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Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Antrag bereits gestellt?

Im eigenen Zuhause sollte Ihr Angehöriger sich zu jederzeit möglichst sicher fühlen und weitestgehend eigenständig handeln können. Aufgrund einer Krankheit oder Mobilitätseinschränkung ist dies zwar nicht immer möglich, dennoch sollte der Wohnbereich barrierefrei und sicher gestaltet sein.

Die Pflegekasse bezuschusst die sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro, sodass Ihr Angehöriger die Kosten für notwendige Umbauten nicht allein finanzieren muss. Sollten die Maßnahmen mehr als 4.000 Euro kosten, muss Ihr Angehöriger einen Eigenanteil selbst tragen.

Bei der entsprechenden Antragsstellung sollten einige Dinge beachtet werden, sodass einer Bezuschussung nichts im Wege steht.

Informieren Sie sich hier ausführlich über die Antragsstellung für die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.

In den häufigsten Fragen finden Sie die wichtigsten Informationen.

Stoppuhr-Icon Kurzgesagt: Antrag auf Wohnumfeldverbesserung
  • Der Antrag kann formlos bei der Pflegekasse erfolgen.
  • Grundvoraussetzung für den Zuschuss ist ein Pflegegrad.
  • Die Bearbeitungsdauer beträgt nur bis zu acht Werktage.

So beantragen Sie die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen

Das Zuhause Ihres Angehörigen muss im fortschreitenden Alter oft weiteren Anforderungen genügen, sodass ein eigenständiges Leben weiterhin möglich bleibt. Aber auch für pflegende Angehörige oder ausgebildete Pflegefachkräfte kann ein Umbau für eine Erleichterung bei der Pflege sorgen.

Die möglichen Verbesserungen in den vier Wänden Ihres Angehörigen, können ganze Umbaumaßnahmen, aber auch die Anbringung von Haltegriffen oder Notrufknöpfen meinen - angepasst an die Bedürfnisse Ihres Angehörigen.

Um einen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen, sollten einige Voraussetzungen und wichtige Angaben berücksichtigt werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, steht einem Zuschuss für den Umbau nichts im Wege.

Der Verlauf der Antragsstellung ist recht überschaubar. Sie oder Ihr Angehöriger können einen formlosen oder vorgefertigten Antrag bei der Pflegekasse auf Wohnumfeldverbesserung einreichen. In diesem Antrag beschreiben Sie die notwendigen Umbaumaßnahmen und begründen diese entsprechend.

Jedoch sollten Sie weiterhin auch in einem formlosen Antrag darauf achten, notwendige Pflichtangaben zusätzlich zu tätigen. Prüfen Sie zudem die Vorgaben der Pflegekasse, um vor einer Begutachtung entsprechend vorbereitet zu sein.

Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse am besten vor Beginn der Umbaumaßnahmen, sodass Sie die Gesamtkosten kalkulieren können. Der rückwirkende Erhalt des Zuschusses ist grundsätzlich zwar möglich, gestaltet sich aber deutlich schwieriger.

Sollte sich der Gesundheitszustand Ihres Angehörigen mit der Zeit verschlechtern und weitere Maßnahmen sollten notwendig werden, kann der Zuschuss unter Umständen auch nochmal beantragt werden. Das Verfahren ist dann das gleiche, wie bei der Erstbeantragung.

Sie möchten sich einen Gesamteindruck zum Thema wohnumfeldverbessernde Maßnahmen verschaffen? Dann lesen Sie gerne auf unserer Hauptseite weiter.

Pflichtangaben & Voraussetzungen für die Antragsstellung

wohnraumverbesserung-antrag-badezimmerDer Umbau zu einem barrierefreien Zuhause kann schnell teuer werden, wenn das Zuhause Ihres Angehörigen nicht vorab barrierefrei geplant und gebaut wurde. Der Zuschuss der Pflegekasse soll dieser finanziellen Belastung entgegenwirken.

Die Antragsstellung auf einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen kann zwar formlos erfolgen, dennoch sollten einige Pflichtangaben unbedingt beachtet werden. Sollten der Pflegekasse Angaben fehlen, kann sich die Bearbeitung des Antrags entsprechend verzögern.

Zu den Pflichtangaben zählen zunächst einmal der Name, die Versichertennummer und Kontoverbindung Ihres Angehörigen. Weiterhin muss angegeben werden, ob es sich um eine Eigentums- oder Mietimmobilie handelt, die Ihr Angehöriger bewohnt und eine Auflistung der Maßnahmen, die dort durchgeführt werden sollten. Die Notwendigkeit der gewünschten Maßnahmen müssen ebenfalls begründet werden, durch aktuelle Fotoaufnahmen und eine Auflistung der Einschränkungen Ihres Angehörigen. Es sollte eindeutig gemacht werden, wie diese Maßnahmen die Selbständigkeit oder Pflege Ihres Angehörigen erleichtern bzw. ermöglichen.

Zudem sollten Sie sich vor der Antragsstellung bereits Kostenvoranschläge von verschiedenen Anbietern einholen und diese mitschicken, sodass ein Eindruck entstehen kann, wie hoch die Kosten für die entsprechenden Maßnahmen in etwa sein werden. Außerdem wird die Information benötigt, ob bereits andere Maßnahmen durchgeführt und entsprechend bezuschusst wurden.

Die Pflegekasse prüft die Kostenvoranschläge genau, daher sollten die einzelnen Posten der Umbaumaßnahme detailliert aufgelistet sein. Dazu zählen die Materialkosten, Arbeitskosten sowie die Kosten für eine Genehmigung.

Die Grundvoraussetzung für den Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 SGB XI ist ein anerkannter Pflegegrad Ihres Angehörigen. Ein Pflegegrad wird nach der entsprechenden Antragsstellung immer nach einer Begutachtung des Medizinischen Dienst der Krankenkasse oder MedicProof in der häuslichen Umgebung Ihres Angehörigen erteilt. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Faktoren der Pflegesituation berücksichtigt wurden.

Sollte sich die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen verschlechtern, kann ein erneuter Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades bei der Pflegekasse gestellt werden. Da sich viele Leistungen durch einen höheren Pflegegrad ändern.

Für die Antragsstellung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist die Höhe des Pflegegrades nicht relevant, es wird immer ein Zuschuss von maximal 4.000 Euro gewährt. Der Zuschuss wird nur gewährleistet für die Wohnumgebung, in der Ihr Angehöriger dauerhaft lebt.

Icon Glühbirne

Unser Pflegegrad-Rechner

Sollte Ihr Angehöriger noch keinen anerkannten Pflegegrad haben, lohnt sich eine Beantragung, da so Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse genutzt werden können. Mit unserem Pflegegrad-Rechner erhalten Sie vorab eine Selbsteinschätzung und können mögliche Zuschüsse und Leistungen besser einkalkulieren.

Angabe der Maßnahmen

Zu den Pflichtangaben eines Antrags für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zählen die Beschreibung und Nennung der gewünschten Maßnahme samt einer Begründung für die Durchführung. Im Anschluss werden Ihre Angaben geprüft und die Notwendigkeit für Ihren Angehörigen festgestellt.

Die Pflegekasse bezuschusst Maßnahmen, die mit einem wesentlichen Eingriff in die Bausubstanz einhergehen und damit auf Dauer vorhanden sind. Dazu gehören beispielsweise fest installierte Rampen, der Austausch einer Wanne zur Dusche oder eine Verbreitung der vorhandenen Türen. Auch Umbauten außerhalb der Wohnung können bezuschusst werden, wenn zum Beispiel ein Personenaufzug benötigt wird.

Weiterhin Maßnahmen, die den Wohnraum Ihres Angehörigen so anpassen, dass bestehende Hürden überwunden werden können, wie beispielsweise Treppenstufen. Hierzu zählt der Einbau eines Treppenlifts, Plattform- und Hublifts.

Weitere Maßnahmen betreffen technische Hilfsmittel, wie beispielsweise absenkbare Hängeschränke und höhenangepasste Küchengeräte.

Sollte der Wohnraum Ihres Angehörigen nicht an seine Bedürfnisse und Einschränkungen angepasst werden können, kann der Zuschuss der Pflegekasse auch für aufkommende Umzugskosten verwendet werden. Sollten im neuen Wohnraum weitere Anpassungen notwendig sein, wird dennoch maximal nur 4.000 Euro Zuschuss seitens der Pflegekasse gewährt.

Für viele pflegebedürftige Personen ist ein Umbau zu einem barrierefreien Bad sehr wichtig und unbedingt notwendig, um der Körperhygiene weiterhin nachgehen zu können. Zu einer altersgerechten Komplettbadsanierung zählen verschiedene Einzelmaßnahmen, wie der Einbau einer ebenerdigen Dusche, das Verlegen von rutschfesten Fliesen, die Anbringung neuer Armaturen sowie einer Höhenanpassung von Toilette und Waschtisch.

Personen, die unter einer fortschreitenden Demenz leiden, benötigen wiederum andere Wohnraumverbesserungen, wie beispielsweise die Beseitigung von Stolperfallen, der Einbau einer Herd- und Fenstersicherung oder Bewegungsmelder.

Alle Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Bewilligung des Zuschusses, notwendig sind zählen als eine Verbesserungsmaßnahme. Auch, wenn ein Umbau aus mehreren Einzelmaßnahmen besteht.

Bearbeitung des Antrags der Pflegekasse

Den Antrag für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können Sie per Post, persönlich oder online bei der Pflegekasse stellen. Sollte Ihr Angehöriger zur Miete leben, müssen Sie vorab eigenverantwortlich eine Zustimmung des Vermieters einholen.

Nach der Antragstellung prüft die Pflegekasse Ihren Antrag, denn es dürfen nur Kosten übernommen werden, die notwendig sowie wirtschaftlich sind. Dazu prüft in einigen Fällen ein Gutachter des Medizinischen Dienst der Krankenkasse innerhalb eines Beratungstermins im Zuhause Ihres Angehörigen, ob die gewünschten Maßnahmen tatsächlich notwendig sind und alle Voraussetzungen erfüllt sind. Sie sollten dabei auf den Bescheid der Pflegekasse warten, bevor Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.

Die Bearbeitungsdauer ist in den meisten Fällen recht kurz, sodass Sie innerhalb von acht Werktagen bereits eine Rückmeldung erhalten. In komplexeren Einzelfällen oder wenn entsprechende Unterlagen sowie Dokumente fehlen, kann die Bearbeitungsdauer auch deutlich länger dauern. Wird der Medizinische Dienst der Krankenkasse zur Prüfung eingeschaltet, beträgt die Bearbeitung circa fünf Wochen.

Im Anschluss erhalten Sie einen positiven Bescheid oder eine Empfehlung zu einfacheren Lösungen als die beantragte Maßnahme, die ebenfalls den Alltag Ihres Angehörigen unterstützt, wie beispielsweise der Einsatz von Hilfsmitteln.

Sollte die Pflegekasse sich innerhalb von fünf Wochen bei Einschaltung des Medizinischen Dienst nicht über den vorliegenden Antrag entscheiden, muss Sie dies Ihrem Angehörigen samt einer Begründung mitteilen. Erfolgt diese Mitteilung nicht im entsprechenden Zeitraum, gilt der Zuschuss nach Ablauf der Frist als genehmigt. Sollte der Medizinische Dienst nicht eingeschaltet werden, gilt eine Frist zur Rückmeldung von drei Wochen für die Pflegekasse.

Bei Vorlage eines positiven Bescheides können Sie mit den Umbauten beginnen und entsprechende Anbieter beauftragen. Nach Abschluss der Maßnahme und sobald die Rechnungen der Handwerker und Anbieter vorliegen, sollten Sie diese bei der Pflegekasse einreichen. Hierbei reicht ebenfalls ein formloses Schreiben, in dem Sie Bezug auf die Genehmigung des Erstantrags nehmen. Im nächsten Schritt überweist die Pflegekasse den entstandenen Betrag bis 4.000 Euro auf das angegebene Konto.

Widerspruch einlegen

Sollte der Antrag Ihres Angehörigen auf Bezuschussung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen abgelehnt werden, ist die Pflegekasse nach § 35 Abs. 1 SGB X verpflichtet, die Entscheidung zu begründen. Zudem werden Vorschläge gemacht, wie sich die Barrieren im Zuhause Ihres Angehörigen alternativ und deutlich einfacher abbauen lassen. Prüfen Sie im ersten Schritt diese Empfehlungen.

Eine Ablehnung seitens der Pflegekasse kommt verhältnismäßig selten vor. Sollte es dennoch passieren und die alternativen Empfehlungen stellen keine realistische Lösung für Ihren Angehörigen dar, sollten Sie unbedingt einen Widerspruch einlegen. Dies sollten Sie schriftlich und innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ablehnung tun. Dieser Widerspruch muss eine Begründung enthalten, weshalb die Maßnahme für Ihren Angehörigen notwendig ist. Hilfreich ist hierbei ein Attest des Arztes Ihres Angehörigen, der die Notwendigkeit bestätigt.

Durch den Eingang des Widerspruchs ist die Pflegekasse verpflichtet, den Antrag Ihres Angehörigen erneut zu prüfen. Auf Ihren Angehörigen kommen dadurch keine Kosten zu.

Wann sollte ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden?

Die Kosten sowie mögliche Zuschüsse für einen Umbau sollten immer vorab kalkuliert werden. Daher empfiehlt es sich, den Antrag vor Beginn der Umbauarbeiten zu stellen. Sie haben aber die Möglichkeit den Zuschuss für die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen auch nachträglich zu stellen, die Genehmigung seitens der Pflegekasse wird dadurch jedoch deutlich komplizierter.wohnraumverbesserung-antrag-treppenlift

Ihr Angehöriger ist bei einer nachträglichen Beantragung in der Beweispflicht für die Notwendigkeit der Maßnahmen, dadurch gestaltet sich der Erhalt deutlich langwieriger. Alle entstanden Rechnungen müssen aufbewahrt worden sein und mit den Zahlungsnachweisen bei der Pflegekasse eingereicht werden. Können Sie die Notwendigkeit rückwirkend nicht mehr nachweisen, erhalten Sie keinen Zuschuss und bleiben auf den vollen Kosten sitzen.

Es kommt vor, dass der Medizinische Dienst der Krankenkasse eine kostengünstigere Möglichkeit zur Verbesserung des Wohnraums Ihres Angehörigen vorgeschlagen hätte. Beispielsweise kann in einigen Fällen statt einer aufwendigen Badsanierung, der Einsatz eines Badewannenlifters vorgeschlagen werden. In diesem Fall wird der rückwirkende Zuschuss für die altersgerechte Badsanierung abgelehnt.

Wie oft ist eine Antragsstellung möglich?

Alle Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung notwendig sind, werden als eine Maßnahme gewertet, auch wenn der Umbau aus mehreren Einzelmaßnahmen bestehen sollte. Dadurch werden alle notwendigen Maßnahmen zu einem Zeitpunkt mit insgesamt maximal 4.000 Euro bezuschusst.wohnraumverbesserung-antrag-ebenerdige-dusche

Sollte sich jedoch der Pflegebedarf oder die Pflegesituation Ihres Angehörigen ändern und weitere Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung werden erforderlich, handelt es sich nach § 40 Abs. 4 SGB XI um eine neue Maßnahme. Hier haben Sie also die Möglichkeit einen neuen Antrag zu stellen, sodass der Umbau im Zuhause Ihres Angehörigen erneut bezuschusst wird.

Bei einer erneuten Antragsstellung zur Wohnumfeldverbesserung gelten dieselben Regelungen wie beim Erstantrag. Die zweite Maßnahme muss demnach die häusliche Pflege Ihres Angehörigen weiterhin erleichtern. Zudem muss sich die Situation Ihres Angehörigen so verändert haben, dass die erneute Maßnahme notwendig ist, weiterhin darf das bestehende Problem bei der Umsetzung der ersten Beantragung noch nicht bestanden haben.

Eine Sonderregelung gilt für das Gemeinschaftswohnen. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohngemeinschaft zusammen, sind auch mehrere Personen zuschussberechtigt. Für dieselbe Maßnahme kann daher für maximal vier pflegebedürftige Personen der Zuschuss gleichzeitig beantragt werden, wodurch sich ein Gesamtbetrag pro Maßnahmen auf 16.000 Euro belaufen kann.

Weitere Leistungen & Zuschüsse der Pflegekasse

Neben dem Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, haben Sie noch weitere Möglichkeiten Leistungen seitens der Pflegekasse zu erhalten. Voraussetzung für alle Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse ist ein vorhandener Pflegegrad Ihres Angehörigen. Sollte Ihr Angehöriger noch keine Einstufung beantragt haben, sollte er dies tun, da er bereits ab Pflegegrad 1 Zuschüsse erhält.

Ab Pflegegrad 1 hat Ihr Angehöriger neben dem Zuschuss für Wohnumfeldverbesserungen, einen Anspruch auf die sogenannte Entlastungsleistung. Diese meint eine Sachleistung für die häusliche Pflege in Höhe von 125 Euro monatlich. Das Geld wird dabei nicht auf das Konto Ihres Angehörigen überwiesen, sondern ist als Leistungsbudget zu verstehen, wobei die Kosten rückwirkend von der Pflegekasse erstattet werden. Genutzt werden kann der Entlastungsbetrag beispielsweise für Haushaltshilfen, Tagesbetreuungen oder Besuchsdienste.

Ab Pflegegrad 2 und bei häuslicher Pflege hat Ihr Angehöriger einen Anspruch auf Pflegegeld. Oft wird das Pflegegeld als Entlohnung für die private Pflegeperson verwendet und kann daher auch direkt an diese überwiesen werden. Die Höhe des Pflegegeldes ist dabei abhängig von der Höhe des Pflegegrades. In der folgenden Tabelle sehen Sie das monatliche Pflegegeld bei entsprechendem Pflegegrad:

Pflegegrad
Pflegegeld
Pflegegrad 1

Pflegegrad 2
316 Euro
Pflegegrad 3
545 Euro
Pflegegrad 4
728 Euro
Pflegegrad 5
901 Euro

Neben dem Pflegegeld hat Ihr Angehöriger ab Pflegegrad 2 ebenfalls Anspruch auf die sogenannten Pflegesachleistungen. Im Gegensatz zum Pflegegeld sind die Pflegesachleistungen als Budget für Pflegeaufwendungen für Pflegedienste oder selbstständige Pflegekräfte zu verstehen. Diese Leistungen der Pflegekasse dient der Finanzierung der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der entsprechende Dienstleister rechnet dabei direkt mit der Pflegekasse ab, wodurch Ihr Angehöriger nicht in Vorkasse treten muss.

Pflegesachleistungen müssen zusätzlich beantragt werden, der Erhalt erfolgt demnach nicht automatisch bei bestehendem Pflegegrad. Der Antrag kann formlos erfolgen und im besten Falle vor Beauftragung eines Pflegedienstes. Bezieht Ihr Angehöriger zusätzlich Pflegegeld, müssen die sogenannten Kombinationsleistungen beantragt werden.

Die Höhe der Pflegesachleistungen ist abhängig von der Höhe des Pflegegrades. In der folgenden Tabelle sehen Sie die Pflegeleistungen bei entsprechendem Pflegegrad:

Pflegegrad
Leistung
Pflegegrad 1

Pflegegrad 2
724 Euro
Pflegegrad 3
1.363 Euro
Pflegegrad 4
1.693 Euro
Pflegegrad 5
2.095 Euro
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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Anpassungen bzw. Umbauten im häuslichen Umfeld Ihres Angehörigen, um die häusliche Pflege zu erleichtern oder zu ermöglichen. Zudem ist das Ziel, eine selbständigere Lebensweise trotz Einschränkungen zu gewährleisten.

Der Zuschuss der Pflegekasse soll als finanzielle Unterstützung bei einer notwendigen Wohnraumanpassung dienen. Pro geplanter Maßnahme werden maximal 4.000 Euro bezuschusst.

Der Antrag kann direkt bei der Pflegekasse gestellt werden. Hierfür reicht ein formloses Schreiben oder ein vorgefertigter Antrag.

Die grundsätzliche Voraussetzung für die Beantragung der wohnumfeldverbessenden Maßnahmen und einer anschließenden Kostenübernahme ist ein vorhandener Pflegegrad Ihres Angehörigen.

Zu den Pflichtangaben im entsprechenden Antrag zählen der Name, die Versicherungsnummer, sowie die Kontoverbindung Ihres Angehörigen. Weiterhin müssen die entsprechenden gewünschten Maßnahmen aufgezeigt und die Notwendigkeit begründet werden. Kostenvoranschläge verschiedener Anbieter gehören ebenfalls zum Antrag.

Die Bearbeitungsdauer ist davon abhängig, ob der Medizinische Dienst der Krankenkasse zur Begutachtung des Zuhauses Ihres Angehörigen eingeschaltet wird. Sollte dies nicht der Fall sein, beläuft sich die Bearbeitungsdauer bei Vorliegen aller notwendiger Unterlagen und Dokumente auf bis zu acht Tagen.

Bei Einschaltung des Medizinischen Dienst kann die Bearbeitung bis zu fünf Wochen dauern.

Sollte der Zuschuss für Wohnumfeldverbesserung abgelehnt werden, sollten Sie einen Widerspruch einlegen. Dafür haben Sie 30 Tage nach Erhalt der Ablehnung Zeit. Der Widerspruch muss entsprechend schriftlich erfolgen.

Sollte sich an der Pflegesituation Ihres Angehörigen etwas ändern, kann der Zuschuss der Pflegekasse erneut beantragt werden. Wohnen mehrere pflegebedürftige Personen gemeinsam in einem Haushalt, kann der volle Zuschuss pro Maßnahme von bis zu vier Personen beantragt werden, wodurch sich eine Gesamtsumme von 16.000 Euro pro Maßnahme ergeben kann.

Es empfiehlt sich den Antrag auf Wohnumfeldverbesserung vor Beginn der Umbauten zustellen, sodass die entstehenden Kosten für Ihren Angehörigen kalkulierbar bleiben.

Wenn Sie den Zuschuss der Pflegekasse in Höhe von 4.000 Euro beantragen möchten, senden wir Ihnen gerne Kostenvoranschläge für Ihren Zuschussantrag zu. Dieser Service ist für Sie kostenlos. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr unter 06131/49 32 041.