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Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 im Überblick

Pflegegrad 4 steht für eine "schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" und ist der zweithöchste von fünf Pflegegraden. Welche Voraussetzungen für Pflegegrad 4 bestehen und welche finanziellen Zuschüsse Ihnen zustehen, haben wir Ihnen hier zusammengefasst:

Pflegegrad 4: Definition
Voraussetzungen für Pflegegrad 4
Pflegebegutachtung: Kriterien
Pflegegrad 4: Leistungen
Weitere Leistungen bei Pflegegrad 4
Fallbeispiel: Frau Müller erhält Pflegegrad 4

Einen kurzen Überblick finden Sie in den häufigsten Fragen.

Stoppuhr-Icon Kurzgesagt: Pflegegrad 4
  • Eine "schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" liegt vor.
  • Die Einstufung erfolgt bei 70 und unter 90 Punkten.
  • In der Tabelle finden Sie alle zustehenden Leistungen.

Pflegegrad 4: Definition

seniorin-macht-tuer-auf.jpgPflegegrad 4 wird vergeben, wenn "schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit" vorliegen. Im Rahmen des Pflegegutachtens wird festgestellt, inwieweit Ihre oder die Selbstständigkeit Ihres Angehörigen eingeschränkt ist. Wenn im Rahmen dieses Gutachtens zwischen 70 und unter 90 Punkte ermittelt werden, wird Pflegegrad 4 vergeben.

ährend früher vor allem der zeitliche Pflegeaufwand berücksichtigt wurde, steht seit 2017 der Grad der Selbstständigkeit im Mittelpunkt. Das Gutachten bildet die zentrale Entscheidungsgrundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad durch die Pflegekasse.

Voraussetzungen für Pflegegrad 4

Um in Pflegegrad 4 eingestuft zu werden, müssen Sie zunächst einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Anschließend folgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, bei Privatversicherten durch Medicproof. Dabei wird das „Neue Begutachtungsassessment“ (NBA) mit sechs unterschiedlich gewichteten Modulen angewandt.

Die ermittelten Punkte aus allen Modulen ergeben zusammen eine Gesamtpunktzahl, maximal 100. Für Pflegegrad 4 sind 70 bis unter 90 Punkte erforderlich. Besondere Regelungen gelten bei der Pflege von Kindern oder bei speziellem Bedarf.

Pflegebegutachtung: Kriterien

Die Kriterien der Begutachtung sind in sechs Module aufgeteilt:

  1. Mobilität
    In diesem Modul wird eingeschätzt, wie gut sich die Person körperlich fortbewegen kann. Kann sie selbstständig sitzen, aufstehen, gehen oder Treppen steigen?
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
    Kann sich die betroffene Person selbstständig orientieren und an Gesprächen teilnehmen? Können Gefahren erkannt und eigenständig Entscheidungen getroffen werden?
  3. Verhalten und psychische Problemlagen
    In diesem Modul werden Verhaltensweisen berücksichtigt, bei denen regelmäßig Unterstützung benötigt wird. Beispielsweise bei starker Unruhe, Ängsten, Aggressivität oder anderen psychischen Auffälligkeiten.
  4. Selbstversorgung
    Können alltägliche Aufgaben wie Waschen, Anziehen, Toilettengang oder Nahrungsaufnahme eigenständig erledigt werden?
  5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
    Wird und in welchem Maß Hilfe bei medizinischen Maßnahmen benötigt? Beispielsweise beim Verabreichen von Medikamenten, Injektionen, Verbandswechsel oder der Durchführung von Therapien.
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
    In diesem Modul wird beurteilt, wie selbstständig die Person ihren Tagesablauf gestalten, sich beschäftigen und soziale Kontakte pflegen kann.

Pflegegrad 4: Leistungen

Menschen mit Pflegegrad 4 sind im Alltag stark eingeschränkt und benötigen täglich mehrfach umfassende Unterstützung, in vielen Fällen sogar eine durchgehende Betreuung. Sie haben Anspruch auf das gesamte Spektrum der Pflegeversicherungsleistungen, allerdings nicht immer in voller Höhe. Bestimmte Leistungen werden erst ab Pflegegrad 5 vollständig gewährt.

Im Vergleich zu Pflegegrad 2 und 3 profitieren Sie nun von höheren Beträgen beim Pflegegeld, bei den Pflegesachleistungen, der Tages- und Nachtpflege sowie bei der vollstationären Versorgung im Pflegeheim. Alle übrigen Leistungen bleiben unverändert bestehen. In unserer Tabelle haben wir Ihnen die Leistungen zusammengefasst:

Pflegeleistung
Pflegegrad 4
Pflegegeld
800 €
Pflegesachleistungen
1.859 €
Entlastungsbetrag
131 €
Tages- und Nachtpflege
1.685 €
Vollstationäre Pflege im Heim
1.855 €
Kurzzeitpflege
1.854 €
Verhinderungspflege
1.685 €
Wohngruppenzuschlag
für Senioren-WGs, monatlich
224 €
Pflegehilfsmittel
monatlich
42 €
Wohnumfeldverbesserung
pro Maßnahme
4.180 €
Hausnotruf
bis zu 25,50 € monatlich
Ersatz digitaler Pflegeanwendungen
53 €
Pflegeunterstützungsgeld

Pflegekurse für Angehörige

Kostenlose Pflegeberatung
freiwillig, wenn auch Pflegesachleistungen bezogen werden

Technische Hilfsmittel

Pflegegeld bei Pflegegrad 4

Stellen Sie die Pflege zuhause selbst sicher, steht Ihnen bei Pflegegrad 4 ein Pflegegeld in Höhe von 800 Euro pro Monat zu. Dieses können Sie flexibel für die Pflege verwenden. Entscheiden Sie sich zusätzlich für Pflegesachleistungen, zum Beispiel durch einen Pflegedienst, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt.

Einen Nachweis über die Ausgaben müssen Sie nicht erbringen. Allerdings sind Sie bei Pflegegrad 4 verpflichtet, vierteljährlich an einem kostenlosen Beratungseinsatz gemäß § 37.3 SGB XI teilzunehmen. Dabei können Sie sich individuell zu Pflegethemen, rechtlichen Fragen und Leistungsansprüchen beraten lassen.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4

Pflegesachleistungen ermöglichen es Ihnen, die häusliche Pflege durch professionelle Pflegekräfte, meist einen ambulanten Pflegedienst, zu ergänzen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt zwischen dem Pflegedienst und Ihrer Pflegekasse.

Mit Pflegegrad 4 haben Sie dafür ein monatliches Budget von 1.859 Euro. Nutzen Sie Pflegesachleistungen, wird Ihr Pflegegeld anteilig gekürzt, je nach Umfang der in Anspruch genommenen Dienstleistung.

Pflegegrad 4: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Wenn die private Pflegeperson verhindert ist, etwa durch Krankheit, Termine oder Urlaub – können Sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Damit finanzieren Sie eine stunden- oder tageweise Ersatzpflege. Dafür stehen jährlich 1.685 Euro zur Verfügung. Dieses Budget kann beispielsweise für die Entlohnung von Privatpersonen oder einen ambulanten Pflegedienst genutzt werden. Nicht genutzte Mittel aus der Kurzzeitpflege können teilweise angerechnet werden.

Kurzzeitpflege kommt infrage, wenn eine vorübergehende stationäre Versorgung nötig ist, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege nicht sichergestellt werden kann. Hierfür stehen 1.854 Euro pro Jahr zur Verfügung.

Pflegegrad 4: Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich steht Pflegebedürftigen zur Verfügung, um zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote zu finanzieren. Ziel ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person im Alltag zu stärken.

Anspruch besteht schon ab Pflegegrad 1 und kann unter anderem für folgende Leistungen eingesetzt werden:

  • Tages- und Nachtpflege
  • 24 Stunden Pflege
  • Stundenweise Seniorenbetreuung
  • Ersatzpflege



Pflegegrad 4: Tages- und Nachtpflege

Die teilstationäre Pflege ergänzt die häusliche Pflege sinnvoll, indem sie pflegebedürftige Menschen tagsüber oder nachts in einer spezialisierten Einrichtung betreut. Trotz dieser externen Unterstützung gilt sie weiterhin als Form der häuslichen Pflege.

Mit Pflegegrad 4 stehen Ihnen hierfür bis zu 1.685 Euro pro Monat zur Verfügung. Dieser Betrag ermöglicht in vielen Fällen eine regelmäßige Betreuung an mehreren Tagen pro Woche, abhängig von den individuellen Kosten der gewählten Einrichtung.

Stationäre Pflege bei Pflegegrad 4

Die häusliche Pflege ist mit Pflegegrad 4 zwar grundsätzlich möglich, aber nicht immer realisierbar. Sie erfordert viel Zeit und eine verlässliche Pflegeperson, die selbst gesundheitlich belastbar ist. Ist das nicht gegeben, kann ein Umzug in ein Pflegeheim notwendig werden.

Für die vollstationäre Pflege übernimmt die Pflegeversicherung bei Pflegegrad 4 monatlich 1.855 Euro. Allerdings entstehen darüber hinaus zusätzliche Kosten, die Sie selbst tragen müssen. Diese betreffen den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, der unabhängig vom Pflegegrad ist. Zusätzlich leistet die Pflegekasse einen prozentualen Zuschuss zum Eigenanteil, der mit der Dauer des Heimaufenthalts steigt.

Weitere Leistungen bei Pflegegrad 4

treppenlift-treppenhausPflege sollte immer individuell auf die Bedürfnisse der betroffenen Person abgestimmt sein, das gilt besonders bei einem hohen Unterstützungsbedarf wie bei Pflegegrad 4. Neben den grundlegenden Leistungen stehen Ihnen dafür weitere Hilfen zur Verfügung, die den Alltag erleichtern und die Pflegequalität verbessern können.

So fördert die Pflegeversicherung beispielsweise wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro, etwa für den barrierefreien Umbau von Bad oder Wohnung. Eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a hilft Ihnen dabei, Ihre persönliche Pflegesituation zu organisieren und passende Entlastungsangebote zu finden.

Auch pflegende Angehörige werden unterstützt, etwa durch kostenlose Pflegekurse oder das Pflegeunterstützungsgeld, das bei kurzfristigen Pflegenotfällen den Verdienstausfall ausgleicht. Wer in einer Pflege-Wohngruppe lebt, erhält einen monatlichen Zuschuss von 224 Euro. Zusätzlich stehen Ihnen 53 Euro im Monat für digitale Pflegeanwendungen zur Verfügung, die den Pflegealltag sinnvoll ergänzen können.

Fallbeispiel: Frau Müller erhält Pflegegrad 4

In einem Beispiel einer fiktiven Person, möchten wir Ihnen aufzeigen, wie Pflegegrad 4 vergeben werden könnte:

Frau Müller ist 81 Jahre alt und lebt allein in ihrer Wohnung. Vor einiger Zeit erlitt sie einen schweren Sturz, bei dem sie sich die Hüfte brach. Nach der Operation konnte sie sich zunächst kaum bewegen, mittlerweile kommt sie mit einem Rollator zurecht, längere Strecken oder Treppen schafft sie jedoch nicht mehr. In ihrer Wohnung wurde deshalb ein Treppenlift eingebaut, und auch ein Pflegebett hilft ihr bei der nächtlichen Versorgung.

Der Alltag fällt Frau Müller zunehmend schwerer. Sie braucht morgens und abends Unterstützung beim Waschen, Anziehen und bei der Körperpflege. Auch beim Toilettengang ist sie auf Hilfe angewiesen. Eine Pflegekraft kommt täglich, um sie bei der Grundpflege zu unterstützen und ihr bei den Mahlzeiten zu helfen, da sie Schwierigkeiten beim Greifen hat und sich das Essen selbst nicht mehr zubereiten kann.

Seit dem Sturz hat Frau Müller außerdem mit Unsicherheit im Alltag zu kämpfen. Gespräche führen klappt zwar, aber sie wirkt oft vergesslich und orientiert sich in ihrer Umgebung schlechter. Ihre Tochter hilft ihr, wichtige Termine zu organisieren und begleitet sie zu Arztbesuchen. Zusätzlich erhält Frau Müller regelmäßig Medikamente, die vom ambulanten Pflegedienst verabreicht werden. Auch eine Ergotherapeutin kommt einmal wöchentlich zu ihr nach Hause.

Trotz der großen Herausforderungen möchte Frau Müller weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung leben. Dank der Pflegeleistungen, die ihr mit Pflegegrad 4 zustehen, ist das auch möglich – mit täglicher Unterstützung, Hilfsmitteln und der Entlastung durch ambulante Dienste.

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Pflegegrad 4 bedeutet eine "schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit". Diesen Pflegegrad erhalten Betroffene, wenn sie bei der Pflegebegutachutung 70 bis unter 90 Punkte erreichen.

Bei der Vergabe der Pflegegrade werden im Zuge der Pflegebegutachtung bestimmte Kriterien berücksichtigt. Bei einer Punktezahl von 70 bis unter 90 Punkten handelt es sich um Pflegegrad 4.

Mit Pflegegrad 4 stehen Ihnen einige Leistungen zu. In einer Tabelle haben wir Ihnen alle Förderungen und Zuschüsse zusammengefasst.

Bei Pflegegrad 4 haben Sie Anspruch auf 800 Euro pro Monat. Die Pflege muss allerdings zuhause stattfinden.

Wir helfen Ihnen, alles rund um die Pflege zu verstehen und beraten Sie kostenlos und unverbindlich, damit Sie alle Förderungen und Zuschüsse nutzen können.

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