Kurzzeitpflege in Niedersachsen - Anbieter in Ihrer Nähe vergleichen
Für maximal 4 Wochen pro Jahr, kann eine Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege in Niedersachsen in Anspruch genommen werden. Kurzzeitpflege beschreibt dabei die vollstationäre Pflegeversorgung von Pflegebedürftigen, sollte der Aufwand dieser vorübergehend umfassender sein, wohingegen Verhinderungspflege ersatzweise für die verantwortliche Pflegekraft ambulant erfolgt. Die zeitweise Unterstützung von versorgenden Angehörigen ist die Aufgabe der Verhinderungspflege, während Kurzzeitpflege den Zweck hat, pflegebedürftige Pensionäre nach beispielsweise einem Klinikaufenthalt darauf vorzubereiten, wieder in der eigenen Wohnung zu leben.










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