie den Entlastungsbetrag nutzen. Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf den Zuschuss der Pflegeversicherung in Höhe von 125 Euro monatlich.

  2. Häusliche Pflege
    Die Geld- und Sachleistungen dienen als zusätzlicher Zuschuss für die häusliche Pflege. Um Kombinationsleistungen nutzen zu können, muss die Pflege daher zuhause oder in einer betreuten Wohngemeinschaft stattfinden. Pflegebedürftige die stationär gepflegt werden sind von dieser Leistung ausgeschlossen.

  3. Teilweise Inanspruchnahme
    Die Pflegesachleistungen, die der Pflegebedürftige vom Pflegedienst beansprucht, dürfen nicht voll ausgeschöpft werden, um den Anspruch auf das prozentuale Pflegegeld nicht zu verlieren.

  4. Beantragung der Kombinationsleistung
    Um das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen in Kombination nutzen zu können, muss ein Antrag auf Kombinationsleistungen bei der Pflegekasse gestellt werden.

Nutzung von Kombinationsleistungen

ambulante pflege Kosten_SeniorinDie Kombination des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen ermöglicht es, die Leistungen an die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen. Mithilfe der Kombinationsleistungen können ambulante Betreuungsdienste finanziert werden, die spezifische Pflegeaufgaben übernehmen und pflegende Angehörige entlasten.

Zudem kann eine professionelle Pflegekraft ihr Wissen weitergeben und die Pflegeperson fachlich beraten. Typische Aufgaben eines ambulanten Pflegedienst sind beispielsweise die Unterstützung bei der Körperhygiene, die medizinische Behandlungspflege und Hilfe im Haushalt.

Ein weiterer Vorteil bei der Nutzung von Kombinationsleistungen ist, dass eine flexible Anpassung der Pflegeleistungen möglich ist, sollten sich die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person ändern. Somit bietet die Kombination der Leistungen die Möglichkeit, die professionelle Pflege mit der häuslichen Betreuung zu verbinden und eine maßgeschneiderte Lösung für die individuelle Pflegesituation zu finden.

Kombinationsleistungen bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

ambulante pflege aufgaben_VerhinderungspflegeAls Pflegeperson tragen Sie eine große Verantwortung für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen. Allerdings ist es auch wichtig, auf Ihre eigene Gesundheit zu achten, denn nur wenn Sie selbst gesund sind, können Sie optimale Pflege leisten. Bewusste Auszeiten sind daher gelegentlich notwendig, besonders wenn Sie selbst erkrankt sind.

In Fällen wie diesen, bieten Betreuungsangebote wie die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege eine wertvolle Unterstützung, die es ermöglichen, Ihren Angehörigen während Ihrer Abwesenheit weiterhin bestens zu versorgen. Sie können dadurch eine bewusste und erforderliche Pause einlegen, ohne sich Sorgen machen zu müssen.

Während einer Kurzzeitpflege wird ein anteiliges Pflegegeld für bis zu acht Wochen und während einer Verhinderungspflege bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr bezahlt. Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, werden die Bedingungen der Verhinderungspflege ab Juli 2025 an die der Kurzzeitpflege angepasst und beide Leistungsarten können mit dem neuen Entlastungsbudget flexibel genutzt werden. Für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 4 und 5, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wurde das Gesetz schon zum 01. Januar 2024 vorgezogen.

Der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Verhinderungspflege: Können Angehörige die Pflege vorübergehend nicht übernehmen, beispielsweise aufgrund von Urlaub oder Krankheit, kann mithilfe der Verhinderungspflege die Zeit des Ausfalls überbrückt werden. Die Pflegetätigkeit wird hierbei entweder von einer professionellen Pflegekraft oder von Nachbarn, Freunden oder Verwandten übernommen.

Dadurch kann der Pflegebedürftige in seinem geliebten Zuhause bleiben und wird weiterhin bestens versorgt. Die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege sind, dass in häuslicher Umgebung gepflegt wird und der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 besitzt.

Kurzzeitpflege: Die Kurzzeitpflege ist eine stationäre Überbrückungspflege, die auch als Notfallpflege bezeichnet wird. Oft wird diese nach Operationen in Anspruch genommen, zur Genesung, bis Ihr Angehöriger zurück ins eigene Zuhause kommen kann. Bei der Kurzzeitpflege zieht Ihr Angehöriger vorübergehend in ein Pflegeheim.

Pro Jahr haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 Anspruch auf acht Wochen Kurzzeitpflege. Kurzzeitpflegeplätze müssen im Voraus beantragt werden, da anfallende Kosten nicht rückwirkend übernommen werden. Zudem gibt es in vielen Pflegeeinrichtungen lange Wartelisten. Stellen Sie daher sicher, dass Sie bei planbaren Abwesenheiten, den Antrag rechtzeitig stellen.

Wie setzen sich Kombinationsleistungen zusammen?

Als Kombinationsleistung bezeichnet man die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Die Höhe der Leistung ist abhängig vom Pflegegrad und der Höhe der Pflegesachleistungen, die für den jeweiligen Pflegegrad zustehen. Da bei Pflegegrad 1 kein Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen besteht, ist auch keine Kombination der Leistungen möglich.

Das Pflegegeld ist ein monatlicher Zuschuss für die häusliche Pflege. Durch die Pflegegeld-Erhöhung steht Ihnen seit Januar 2024 ein Pflegegeld in Höhe von 332 Euro bis 947 Euro zu. Die Geldleistung wird jeden Monat von der Pflegekasse an die pflegebedürftige Person überwiesen. Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden, dient jedoch meist als Entschädigung der Pflegeperson. Wichtig ist, dass die häusliche Pflege gesichert ist.

Pflegesachleistungen dienen zur Finanzierung von ambulanten Pflegediensten. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können das Budget nutzen, um Pflegeaufwendungen von anerkannten Pflegediensten oder anerkannten selbstständigen Pflegekräften zu finanzieren. Die Pflegedienste rechnen die Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Ein höherer Pflegegrad bedeutet auch ein höheres monatliches Leistungsbudget. Im Zuge der neuen Pflegereform wurden die Beträge mit Januar 2024 um 5 Prozent angepasst und belaufen sich zwischen 761 Euro und 2.200 Euro.

Wie wird die Kombinationsleistung berechnet?

Die Leistung wird anteilig berechnet. Das bedeutet, dass der Anspruch auf Pflegegeld sich um den prozentualen Anteil der ausgeschöpften Pflegesachleistungen verringert. Umso mehr Pflegesachleistungen Sie nutzen, desto geringer fällt das Pfleggeld aus. Das Gleiche gilt auch andersherum. Je weniger Pflegesachleistungen benötigt werden, desto höher ist das Pflegegeld. Werden demnach 30 Prozent Pflegesachleistungen beansprucht, stehen dem Pflegebedürftigen 70 Prozent Pflegegeld zu.

Beispiel:

Herr VP hat Pflegegrad 3 und hat somit einen Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 1.432 Euro pro Monat. Seine pflegende Angehörige wird von einer ambulanten Pflegekraft bei der Pflegetätigkeit unterstützt, dafür beansprucht er 70 Prozent, also 1002,40 Euro, der Sachleistungen.

Dadurch reduziert sich der Anspruch auf Pflegegeld auf 30 Prozent. Das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 beträgt 573 Euro monatlich. 30 Prozent davon sind 171,90 Euro, die Herrn VP noch zustehen und die er auf sein Konto überwiesen bekommt. Pflegesachleistungen werden von den ambulanten Pflegediensten direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

kombinationsleistungen-a 50 % Sachleistungen: 716 €
50 % Pflegegeld: 286,50 €

kombinationsleistungen-b 70 % Sachleistungen: 1002,40 €
30 % Pflegegeld: 171,90 €

kombinationsleistungen-c 100 % Sachleistungen: 1.432 €
Kein Pflegegeld

Beispielhafte Kombinationsleistung für Pflegegrad 3



Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurden ab dem 01. Januar 2024 die Regelungen, die die Transparenz für die Versicherten erhöhen sollen, verbessert. Auf Wunsch können Versicherte eine formlose Anforderung bei der Pflegekasse stellen und regelmäßig jedes Kalenderhalbjahr eine Übersicht über die von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten erhalten. Zudem können die versicherten Personen weitere Detailinformationen zu den Leistungen erhalten, die bei der Pflegekasse im Bezug auf ihre Person zur Abrechnung eingereicht worden sind.



Anpassung der Leistungshöhe durch die Pflegereform 2024/2025

Mit dem PUEG wurde auch die Erhöhung der Geld- und Sachleistungen beschlossen. Schon zu Beginn des Jahres 2024 wurden die Leistungen um 5 Prozent erhöht. Durch die Anpassung sind auch die Beträge der Kombinationsleistung gestiegen. Eine weitere Erhöhung der Leistungsbeträge ist zum 01.01.2025 in Höhe von 4,5 Prozent vorgesehen.

Die neuen Beträge, die vom GKV-Spitzenverband festgelegt wurden, finden Sie in folgender Tabelle:

Pflegegrad
Pflegegeld
Pflegesachleistungen
1


2
332 Euro
761 Euro
3
573 Euro
1.432 Euro
4
765 Euro
1.778 Euro
5
947 Euro
2.200 Euro
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Wer hat Anspruch auf Kombinationsleistungen?

Pflegeversicherte Personen, die einen anerkannten Pflegegrad ab Pflegegrad 2 haben, sind für Kombinationsleistungen anspruchsberechtigt. Diese Leistungen richten sich an Pflegebedürftige, die in einem häuslichen Umfeld gepflegt werden. Durch die Kombination der Leistungen haben Sie die Möglichkeit, das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen flexibel zu kombinieren und an die individuellen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person anzupassen. Personen in vollstationärer Pflege, wie in Pflegeheimen, haben hingegen keinen Anspruch auf Kombinationsleistungen.

Bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt und einer stationären medizinischen Reha-Maßnahme, um einen Krankenhausaufhalt zu vermeiden oder zu verkürzen, wird in den ersten vier Wochen das anteilige Pflegegeld einer Kombinationsleistung weitergezahlt.

In Fällen wie bei der Tages- oder Nachtpflege, die zur teilstationären Pflege zählen, besteht zusätzlich auch Anspruch auf ambulante Pflegeleistungen wie Pflegesachleistungen und Pflegegeld oder in Kombination auf Kombinationsleistungen. Pflegebedürftige werden hierbei über den Tag oder in der Nacht stationär versorgt, die restliche Zeit verbringen sie zuhause. Damit soll die ambulante Pflege unterstützt und ergänzt werden. Zudem werden private Pflegepersonen entlastet.

Beispiel: Anspruch bei Pflegegrad 4

Pflegesachleistungen in %
Pflegegeld in %
Pflegesachleistungen in €
Pflegegeld in €
100 %
0 %
1.778 €
0 €
90 %
10 %
1.600,20 €
76,50 €
80 %
20 %
1.422,40 €
153 €
70 %
30 %
1.244,60 €
229,50 €
60 %
40 %
1.066,80 €
306 €
50 %
50 %
889 €
382,50 €
40 %
60 %
711,20 €
459 €
30 %
70 %
533,40 €
535,50 €
20 %
80 %
355,60 €
612 €
10 %
90 %
177,80 €
688,50 €
0 %
100 %
0 €
765 €

Beantragung von Kombinationsleistungen

wohnumfeldverbesserung-antrag-stellenFür die Beantragung von Kombinationsleistungen sind verschiedene Nachweise erforderlich, die nach der individuellen Situation und den Anforderungen der Pflegekasse variieren können. Eine grundlegende Voraussetzung für die Beantragung ist, dass der Pflegebedürftige einen anerkannten Pflegegrad (ab Pflegegrad 2) hat und die Pflege im häuslichen Umfeld erfolgt. Folgende Schritte sollten Sie bei der Beantragung beachten:

  1. Berechnung Ihrer Leistungen
    Um Anspruch auf beide Leistungsarten zu haben, darf keine Leistung im vollen Umfang ausgeschöpft werden. Daher empfiehlt sich zu berechnen, in welchem Ausmaß Sie die Leistungen beanspruchen.

  2. Antrag stellen
    Sie müssen Kombinationsleistungen bei der zuständigen Pflegekasse beantragen. Die Beantragung kann schriftlich und formlos erfolgen. Bitten Sie in dem Anschreiben darum, die aktuelle Pflegeleistung um die Kombinationsleistung zu ergänzen. Geben Sie jedenfalls das entsprechende Ausstellungsdatum an, welches als Nachweis dient.

  3. Entscheidung über die Leistungsart
    Sie können festlegen, in welchem Verhältnis sie das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen wollen. Beachten Sie jedoch, dass Sie sechs Monate an Ihre Entscheidung gebunden sind.

    Der Pflegebedürftige kann bei der Beantragung zwischen zwei Optionen entscheiden:

    ► Option 1: Die pflegebedürftige Person kann selbst festlegen, in welchem Verhältnis sie die beiden Leistungen nutzen möchte. Das anteilige Pflegegeld wird demnach jeden Monat ausgezahlt. Beachten Sie hierbei jedoch, dass Sie sechs Monate an Ihre Entscheidung gebunden sind. Eine Ausnahme besteht, wenn sich Ihre Pflegesituation deutlich ändert oder Sie in Zukunft nur mehr eine der beiden Leistungen nutzen möchten.

    ► Option 2: Sind Sie nicht sicher, wie viel Sachleistung Sie monatlich nutzen werden, können Sie die Option für kein festes Verhältnis von Pflegesachleistungen und Pflegegeld wählen. Das bedeutet, dass das anteilige Pflegegeld jeden Monat neu berechnet wird und abhängig von der Höhe der Pflegesachleistungen ist, die der Pflegedienst mit der Pflegekasse abrechnet.

  4. Vorlegen von Belegen
    Nach der Beantragung der Kombinationsleistungen müssen entweder Sie selbst oder der beauftragte Pflegedienst die Abrechnungen für die in Anspruch genommenen Leistungen bei der zuständigen Pflegekasse einreichen. Diese berechnet dann auf Basis der Belege, welcher Prozentsatz der Pflegesachleistungen nicht ausgeschöpft wurde und wie viel Pflegegeld Ihnen zusteht.

    Zu den typischen Nachweisen können der Bescheid der Pflegekasse über den Grad der Pflegebedürftigkeit, ärztliche Unterlagen oder ein Betreuerausweis zählen. Das ist jedoch abhängig von der individuellen Situation. Es empfiehlt sich, vorab bei der zuständigen Pflegekasse nachzufragen, welche spezifischen Dokumente und Nachweise Sie für die Beantragung benötigen.

  5. Genehmigung abwarten
    Nach der Einreichung Ihres Antrags, prüft die Pflegekasse diesen und erteilt die Genehmigung der Kombinationsleistung. Den Anteil, den Sie nicht als Pflegesachleistung in Anspruch genommen haben, wird in Form von Pflegegeld auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen.

Zusätzliche Pflegeunterstützung und Leistungen

Für pflegebedürftige Menschen und ihre pflegenden Angehörigen stehen neben den grundlegenden Pflegeleistungen zahlreiche weitere Leistungen und Unterstützungsangebote zur Verfügung, die den Pflegealltag erleichtern und die Lebensqualität erhöhen sollen.

Ein wichtiger Aspekt ist die Schaffung einer barrierefreien Wohnumgebung. Durch Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung sowie den Zuschuss der KfW-Bank, können notwendige Anpassungen finanziert werden, um das Zuhause sicherer und zugänglicher zu gestalten. Zu den Möglichkeiten das eigene Heim barrierefreier zu gestalten zählen unter anderem:

treppenlift_kosten_seniorin_auf_treppe Der Einbau eines Treppenlifts
Sitzlifte ermöglichen, dass Treppen wieder selbstständig und sicher überwindet werden können. Der Einbau des Lifts wird an Ihr Treppenhaus, ob innen oder außen, individuell angepasst und beginnt preislich bei etwa 3.000 Euro. Zu den Vorteilen eines Treppenlifts zählen, dass eine sichere und freie Bewegung zwischen Stockwerken gegeben ist und auch mehrere Stockwerke bewältigt werden können.

Jedoch ist der Sitzlift mit einem Rollstuhl nicht nutzbar. Eine gute Alternative bietet der Plattformlift. Zudem sind Treppenlifte oft teuer, wenn das Treppenhaus besonders kurvig oder eng ist. Es ist von Vorteil, wenn Sie sich mehrere Angebote einholen, um die Preise zu vergleichen. Genaue Angebote erhalten Sie direkt von den Anbietern.

Treppenlift: Angebote vergleichen »

Die Badsanierung
Das Badezimmer alters- und pflegegerecht zu sanieren bietet die Möglichkeit, den Raum modern aber auch sicher umzugestalten. Zuschüsse der Pflegekasse wie die Wohnumfeldverbesserung in Höhe von 4.000 Euro unterstützen dabei, die Badsanierung bezahlbar zu machen. Anspruch auf diesen Zuschuss haben Personen mit einem Pflegegrad. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Badezimmer barrierefrei zu gestalten.

wohnraumverbesserung-antrag-ebenerdige-duscheDurch den Einbau einer ebenerdigen Dusche, werden Schwellen entfernt, die Stolperfallen darstellen. Somit können Stürze im Badezimmer verhindert werden. Darüber hinaus gewährleisten sie einen sicheren Zugang sowie eine selbstständige Körperhygiene. Zudem eignet sich eine schwellenlose Dusche auch für Rollstuhlfahrer. Weitere Möglichkeiten, das Badezimmer barrierefreier zu gestalten, sind die Sitzbadewanne, eine Badewannentür, Badewannenlifte, höhenverstellbare Waschtische, eine altersgerechte Toilette oder Hilfsmittel, wie beispielsweise Duschstühle oder Haltegriffe.

Barrierefreiheit im Badezimmer: Anbieter vergleichen »

Unterstützung in der häuslichen Pflege
Betreuungsangebote wie die 24 Stunden Pflege und die stundenweise Seniorenbetreuung stellen eine große Unterstützung dar, die pflegende Angehörige entlasten und Pflegebedürftigen die Möglichkeit bieten, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Eine 24 Stunden Pflege ist kostengünstiger als die vollstationäre Pflege im Pflegeheim. Diese Pflegeform gehört zur häuslichen Pflege bei der die Betreuungskraft bei der pflegebedürftigen Person einzieht und die Grundpflege, die Betreuung und den Haushalt übernimmt.

Ist Ihr Angehöriger noch sehr selbstständig und Sie benötigen nur für einige Stunden am Tag eine Betreuung für Ihren Angehörigen, ist die stundenweise Seniorenbetreuung ideal. Hierbei können Senioren weiterhin im eigenen Zuhause wohnen und werden bei der gewohnten Pflege- und Hygieneroutine und dem Einkaufen unterstützt und sogar bei Veranstaltungen oder Ausflügen begleitet.

Für diese Leistungen können Sie das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen und den Entlastungsbetrag als finanzielle Unterstützung nutzen. Zu weiteren Unterstützungen der Pflegekasse zählt das Pflegeunterstützungsgeld, durch das pflegende Angehörige zusätzlich entlastet werden sollen. Personen, die neben ihrem Beruf einen Angehörigen pflegen, können sich seit 01.01.2024 jährlich für bis zu zehn Arbeitstage pro pflegebedürftiger Person freistellen lassen. Für diese Zeit übernimmt die Pflegeversicherung den Lohn in Form des Pflegeunterstützungsgeldes.

Gut zu wissen

Wenn Sie nahestehende Angehörige nicht erwerbsmäßig pflegen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Pflegerente. Die Beiträge der Pflegerente übernimmt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Eine Voraussetzung für diese Rente ist allerdings, dass Sie durch die häusliche Pflege Ihres Familienmitglieds, nicht mehr oder nur eingeschränkt erwerbstätig sind.

Die Beiträge zur Rentenversicherung sind von bestimmten Voraussetzungen abhängig, unter anderem davon, welche Pflegeleistungen der häuslichen Pflege bezogen werden. Zu den Pflegeleistungen zählen die Pflegesachleistungen, das Pflegegeld und die Kombinationsleistungen. Bei der Pflege Ihres Angehörigen werden die Rentenversicherungsbeiträge von den entsprechenden Versicherungen übernommen:

  • Gesetzlich versicherte Pflegebedürftige > Pflegekasse
  • Privatversicherte Pflegebedürftige > private Versicherungsunternehmen

Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz wurde mit 01. Juli 2023 der allgemeine Beitragssatz für die Pflegeversicherung erhöht. Die neuen Beitragssätze finden Sie hier. Ein Teil des Beitrags wird vom Arbeitgeber getragen.

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Kombinationsleistungen sind die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen in der häuslichen Pflege. Die gesetzliche Grundlage dazu ist im Sozialgesetzbuch (SGB) festgelegt.

Um Kombinationsleistungen nutzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen beachtet werden. Zuerst müssen Kombinationsleistungen bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.

Wichtig ist zudem, dass der Pflegebedürftige einen anerkannten Pflegegrad hat, in häuslichem Umfeld gepflegt wird und die Pflegesachleistungen nur teilweise beansprucht werden.

Die Leistungen können zur Finanzierung von ambulanten Pflegediensten genutzt werden, die die nicht-professionelle Pflegekraft bei der Pflegetätigkeit zuhause unterstützen. Durch die Kombination der Leistungen kann die Pflege an die individuelle Situation des Pflegebedürftigen angepasst werden.

Die Berechnung erfolgt anteilig. Der Anspruch auf das Pflegegeld verringert sich um den prozentualen Anteil der ausgeschöpften Pflegesachleistungen. Umso weniger Pflegesachleistungen benötigt werden, desto höher ist das Pflegegeld. Ein Beispiel für die Berechnung finden Sie hier.

Im Zuge des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz wurden mit 01.01.2024 die Geld- und Sachleistungen um 5 Prozent angehoben. Da die Kombinationsleistungen eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind, haben sich diese, durch die Anpassung der Leistungen, auch automatisch erhöht.

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad ab Pflegegrad 2, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden, haben Anspruch auf Kombinationsleistungen. In bestimmten Fällen wird die Leistung auch bezahlt, wenn ein vollstationäre Pflege notwendig ist, um einen Krankenhausaufhalt zu verkürzen oder zu vermeiden.

Auch bei der teilstationären Pflege, wie der Tages- oder Nachtpflege, besteht zusätzlicher Anspruch.

Die Kombinationsleistungen müssen bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Bei der Beantragung entscheiden Sie, in welchem Verhältnis Sie die Leistungen beziehen möchten. Die Pflegekasse berechnet anhand Ihrer Belege und Nachweise, in welchem Umfang Ihnen die Leistungen zustehen.

Viele Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen stehen vor finanziellen Herausforderungen. Um für mehr Klarheit beim Thema Pflege zu sorgen, beraten wir Sie gerne kostenlos und unterstützen Sie zusätzlich bei der Suche nach geeigneten Pflegedienstleistern in Ihrer Nähe.