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Zuschüsse für den Homelift

Zuschüsse für den Homelift bereits beantragt?

Homelifte oder auch Senkrechtlifte genannt, sind private Aufzüge für das eigene Zuhause. Sie ermöglichen es, dass sich Ihr Angehöriger trotz Mobilitätshilfe frei in den eigenen vier Wänden bewegen kann, auch wenn er dabei Stockwerke überwinden muss. Zudem sind Homelifte deutlich günstiger als klassische Personenaufzüge, jedoch deutlich teurer als beispielsweise Sitzlifte.

Die Kosten für einen Homelift beginnen für standardisierte Modelle in etwa bei 15.000 Euro, Ihr Angehöriger muss diese Kosten nicht allein tragen. Verschiedene Leistungsträger bieten Zuschüsse, die eine Finanzierung deutlich vereinfachen können.

Informieren Sie sich hier ausführlich über mögliche Zuschüsse für einen Senkrechtlift.

In den häufigsten Fragen finden Sie die wichtigsten Informationen.

Stoppuhr-Icon Kurzgesagt: Homelift Zuschüsse
  • Die Pflegekasse bezuschusst die Anschaffung mit bis zu 4.000 Euro.
  • Die KfW bezuschusst die Anschaffung mit bis zu 6.250 Euro.
  • Die Bundesländer bieten diverse Fördermöglichkeiten.

Welche Zuschüsse lassen sich für den Homelift beantragen?

Ein Homelift kann für das Zuhause Ihres Angehörigen eine enorme Erleichterung bringen, sowie ihm bei einer Mobilitätseinschränkung die verlorene Selbständigkeit zurückgeben. So können Mobilitätshilfen, wie beispielsweise Elektromobile und Rollstühle, problemlos mit transportiert werden.homelift-zuschuss-einleitung

Die Kosten für Homelift-Modelle sind dabei nicht zu unterschätzen und beginnen erst bei 15.000 Euro. Muss der Lift mehrere Etagen im Haus überwinden oder es wird eine spezielle Ausstattung gewünscht, erhöht sich der Preis entsprechend. Dabei kommen in etwa Preise zwischen 20.000 und 40.000 Euro zustande.

Jedes Zuhause ist unterschiedlich - Homelifte können daher sowohl im Innen- als auch im Außenbereich eingebaut werden, sodass sich Ihr Angehöriger frei zwischen den Etagen bewegen kann. Eine Förderhöhe von bis zu 18 Metern ist möglich.

Die Anschaffung ist mit hohen Kosten verbunden und kann damit finanziell stark belastend sein. Nur in wenigen Fällen können diese ohne zusätzliche Unterstützung getragen werden. Dazu kommt, dass die Notwendigkeit eines Homelifts oft kurzfristig entsteht, infolge eines Unfalls oder einer starken Verschlechterung des Gesundheitszustandes.

Die entstandenen Barrieren im Zuhause Ihres Angehörigen müssen jedoch nachhaltig abgebaut werden, wenn ein stressiger Umzug keine Alternative darstellt. Daher bieten verschiedene Leistungsträger Zuschüsse an, um den Eigenanteil zu reduzieren.

Die Pflegekasse bietet einen Zuschuss für den Einbau eines Senkrechlifts, zudem kann die Förderung oder der Kredit der KfW-Bank genutzt werden. Einige Bundesländer bieten regionale Förderungen, deren Förderungssumme sich jedoch von Bundesland zu Bundesland deutlich unterscheidet. Unter gewissen und sehr individuellen Umständen können auch noch weitere Leistungsträger für eine Kostenbeteiligung infrage kommen.

Die verschiedenen Institutionen, die Zuschüsse für den Einbau eines Homelifts bieten, sind immer auch an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft. Daher sollten Sie sich einen genauen Überblick verschaffen und somit eine passende Lösung für die individuelle Situation Ihres Angehörigen finden.

Sie möchten sich einen Gesamteindruck zum Thema Homelifte verschaffen? Dann lesen Sie gerne auf unserer Hauptseite weiter.

Pflegekasse

homelift-zuschuss-pflegekasseDer Einbau eines Homelifts zählt zu den sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen der Pflegekasse und wird damit mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst. Einen entsprechenden Antrag sollten Sie im besten Fall vor Beginn der Umbaumaßnahmen stellen. Eine rückwirkende Auszahlung des Zuschusses ist zwar prinzipiell möglich, jedoch ist Ihr Angehöriger dann in der Beweispflicht. Die Notwendigkeit im Nachhinein nachzuweisen gestaltet sich erfahrungsgemäß schwierig.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen der Pflegekasse sollen eine selbständigere Lebensweise für Personen mit Mobilitätseinschränkungen aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung gewährleisten. Sollte eine selbständigere Lebensweise nicht zu erreichen sein, muss die Maßnahme die häusliche Pflege Ihres Angehörigen erleichtern bzw. erst möglich machen, sodass einer Überforderung von Pflegepersonal oder pflegenden Angehörigen entgegengewirkt wird.

Voraussetzung für einen Zuschuss der Pflegekasse ist ein vorhandener Pflegegrad Ihres Angehörigen. Die Höhe es Pflegegrades spielt keine Rolle, da von Pflegegrad 1–5 ein maximaler Zuschuss von 4.000 Euro pro Maßnahme ausgezahlt wird. Dadurch wird der Eigenanteil für Ihren Angehörigen minimiert.

Zusätzlich zum anerkannten Pflegegrad, prüft die Pflegekasse durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse, ob der Einbau notwendig ist. Gegebenenfalls wird eine kostengünstigere Empfehlung für Ihren Angehörigen ausgesprochen.

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Der Zuschuss kann sich summieren

Leben mehrere Personen mit Ihrem Angehörigen in einem Haushalt und diese können ebenfalls einen anerkannten Pflegegrad nachweisen, kann sich der Zuschuss auf bis zu 16.000 Euro summieren.

Auf den Zuschuss der Pflegekasse hat Ihr Angehöriger keinen rechtlichen Anspruch. Sind die Voraussetzungen der Pflegekasse jedoch erfüllt, bewilligt die Pflegekasse in den meisten Fällen einen entsprechenden Antrag.

KfW

Sollte Ihr Angehöriger die Voraussetzungen nicht erfüllen und somit keinen Anspruch auf den Zuschuss der Pflegekasse haben, können Sie bei der KfW-Bank eine Förderung für den Einbau eines Homelifts beantragen.

Der Zuschuss der KfW ist nicht abhängig vom Alter sowie Pflegegrad Ihres Angehörigen. Wie viele Personen im Haushalt Ihres Angehörigen leben, spielt bei der Höhe der Förderung keine Rolle, der Zuschussbetrag summiert sich hierbei also nicht.

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KfW-Zuschuss für den privaten Raum

Barrierereduzierende Maßnahmen, wie beispielsweise den Einbau eines Homelifts in Pflege- und Altenheimen, werden von der KfW-Bank nicht bezuschusst.

Ein Zuschuss wird lediglich für privaten Raum gewährleistet, jedoch gibt es auch hierbei Ausnahmen – Ferienwohnung werden ebenfalls nicht bezuschusst.

Die KfW bietet innerhalb des Programms 455-B “Barrierereduzierung – Investitionszuschuss” eine Förderung in Höhe von bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit. Bei diesem Zuschuss handelt es sich um eine staatliche Förderung, die aus einem Förderungstopf greift. Ist das bereitgestellte Budget für ein Kalenderjahr aufgebraucht, kann Ihr Angehöriger erst wieder im darauffolgenden Jahr einen Antrag bei der KfW stellen. Den aktuellen Stand des Budgets erfahren Sie direkt auf der KfW-Website. homelift-zuschuss-aussenbereich

Einen Antrag auf eine KfW-Förderung kann Ihr Angehöriger stellen, wenn er privater Eigentümer von maximal zwei Immobilien ist, zur Wohnungseigentümergemeinschaft gehört oder Ersterwerber einer sanierten Wohnung ist.

Sollte Ihr Angehöriger zur Miete leben, kann ebenfalls ein Antrag gestellt werden, doch benötigen Sie hierfür die Zustimmung des Vermieters. Die Antragstellung muss dabei zwingend vor Beginn der Umbaumaßnahmen erfolgen, eine rückwirkende Zahlung kann nicht erfolgen.

Finanziert werden dabei 10 Prozent der Investitionskosten Ihres Angehörigen, maximal jedoch 2.500 Euro für benötigte Vorhaben. Ist Ihr Angehöriger selbst Eigentümer seines Zuhauses und mehrere Maßnahmen sind geplant, können 12,5 Prozent der Investitionskosten finanziert werden, maximal jedoch 6.250 Euro. Zudem gilt für die Bezuschussung, dass die Investitionskosten bei mindestens 2.000 Euro und maximal 25.000 Euro pro Wohnung liegen dürfen.

Sie sollten zudem beachten, dass Ihr Angehöriger den Zuschuss der Pflegekasse nicht mit der Förderung der KfW kombinieren kann. Auch eine gleichzeitige Beantragung der Zuschüsse ist nicht möglich. Daher sollten Sie sich gemeinsam mit Ihrem Angehörigen vorab Gedanken machen, welcher Leistungsträger eher für die individuelle Situation Ihres Angehörigen infrage kommt.

Sollte der Eigenteil nach Abzug des Zuschusses weiterhin nicht finanzierbar für Ihren Angehörigen sein, kann die Aufnahme eines zinsgünstigen Kredits bei der KfW-Bank eine geeignete Lösung für Ihren Angehörigen sein. Unter dem Programm Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ werden Kredite bis zu 50.000 Euro für den Abbau von Barrieren vergeben. Der Zuschuss und der Kredit der KfW sind miteinander kombinierbar.

Auch der Kredit der KfW wird unabhängig von Alter und Pflegegrad vergeben. Gefördert werden Treppenlift-Modelle, solange Sie die Barrieren im Zuhause Ihres Angehörigen nachhaltig abbauen.

Regionale Förderungen

Neben den staatlichen Förderungen der Pflegekasse und KfW kann Ihr Angehöriger gegebenenfalls auch auf regionale Förderprogramme zurückgreifen, um die Anschaffung eines Homelifts zu finanzieren. Die Höhe der Förderungssumme sowie die Voraussetzungen für eine Bewilligung unterscheiden sich sehr stark zwischen den Bundesländern.

Zur barrierefreien Nutzung von Immobilien wurden eine Reihe von Fördermöglichkeiten der Bundesländer erlassen. Zudem werden immer wieder neue Programme ins Leben gerufen. Erkundigen Sie sich daher bei entsprechender Stelle, ob regionale Förderungen für Ihren Angehörigen infrage kommen sollten bzw. ob er die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Nachfragen kann sich in diesem Fall sehr für Ihren Angehörigen lohnen.

Die Fördermittel der KfW können mit den regionalen Förderungen kombiniert werden.

Wann wird ein Antrag für eine Bezuschussung abgelehnt?

Bevor Sie einen Antrag bei den Leistungsträgern stellen, sollten Sie sich die jeweiligen Voraussetzungen genau anschauen, damit Sie wissen, mit welchen Zuschüssen und Förderungen Ihr Angehöriger grundsätzlich rechnen kann.

Die Pflegekasse bezuschusst den Einbau eines Homelifts mit bis zu 4.000 Euro im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Hat Ihr Angehörigen den Zuschuss der Pflegekasse bereits in der Vergangenheit für andere Umbaumaßnahmen beantragt, kann die Möglichkeit für eine weitere Antragstellung nicht mehr gegeben sein. Bestand die Notwendigkeit für einen Homelift zu diesem Zeitpunkt bereits bzw. der Gesundheitszustand Ihres Angehörigen hat sich nicht verschlechtert, tritt dieser Fall ein.

Zudem erhält Ihr Angehöriger automatisch eine Ablehnung, wenn er keinen anerkannten Pflegegrad nachweisen kann. Sollte dies der Fall sein, sollte er eine Einstufung in einen Pflegegrad beantragen.

Der Zuschuss der KfW wird vorrangig für Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung gestattet. Sollte Ihr Angehöriger zur Miete leben, kann er mit der Zustimmung des Vermieters zwar einen Antrag stellen, erfahrungsgemäß klappt dies jedoch nicht immer.

Die Förderungssumme sowie die Voraussetzungen der Pflegekasse und KfW sind in ganz Deutschland gleich geregelt. Anders verhält es sich mit den regionalen Förderungen. Die Förderprogramme unterscheiden sich enorm zwischen den Bundesländern.

Grundsätzlich kann Ihr Angehöriger diese Förderung nur in Anspruch nehmen, wenn sich sein Lebensmittelpunkt auch in der jeweiligen Region befindet. Da sich die Voraussetzungen so stark unterscheiden, kann es immer dazu kommen, dass Ihr Angehöriger eine Ablehnung erhält. Informieren Sie sich daher vorab bei entsprechender Stelle über die mögliche Förderungssumme sowie über die jeweiligen Voraussetzungen.

Dazu kommt, dass die meisten regionalen Förderungen immer nur begrenzt ausgeschöpft werden können. Sollte der Fördertopf für ein Kalenderjahr bereits aufgebraucht sein, können keine weiteren Anträge mehr gestellt werden.

Sozialamt

Das Sozialamt ist grundsätzlich erstmal nicht zuständig für die Finanzierung eines Homelifts, es schaltet sich erst dann ein, wen alle anderen Leistungsträger die Vergabe eines Zuschusses abgelehnt haben.

Staatliche und regionale Zuschüsse werden bereits ausbezahlt, sodass auch zukünftige Generationen von barrierefreien Wohnräumen profitieren können. In seltenen Fällen erhalten Personen keinen Zuschuss dieser Leistungsträger, da sie gewisse Voraussetzungen nicht erfüllen können.

In diesem Fall können Sie einen Antrag beim Sozialamt stellen, nachdem Sie bei allen anderen Stellen bereits einen Antrag gestellt haben und entsprechende negative Bescheide nachweisen können. Es werden Ablehnungen von der Pflegekasse, KfW, regionalen Förderprogrammen, Berufsgenossenschaft und der Agentur für Arbeit benötigt.

Die Agentur für Arbeit beteiligt sich grundsätzlich eher selten an den Kosten für einen Homelift. Findet eine Betreuung der Agentur für Arbeit aufgrund eines Arbeitsunfalls statt, kann gegebenenfalls auch eine Kostenübernahme für einen Lift erfolgen.

Nach einem Arbeitsunfall greift in den meisten Fällen jedoch die Berufsgenossenschaft und übernimmt unter Umständen die gesamten Anschaffungskosten.

Gleichzeitig muss für eine Kostenübernahme seitens des Sozialamtes eine medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden, in Form eines ärztlichen Attests. Weiterhin benötigen Sie einen Nachweis darüber, dass die Kosten selbst nicht getragen werden können. Die eigenen Finanzen müssen dabei vor dem Sozialamt komplett offengelegt werden.

Steuervorteile nutzen

Neben der Nutzung der Zuschüsse und Förderungen für die Anschaffung eines Homelifts, hat Ihr Angehöriger weiterhin die Möglichkeit, die Anschaffungskosten steuerlich abzusetzen. Die Aufwendungen können als „außergewöhnliche Belastung” in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Hierbei werden jedoch die persönlichen Einkommens- und Familienverhältnisse sowie die zumutbare Belastungsgrenze berücksichtigt. Die Kosten, die bereits durch Zuschüsse abgedeckt wurden, können in der Steuererklärung nicht berücksichtigt werden. Weiterhin muss ein entsprechendes Attest mit beigelegt werden, dass die medizinische Notwendigkeit für den Einbau eines Senkrechtlifts beweist.

Weitere Zuschüsse für Barrierefreiheit nutzen

Neben dem Einbau eines Senkrechtlifts können weitere Anschaffungen das eigenständige und sichere Bewegen im eigenen Zuhause sichern. Gerade das Badezimmer weist einige Hürden auf, wenn Ihr Angehöriger in seiner Mobilität eingeschränkt ist.

Eine Möglichkeit ist der Umbau von Wanne zur Dusche. Der hohe Badewannenrand bei standardisierten Badewannen von etwa 60 Zentimetern, kann ein hohes Unfallrisiko beim Einsteigen für Ihren Angehörigen mit sich bringen. Der Umbau bietet eine nachhaltige und relativ schnelle Lösung. Die Kosten für den Abbau der alten Badewanne und den Einbau einer barrierefreien Dusche beginnen circa bei 6.000 Euro.

Der Umbau fällt ebenfalls unter die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen der Pflegekasse und wird mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst.

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Zuschuss wird nicht pro Umbau gezahlt

Denken Sie daran, dass der Einbau eines Homelifts und einer barrierefreien Dusche zur gleichen Zeit als eine Maßnahme gelten und damit nicht mehrfach bezuschusst werden.

Sollte der Umbau erst zu einem späteren Zeitpunkt notwendig werden, weil sich der Gesundheitszustand Ihres Angehörigen verschlechtert, kann der Dusch-Einbau möglicherweise ebenfalls bezuschusst werden.

Auch das KfW-Programm kann unter Umständen den Wanne-zur-Dusche-Umbau bezuschussen, mit bis zu 6.250 Euro.

homelift-zuschuss-badewannentuerMöchte Ihr Angehöriger nicht auf seine geliebte Badewanne und ihre Vorteile verzichten, kann der nachträgliche Einbau einer Badewannentür für ihn infrage kommen. Durch die Badewannentür wird der Einstieg auf 30 Zentimeter halbiert und stellt dabei ein deutlich geringeres Unfallrisiko dar. Ein weiterer Vorteil ist, dass die alte Wanne nicht ersetzt werden muss, sondern einfach nur um eine Tür ergänzt wird.

Die Kosten sind deutlich geringer als beim Einbau einer ebenerdigen Dusche, sie beginnen bereits bei 1.200 Euro und können somit durch den Zuschuss der Pflegekasse komplett abgedeckt werden.

Der Einbau eines Homelift kann finanziell, auch nach Abzug der Zuschüsse, belasten. Sollte Ihr Angehöriger noch in der Lage sein, kurze Strecken zu Fuß zurückzulegen, kann der deutlich günstigere Einbau eines Treppenlifts die Lösung sein.

Ein Treppenlift bzw. ein Sitzlift fährt an Schienen die Treppen hoch und herunter. Ein selbstständiges Ein- und Aussteigen ist jedoch die Voraussetzung für eine eigenständige Nutzung.

Die Kosten für Sitzlifte beginnen bei 3.800 Euro für gerade Treppen und bei 8.000 Euro für kurvige Treppen. Die Pflegekasse bezuschusst auch diese Anschaffung mit bis zu 4.000 Euro im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. In einigen Fällen können damit die kompletten Kosten der Anschaffung sogar gedeckt sein. Auch die KfW bezuschusst die Anschaffung unter Umständen ebenfalls mit bis zu 6.250 Euro.

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Antworten auf die häufigsten Fragen

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Homelifte bzw. Senkrechtlifte funktionieren grundsätzlich wie klassische Personenaufzüge. Die Lifte sind jedoch speziell für die private Nutzung konstruiert.

Die Kosten für Senkrechtlifte beginnen bei 15.000 Euro. Soll der Lift mehrere Etagen überwinden und eine spezielle Ausstattung aufweisen, können die Kosten auch zwischen 20.000 und 40.000 Euro liegen.

Die Kosten für einen Homelift muss Ihr Angehöriger in vielen Fällen nicht komplett selbst tragen, da verschiedene Leistungsträger Zuschüsse gewähren. Bei einem anerkannten Pflegegrad ist die erste Anlaufstelle die Pflegekasse, ohne Pflegegrad die KfW-Bank.

Auch regionale Förderprogramme bieten Zuschüsse für Barrierefreiheit in den eigenen vier Wänden.

Hat Ihr Angehöriger den Zuschuss in Höhe von maximal 4.000 Euro der Pflegekasse bereits genutzt, gestaltet sich eine erneute Beantragung schwierig. Diese ist nur möglich, wenn der gewünschte Umbau zur damaligen Beantragung noch nicht notwendig war und nun notwendig ist, da sich der Gesundheitszustand Ihres Angehörigen deutlich verschlechtert hat.

Sollte Ihr Angehöriger zur Miete leben, ist eine Beantragung des KfW-Zuschusses zwar möglich, jedoch häufig nicht erfolgreich. Sprechen Sie daher mit dem Eigentümer, ob die Möglichkeit besteht, dass dieser einen entsprechenden Antrag stellt.

Die Voraussetzungen sowie die Höhe der Förderungen unterscheiden sich zwischen den einzelnen Bundesländern sehr stark. Informieren Sie sich daher vorab, ob Ihr Angehöriger die notwendigen Voraussetzungen überhaupt erfüllt.

Grundsätzlich ist das Sozialamt nicht als Leistungsträger für die Finanzierung eines Homelifts vorgesehen. Jedoch erhalten einige Menschen keinen Zuschuss der zuständigen Leistungsträger. Stehen auch keine eigenen Mittel für eine Finanzierung zur Verfügung, kann ein Antrag beim Sozialamt gestellt werden.

Die Anschaffungskosten für einen Senkrechtlift können unter Umständen als sogenannte „außergewöhnliche Belastung“ in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

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