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Zuschüsse für den Einbau einer Badewannentür

Kennen Sie bereits alle Zuschüsse?

Im fortschreitenden Alter werden alltägliche Tätigkeiten wie die eigene Körperhygiene immer schwieriger. Der Einbau einer Badewannentür kann den Einstieg in die Badewanne und damit den Alltag Ihres Angehörigen deutlich und langfristig erleichtern. Zudem ist der Einbau eine sehr einfache und günstige Möglichkeit, Barrieren im Badezimmer abzubauen.

Die Kosten für den nachträglichen Einbau einer Badewannentür muss Ihr Angehöriger nicht allein tragen, da es verschiedene Zuschüsse gibt, die er nutzen kann. In vielen Fällen wird die Badewannentür durch Zuschüsse komplett kostenlos. Wünscht Ihr Angehöriger ausgefallene Maße oder hochwertigere Materialien, muss meist ein Teil der Kosten selbst getragen werden.

Informieren Sie sich hier ausführlich über die Zuschüsse für den Einbau einer Badewannentür.

In den häufigsten Fragen finden Sie die wichtigsten Informationen.

Stoppuhr-Icon Kurzgesagt: Zuschüsse für die Badewannentür
  • Die Pflegekasse bezuschusst mit bis zu 4.000 Euro.
  • Die KfW bezuschusst mit bis zu 6.250 Euro.
  • Eigenanteile lassen sich oft steuerlich absetzen.

Welche Zuschüsse gibt es für den Einbau einer Badewannentür?

Die Kosten für eine Badewannentür liegen in etwa zwischen 1.200 und 4.000 Euro. Preise können nicht pauschal benannt werden, da diese von verschiedenen Faktoren abhängig sind. Faktoren sind das gewünschte Material, die Ausführung und die Art der bestehenden Badewanne.

Für die Finanzierung dieser Kosten stehen Ihrem Angehörigen verschiedene Zuschüsse zur Verfügung. Sollte Ihr Angehöriger besondere Anforderung durch individuelle Bedürfnisse und Wünsche an die Badewannentür stellen, können die Kosten entsprechend höher ausfallen. In jedem Fall sollten Sie sich vor dem Kauf mehrere Kostenvoranschläge von verschiedenen Anbietern einholen, bevor Sie einen Zuschuss beantragen. Zuschüsse sollten Sie bestenfalls vor dem Einbau beantragen, einige Leistungsträger fordern sogar eine Beantragung vorab.

Einen expliziten Zuschuss für den Einbau einer Badewannentür gibt es nicht. Leistungsträger fördern jedoch Maßnahmen, welche Barrieren im Zuhause Ihres Angehörigen abbauen sollen. Die Voraussetzung für einen Zuschuss seitens der Pflegekasse ist zunächst einmal ein anerkannter Pflegegrad Ihres Angehörigen. Auch ohne Pflegegrad können Sie Zuschüsse für den Einbau beantragen, wie beispielsweise die Förderung der KfW-Bank.

Der Einbau einer Badewannentür ist eine Möglichkeit für Barrierefreiheit im Badezimmer Ihres Angehörigen zu sorgen. Weiterhin kann die komplette Badewanne auch zu einer barrierefreien Dusche umgebaut werden, der Einbau einer Sitzbadewanne ist eine weitere Möglichkeit. Möchte Ihr Angehöriger nicht auf seine geliebte Badewanne verzichten, kann der Einbau einer Badewannentür eine sehr gute Lösung sein.

Die Badewannentür ermöglicht den Ein- und Ausstieg aus der Badewanne mit deutlich weniger Kraftaufwand. Doch nicht nur die fehlende Kraft in den Beinen ist ein Grund für den Einbau einer Badewannentür, der Einstieg über den hohen Rand birgt auch ein hohes Unfallrisiko.

Die Badewannentür wird maßangefertigt und passgenau in die Badewanne Ihres Angehörigen eingesetzt. Eine eigenständige Körperhygiene kann somit ermöglicht werden.

Sie möchten sich einen Gesamteindruck zum Thema Badewannentür verschaffen? Dann lesen Sie gerne auf unserer Hauptseite weiter.

Zuschuss der Pflegekasse

Ein Umbau im Badezimmer Ihres Angehörigen muss nicht unbedingt hohe Kosten und eine langwierige Umbauphase bedeuten. Barrieren im Badezimmer können auch einfacher und kostengünstiger gelöst werden. Der Einbau einer Badewannentür in die bestehende Wanne Ihres Angehörigen ist in den meisten Fällen bereits innerhalb eines Tages abgeschlossen.

Für die Finanzierung des Einbaus einer Badewannentür bietet die Pflegekasse einen Zuschuss, die sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Voraussetzung für den Zuschuss ist ein anerkannter Pflegegrad Ihres Angehörigen. Die Pflegekasse bezuschusst eine Maßnahme mit bis zu 4.000 Euro. Sollten die Kosten aufgrund von zusätzlichen Wünschen darüber liegen, muss die Differenz von Ihrem Angehörigen selbst getragen werden.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sollen es ermöglichen, dass Ihr Angehöriger langfristig barrierefrei in seinem Zuhause wohnen kann. Diese können alle erforderlichen Anpassungen im Wohnraum einschließen und eben auch den Einbau einer Badewannentür, um den Einstieg in die Wanne für Ihren Angehörigen zu erleichtern.

Die Schwere des Pflegegrades ist für die Bewilligung des Zuschusses nicht relevant, der maximale Betrag, der bezuschusst wird, beträgt immer 4.000 Euro. Weiterhin muss die Maßnahme eine selbstständigere Lebensweise Ihres Angehörigen erlauben.

Um den Zuschuss zu erhalten, sollten Sie den Antrag zusammen mit Fotoaufnahmen der alten Badewanne sowie mehreren Kostenvoranschlägen verschiedener Anbieter bei der Pflegekasse einreichen. Warten Sie eine Genehmigung seitens der Pflegekasse ab und beauftragen Sie im Anschluss einen passenden Anbieter für den Einbau der Badewannentür. Nach Fertigstellung reichen Sie die Rechnungen des Anbieters direkt bei der Pflegekasse ein, diese prüfen die Rechnung und überweisen Ihrem Angehörigen den entsprechenden Zuschuss.

Für die Genehmigung der Pflegekasse muss der Antrag nicht zwingend vor dem Einbau gestellt werden. Da jedoch die Notwendigkeit für einen Einbau nachgewiesen werden muss, gestaltet sich eine nachträgliche Bewilligung oft schwieriger.

Zuschuss & Kredit der KfW

Eine weitere Möglichkeit, die Kosten für den nachträglichen Einbau einer Badewannentür zu finanzieren, ist die Beantragung einer Förderung seitens der KfW. Die KfW-Bank unterstützt mit einem Zuschuss von bis zu 6.250 Euro beim Abbau von Barrieren im Wohnumfeld Ihres Angehörigen. Diesen kann Ihr Angehöriger auch ohne anerkannten Pflegegrad beantragen.

Die Höhe der Förderung errechnet sich durch die Art des Umbaus und der entstandenen Anschaffungs- und Einbaukosten. Einzelmaßnahmen werden in Höhe von 10 Prozent der Investitionskosten finanziert. Dabei werden Maßnahmen bezuschusst ab 2.000 und bis maximal 25.000 Euro pro Wohneinheit.

Icon Glühbirne

Beantragung durch den Wohneigentümer

Der Zuschuss der KfW muss vom Wohneigentümer beantragt werden. Lebt Ihr Angehöriger zur Miete, muss der Vermieter den entsprechenden Antrag bei der KfW-Bank stellen.

Die Anträge für die Förderung sind bei der KfW vor den geplanten Umbaumaßnahmen zu beantragen. Vergangene Maßnahmen bezuschusst die KfW-Bank nicht. Der Zuschuss ist zudem für jedes Jahr nur begrenzt verfügbar. Daher ergibt es Sinn, einen Antrag in der ersten Jahreshälfte zu stellen. Die staatlichen Mittel aus dem Fördertopf sind erfahrungsgemäß in den ersten sechs Monaten eines Kalenderjahres bereits aufgebraucht.

Vor der Beantragung der Förderung sollten Sie sich mehrere Kostenvoranschläge von verschiedenen Anbietern vorlegen lassen und diese mit dem Antrag bei der KfW einreichen. Den entsprechenden Antrag können Sie und Ihr Angehöriger online im Zuschussportal der KfW stellen.

Nach einer Bewilligung der Förderung muss Ihr Angehöriger dennoch zunächst in Vorkasse treten und die Kosten für den nachträglichen Einbau einer Badewannentür übernehmen. Die Rechnungen laden Sie im Anschluss im Zuschussportal hoch. Nach Anerkennung der Rechnungen, erhält Ihr Angehöriger den Zuschuss meist bereits nach einem Monat.

Die Förderung der KfW kann nicht mit jenen der Pflegekasse kombiniert werden.

Weiterhin besteht neben dem Zuschuss der KfW-Bank auch die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit für altersgerechte Umbauten zu beantragen. Der Kredit ist im Gegensatz zur Förderung das ganze Jahr über verfügbar. Pro Wohneinheit kann ein Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro beantragt werden. Auch für den nachträglichen Einbau einer Badewannentür kann ein zinsgünstiger Kredit genutzt werden, jedoch sollte der Zuschuss der KfW oder Pflegekasse bevorzugt werden.

Beteiligung des Vermieters

badewannentür-zuschuesse-geldWohnt Ihr Angehöriger zur Miete, ist der Vermieter immer der erste Ansprechpartner, bevor ein Umbau im Zuhause Ihres Angehörigen stattfindet. Der nachträgliche Einbau einer Badewannentür ist dabei keine Ausnahme, da es sich um eine dauerhafte Veränderung des bestehenden Inventars handelt. Nehmen Sie daher Kontakt mit dem Vermieter auf, bevor Sie mit dem Einbau beginnen.

Bei diesem Einbau handelt sich um eine Maßnahme, die Barrierefreiheit innerhalb des Wohnraums schafft, weshalb die meisten Vermieter einem Umbau zustimmen. Grundsätzlich gilt, dass pflegebedürftige oder behinderte Menschen nicht benachteiligt werden dürfen. Nach § 554a BGB Barrierefreiheit darf der Vermieter einen Umbau nicht ablehnen, wenn nur dadurch Ihr Angehöriger weiterhin im gewohnten Umfeld leben kann.

Da der Umbau zudem eine Wertsteigerung ist, beteiligen sich viele Vermieter sogar an den Kosten. Wenn Sie den Vermieter Ihres Angehörigen auf eine Zustimmung ansprechen, können Sie ebenfalls nach einer Kostenbeteiligung fragen. In vielen Fällen decken Zuschüsse und Förderung jedoch bereits die gesamten Kosten eines Umbaus, sodass eine Beteiligung nicht unbedingt notwendig ist.

Ist Ihr Angehöriger selbst Eigentümer der Immobilie, darf er sein Bad selbstverständlich ohne Zustimmung umbauen lassen.

Kosten steuerlich absetzen

Sollte Ihr Angehöriger keine Möglichkeit haben, Zuschüsse oder Förderungen zu erhalten, müssen die Kosten für einen Einbau selbst getragen werden. Diese Ausgaben können beim Finanzamt geltend gemacht werden, zudem können steuerliche Vorteile genutzt werden. Personen mit einer körperlichen Einschränkung haben den Anspruch auf Steuerfreibeträge, die Ausgaben für den nachträglichen Einbau einer Badewannentür können als sogenannte außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden.

Für weitere Informationen und Beratungen sprechen Sie am besten direkt mit einem Steuerberater.

Sozialamt

Die letzte Anlaufstelle für die Kostenübernahme von einem nachträglichen Einbau einer Badewannentür ist das Sozialamt. Dieses greift immer erst nachrangig. Die sogenannte Hilfe zur Pflege ist eine Leistung des Sozialamtes. Diese kann dann genutzt werden, wenn Ihr Angehöriger nicht in der Lage ist, die Kosten selbst zutragen und kein anderer Leistungsträger für die Kostenübernahme infrage kommt.

Weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Hilfe zur Pflege sind, dass Ihr Angehöriger pflegebedürftig ist und über kein ausreichendes Vermögen verfügt.

Bei einer Antragsstellung muss Ihr Angehöriger sein Einkommen und Vermögen vor dem Sozialamt komplett offen legen.

Hilfsmittelerstattung der Krankenkasse

Neben dem Einbau einer Badewannentür, wodurch der Einstieg in die geliebte Badewanne erleichtert wird, kann die Anschaffung weiterer Hilfsmittel sinnvoll sein. Beispielsweise können zusätzliche Haltegriffe in der Wanne oder eine Toilettenerhöhung die Barrierefreiheit im Badezimmer Ihres Angehörigen weiterhin erhöhen.

Diese Hilfsmittel müssen jedoch separat behandelt werden, da sie von der Krankenkasse erstattet werden. Die Krankenkasse übernimmt die Anschaffung von Hilfsmitteln, wenn diese im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind und sie von dem Arzt Ihres Angehörigen verordnet wurden. Informieren Sie sich daher vorab, welche Hilfsmittel bezuschusst werden.

Zu den Hilfsmitteln, deren Kosten von der Krankenkasse unter Umständen übernommen werden, zählen beispielsweise Badewannenhilfen. Diese werden an der Wand montiert und gewährleisten einen zusätzlichen, sicheren Halt für Ihren Angehörigen, zudem kann diese beim Ein- und Ausstieg aus einer Badewannentür unterstützen.

Weiterhin können auch außerhalb der Badewanne Haltegriffe für Sicherheit sorgen, wie beispielsweise an der Toilette und zusätzliche Stützhaltegriffe im Badezimmer.

Alternativen zur Badewannentür

Der nachträgliche Einbau einer Badewannentür bringt einige Vorteile mit sich. Dennoch besteht nach dem Einbau in den meisten Fällen eine Schwelle, die überquert werden muss. Ist Ihr Angehöriger auf einen Rollstuhl angewiesen, ist der Einbau einer standardisierten Badewannentür nicht möglich. Abweichende Maße sind immer auch mit höheren Kosten verbunden, die durch einen möglichen Zuschuss in einigen Fällen nicht abgedeckt werden können.

Eine Alternative zum nachträglichen Einbau einer Badewannentür kann der Umbau der alten Wanne zu einer Dusche sein. Dabei muss Ihr Angehöriger jedoch von seiner Badewanne Abschied nehmen. Der Umbau bietet ebenfalls eine schnelle und nachhaltige Lösung für Ihren Angehörigen. Dadurch ist ein sicherer und einfacherer Einstieg in die neue Duschkabine auch für Rollstuhlfahrer problemlos möglich.

Die Kosten hängen dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe der alten Wanne, vom gewünschten Material, dem entsprechenden Anbieter sowie von der Wahl zwischen einer Dusche mit oder ohne Restschwelle. Für den Einbau bei einer verbleibender Restschwelle beginnen die Kosten etwa ab 4.000 Euro, bei einer ebenerdigen Dusche beginnen die Kosten bei 6.000 Euro.

badewannentür-zuschuesse-sitzbadewanneEine weitere Alternative ist der Einbau einer Sitzbadewanne. Diese hat höhere Ränder als eine herkömmliche Badewanne, die Badewannentür ist dabei bereits eingebaut. Leidet Ihr Angehöriger unter starken Bewegungseinschränkungen, können dennoch weiter die Vorteile einer Badewanne genutzt werden.

Die Kosten für eine Sitzbadewanne liegen zwischen 1.000 und 3.000 Euro, die Montage ist dabei nicht inbegriffen und ist abhängig vom entsprechenden Anbieter.

Eine sehr umfangreiche Umbaumaßnahme ist die komplette Badsanierung, damit ist diese Maßnahme auch die teuerste. Bei einem Bad mit etwa sieben Quadratmetern können Sie etwa mit Kosten in Höhe von 10.000 Euro rechnen. Dabei wird die Badewanne, Toilette und der Waschtisch behindertengerecht umgebaut sowie mehr Bewegungsfläche geschaffen.

Sollte Ihr Angehöriger auf einen Rollstuhl angewiesen sein, ist diese Maßnahme oft die einzige Möglichkeit, das komplette Badezimmer barrierefrei zu gestalten.

Alle diese Umbauten fallen unter die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, die von der Pflegekasse mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst werden. Zudem kann Ihr Angehöriger unter Umständen auch die Förderung der KfW nutzen.

Weitere Zuschüsse zur Gewährleistung von Barrierefreiheit

Das Zuhause Ihres Angehörigen sollte frei von Hürden sein, die ihn von einer selbstständigen Lebensweise abhalten. Nicht nur im Badezimmer finden sich diese Hürden, sondern im ganzen Wohnraum. Treppenstufen können einen zu hohen Kraftaufwand für Ihren Angehörigen bedeuten und zudem ein Unfallrisiko darstellen.

Ein Sitzlift kann dabei die ideale Lösung sein. Dieser fährt an einer angebrachten Schiene die Treppen hoch und runter. Die Kosten sind dabei immer von dem Treppenverlauf abhängig und beginnen für gerade Treppen bei 3.800 Euro, für kurvige Treppen bei 8.000 Euro. Weitere Faktoren für die Kostenzusammensetzung sind das Modell, die maßangefertigten Schienen und der Einbau.

Die Pflegekasse bezuschusst Sitzlifte mit bis zu 4.000 Euro, Voraussetzung ist ein vorhandener Pflegegrad Ihres Angehörigen. Sollte Ihr Angehöriger keinen anerkannten Pflegegrad nachweisen können, kann die Förderung der KfW in Höhe von bis zu 6.250 Euro eine weitere Alternative für die Kostenübernahme sein.

Freiheit und Selbständigkeit kann die Lebensqualität Ihres Angehörigen deutlich erhöhen. Diese Eigenständigkeit sollte auch außerhalb des Zuhauses Ihres Angehörigen ermöglicht werden. Ein Elektromobil kann eigenständige Spazierfahrten, Besuche bei Freunden oder Einkäufe für Ihren Angehörigen ermöglichen.

Ein Elektromobil ist ein Leichtfahrzeug mit einem elektrischen Antrieb, durch die Breite von bis zu 110 Zentimetern, ist der Einsatz im Innenbereich nur bedingt möglich, für den Außenbereich hingegen ideal geeignet.

Die Kosten für einfache Modelle beginnen bereits ab 1.500 Euro, die meistverkauften Modelle liegen kostentechnisch etwa bei 2.500 Euro. Elektromobile gelten als Hilfsmittel für die Mobilität. Sind sie medizinisch notwendig und ein Rezept vom Arzt Ihres Angehörigen liegt vor, übernimmt die Krankenkasse unter Umständen die Kosten für ein Elektromobil.

Für Hilfsmittel, die von einem Arzt verschrieben wurden, können entstandene Stromkosten von der Krankenkasse ebenfalls erstattet werden. Die Höhe der Erstattung ist abhängig von der entsprechenden Krankenkasse Ihres Angehörigen.

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Antworten auf die häufigsten Fragen

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Eine Badewannentür wird nachträglich in die Wanne Ihres Angehörigen eingebaut. So wird der Ein- und Ausstieg für Ihren Angehörigen deutlich erleichtert, gleichzeitig wird die Sicherheit erhöht.

Der nachträgliche Einbau einer Badewannentür kostet zwischen 1.200 und 4.000 Euro. Die Montage sowie die Endreinigung sind in diesem Preis bereits inbegriffen. Faktoren für die Höhe der Kosten sind der ausgewählte Anbieter, die verwendeten Materialien sowie zusätzliche Wünsche Ihres Angehörigen.

Um die Kosten für den Einbau einer Badewannentür zu finanzieren, lassen sich verschiedene Zuschüsse beantragen. Eine Möglichkeit ist die Beantragung eines Zuschusses bei der Pflegekasse. Diese bezuschusst ab Pflegegrad 1 mit bis zu 4.000 Euro den Einbau.

Sollte Ihr Angehöriger keinen anerkannten Pflegegrad nachweisen können, lässt sich ein Zuschuss bei der KfW beantragen. Diese bezuschusst den Einbau mit bis zu 6.250 Euro.

Wohnt Ihr Angehöriger zur Miete, sollte der Vermieter vor einem Einbau in Kenntnis gesetzt werden. In den meisten Fällen wird einem Einbau problemlos zugestimmt. Grundsätzlich darf eine Umbaumaßnahme nicht abgelehnt werden, wenn Ihr Angehöriger nur dadurch in seinem bekannten Wohnumfeld weiterhin leben kann.

Sollte Ihr Angehöriger unter körperlichen Einschränkungen leiden, können Steuerfreibeträge geltend gemacht werden. Zudem kann der bestehende Eigenanteil als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden.

Unsere kostenfreie und unverbindliche telefonische Beratung unterstützt Sie gerne. Sie erhalten alle Informationen über Ihnen zustehende Zuschüsse und Förderungen.