Pflegegrade im Überblick
Das müssen Sie über die Pflegegrade wissen
Pflegegrade sind die Voraussetzung für den Erhalt von Geld- und Sachleistungen von der Pflegekasse. Denn Pflege ist nicht nur zeitaufwändig, sondern nicht selten auch mit einer großen finanziellen Belastung verbunden. Oft werden Leistungen der Pflegekasse nicht abgerufen, weil viele nicht wissen, wie Sie die Zuschüsse nutzen können. Wir helfen Ihnen dabei, alle Leistungen zu erhalten, die Ihnen zustehen. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie der Pflegegrad-Antrag für Sie so unkompliziert wie möglich wird.
Diese Themen helfen Ihnen weiter:
- Definition: Pflegegrade
- Pflegegrade Einstufung
- Drei Schritte zum Pflegegrad
- Musterformulierung für den Pflegegradantrag
- Pflegegrad-Begutachtung: Kriterien
- Pflegegrad Leistungen: Übersicht für Pflegegrad 1-5
- Von Pflegestufe zu Pflegegrad
- Pflegegrade: Widerspruch einlegen
In den häufigsten Fragen finden Sie die wichtigsten Punkte.
Definition: Pflegegrade

Der Pflegegrad bildet die Grundlage für alle Zuschüsse in Geld- und Sachform seitens der Pflegekasse. Für die Einstufung werden nicht nur körperliche, sondern auch geistige Faktoren berücksichtigt. Das war nicht immer so: Vor dem zweiten Pflegestärkungsgesetz wurden geistige Erkrankungen nicht in die Einstufung einbezogen. Heute erhalten Demenzkranke weitaus besseren Zugang zu Pflegeleistungen.
Ein Pflegegrad wird immer nach einer ausführlichen Begutachtung in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen erteilt. So wird sichergestellt, dass alle Faktoren der Pflegesituation in Betracht gezogen werden. Wenn sich die Pflegebedürftigkeit erhöht, kann der Pflegegrad nachträglich hochgestuft werden. Damit ändern sich auch die Leistungsansprüche. Die überwiegende Mehrheit der Pflegebedürftigen in Deutschland hat Pflegegrad 2.
In Deutschland werden Pflegebedürftige in einen der fünf Pflegegrade eingeteilt:
- Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigungen
- Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigungen
- Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen
- Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigungen
- Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Pflegegrade Einstufung

Das Wichtigste zuerst: Sie sollten den Antrag so früh wie möglich stellen. Bereits ab dem Zeitpunkt des Antrags haben Sie Anspruch auf Pflegegeld. Wird der Antrag bewilligt, gilt für den Monat des Erstantrags die Berechnung anteilig. Wird der Antrag am 20. des Monats gestellt, erhalten Sie rückwirkend für 10 Tage Pflegegeld. Bei Pflegegrad 2 wären das 115,70 Euro.
Die Pflegekasse muss Ihnen laut Gesetz binnen 14 Tagen einen Termin für die Begutachtung im häuslichen Umfeld vorschlagen und den Antrag innerhalb von 25 Werktagen bearbeiten. Verzögert sich die Bearbeitung, besteht Anspruch auf eine Ersatzleistung von 70 € pro Woche zur Finanzierung der Pflege.
Drei Schritte zum Pflegegrad
- Antrag einreichen
Sie oder ihr Angehöriger stellen einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Mit einer Generalvollmacht können auch Sie als Angehöriger oder gute Bekannte die Beantragung übernehmen. Ein spezielles Formular ist nicht zwingend erforderlich – ein formloses Schreiben genügt. - Die Begutachtung
Führen Sie ein Pflegetagebuch, in dem Sie festhalten, wo Ihr Angehöriger Hilfe benötigt. Beispielsweise durch eine Alltagshilfe beim Anziehen, im Haushalt oder beim Einkaufen und sammeln Sie Arztbefunde. Bei der Begutachtung können Sie eine vertraute Person dabeihaben. Seien Sie ehrlich, denn vollständige Angaben erhöhen die Chancen auf den richtigen Pflegegrad. - Der Bescheid
Nach der Bewertung erhalten Sie den schriftlichen Bescheid inklusive Gutachten. Stimmen Sie mit dem Ergebnis nicht überein, können Sie innerhalb von 30 Tagen formlos Widerspruch einlegen. Fordern Sie vorab eine Kopie des Gutachtens bei Ihrer Pflegekasse an.
Musterformulierung für den Pflegegradantrag
Sie können die folgende Musterformulierung in ein Worddokument kopieren, anpassen und ausdrucken.
Antrag auf Pflegeleistungen und Einstufung in den Pflegegrad (Name des Versicherten) (Versichertennummer)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung und die Einstufung in einen Pflegegrad. Zur Feststellung des Pflegegrades bitte ich um eine Begutachtung. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift des Versicherten / Bevollmächtigten)
Pflegegrad-Begutachtung: Kriterien

Offiziell wird die Begutachtung als „Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit“ bezeichnet. Das Gespräch findet im Zuhause des Pflegebedürftigen statt. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes stellt dabei einen Fragenkatalog durch (rund 80 Fragen) und vergibt anschließend Punkte (0–100). Ab 12,5 Punkten wird ein Pflegegrad zuerkannt.
Wichtig: Der Gutachter arbeitet im Auftrag der Pflegekasse. Antworten Sie deshalb ehrlich und ausführlich, auch wenn manche Themen unangenehm sind. Grundlage ist seit dem 2. Pflegestärkungsgesetz nicht mehr die Pflegezeit, sondern ein Punktesystem.
Das Gutachten wird auf der Basis von sechs Modulen geführt:
- Mobilität: Wie und mit welchen Hilfsmitteln bewegt sich der Pflegebedürftige fort? Wie intensiv ist er auf die Benutzung dieser Hilfsmittel angewiesen? Wie ist seine Körperhaltung?
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie ausgeprägt sind Orientierungssinn und Zeitgefühl? Kann der Pflegebedürftige eigene Entscheidung treffen und Gespräche führen?
- Verhalten und psychische Problemlagen: Ist der Pflegebedürftige ängstlich oder neigt er zu aggressivem Verhalten? Hat er psychische Probleme oder liegt eine Depression vor?
- Selbstversorgung: Wie selbstständig findet die Körperpflege und Nahrungsaufnahme statt? Wenn Hilfe benötigt wird, wie umfangreich ist diese in Art und Zeit?
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Benötigt der Pflegebedürftige Hilfe bei der Einnahme von Medikamenten und der Versorgung?
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie ist der Tagesablauf organisiert und strukturiert? Gibt es Beschäftigungsrituale und werden soziale Kontakte selbstständig aufrechterhalten?
- In Modul 1, 4 und 6 zählt der Grad der Selbstständigkeit: selbstständig (0 Punkte), überwiegend selbstständig (1 Punkt), überwiegend unselbstständig (2 Punkte), unselbstständig (4 Punkte).
- In Modul 2 ist das Vorhandensein der Fähigkeit ausschlaggebend: Fähigkeit vorhanden, unbeeinträchtigt (0 Punkte), größtenteils vorhanden (1 Punkt), in geringem Maße vorhanden (3 Punkte), nicht vorhanden (4 Punkte).
Die sechs Module werden unterschiedlich gewichtet:
Pflegegrade: Punkte-Tabelle
Die folgende Tabelle zeigt die Gesamtpunktzahl, die im Rahmen der Begutachtung ermittelt wird und zur Einstufung in einen Pflegegrad führt. Je mehr Punkte erreicht werden, desto höher fällt der Pflegegrad aus – und damit auch die Leistungen, auf die Sie Anspruch haben.
| Punktezahl | Pflegegrad |
|---|---|
| 12,5 - unter 27 Punkte | Pflegegrad 1 |
| 27 - unter 47,5 Punkte | Pflegegrad 2 |
| 47,5 - unter 70 Punkte | Pflegegrad 3 |
| 70 - unter 90 Punkte | Pflegegrad 4 |
| 90 - 100 Punkte | Pflegegrad 5 |
Erfahren Sie in diesem Video alles, was Sie über die fünf Pflegegrade wissen müssen: Wie stellen Sie den Antrag? Wie wird der Anspruch geprüft? Welche Zuschüsse stehen Ihrem Angehörigen zu? In unter zwei Minuten erhalten Sie so einen Überblick zu den Leistungen, die Ihnen zustehen.
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Pflegegrad Leistungen: Übersicht für Pflegegrad 1-5
Das Unterstützungsangebot der Pflegeversicherung sieht je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit unterschiedliche Leistungsspektren vor. Die Höhe der Zuschüsse steigt mit dem Pflegegrad, um den erheblich stärkeren Pflegeaufwand finanziell zu deckeln. Grundleistungen, die Personen aller Pflegegrade erhalten, sind Pflegehilfsmittel, ein kostenloser Hausnotruf (Basisversion), Entlastungsleistungen und ein Zuschuss zum pflegegerechten Umbau.
Wählen Sie einfach Ihren Pflegegrad aus:
| Pflegeleistungen in der häuslichen Pflege Häusliche Pflege | |
|---|---|
| Entlastungsbetrag monatlich | 131 € |
| Pflegehilfsmittel monatlich | 42 € |
| Wohnumfeldverbesserung pro Maßnahme | 4.180 € |
| Kostenlose Hilfsmittel zzgl. 10 € Rezeptgebühr | |
| Kostenlose Pflegeberatung freiwillig | |
| Pflegeleistungen in der (teil-)stationären Pflege (Teil-)Stationäre Pflege | |
| Entlastungsbetrag in Pflegeheimen, monatlich | 131 € |
| Wohngruppenzuschlag für Senioren-WGs, monatlich | 224 € |
Von Pflegestufe zu Pflegegrad
Seit dem 01. Januar 2017 gilt das zweite Pflegestärkungsgesetz, kurz PSG II. Die bisherigen drei Pflegestufen wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Grundlage ist nicht mehr der Zeitaufwand der Pflege, sondern der Grad der Selbstständigkeit.
Auch geistige und psychische Erkrankungen wie Demenz werden seitdem berücksichtigt. Der bisherige Begriff der „eingeschränkten Alltagskompetenz“ wurde abgeschafft, die Einschränkungen fließen jedoch weiterhin in die Bewertung ein.
Die Umstellung von Pflegestufe auf Pflegegrad erfolgte automatisch, ein gesonderter Antrag war nicht notwendig.
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Pflegegrade: Widerspruch einlegen

Sind Sie mit der Einstufung oder einer Ablehnung unzufrieden, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Fehlt im Bescheid der Hinweis auf das Widerspruchsrecht, verlängert sich die Frist auf ein Jahr.
Fordern Sie dabei unbedingt das Gutachten an. Gerade wenn die Punkte knapp unter der Schwelle zum nächsten Pflegegrad liegen, hilft eine genaue Prüfung.
Führt der Widerspruch nicht zum Erfolg, erstellt der MD ein Zweitgutachten, das sich auf Ihre Begründung konzentriert. Kommt auch hier keine Einigung zustande, bleibt nur die Klage vor dem Sozialgericht. Ein Anwalt ist nicht zwingend vorgeschrieben, verbessert aber die Erfolgsaussichten. Bei einem Prozessgewinn übernimmt die Pflegekasse die Kosten.
Die drei W's für den Widerspruch
WANN?
Nach Erhalt des Bescheids haben Sie 30 Tage Zeit, Widerspruch einzulegen.
WIE?
Der Widerspruch erfolgt schriftlich als Brief, am besten per Einschreiben.
WO?
Schicken Sie den Widerspruch direkt an Ihre Pflegekasse.

Pflegegrad: Beantragung & Widerspruch
Expertenmeinung von Melanie Schürjan, Unabhängige Pflegesachverständige
Ein Pflegefall stellt viele Familien vor große Herausforderungen. Neben der emotionalen Belastung, die die neue Situation mit sich bringt, sind auch bürokratische Hürden bei der Organisation große Strapazen. "Wenige Pflegepersonen und Pflegeempfänger sind dazu in der Lage sich neben der ohnehin bestehenden Belastung auch noch in all die Themen einzuarbeiten, die mit einer Pflegebedürftigkeit im Zusammenhang stehen", so Melanie Schürjan. "Hinzu kommt oftmals das Gefühl, dass die eigene Leistung nicht genügend gewürdigt wird." Frau Schürjan arbeitet seit fast zehn Jahren als Pflegesachverständige im Gesundheitswesen, sowohl für Sozialgerichte, als auch für Privatpersonen.
Die Expertin rät dazu, den Pflegegradantrag so früh wie möglich zu stellen, da die Leistungen ab Antragsdatum rückwirkend gezahlt werden. "Sinnvoll ist es zudem, sich im Weiteren einmal Notizen zu machen, welche Einschränkungen ganz genau im Laufe eines Tages auftreten. Oftmals haben sich Pflegeempfänger und Pflegeperson an die vielen kleinen Hilfestellungen im Alltag so sehr gewöhnt, dass sie schlichtweg gar nicht mehr bewusst wahrgenommen werden." Ärztliche Diagnosen, Stellungnahmen und Entlassungsberichte können dem Antrag als Kopie beigelegt werden. In Vorbereitung auf die Begutachtung sollte idealerweise ein detailliertes Pflegetagebuch geführt werden.
Seien Sie mutig und stark genug, für Ihre Ansprüche zu kämpfen!"
Melanie Schürjan, Unabhängige Pflegesachverständige
Leider werden viele Erst- und Höherstufungsanträge von der Pflegekasse abgelehnt. Die Begutachtung durch den MD oder MEDICPROOF bietet oft nur einen kleinen Einblick in den häuslichen Pflegealltag der Familien. "Eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete", rät Melanie Schürjan daher. Der Widerspruch gegen die Ablehnung muss in der Regel binnen eines Monats schriftlich bei der Pflegekasse eingehen. "Oft lohnt es sich an diesem Punkt Unterstützung durch einen unabhängigen Sachverständigen zu beanspruchen", sagt uns Frau Schürjan im Gespräch. Juristischer Beistand ist hingegen erst notwendig, wenn eine Sozialklage angestrebt wird.
Die Erfolgsquote beim Widerspruch beurteilt Melanie Schürjan als "sehr gut, wenn die Erhebung des vorliegenden Pflegebedarfs tatsächlich lückenhaft erfolgt ist." Gründe hierfür sieht die Expertin vor allem in der unglücklichen Kommunikation zwischen Pflegeempfänger, Angehörigen und Gutachtern. Angehörige und Pflegeempfänger sollten die Möglichkeit nutzen, den Bericht des Gutachtens von einem Pflegesachverständigen untersuchen zu lassen. Oft ist es gerade die Summe vieler Kleinigkeiten, die letztlich zu einem erfolgreichen Widerspruch führen. "Der Bescheid einer Kranken- oder Pflegekasse ist kein unanfechtbares Urteil und ein unstimmiges Gefühl oft richtig", so Frau Schürjan. "Seien Sie mutig und stark genug, für Ihre Ansprüche zu kämpfen!"
Melanie Schürjan arbeitet seit fast zehn Jahren als unabhängige Pflegesachverständige im Gesundheitswesen. Ihr Werdegang startete in der Pflege, bevor sie am Wittener Institut für angewandte Pflegewissenschaft die Weiterbildung zur Pflegesachverständigen absolvierte.
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Antworten auf die häufigsten Fragen
Ein Pflegegrad beschreibt den Grad der Selbstständigkeit einer Person und entscheidet darüber, welche Leistungen der Pflegeversicherung zustehen. Grundlage ist eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Dabei werden verschiedene Lebensbereiche wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten und Selbstversorgung bewertet. Aus den Punkten (0–100) ergibt sich einer von fünf Pflegegraden.
Der Pflegegrad-Antrag erfolgt formlos per Brief an Ihre Pflegekasse. Hier finden Sie eine Musterformulierung für den Antrag. Stellen Sie den Antrag frühzeitig: Bei erfolgreichem Antrag stehen Ihnen ab dem Antragstag rückwirkend Pflegeleistungen zu.
Die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit findet in der Regel im Zuhause der betroffenen Person statt. Der Gutachter geht mit Ihnen einen Fragenkatalog durch (rund 80 Fragen) und vergibt Punkte nach festgelegten Kriterien. Wichtig: Antworten Sie ehrlich und schildern Sie den Alltag so, wie er wirklich ist – das Ergebnis entscheidet über den Pflegegrad.
Das monatliche Pflegegeld beträgt aktuell:
- Pflegegrad 2: 347 €
- Pflegegrad 3: 599 €
- Pflegegrad 4: 800 €
- Pflegegrad 5: 990 €
Sie sollten unbedingt innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen, schriftlich und am besten per Einschreiben.
Das System der drei Pflegestufen wurde am 01. Januar 2017 durch das zweite Pflegestärkungsgesetz durch die fünf Pflegegrade ersetzt. Von diesen Änderungen profitieren vor allem Pflegebedürftige mit neurologischen Erkrankungen wie Demenz denn vor der Einführung der Pflegegrade wurden im Wesentlichen körperliche Einschränkungen berücksichtigt.
Der Pflegegrad wird anhand sechs verschiedener Module und einem Punktesystem von 0 bis 100 errechnet. Im Gutachten werden alle Aspekte der täglichen Pflege auf individueller Basis berücksichtigt. Daher gibt es keine pauschale Antwort für Krankheitsbilder.
Wir unterstützen Sie kostenlos dabei, die Pflege zu organisieren und helfen Ihnen bei der Suche nach Dienstleistern in Ihrer Region. Für mehr Transparenz auf dem Pflegemarkt erheben wir Bewertungen zu Anbietern in Deutschland, Österreich und der Schweiz.










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