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Zuschüsse für einen Hublift

Nutzen Sie bereits alle Zuschüsse?

Barrierefreiheit sollte für Ihren Angehörigen gerade im eigenen Zuhause zu jeder Zeit gegeben sein. Mobilitätseinschränkungen können dazu führen, dass Treppenstufen zu einer unüberwindbaren Hürde werden. Für Rollstuhlfahrer oder Personen mit einer Gehhilfe kann ein Hublift die Lösung sein, das Zuhause barrierefrei zu gestalten und somit die Lebensqualität nachhaltig zu erhöhen.

Ein Hublift ist eine Hebebühne mit einer Plattform, ideal für Rollstuhlfahrer. Dabei erfolgt die Montage nicht wie bei anderen Treppenliften direkt an der Treppe, sondern frei stehend. So können Höhenunterschiede problemlos überwunden werden, weiterhin gewährleistet die große Plattform bei einigen Modellen eine Tragfähigkeit von bis zu 350 Kilogramm. Dadurch ist der Hublift auch für E-Rollstühle oder für den zusätzlichen Transport schwerer Gegenstände geeignet.

Durch eine ebenerdige Plattform oder einer flachen Rampe ist es Rollstuhlfahrern möglich, den Hublift ohne fremde Hilfe zu verwenden, wodurch ein Teil der Selbständigkeit zurückgewonnen wird.

Die Kosten für einen Hublift sind trotz der vielen Vorteile dabei nicht zu unterschätzen, jedoch reduziert sich der Eigenanteil Ihres Angehörigen durch Angebote verschiedener Hublift-Zuschüsse und -Förderungen.

Informieren Sie sich hier ausführlich über die möglichen Zuschüsse beim Kauf eines Hublifts.

In den häufigsten Fragen finden Sie die wichtigsten Informationen.

Stoppuhr-Icon Kurzgesagt: Zuschüsse für den Hublift
  • Die Pflegekasse bezuschusst mit bis zu 4.000 Euro.
  • Die KfW bezuschusst mit max. 6.250 Euro.
  • Regionale Förderungen bezuschussen die Anschaffung.

Welche Zuschüsse können Sie für die Hublift-Kosten nutzen?

Mobilitätseinschränkungen fordern immer eine Anpassung des häuslichen Umfelds. Das eigene Zuhause sollte barrierefrei gestaltet sein, sodass Ihr Angehöriger einen Teil seiner Eigenständigkeit behält und somit im besten Fall sein Leben weitestgehend selbstständig führen kann. Die Förderung von Selbständigkeit trägt immer auch zum psychischen Wohlbefinden bei.

So kommt es, dass sich Treppenlifte in ihren verschiedenen Formen immer größerer Beliebtheit erfreuen. Gerade für Rollstuhlfahrer eignet sich der Hublift besonders gut. Hublifte können sowohl im Innen- als auch im Außenbereich angebracht werden und können Höhen von bis zu drei Meter überwinden.

Die Kosten für einen Hublift liegen etwa zwischen 10.000 und 15.000 Euro und können somit unter Umständen finanziell stark belasten. Bei diesem Betrag sind Lieferung und Montage meistens schon inklusive. Preise für einen Hublift sind nicht pauschal zu benennen und hängen immer von verschiedenen Faktoren ab, vor allem von Modell, Größe, Hubhöhe, Anbieter und gewünschten Zusatzleistungen. Zusätzlich zu den Anschaffungs- und Einbaukosten entstehen jährliche Kosten für Wartung und Instandhaltung, dabei können Sie mit etwa 200 bis 300 Euro rechnen.

Diese müssen von Ihrem Angehörigen in den meisten Fällen jedoch nicht komplett allein getragen werden. Verschiedene Träger bieten Zuschüsse und unterstützen damit die Gewährleistung von Barrierefreiheit in den eigenen vier Wänden. Die Möglichkeiten von Förderungen hängen von der individuellen Situation Ihres Angehörigen ab.

Der Einbau eines Hublifts zählt für die Pflegekasse zu den sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, daher unterstützt die Kasse Ihren Angehörigen bei einer Anschaffung. Zudem fördert die KfW-Bank den Abbau von Barrieren im Wohnumfeld. Weitere Träger sind die Berufsgenossenschaft, das Sozialamt und regionale Förderprogramme. Ihr Angehöriger kann nicht überall gleichzeitig Anträge stellen, da sich Förderungen teilweise gegenseitig ausschließen.

Sie möchten sich einen Gesamteindruck zum Thema Hublift verschaffen? Dann lesen Sie gerne auf unserer Hauptseite weiter.

Förderung der Pflegekasse

Ein Hublift kann die Barrierefreiheit im Zuhause Ihres Angehörigen gewährleisten – daher zählt der Einbau zu den sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen der Pflegekasse. Diese bezuschusst entsprechende Maßnahmen bei anerkanntem Pflegegrad mit bis zu 4.000 Euro pro im Haushalt lebender Person. Leben mehrere Personen im Haushalt, die ebenfalls einen Pflegegrad nachweisen können, ist es möglich insgesamt bis zu 16.000 Euro Zuschuss zu beantragen. Liegt der Anschaffungspreis über der maximalen Höhe des möglichen Zuschusses, zahlt die Pflege den vollen Zuschuss aus.

Der entsprechende Antrag wird direkt bei der Pflegekasse gestellt. Im Idealfall reichen Sie den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen vor dem Kauf des Hublifts ein. Dabei reichen Sie den Antrag zusammen mit den Kostenvoranschlägen der Anbieter ein und erläutern, wie der Hublift die häusliche Situation Ihres Angehörigen nachhaltig verbessern wird.

Sollte Ihr Angehöriger noch keinen Pflegegrad haben, beantragen Sie am besten eine Einstufung bei der Krankenkasse. Nach Antragsstellung erfolgt eine Prüfung im Rahmen eines Vor-Ort-Termins durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse.

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Unser Pflegegrad-Rechner

Machen Sie vorab eine Selbsteinschätzung der Einstufung des Pflegegrades. So können Sie abschätzen, welche Zuschüsse Ihrem Angehörigen zustehen.

Hublifte sind relativ wartungsarm, dennoch empfiehlt sich eine jährliche Wartung, um die Sicherheit Ihres Angehörigen zu jeder Zeit zu gewährleisten. Die Pflegekasse bezuschusst Wartungen nicht separat. Theoretisch kann jedoch das Pflegegeld Ihres Angehörigen für die Kosten der Wartung und Instandhaltung verwendet werden. Ihr Angehöriger sollte bei Einbau am besten direkt einen Service- und Wartungsvertrag mit abschließen, sodass anfallende Kosten vorab einkalkuliert werden können.

Der Zuschuss der Pflegekasse ist nicht mit der KfW-Förderung kombinierbar. Bei vorhandenem Pflegegrad sollte der erste Schritt immer eine Beantragung bei der Pflegekasse sein.

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Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Sie bilden die Grundlage für eine selbstständige Lebensführung im Alter, bei einer Behinderung oder Krankheit. Dabei wird die häusliche Pflege ermöglicht oder zumindest erleichtert. Im Rahmen dieser Maßnahmen können verschiedene Umbauten bezuschusst werden, wie beispielsweise der Einbau eines Hublifts.

Förderung der KfW

hublift-zuschuesse-kfwAuch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert den Abbau von Barrieren im Wohnumfeld mit einem Betrag in Höhe von bis zu 6.250 Euro. Die Förderung ist dabei unabhängig von Alter oder Pflegegrad Ihres Angehörigen.

Einen Antrag können Sie direkt bei der KfW stellen, sowohl Immobilieneigentümer als auch Mieter können einen entsprechenden Zuschuss erhalten. Ein rechtlicher Anspruch auf die Förderung besteht nicht. Eine Antragstellung ist auch immer nur so lange möglich, bis die Fördermittel aufgebraucht sind. Informieren Sie sich daher vorab, ob für das Kalenderjahr noch Fördermittel zur Verfügung stehen.

Gefördert werden 10 bis 12,5 Prozent der Anschaffungskosten, aber maximal 6.250 Euro. Wird demnach die KfW-Förderung bei einem Hublift-Anschaffungspreis von 10.000 Euro beantragt, kann Ihr Angehöriger einen Zuschuss von 1.000 bis 1.250 Euro erhalten. In diesem Fall fällt der Zuschuss verhältnismäßig geringer aus als der Zuschuss der Pflegekasse, daher sollten Sie den Pflegekassenzuschuss auch immer bevorzugen, bei Möglichkeit.

Der Zuschuss der Pflegekasse und die Förderung der KfW können nicht für die Anschaffungskosten eines Hublifts kombiniert werden. Wird der Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen seitens der Pflegekasse abgelehnt oder es liegt kein Pflegegrad vor, ist die Förderung der KfW eine gute Alternative.

Die Zustimmung seitens der KfW muss anders als bei der Pflegekasse vor dem Kauf und Einbau erteilt worden sein.

Regionale Förderungen

Dem Staat ist sehr daran gelegen, das Zuhause von Personen mit Mobilitätseinschränkungen so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Daher gibt es neben dem Zuschuss der Pflegekasse und den Förderungen der KfW auch regionale Förderprogramme, die Ihr Angehöriger unter bestimmten Voraussetzungen für die Anschaffung eines Hublifts nutzen kann.

Die Förderungen der Bundesländer unterscheiden sich untereinander sehr stark voneinander. Daher sollten Sie sich am besten regional beraten lassen, erkundigen Sie sich nach Förderungen in lokalen Bürgerämtern oder bei Verbraucherzentralen.

Fördermöglichkeiten der Bundesländer bieten Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für alle Renovierungen, die zu mehr Barrierefreiheit führen, wie etwa der Einbau eines Hublifts. Das regionale Förderprogramm von Baden-Württemberg bezuschusst beispielsweise Umbaumaßnahmen zum Abbau von Barrieren durch Hublifte und Plattformlifte. In Bayern werden Personen, mit dem Vorhaben einen Hublift einzubauen, mit einem Baudarlehen gefördert in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Voraussetzung hierbei ist eine Einkommensgrenze, die nicht überschritten werden darf.

In Brandenburg werden keine Zuschüsse für Sitzlifte, sondern ausschließlich für Plattform- und Hublifte vergeben. In Hessen werden Zuschüsse für den Einbau eines Lifts mit bis zu 6.000 Euro bezuschusst. Im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern wird sich innerhalb des Förderprogramms an bis zu 30 Prozent der Kosten für einen Hublift beteiligt.

Sie merken, dass sich ein Nachfragen vor Einbau eines Lifts durchaus lohnen kann, zudem werden immer wieder neue regionale Förderprogramme ins Leben gerufen.

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Normen für barrierefreies Bauen

Nimmt Ihr Angehöriger regionale Förderprogramme in Anspruch, muss sich der Einbau eines Hublifts an den Normen für barrierefreies Bauen orientieren. Dies betrifft unter anderem ausreichend Platz im Ein- und Ausstiegsbereich. Erkundigen Sie sich daher vorab, welche Regelungen eingehalten werden müssen.

Die Zuschüsse der Pflegekasse und KfW sind in ganz Deutschland gleich, bei den regionalen Förderprogramme gibt es je nach Bundesland große Unterschiede. In einigen Bundesländern wird der Kauf eines Hublifts mit hohen Summen bezuschusst, in anderen stehen keine Fördermittel zur Verfügung. Ebenso gibt es Unterschiede bei den Voraussetzungen zum Erhalt der Zuschüsse.

Eine Person muss Ihren Lebensmittelpunkt im entsprechenden Bundesland haben, um für die Förderung infrage zu kommen, ab dann sind die Gründe für eine Ablehnung jedoch nicht mehr pauschal zu benennen. Dazu kommt, dass die meistens Förderprogramme im Laufe des Jahres ausgeschöpft werden und dann eine Beantragung nicht mehr möglich ist.

Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft

Eine weitere Möglichkeit, um die hohen Kosten eines Hublifts zu finanzieren, ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenübernahme der Berufsgenossenschaft. Dadurch muss die Mobilitätseinschränkung Ihres Angehörigen aus einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit entstanden sein. Bei einer Bewilligung werden meist 100 Prozent der entstandenen Kosten übernommen.hublift-zuschuesse-berufsgenossenschaft

Eine Ausnahme besteht nur, wenn Ihr Angehöriger Zusatzleistungen wünscht, die nicht medizinisch notwendig sind. Ein Basis-Lift, der auf die persönliche Situation Ihres Angehörigen angepasst ist, wird von der Berufsgenossenschaft komplett bezahlt, die einzige Hürde ist die Anerkennung, dass die Einschränkung durch einen Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit entstanden ist.

Kostenübernahme durch das Sozialamt

Hublifte können die Selbstständigkeit Ihres Angehörigen bei stark eingeschränkter Mobilität erhalten. Die Kosten sind dabei nicht zu unterschätzen und nicht jede Person ist in der Lage diese Finanzierung zu leisten.

Die letzte Anlaufstelle für die Übernahme der Kosten eines Hublifts ist das Sozialamt, da grundsätzlich nicht vorgesehen ist, dass dieses die Kosten eines Hublifts übernehmen sollte.

Das Sozialamt fördert die Anschaffung und den Einbau nur dann, wenn Ihr Angehöriger die Finanzierung selbst nicht leisten kann und auch von keinem anderen Träger einen Zuschuss erhält. Im Zuge der Antragsstellung wird die finanzielle Situation Ihres Angehörigen intensiv geprüft. Eine Bewilligung seitens des Sozialamts ist immer von der individuellen Situation des Antragstellers abhängig. Bei einer abschätzbaren langen Nutzung und Notwendigkeit eines Hublifts, steigen auch die Chancen einer Bewilligung. Das Sozialamt fördert dabei immer nur das günstigste Hublift-Angebot.

Vor einer Antragsstellung sollte Ihr Angehöriger demnach bei allen anderen möglichen Kostenträgern einen Antrag gestellt haben und abgelehnt worden sein. Eine weitere Voraussetzung ist, dass trotz Ablehnungen ein erwiesener medizinischer Grund für den Kauf eines Hublifts bestehen muss. Ihr Angehöriger benötigt demnach zusätzlich ein Attest vom Arzt, um eine Bewilligung seitens des Sozialamtes zu erhalten.

Sollte der Antrag abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit sich über gebrauchte Treppenlifte zu informieren. Hierbei sind die Kosten meist deutlich geringer. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie einen gebrauchten Hublift nicht bei einem privaten Händler, sondern bei seriösen Anbietern erwerben.

Übersicht der Zuschüsse

In Deutschland gibt es eine Reihe von Anlaufstellen für die Förderungen eines Hublifts bei Mobilitätseinschränkungen. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht dieser Träger samt zusätzlicher möglichen Zuschüsse:

Träger
Anspruch
Zuschuss
Pflegekasse
Ab Pflegegrad 1
Bis zu 4.000 Euro
KfW
Eigentümer und Mieter
Max. 6.250 Euro pro Haushalt
Regionale Förderungen
Einwohner
individuell
Berufsgenossenschaften
Nach einem Arbeitsunfall
100 Prozent der Kosten
Sozialamt
individuell
individuell

Steuervorteile nutzen

Die Anschaffung eines Hublifts ist immer mit hohen Kosten verbunden, Zuschüsse lassen den Eigenanteil schrumpfen. Dennoch kann Ihr Angehöriger in den meisten Fällen mit einem verbleibenden Eigenanteil rechnen.

Die Kosten, die Ihr Angehöriger selbst trägt, können unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden, wodurch einiges an Geld gespart werden kann. Dies ist insbesondere dann gut möglich, wenn bei Ihrem Angehörigen ein anerkannter Pflegegrad oder eine Behinderung vorliegt. Das Finanzamt verlangt ein ärztliches Attest, diese Nachweispflicht entfällt ab Pflegegrad 4.

Die Ausgaben für einen Hublift können dazu in der jährlichen Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angegeben werden. Steuerlich absetzbar sind nur Kosten, die über einer individuellen zumutbaren Belastung liegen. Besteht zudem keine medizinische Notwendigkeit für die Anschaffung des Hublifts, lassen sich lediglich die Kosten für den Einbau steuerlich absetzen.

Personen mit einer Behinderung können alternativ auch den jährlichen Behinderten-Pauschbetrag geltend machen. Für weitere Informationen sollten Sie mit einem Steuerberater sprechen.

Weitere Möglichkeiten für eine barrierefreie Gestaltung

Hublifte schaffen wertvolle Barrierefreiheit für Ihren Angehörigen, dadurch wird seine Selbständigkeit, bei körperlicher Einschränkung, weiterhin gefördert, was wiederum einen positiven Effekt auf die psychische Verfassung haben kann. Gewisse Abläufe nicht mehr selbst ausführen zu können, kann mitunter sehr frustrierend sein.

Weitere Bereiche im Zuhause Ihres Angehörigen können ebenfalls Hürde darstellen, die durch Umbauten behoben werden können. Hilfsmittel fördern die Sicherheit und das Wohlbefinden Ihres Angehörigen und sind daher immer eine Überlegung wert.

Diese Hürden betreffen neben dem Treppenhaus sehr oft das Badezimmer. Badeinstiegshilfen unterstützen die Hygiene Ihres Angehörigen und bieten gleichzeitig Komfort und Normalität. Dazu zählen unter anderem Badewannenlifter, welche bei einer Mobilitätseinschränkung den Einstieg in die Badewanne gewährleisten, weiterhin Haltegriffe, die überall dort angebracht werden können, wo Ihr Angehöriger Unterstützung benötigt. Weitere Hilfsmittel für das Badezimmer können Duschmatten, Badewanneneinlagen, Badewannenbretter, eine Toilettensitzerhöhung oder Trittstufen sein.

Bei der Anschaffung von Hilfsmitteln fürs Badezimmer sollten Sie Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die Kranken- oder Pflegekassen nutzen. Zuschüsse werden gewährleistet für Produkte, die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind.

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Antworten auf die häufigsten Fragen

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Ein Hublift ist eine Hebebühne, welche Ihren Angehörigen auf einer Plattform nach oben und unten fährt. Gerade für Rollstuhlfahrer kann ein Hublift eine ideale Lösung darstellen und einen barrierefreien Zugang gewähren. Anders als bei alternativen Treppenliften, folgt der Hublift nicht der Treppenform, wodurch ein Einbau deutlich schneller erfolgen kann.

Der Kauf eines Hublifts wird von verschiedenen Trägern bezuschusst. Bei einem anerkannten Pflegegrad ist dabei die erste Anlaufstelle, die Pflegekasse. Diese bezuschusst Umbauten mit bis zu 4.000 Euro pro im Haushalt lebender Person.

Weiterhin fördert die KfW den Abbau von Barrieren im Wohnumfeld mit bis zu 6.250 Euro.

Regionale Förderprogramme sind eine weitere Möglichkeit, einen Zuschuss für den Kauf eines Hublifts zu erhalten. Fragen Sie hierzu im entsprechenden Bürgeramt nach.

Beim Erwerb eines Hublift-Modells bleibt in den meisten Fällen ein Eigenanteil für Ihren Angehörigen bestehen. Unter Umständen kann dieser Eigenanteil als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung mit angegeben werden. Die zumutbare Belastungsgrenze muss dabei jedoch überschritten sein.

Die Kosten für einen Hublift liegen je nach Modell, Zusatzleistungen, Größe und Anbieter zwischen 10.000 und 15.000 Euro. Für Wartung und Instandhaltung kommen weitere jährliche Kosten von circa 300 Euro auf Ihren Angehörigen zu. Kaufen Sie einen gebrauchten Lift können die Kosten deutlich darunter liegen, jedoch bringt ein Gebrauchtkauf eines Treppenlifts immer einige Nachteile mit sich.

Das Sozialamt ist grundsätzlich nicht für die Kostenübernahme eines Treppenlifts gedacht, kann aber unter gewissen Umständen eine komplette oder teilweise Übernahme der Kosten bewilligen. Voraussetzung ist, dass alle anderen Träger einen Zuschuss abgelehnt haben, eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und Ihr Angehöriger nachweislich finanzielle Unterstützung benötigt.

Ihr persönlicher Pflegeberater hilft Ihnen dabei, den richtigen Lift für Ihren Angehörigen zu finden. Wir beraten Sie zu den verschiedenen Konzepten und Zuschüssen. Auch vermitteln wir Ihnen gerne kostenfrei und unverbindlich passende Hublift-Anbieter, damit Sie Vergleichsangebote einholen können.