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Kosten für das Pflegeheim

Wie viel kosten Pflegeheime?

Ist die Pflege im eigenen Zuhause für Ihren Angehörigen nicht mehr möglich, kann ein Pflegeheim für die benötigte Pflege und Betreuung sorgen. Die Kosten für ein Pflegeheim sind dabei nicht zu unterschätzen. Pauschale Preise für Plätze in einem Pflegeheim können nicht benannt werden, da sie von verschiedenen Faktoren abhängig sind. Die größten Posten bei der Zusammenstellung sind Kosten für Pflege, Unterkunft und Investitionen.

Informieren Sie sich hier ausführlich über die Zusammenstellung und abhängigen Faktoren der Kosten eines Pflegeheims.

In den häufigsten Fragen finden Sie die wichtigsten Informationen.

Stoppuhr-Icon Kurzgesagt: Kosten von Pflegeheimen
  • Der Bundesdurchschnitt der Kosten beträgt 2.486 Euro.
  • Die Pflegekasse bezuschusst die Kosten für Pflege und Betreuung.
  • Unterkunft, Investition und Ausbildung werden selbst bezahlt.

Wovon hängen die Kosten der Pflegeheime ab?

Die Entscheidung für einen Umzug in ein Pflegeheim ist meist keine leichte. Ihr Angehöriger muss das gewohnte Umfeld verlassen, was gerade im Alter eine Überwindung bedeuten kann. Dennoch muss die Pflege und Betreuung für Ihren Angehörigen sichergestellt und an seine Bedürfnisse angepasst sein. Oft kann ein Pflegeheim dann eine sinnvolle Lösung sein.

Haben Sie sich entschieden, Ihren Angehörigen in einem Pflegeheim unterzubringen, kommt die Frage nach den dabei entstehenden Kosten auf. Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und sind gleichzeitig von verschiedenen Faktoren abhängig. Es kann also kein pauschaler Betrag für einen Platz im Pflegeheim genannt werden.

Die monatlichen Kosten bestehen aus verschiedenen Positionen wie pflegerische Versorgung, Unterkunft, Investitionen, Ausbildung und Zusatzleistungen. Gelegentlich finden sich auf Rechnungen eben auch Zuschläge zur Ausbildungsvergütung für Auszubildende, die in der Einrichtung beschäftigt sind oder Zusatzleistungen, wie die Versorgung mit Inkontinenzartikeln. Zudem hängen die Kosten von der Lage und Ausstattung des gewählten Pflegeheims ab. Weiterhin unterscheiden sich die Eigenanteile der gesamten Kosten von Bundesland zu Bundesland. Der Bundesdurchschnitt der Kosten, die selbst zu tragen sind, beträgt monatlich 2.468 Euro im ersten Pflegejahr.

Die Kosten sowie die Wartezeiten auf einen Platz im Pflegeheim sind in den letzten Jahren sehr gestiegen. Setzen Sie sich daher so früh wie möglich mit dem Thema auseinander, wenn die Pflege Ihres Angehörigen im eigenen Zuhause nicht mehr ermöglicht werden kann. Da sich die Kosten auch zwischen den verschiedenen Pflegeheimen deutlich unterscheiden, lohnt sich immer ein Preisvergleich der verschiedenen Einrichtungen.

Der Eigenanteil der Position „pflegerische Versorgung“ wurde Anfang 2017 vereinheitlicht, davor war dieser noch vom entsprechenden Pflegegrad abhängig. Da Pflegekosten vom Pflegegrad unabhängig sind, steigen diese bei einer zunehmenden Pflegebedürftigkeit auch nicht weiter an.

Sie möchten sich einen Gesamteindruck zum Thema Pflegeheime verschaffen? Dann lesen Sie gerne auf unserer Hauptseite weiter.

Kosten für die Pflege und Betreuung

pflegeheim-kosten_PflegekraftMuss Ihr Angehöriger in ein Pflegeheim ziehen, ist meist ein Bedarf für eine umfassende Betreuung der Grund. Im Gegensatz zur häuslichen Pflege wird Ihr Angehöriger in einem Pflegeheim vollstationär betreut und gepflegt.

Dabei entstehen Kosten für das Pflegepersonal und die grundsätzlichen Pflegeleistungen, die von der Einrichtung übernommen werden. Diese nehmen einen wichtigen und beträchtlichen Bestandteil auf Ihrer Rechnung ein.

Sie müssen nicht die gesamten Kosten für die Pflege und Betreuung übernehmen, denn einen Teil übernimmt die Pflegekasse. Der andere Teil der Kosten für die pflegerische Versorgung bleibt jedoch als Eigenanteil bei Ihnen und Ihrem Angehörigen. Dieser Eigenanteil ist für alle pflegebedürftigen Bewohner gleich hoch, unabhängig von der Höhe des Pflegegrades. Geht es Ihrem Angehörigen im Laufe der Zeit schlechter, werden sich die Kosten für die Pflege im Pflegeheim nicht erhöhen.

Die Betreiber eines Pflegeheims können die Kosten für die pflegerische Versorgung, auch Pflegesatz genannt, nicht frei bestimmen. Die Pflegesätze müssen mit der Pflegekasse ausgehandelt werden. Das Ziel ist, dass Pflegekosten für Angehörige und Pflegebedürftige angemessen und im Rahmen bleiben.

Die Kosten für die Pflegeleistungen und Maßnahmen der medizinischen Versorgung werden mit der zuständigen Pflegekasse als Pflegeleistung direkt abgerechnet. Der jeweilige Zuschuss ist abhängig vom Pflegegrad Ihres Angehörigen und deckt meist nur einen Teil der gesamten Pflegekosten ab. Bei Pflegegrad 1 zahlen Sie den größten Teil als Eigenleistung, da Ihrem Angehörigen nur ein geringer Zuschuss zusteht.

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So haben Sie vorab einen Überblick, welche Leistungen und Zuschüsse Ihrem Angehörigen zustehen könnten.

Anfang 2017 gab es eine Änderung im Pflegestärkungsgesetz. Zuvor waren die Kosten der Pflege und Betreuung von der Höhe des Pflegegrads abhängig. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 5 hatten also mit deutlich höheren Kosten zu rechnen als jene mit einem Pflegegrad 2. Mittlerweile zahlt jeder Heimbewohner den gleichen Eigenanteil an der Pflege. Dies ist aber immer von Heim zu Heim verschieden, daher sollten Sie die Preise der Pflegeheime vorher genau vergleichen.

Kosten für Unterkunft und Verpflegung

Einen weiteren Teil der gesamten Kosten für ein Pflegeheim nehmen diese für Unterkunft und Verpflegung ein. Sie sind vergleichbar mit einem Hotelzimmer mit Vollpension. Mietnebenkosten, wie der Verbrauch von Strom und Wasser, werden meist nicht gesondert berechnet.

Die komplette Finanzierung dieser Kosten gehören zum Eigenanteil und liegen daher bei Ihnen und Ihrem Angehörigen. Eine Begründung hierfür ist, dass diese Art der Kosten für jeden Menschen im Alltag entstehen, unabhängig davon, ob sie in einem Pflegeheim oder im eigenen Zuhause leben. Die Kosten hierbei sind immer abhängig von der Größe und Einrichtung des Zimmers und den Leistungen, die ein Pflegeheim anbietet. Einige Zimmer haben einen zusätzlichen Balkon oder liegen ruhiger, da sie beispielsweise in einen Hinterhof ragen. Je nach Wunsch entstehen höhere Kosten für Sie und Ihren Angehörigen.

Die einzelnen Bestandteile dieser Kosten sind das Reinigen der Zimmer, die Wartung und der Unterhalt des gesamten Gebäudes, die Versorgung der Wäsche, die Entsorgung von Müll sowie Leistungen für Veranstaltungen.

Weiterhin sind in den Kosten die Bereitstellung und Zubereitung von Speisen und Getränken inbegriffen. Die Kosten sind für die meisten Bewohner gleich hoch. Sollte Ihr Angehöriger jedoch nicht in der Lage sein, Nahrung eigenständig aufzunehmen und wird stattdessen durch eine Magensonde ernährt, dann ist der Betreiber des Heimes verpflichtet, die Kosten für Verpflegung zu reduzieren.

In welcher Höhe die Kosten reduziert werden, ergibt sich aus den Rahmenverträgen, welche auf Landesebene geschlossen wurden. Tatsächliche Beträge können Sie bei der zuständigen Pflegekasse erfragen. Hier gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern sowie zwischen den entsprechenden Pflegeeinrichtungen, daher lohnt sich auch hier ein Vergleich.

Investitionskosten

Weiterer Bestandteil der Gesamtkosten sind die sogenannten Investitionskosten. Diese werden von jedem Pflegeheim erhoben und anteilig auf die Bewohner umgelegt. Die Kosten können verglichen werden mit den Instandhaltungsrücklagen, wie sie in Mietwohnungsabrechnungen oder einer Eigentumswohnung vorkommen. Diese werden für die Herstellung, Anschaffung und Instandsetzung von den entsprechenden Gebäuden und den technischen Anlagen verwendet.

Dazu zählen die Beschaffung der Immobilie und betriebliche Güter, wie Betten, Tische und Stühle. Dazu kommt die Instandhaltung der Anschaffungen. Die Kosten für entstandene Aufwendungen werden umgerechnet auf jeden Bewohner des Pflegeheims und diesen monatlich in Rechnung gestellt. Durch die Umlage der Kosten auf die Bewohner wird die Immobilie refinanziert.

Auch eine stationäre Pflegeeinrichtung muss eben instandgehalten werden – es kann passieren, dass das Dach undicht, ein Aufzug eingebaut werden muss, Gemeinschaftsräume renoviert oder Fenster ausgewechselt werden müssen. Achten Sie daher bei der Wahl des Pflegeheims für Ihren Angehörigen auf das Alter und den Zustand der Einrichtung. Bei älteren oder stark renovierungsbedürftigen Gebäuden fallen die Investitionskosten entsprechend höher aus als bei einem Neubau. Weiterhin hat der Standort des Pflegeheims Einfluss auf die Investitionskosten. Pflegeheime in großen Städten wie Frankfurt oder München sind immer teurer.

Wird ein Pflegeheim gefördert, müssen Sie und Ihr Angehöriger nach § 82 Abs. 3 und 4 SGB XI einige Aufwendungen jedoch nicht mitzahlen. Darunter fallen beispielsweise Aufwendungen für den Erwerb und die Schließung von Grundstücken, die innerbetriebliche Umstellung von Pflegeeinrichtungen sowie Aufwendungen, die bereits durch öffentliche Fördermittel gedeckt wurden. Die öffentliche Förderung von Pflegeheimen findet heute jedoch kaum noch statt – informieren Sie sich dennoch darüber.

Reicht Ihr Einkommen oder Rücklagen bzw. Rente Ihres Angehörigen nicht aus, um die Investitionskosten zu decken, beteiligen sich Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein mit dem sogenannten Pflegewohngeld an den Investitionskosten. Informieren Sie sich hierzu bei den Pflegeeinrichtungen.

Ausbildungskosten

Seit 2020 wird die Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann über einen landesweiten Ausbildungsfonds refinanziert. In diesen Fond zahlen verschiedene Parteien ein, dazu zählen das jeweilige Bundesland, die Pflegeversicherung, die Krankenhäuser und die stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen.

Die Kosten für die Ausbildung in der Pflege wird den Pflegeeinrichtungen in Rechnung gestellt. Der Ausbildungszuschlag wird von den Pflegeeinrichtungen mit den Landesverbänden der Pflegekassen sowie den zuständigen Sozialträgern verhandelt und von der Landesbehörde festgelegt. Daraufhin können die Kosten wiederum auf die Pflegeheimbewohner umgelegt werden. Da es zwei verschiedene Ausbildungssysteme gibt, ist es möglich, dass zwei Kostenpositionen zur Refinanzierung der Ausbildungen abgerechnet werden.

Jedes Bundesland und Pflegeheim handhabt dies jedoch anders, so kann es sein, dass diese Position auf der Rechnung auftaucht, muss sie aber nicht zwangsläufig.

Die refinanzierten Kosten betreffen die praktische und schulische Ausbildung, sowie eine angemessene Vergütung der Auszubildenden.

Zusatzleistungen

Sie haben die Möglichkeit, über die üblichen Möglichkeiten hinaus, für Ihren Angehörigen mit dem Pflegeheim gewünschte Zusatzleistungen zu vereinbaren. Leistungen können ein besonders luxuriöses Zimmer und/oder ein Einzelzimmer, die Änderung von Kleidung, die Nutzung der Gemeinschaftsräume für private Feiern, kosmetische Leistungen, ein individueller Vorleseservice oder die Reparatur von privaten Dingen sein.pflegeheim-kosten_zusatzleistung

Weiterhin die Begleitung zu Ärzten oder Behörden oder genutzte Angebote zur Freizeitgestaltung wie Ausflüge oder Besuche ins Theater. Zusatzleistungen in der Pflege können die Nutzung von Inkontinenzartikel oder ein spezielles Betreuungsangebot für an Demenz erkrankte Personen sein.

Vereinbarungen, die über Zusatzleistungen getroffen werden, müssen immer vertraglich festgehalten werden. Gibt es keinen zusätzlichen Vertrag und die Leistungen werden als Zuschläge ausgewiesen, dürfen auch keine Zusatzleistungen in Rechnung gestellt werden. Was als Zusatzleistung gekennzeichnet werden darf, legen Pflege- und Krankenkassen fest.

Zusatzleistungen müssen von Ihrem Angehörigen selbst finanziert werden.

Pflegeheim Kosten ohne Pflegegrad

Der Einzug in ein Pflegeheim ohne anerkannten Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst ist möglich, gleichzeitig aber sehr teuer. Die Kosten liegen komplett bei Ihnen und Ihrem Angehörigen, denn die Pflegekasse als auch das Sozialamt übernehmen hierbei keinen Anteil. Daher sind die Kosten entsprechend hoch, variieren aber ebenfalls sehr stark. Durchschnittlich liegen sie bei rund 3.200 Euro monatlich, wobei dieser Betrag abweichen kann, je nachdem in welchem Bundesland Sie und Ihr Angehöriger sich befinden und welche Zimmerausstattung Sie wünschen.

Holen Sie sich in diesem Fall erst recht verschiedene Angebote von unterschiedlichen Pflegeheimen. Zudem sollten Sie die einen möglichen Pflegegrad Ihres Angehörigen prüfen lassen, reichen Sie dafür einen entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse ein. Diese unterliegen einer gesetzlichen Pflicht, Ihnen innerhalb von 14 Tagen einen Termin zur Begutachtung im Zuhause Ihres Angehörigen vorzuschlagen. Weiterhin muss Ihr Antrag innerhalb von 25 Werktagen bearbeitet sein.

Wie hoch ist der Eigenanteil?

Einen festen, pauschalen Preis für einen Platz in einem Pflegeheim gibt es nicht. Jeder Betreiber einer Einrichtung kalkuliert die Kosten selbst, muss sie allerdings von Pflegekasse und dem Sozialamt genehmigen lassen.

Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse entsprechende Zuschüsse, mit denen Sie einen Teil der Kosten des Pflegeheims decken können. Dabei wird die Höhe des Zuschusses gestaffelt nach der Höhe des Pflegegrades.

Die Kosten für die Unterbringung Ihres Angehörigen in ein Pflegeheim sind meist höher als Zuschüsse, die Ihnen seitens der Pflegekasse zustehen. Den Differenzbetrag müssen Sie oder Ihr Angehöriger selbst zahlen, dieser Betrag wird Eigenanteil genannt und wird Ihnen von der Pflegeeinrichtung nach Abzügen der Zuschüsse in Rechnung gestellt. Der Eigenanteil wird zum großen Teil individuell berechnet und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

pflegeheim-kosten_eigenanteilSeit dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes am 01. Januar 2017 gilt für anerkannte Pflegegrade 2–5 ein sogenannter einrichtungseinheitlicher Pflegeanteil. Die Kosten für Pflege und Betreuung sind demnach für alle Bewohner ab Pflegegrad 2 gleich hoch. Erhöht sich der Pflegegrad Ihres Angehörigen, erhöhen sich entsprechend nicht die Kosten dieser Position.

Dieser einheitliche Eigenanteil unterscheidet sich jedoch zwischen den Bundesländern sowie zwischen den Pflegeeinrichtungen. Der Eigenanteil für Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 liegt jedoch höher, da diese vorrangig in häuslicher Umgebung gepflegt werden sollten.

Die Kosten, die Sie oder Ihr Angehöriger selbst tragen müssen, sind zusätzlich zum Eigenanteil für Pflege und Betreuung, die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten. Diese Kostenpositionen variieren stark zwischen den einzelnen Pflegeeinrichtungen, was nicht zuletzt mit der Lage und Ausstattung der Einrichtung zusammenhängt.

Die Kosten für den Aufenthalt im Pflegeheim muss in erster Linie von Ihrem Angehörigen getragen werden. Dabei wird das Vermögen, die Rente oder Einnahmen durch Mieten aufgewendet. Kann der entstehende Eigenanteil nicht selbst von Ihrem Angehörigen getragen werden, wird anhand der Düsseldorfer Tabelle geprüft, ob Sie oder andere enge Verwandte für die Kosten aufkommen können.

In der Regel ist der Ehepartner der nächste Verantwortliche, danach können Kinder und Enkelkinder verpflichtet werden. Ist dies nicht möglich, übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt die Kosten. Weiterhin können die Investitionskosten gegebenenfalls vom zuständigen Kreis getragen werden. Dies muss dort entsprechend beantragt werden und wird Pflegewohngeld genannt.

Das folgende Kostenbeispiel soll mögliche Kosten für eine Unterbringung in ein Pflegeheim im ersten Jahr verdeutlichen. Das Beispiel dient nur der Veranschaulichung und muss nicht der Realität entsprechen:

  • Kosten für Pflege (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil): 1.200 Euro
  • Kosten für die Unterkunft und Verpflegung: 850 Euro
  • Investitionskosten: 480 Euro
  • Ausbildungskosten: 50 Euro
  • Die Eigenbeteiligung summiert sich damit auf: 2580 Euro
  • Leistungszuschlag zum Eigenanteil in Höhe von 5 Prozent: 129 Euro

Daraus ergibt sich ein zu zahlender Eigenanteil im ersten Jahr für Ihren Angehörigen von 2451 Euro im Monat.

Die folgende Tabelle (Stand Januar 2023) zeigt eine Aufstellung der Eigenbeteiligung ohne Zuschüsse der Pflegeversicherung, orientiert an den Bundesländern.

Bundesland
Eigenbeteiligung ohne Zuschüsse
Baden-Württemberg
2.845 Euro
Bayern
2.394 Euro
Berlin
2.451 Euro
Brandenburg
2.078 Euro
Bremen
2.296 Euro
Hamburg
2.343 Euro
Hessen
2.391 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
2.162 Euro
Niedersachsen
2.242 Euro
Nordrhein-Westfalen
2.767 Euro
Rheinland-Pfalz
2.499 Euro
Saarland
2.847 Euro
Sachsen
2.241 Euro
Sachsen-Anhalt
1.868 Euro
Schleswig-Holstein
2.406 Euro
Thüringen
2.075 Euro

Elternunterhalt

Kann Ihr Angehöriger den Eigenanteil der Kosten für die stationäre Pflege nicht zahlen, da die finanziellen Mittel aus Rente und Vermögen nicht ausreichen, springt das Sozialamt ein. Bevor das Amt die Kosten übernimmt, werden bei Möglichkeit die Kinder des Pflegebedürftigen verpflichtet, Zahlungen zu tätigen.

Im Januar 2020 setzte das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft, welches für den sogenannten Elternunterhalt eine Einkommensgrenze zog und Kinder von pflegebedürftigen Personen finanziell entlasten sollte.

Seit dem können Kinder von Pflegebedürftigen nur noch mit einem Einkommen von mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr für die Pflegekosten herangezogen werden. Dieses Jahreseinkommen bezieht sich dabei auf ein einzelnes Kind, weiterhin werden Einkommen von Ehepartnern nicht mit eingerechnet. Vorhandenes Vermögen ist dabei ausgeschlossen. Das Sozialamt hat die Befugnis, Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu prüfen und sich diese offenlegen zu lassen.

Liegt das Einkommen unter dem genannten Betrag, übernimmt das Sozialamt die Zuzahlung der Pflegeheimkosten für ältere Menschen. Ist ein Kind eines Pflegebedürftigen leistungsfähig, wird ein sogenannter angemessener Selbstbehalt berechnet.

Mögliche Zuschüsse für die stationäre Pflege

Die Pflegeversicherung unterstützt Sie und Ihren Angehörigen, falls eine Unterbringung in ein Pflegeheim unausweichlich wird. Liegt ein anerkannter Pflegegrad bei Ihrem Angehörigen vor und zieht dieser in ein von der Pflegeversicherung zugelassenes Pflegeheim ein, zahlen diese einen pauschalen monatlichen Betrag.

Damit sollen Kosten für pflegerische Maßnahmen, wie beispielsweise die medizinische Versorgung, die Betreuung und Ausbildung gedeckt werden. Den restlichen Betrag für Verpflegung, Unterkunft, Investitionen und Zusatzleistungen müssen Sie oder Ihr Angehöriger selbst tragen.

Die Pflegekasse rechnet die Kosten des Pflegeheims direkt mit diesem ab. Sie erhalten im Anschluss eine Rechnung mit dem Eigenanteil der vollstationären Pflege Ihres Angehörigen.

Die folgende Tabelle zeigt die monatlichen Zuschüsse der Pflegekasse für die Unterbringung in einem Pflegeheim:

Pflegegrad
Betrag
Pflegegrad 2
770 Euro
Pflegegrad 3
1.262 Euro
Pflegegrad 4
1.775 Euro
Pflegegrad 5
2.005 Euro

Seit Januar 2022 übernimmt die Pflegekasse außerdem einen Leistungszuschlag für den Eigenanteil im Pflegeheim. Dieser Zuschlag verringert den Eigenanteil, je nach Dauer des Aufenthaltes in der entsprechenden Pflegeeinrichtung. Die folgende Tabelle zeigt die Leistungszuschläge zum Eigenanteil in der Übersicht:

Leistungszuschlag
Aufenthalt
5 Prozent
innerhalb des ersten Jahres
25 Prozent
nach 12 Monaten
45 Prozent
nach 24 Monaten
70 Prozent
nach 36 Monaten
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Antworten auf die häufigsten Fragen

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Ein Pflegeheim ist eine stationäre Pflegeeinrichtung, in der Pflegebedürftige, Tag und Nacht von Pflegepersonal versorgt werden.

Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Dazu gehören die Kosten für Pflege und Versorgung, Investitionen, Ausbildung und Zusatzleistungen. Der Bundesdurchschnitt der Kosten, nach Abzug von Pflegesachleistungen, beträgt 2.468 Euro monatlich im ersten Pflegejahr.

Einen pauschalen Eigenanteil für einen Platz im Pflegeheim kann nicht angegeben werden. Die Betreiber kalkulieren ihre Kosten selbst, dazu kommen gewünschte Zusatzleistungen, die monatliche Kosten erhöhen können.

Je nach Pflegegrad Ihres Angehörigen erhält dieser entsprechende Zuschüsse, seitens der Pflegekasse, wodurch sich der Eigenanteil reduziert. Die Kosten für Pflege und Betreuung sind einrichtungseinheitlich festgelegt und erhöhen sich nicht bei höherem Pflegegrad.

Können Pflegebedürftige den Eigenanteil für ihren Platz im Pflegeheim durch vorhandenes Vermögen oder der Rente nicht selbst finanzieren, können nahe Verwandte zu Zahlungen verpflichtet werden. Liegt das Einkommen von Kindern unter der Grenze von 100.000 Euro brutto im Monat, übernimmt das Sozialamt die Zuzahlung für die Pflegeheimkosten.

Liegt bei Ihrem Angehörigen ein anerkannter Pflegegrad 2–5 vor, erhält dieser einen Zuschuss der Pflegekasse, gestaffelt nach dem entsprechenden Pflegegrad. Weiterhin gibt es einen Leistungszuschuss zum Eigenanteil. Dieser erhöht sich bei längerer Dauer des Aufenthalts im Pflegeheim.

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