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Seniorenbetreuung: Die richtige Betreuungskraft finden.

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Zuschüsse der Seniorenbetreuung

Nutzen Sie bereits alle möglichen Zuschüsse?

Die stundenweise Seniorenbetreuung ermöglicht Ihrem Angehörigen zusätzliche Unterstützung im Alltag. Hierbei unterstützt sie im Haushalt, bei der täglichen Hygiene, beim Einkaufen sowie als Begleitung für anstehende Termine bei Ärzten oder Behörden. Weiterhin leistet sie Senioren wertvolle Gesellschaft, um einer Vereinsamung entgegenzuwirken. Die Leistungen dieser Stunden Betreuung sind vergleichbar mit denen der 24 Stunden Pflege – bei beiden Pflegeformen darf keine medizinische Behandlungspflege stattfinden, hierzu ist die ambulante Pflege hinzuzuziehen.

Die Seniorenbetreuung leistet keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung, dennoch entstehen selbstverständlich Kosten für Sie und Ihren Angehörigen, die finanziell belasten können. Sie haben die Möglichkeit durch verschiedene Zuschüsse für die Seniorenbetreuung, eine teilweise Kostenübernahme geltend zu machen, sodass der tatsächliche Eigenanteil deutlich unter den entstehenden Kosten liegt. Der bestehende Pflegegrad ist bei der Höhe der Zuschüsse entscheidend, hierbei prüft ein entsprechender Gutachter eines Medizinischen Dienstes die Einstufung.

Informieren Sie sich ausführlich darüber, welche Zuschüsse Sie für eine Seniorenbetreuungskraft beantragen können.

In den häufigsten Fragen finden Sie die wichtigsten Informationen.

Stoppuhr-Icon Kurzgesagt: Zuschüsse für die Seniorenbetreuung
  • Pflegegeld bildet die Grundlage der Finanzierung.
  • Ungenutzte Pflegesachleistungen können umgewandelt werden.
  • Die Seniorenbetreuung wird mit Steuervorteilen unterstützt.

Welche Zuschüsse lassen sich für die Seniorenbetreuung beantragen?

Die Seniorenbetreuung kann eine passende Pflegeform für Ihren Angehörigen in häuslicher Betreuung sein, um diesen in seinen alltäglichen Aufgaben im Alltag zu unterstützen. Denn gewisse Aufgaben können in zunehmendem Alter schwerer zu bewältigen sein. Durch eine stundenweise Seniorenbetreuung entstehen entsprechende Kosten – der tatsächliche Eigenanteil liegt jedoch deutlich darunter.

Die Kosten einer Seniorenbetreuungskraft können Sie bei der Pflegekasse ab einem bestehenden Pflegegrad geltend machen. Der erste Schritt sollte hierbei immer das Beantragen von Pflegegeld sein – dieses wird ab Pflegegrad 2 bewilligt. Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie die Möglichkeit im Rahmen des sogenannten Entlastungsbetrags die Betreuung abzurechnen. Entspricht die beauftragte stundenweise Seniorenbetreuung den Regelungen nach § 45 a SGB XI zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag, so können diese von Pflege- und Krankenkassen übernommen werden.

Besteht kein Pflegegrad bei Ihrem Angehörigen und Sie tragen die Kosten der Seniorenbetreuung daher selbst, haben Sie die Möglichkeit diese steuerlich abzusetzen und somit von staatlichen Steuervorteilen zu profitieren.

Sie möchten sich einen Gesamteindruck zum Thema Seniorenbetreuung verschaffen? Dann lesen Sie gerne auf unserer Hauptseite weiter.

Pflegegeld für die Seniorenbetreuung nutzen

seniorenbetreuung-zuschuesse-pflegegeldUm die Kosten für die stundenweise Seniorenbetreuung zu finanzieren, sollte der erste Schritt das Beantragen von Pflegegeld sein. Dieses ist eine steuerfreie Geldleistung der Pflegekasse und dient der Finanzierung einer häuslichen Pflege. Zusätzliche Voraussetzung zur Pflege in häuslicher Umgebung ist ein bestehender und anerkannter Pflegegrad 2 Ihres Angehörigen. Weiterhin ist das Pflegegeld nichts zweckgebunden und kann ohne weitere Zustimmung der Pflegekasse verwendet werden – Ihr Angehöriger darf und soll also selbst bestimmen, ob er es für die stundenweise Seniorenbetreuung, die 24 Stunden Pflege oder für pflegende Angehörige verwendet.

Bei diesem Zuschuss haben Sie die Möglichkeit, das Geld direkt auf Ihr Konto oder das Ihres Angehörigen überweisen zu lassen, zudem kann es auch direkt an die beauftragte Betreuungskraft gesendet werden.

Hat Ihr Angehöriger noch keinen anerkannten Pflegegrad, können Sie trotzdem einen Antrag auf Pflegegeld stellen – Ihr Angehöriger wird dann vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse entsprechend eingestuft. Hierbei wird geprüft, ob Ihr Angehöriger sich artikulieren und selbstständig Essen und Trinken zu sich nehmen kann. Weiterhin wird geprüft, ob bestehende Einschränkungen hinsichtlich Mobilität und kognitiver Leistungsfähigkeit bestehen. Je nach Ausfall der Begutachtung wird Ihr Angehöriger in einen der fünf Pflegegrade eingeteilt.

Der Anspruch auf Pflegegeld beginnt am Tag, an dem der entsprechende Antrag gestellt wurde und wird demnach bei längerer Bearbeitung auch rückwirkend ausgezahlt.

Die Höhe des Pflegegeldes hängt immer vom Pflegegrad Ihres Angehörigen ab. Durch diesen Zuschuss werden die bleibenden Kosten für die stundenweise Betreuung erheblich gesenkt. Die folgende Tabelle zeigt, wie hoch das Pflegegeld für pflegebedürftige Menschen entsprechend ausfällt:

Pflege­grad
Betrag pro Monat
Betrag pro Jahr
2
332 Euro
3.984 Euro
3
573 Euro
6.876 Euro
4
765 Euro
9.180 Euro
5
947 Euro
11.364 Euro

Entlastungsbetrag für die Seniorenbetreuung nutzen

Ihr pflegebedürftiger Angehöriger hat ab Pflegegrad 1 und bei häuslicher Pflege die Möglichkeit, den sogenannten Entlastungsbetrag zu beantragen. Die Höhe dieses Zuschusses beträgt für alle Pflegebedürftigen aller Pflegegrade monatlich 125 Euro und somit 1.500 Euro jährlich. Dieser Zuschuss wird ergänzend und unabhängig zu anderen Pflegezuschüssen gezahlt. Abhängig vom Stundenpreis des jeweiligen Anbieters sind mit diesem Zuschuss oft schon fünf Stunden für die Betreuung Ihres Angehörigen im Monat gedeckt.

Dieser Zuschuss ist zweckgebunden und für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungen gedacht. Sie sollen pflegebedürftige Personen und Angehörige bei ihren Kosten unterstützen, sodass Senioren so lange wie möglich im häuslichen und damit bekannten Umfeld bleiben und ihren Alltag weitestgehend selbstständig bewältigen können.

Für eine Bewilligung muss die Pflegekraft von der Krankenkasse zugelassen sein. In jedem deutschen Bundesland gibt es hierbei unterschiedliche Kriterien, was die Angelegenheit kompliziert gestalten kann. Für Pflegebedürftige und deren Angehörige sind diese Voraussetzungen und Kriterien oft undurchsichtig. In vielen Fällen wird die Leistung von 1.500 Euro jährlich daher nicht genutzt.

Gerne beraten wir Sie diesbezüglich kostenfrei und ausführlich.

Für die Nutzung des Entlastungsbetrags gehen Angehörige und pflegebedürftige Personen in Vorkasse, denn der Zuschuss wird nicht direkt auf das Konto Ihres pflegebedürftigen Angehörigen überwiesen. Es gilt das sogenannte Kostenerstattungsprinzip – reichen Sie Leistungsnachweise bei der Pflegekasse ein, erhalten Sie eine Rückerstattung.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, dass die Kosten des entsprechenden Anbieters direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Hierzu schließen Sie mit dem Anbieter eine sogenannte Abtretungserklärung. Die Vorteile sind, dass Sie nicht in Vorkasse treten sowie Leistungsnachweise sammeln müssen. Ein Nachteil ist, dass Sie oft keine genauen Nachweise über die erbrachten Leistungen erhalten, die abgerechnet wurden.

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit den Entlastungsbetrag teilweise anzusparen, da dieser nicht am Ende eines Monats automatisch verfällt. Auch angesparte Beträge aus dem Vorjahr können ins nächste Kalenderjahr übertragen werden und verfallen erst Mitte des Jahres – demnach am 30. Juni.

Pflegesachleistung für die Seniorenbetreuung nutzen

Eine weitere Möglichkeit, um den Eigenanteil der Kosten für die stundenweise Seniorenbetreuung zu reduzieren, ist die Umwandlung von sogenannten Pflegesachleistungen. Kann Ihr Angehöriger mindestens einen Pflegegrad 2 nachweisen, hat er Anspruch auf diesen Zuschuss. Diese Sachleistungen sind zu unterscheiden von Geldleistungen, da Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen hier kein Geld direkt auf das Konto überwiesen wird – es ist als Budget für Pflegeaufwendungen zu verstehen.

Dieses Budget ist für anerkannte Pflegedienste und anerkannte selbstständige Pflegekräfte gedacht. Weitere Voraussetzung ist, dass Ihr pflegebedürftiger Angehöriger in seinem eigenen Zuhause gepflegt wird. Beauftragen Sie also zusätzlich zu stundenweise Seniorenbetreuung einen ambulanten Pflegedienst, kann dieser von den Pflegesachleistungen abgerechnet werden. Sie und Ihr Angehöriger müssen dabei nicht in Vorleistung treten. Die Höhe der Leistung steigt mit entsprechendem anerkannten Pflegegrad und dient körperbezogenen Maßnahmen sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Sie haben die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent von ungenutzten Pflegesachleistungen in einen zusätzlichen Entlastungsbetrag umzuwandeln und für die stundenweise Seniorenbetreuung zu nutzen. Dieser Anspruch auf Umwandlung steht Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen ebenfalls ab dem Pflegegrad 2 zu. Umgewandelte Entlastungsbeträge liegen anhängig von Pflegegrad zwischen 470 und 962 Euro monatlich und können damit den Eigenanteil der Kosten für eine Seniorenbetreuung stark reduzieren. Pflegesachleistungen sind als monatliches Budget zu verstehen und verfallen daher zum Ende eines jeden Monats.

Stundenweise Seniorenbetreuung über die Verhinderungspflege finanzieren

Der Zuschuss für die Verhinderungspflege kann in bestimmten Fällen ebenso für die Finanzierung von stundenweiser Seniorenbetreuung verwendet werden. Pflegen Sie Ihren Angehörigen selbst und sind aufgrund von bestehender Krankheit, anfallenden Terminen oder weil Sie einen Urlaub nehmen möchten für einen gewissen Zeitraum verhindert, können Sie die Verhinderungspflege nutzen. Hierbei übernimmt beispielsweise eine stundenweise Seniorenbetreuung die Pflege Ihres Angehörigen für einen bestimmten Zeitraum.

Sie oder Ihr Angehöriger können für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen pro Jahr eine Ersatzpflege bei der Pflegekasse beantragen – hierfür steht ein jährliches Budget für Sie zur Verfügung. Diese ist sowohl tage- als auch stundenweise möglich. Hierbei sollten Sie beachten, dass es bei tageweiser Verhinderungspflege zu einer Kürzung des Pflegegeldes kommen kann.

Um diesen Zuschuss zu erhalten, muss Ihr Angehöriger mindestens einen anerkannten Pflegegrad 2 nachweisen können und die pflegende Person muss bereits seit mindestens sechs Monaten von einer privaten Pflegekraft in häuslicher Umgebung betreut werden. Es muss also eine private Pflegeperson eingetragen sein – erfolgte eine Pflege ausschließlich durch einen beauftragen Pflegedienst, ist eine Beantragung nicht möglich.

Die Höhe des Verhinderungspflegegeldes beträgt maximal 1.612 Euro pro Jahr und kann rückwirkend bezahlt werden.

Steuervorteile nutzen & Eigenanteil reduzieren

seniorenbetreuung-zuschuesse-steuervorteileDer deutsche Staat unterstützt die stundenweise Seniorenbetreuung mit Steuervorteilen. Sie haben die Möglichkeit, die Kosten für die Seniorenbetreuung als sogenannte außergewöhnliche Belastung steuerlich abzusetzen. Die Voraussetzung ist, dass die Kosten nicht bereits über das Pflegegeld Ihres Angehörigen abdeckt sind.

Zahlen Sie oder Ihr Angehöriger die stundenweise Seniorenbetreuung selbst, haben Sie die Möglichkeit, die Kosten bis zu 20 Prozent jährlich geltend zu machen. Dafür sollten Sie die Rechnungen der Betreuungsleistungen aufbewahren, um diese beim Finanzamt nachweisen zu können. Die stundenweise Seniorenbetreuung kann eine finanzielle Belastung für Sie und Ihren Angehörigen bedeuten, daher sollten Sie Steuervorteile unbedingt nutzen.

Icon Glühbirne

Gut zu wissen: Unvermeidbare Kosten

Außergewöhnliche Belastungen sind unvermeidbare Kosten, die höher sind als die anderer Steuerzahler mit einem vergleichbaren Einkommen. Es können nur Kosten abgesetzt werden, die selbst getragen werden. Kostenanteile, die von der Pflegekasse oder entsprechenden Zusatzversicherungen übernommen werden, können nicht mit steuerlich abgesetzt werden.

Damit Sie außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen können, muss Ihr Angehöriger entweder einen anerkannten Pflegegrad oder eine anerkannte Krankheit nachweisen können.

Weitere Zuschüsse für die häusliche Pflege

Zusätzlich zu den bereits erwähnten Zuschüssen für die stundenweise Seniorenbetreuung, haben Sie die Möglichkeit weitere Zuschüsse für die Pflege in den eigenen vier Wänden Ihres Angehörigen zu beantragen.

Unerlässlich für die häusliche Pflege ist eine Wohnung oder ein Haus, das entsprechend an die Einschränkungen Ihres Angehörigen angepasst ist. Mit den sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen ermöglichen Sie Ihren Angehörigen langfristig barrierefrei leben zu können.

Der Zuschuss für einen Umbau beträgt maximal 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person. Leben mehrere Personen im selben Haushalt und haben diese auch einen anerkannten Pflegegrad, wird der Zuschuss ebenfalls bewilligt. Dies ist bis zu vier Personen möglich und ergibt damit einen maximalen Zuschuss von 16.000 Euro.

Die Voraussetzung für die Bewilligung ist ein anerkannter Pflegegrad 1–5, zudem muss Ihr Angehöriger im häuslichen Umfeld gepflegt werden. Ein Umbau, um die häusliche Wohnsituation Ihres Angehörigen zu verbessern, können sehr einfache Änderungen bis komplexe Maßnahmen sein.

Komplexe Maßnahmen sind oft verbunden mit Eingriffen in die Bausubstanz, einfachere Maßnahmen können den Abbau von Türschwellen, das Anbringen von zusätzlichen Steckdosen oder Haltegriffen und das Anbringen eines Treppenlifts meinen. Der Zuschuss kann für den gesamten Wohnbereich inklusive Treppenhaus, das Badezimmer als auch den Außenbereich verwendet werden.

Die Maßnahmen können auch in einer angemieteten Wohnung bzw. in einem angemieteten Haus stattfinden. Hierbei brauchen sie lediglich die Einverständniserklärung des Vermieters. Dies sollte kein Problem darstellen, da pflegebedürftige oder behinderte Menschen nicht benachteiligt werden dürfen, was im Falle einer fehlenden Barrierefreiheit in häuslicher Umgebung geschieht.

Zusammengefasst kann also gesagt werden, dass Ihr Angehöriger dann einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bewilligt bekommt, wenn diese die Pflege im häuslichen Umfeld erleichtern und eine selbstständigere Lebensweise Ihres Angehörigen ermöglichen.

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Gut zu wissen: Erneute Maßnahmen

Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen kann in gewissen Fällen mehrmals bewilligt werden – dann, wenn sich der Zustand Ihres Angehörigen verändert und erneute Maßnahmen nötig werden.

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit kostenlose Pflegehilfsmittel für Ihren Angehörigen zu beantragen, die bei der Pflege unterstützen. Die Kosten hierfür werden von der Pflegekasse übernommen – insgesamt stehen Ihrem Angehörigen Produkte im Wert von 40 Euro pro Monat zur Verfügung. Diese werden individuell, je nach Bedarf Ihres pflegebedürftigen Angehörigen festgelegt und direkt zu ihm nach Hause geschickt.

Diese Pflegehilfsmittel sollen eine einwandfreie Hygiene bei der Pflege Ihres Angehörigen gewährleisten, hierzu zählen beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Mundschutze. Für eine Beantragung ist kein Rezept nötig, hierbei reicht ein anerkannter Pflegegrad, eine eingetragene private Pflegeperson sowie dass die Pflege in häuslicher Umgebung stattfindet.

Bei einer Seniorenbetreuung wird sich mehrere Stunden die Woche um Ihren Angehörigen liebevoll gekümmert. Dennoch ist er weitere Stunden allein und dies kann Sorgen bereiten. Besteht ein erhöhtes Sturzrisiko, eine chronische Krankheit oder Einschränkungen hinsichtlich Mobilität ist ein Hausnotruf eine gute Lösung für Ihren Angehörigen – somit ist dieser in einem Notfall geschützt und Sie haben ein deutliches sichereres Gefühl.

Ein Hausnotruf ist ein kleiner Knopf, der am Körper Ihres Angehörigen getragen wird, um bei einem Notfall Hilfe rufen zu können. Dabei wird per Knopfdruck Sprechkontakt mit einer Notfallzentrale aufgenommen. Die Pflegekasse übernimmt bei vorhandenem Pflegegrad die Kosten für die meisten Basismodelle auf dem Markt.

seniorenbetreuung-zuschuesse-elektromobilEine weitere Möglichkeit, um die Selbständigkeit Ihres Angehörigen im Falle einer eingeschränkten Mobilität weiterhin zu gewährleisten, ist die Anschaffung eines sogenannten Elektromobils.

Ein Elektromobil ist ein akkubetriebenes Leichtfahrzeug mit einer möglichen Geschwindigkeit von 6 bis 15 Kilometern pro Stunde und einer Reichweite von bis zu 60 Kilometern.

Ist die Bewegung Ihres Angehörigen aufgrund von Alter, Pflegebedürftigkeit oder Krankheit eingeschränkt, kann ein Elektromobil eine Möglichkeit zur mehr Freiheit sein – ob zum Einkaufen, Besuch von Freunden oder um einfach an die frische Luft zu kommen. Eine erhöhte Selbständigkeit kann sich zudem auf den psychischen Zustand Ihres Angehörigen auswirken.

Besteht eine medizinische Notwendigkeit für die Anschaffung eines Elektromobils, kann der Arzt Ihres Angehörigen ein entsprechendes Rezept ausstellen. Dieses Rezept ist notwendig, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt.

Bitte bedenken Sie, dass Ihr Angehöriger in der Lage sein muss, ein Elektromobil sicher zu bedienen.

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Die stundenweise Seniorenbetreuung gewährleistet eine Unterstützung in häuslicher Umgebung für ältere Personen. Sie kann dem Alltag Ihres Angehörigen mehr Struktur verleihen. Zudem übernimmt die Betreuungskraft Tätigkeiten im Haushalt, unterstützt bei der täglichen Hygiene und begleitet Senioren zu Terminen.

Die Preise für Seniorenbetreuungskräfte variieren zwischen den verschiedenen Anbietern, bewegen sich in der Regel aber zwischen 25 und 35 Euro pro Stunde.

Kosten für eine Seniorenbetreuung können Sie und Ihren Angehörigen finanziell belasten. Mit verschiedenen staatlichen Zuschüssen und Steuervorteilen lässt sich der Eigenanteil deutlich reduzieren.

Um die Kosten für die Seniorenbetreuung zu finanzieren, können Sie verschiedene Zuschüsse beantragen. Verwendet oder umgewandelt werden können das Pflegegeld, der Entlastungsbetrag, Pflegesachleistungen sowie Verhinderungspflege.

Ungenutzte Pflegesachleistungen können bis zu 40 Prozent zu einem zusätzlichen Entlastungsbetrag umgewandelt und für die stundenweise Seniorenbetreuung verwendet werden.

Entlastungsleistungen können für die Seniorenbetreuung verwendet werden, wenn diese von einer Krankenkasse zugelassen ist.

Pflegegeld ist eine steuerfreie Geldleistung zur Finanzierung der häuslichen Pflege. Dieses ist nicht zweckgebunden und kann daher für die Seniorenbetreuung verwendet werden.

Die Kosten für die stundenweise Seniorenbetreuung können als sogenannte außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Jedoch nur, wenn die Kosten von Ihnen selbst getragen wurden.

  • Unsere geschulten Berater helfen Ihnen, eine passende Seniorenbetreuung für Ihren Angehörigen zu finden.
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