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Nutzungsbedingungen pflegehilfe.org


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Nutzungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Betreiber der Internetseite www.pflegehilfe.org - VP Verbund Pflegehilfe GmbH, Inge-Reitz-Straße 5-7 55120 Mainz, vertreten durch Johannes Haas, Michael Haas und Maximilian Haas (im Folgenden auch „Vermittler“ genannt) und Nutzern des durch die VP Verbund Pflegehilfe GmbH betriebenen Beratungs- und Vermittlungsdiensts

(2) Diese AGB und der jeweilige Einzelvertrag gelten für das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien abschließend. Abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermittler hat deren Geltung ausnahmsweise im Einzelfall schriftlich zugestimmt.

§ 2 Beschreibung des Beratungs- und Vermittlungsdienstes

(1) Der Dienst des Vermittlers richtet sich an Personen, die an Pflegedienstleistungen sowie sonstigen Dienstleistungen und Waren für pflegebedürftige Personen interessiert sind und bei ihrer Suche nach Anbietern solcher Leistungen Hilfe durch Beratung benötigen. Er kann von den pflegebedürftigen Personen selbst, mit ihrer Zustimmung aber auch von deren Angehörigen bzw. für sie sorgenden Personen genutzt werden.

(2) Nutzer können www.pflegehilfe.org kostenlos nutzen und sich online oder telefonisch kostenlos zum Thema Pflege beraten lassen. Ziel der Beratung ist die Vermittlung des Nutzers an einen Anbieter entsprechender Leistungen, der den Bedürfnissen des Nutzers entspricht. Der Vermittler betreibt dazu einen Vermittlungsdienst, über den sich Nutzer an gewerblich handelnde Pflegedienstleister vermitteln lassen können. Der Vermittler selbst ist kein Pflegedienstleister, sondern agiert gegenüber Nutzern lediglich in beratender und vermittelnder Funktion.

(3) Teilt der Nutzer dem Vermittler seine Kontaktdaten sowie die gesuchte Dienstleistungs- oder Warenart mit, so übermittelt der Vermittler die Daten, wenn der Nutzer der separaten Datenschutzerklärung zugestimmt hat, an bis zu drei geeignete Pflegedienstleister. Diese können über die dem Vermittler mitgeteilten Kontaktdaten, an den vermittelten Nutzer herantreten und diesem ein Angebot über den Abschluss einer Pflegedienstleistung unterbreiten. Der Nutzer entscheidet daraufhin selbständig, ob er mit dem Pflegedienstleister Verträge über die gewünschten Leistungen abschließen möchte.

(4) Pflegedienstleister müssen sich innerhalb von zwei Werktagen mit Angeboten an vermittelte Nutzer richten. Zwar hat der Vermittler keinen unmittelbaren Einfluss darauf, wie schnell Pflegedienstleister mit Angeboten an vermittelte Nutzer herantreten. Es werden jedoch Maßnahmen ergriffen, die sicherstellen sollen, dass Pflegedienstleister den angegebenen Zeitrahmen einhalten.

§ 3 Verhältnis zwischen Vermittler und Nutzern; Haftung

(1) Zwischen Vermittler und Nutzern kommen keine Vertragsverhältnisse über irgendwelche Leistungen zustande. Solche können lediglich zwischen Nutzern und Pflegedienstleistern, an welche die Nutzer über den Dienst des Vermittlers vermittelt werden, entstehen.

(2) Mangels Vertragsschlusses zwischen Nutzern und Vermittler haben Nutzer hinsichtlich der Erfüllung von Vertragspflichten aus Pflegedienstleistungsverträgen, die diese mit Pflegedienstleistern abschließen, gegenüber dem Vermittler keinerlei Ansprüche.

(3) Zwischen Vermittler und Nutze entsteht auch kein Vertragsverhältnis über die Vermittlung an oder die Beratung über Pflegedienstleister. Den Vermittler trifft gegenüber Nutzern daher keine Pflicht zur erfolgreichen Vermittlung oder Beratung. Die Beratungs- und Vermittlungstätigkeit erfolgt gegenüber Nutzern seitens des Vermittlers unentgeltlich und freiwillig. Der Vermittler haftet nicht für Schäden, die Personen durch die Nutzung des Vermittlungsdienstes entstehen.

(4) Im Rahmen sonstiger möglicherweise bestehender Vertragsverhältnisse zwischen Vermittler und Nutzern haftet der Vermittler, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien und bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.

§ 4 Vergütung

(1) Der Dienst des Vermittlers und die Informationen auf der Website sind für die Verbraucher kostenfrei.

(2) VP Verbund Pflegehilfe GmbH behält sich das Recht als Gegenleistung für die sogenannten Whitepaper (Informationsmaterial sowie Formulare zum Herunterladen) die E-Mail-Adresse des Interessenten für eigene Werbezwecke zu nutzen.

§ 5 Teilnehmende und präsentierte Anbieter, Ranking

(1) Es wird darauf hingewiesen, dass nicht alle am Markt teilnehmenden Anbieter im Pflegebereich einen Vertrag über die Abnahme von Interessentenkontakten (Leads) mit dem Vermittler abgeschlossen haben. Der Nutzer wird vorrangig an Anbieter vermittelt, die mit dem Vermittler kooperieren und mit diesem einen Vertrag über die Abnahme von Leads abgeschlossen haben. Anbieter, die keinen solchen Vertrag mit dem Vermittler eingegangen sind, werden die Nutzer nachrangig angeboten.

(2) Der Vermittler bemüht sich kontinuierlich um eine Ausweitung der Kooperation mit passenden Unternehmen. Anspruch auf Vollständigkeit kann die vom Vermittler präsentierte Marktauswahl allerdings nicht erheben.

(3) In dem auf der Webseite des Vermittlers präsentierten Ranking werden Anbieter dargestellt, die auf unserer Website von tatsächlichen Kunden/innen des jeweiligen Anbieters bewertet wurden. Das Ranking richtet sich nach der Menge an Bewertungen und der Anzahl der vergebenen Sterne. Die Rankingpositionen werden allein aufgrund dieser beiden Faktoren ermittelt. Es spielt hierbei keine Rolle, ob mit dem jeweiligen Anbieter eine Zusammenarbeit besteht oder nicht.

§ 6 Weitergabe von Daten

(1) Die Weitergabe personenbezogener Nutzerdaten an die Pflegedienstleister erfolgt nur im Rahmen der erteilten Einwilligung und unter strikter Berücksichtigung der unions- und bundesrechtlichen Datenschutzbestimmungen. Ein Weiterverkauf oder sonstige Weitergabe an Dritte findet nicht statt.

(2) Die Datenschutzerklärung des Vermittlers ist unter www.pflegehilfe.org/datenschutz abrufbar.

§ 7 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Verträge zwischen Vermittler und Nutzern – einschließlich der Form ihres Zustandekommens sowie sämtlicher sich aus den Verträgen ergebenden Rechte und Pflichten – unterliegen dem deutschen Recht. Zwingende Schutzvorschriften des Rechts des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben anwendbar.

(2) Gerichtsstand ist für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse, Mainz.

§ 8 Hinweis auf EU-Streitschlichtung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. Unsere E-Mail-Adresse befindet sich in unserem Impressum.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Anbieter im Pflegebereich


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Rahmen von Verträgen über den Erwerb von Leads und anderen Geschäftskontakten, die zwischen dem Betreiber der Internetseite www.pflegehilfe.org - VP Verbund Pflegehilfe GmbH, Inge-Reitz-Straße 5-7 55120 Mainz, vertreten durch Johannes Haas, Michael Haas und Maximilian Haas (im Folgenden auch „Vermittler“ genannt) und gewerblich handelnden Personen und Unternehmen im Pflegebereich (im Folgenden auch „Anbieter“ genannt) geschlossen werden.

(2) Diese AGB und der jeweilige Einzelvertrag gelten für das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien abschließend. Abweichende Geschäftsbedingungen des Anbieters werden grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermittler hat deren Geltung ausnahmsweise im Einzelfall schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungen, Zugang zu Daten

(1) Gegenstand der Leistungen des Vermittlers ist die Zurverfügungstellung von Leads (Interessentendatensätzen) an gewerblich handelnde Pflegedienstleister und sonstige Anbieter von Waren und Dienstleistungen für ältere und/oder pflegebedürftige Personen. Das für die Vermittlung relevante Zielgebiet sowie Anzahl der monatlich zu übermittelnden Anfragen werden vor Beginn der Kooperation abgestimmt. Nachträgliche Änderungen hinsichtlich Ansprechpartner, Produktportfolio, Kriterien zur Vorqualifizierung, Zielgebiet und Anfragenanzahl können zu den üblichen Geschäftszeiten mit dem zuständigen Partnerbetreuer vereinbart werden.

(2) Die jeweils zum Profil des Anbieters passenden Leads generiert der Vermittler im Rahmen seines auf www.pflegehilfe.org betriebenen Beratungs- und Vermittlungsdienstes sowie mittels eigener Recherchen und Anfragen durch interessierte Personen.

(3) Die durch den Vermittler generierten Leads enthalten insbesondere folgende Angaben: Vor- und Nachnamen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und postalische Adressen (fakultativ) von Personen, die an Pflegedienstleistungen oder Finanzprodukten interessiert sind, sowie Pflegepersonal, das auf der Suche nach neuen Stellenangeboten ist. Gegebenenfalls beinhalten Leads die Angabe, ob der/die Interessent/in selbst pflegebedürftig oder pflegende/r Angehörige/r ist und ggf. weitere Angaben, die für den Zuschnitt der benötigten Ware, Dienstleistung oder Stellenangebote von Bedeutung sein können. Der Vermittler erhebt diese personenbezogenen Daten im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften und belehrt die interessierten Personen vorschriftsgemäß über die ihnen zustehenden Rechte.

(4) Teilt die anfragende Person dem Vermittler seine/ihre Kontaktdaten sowie die gesuchte Leistung mit, so übermittelt dieser diese Daten, wenn die anfragende Person den Vertragsbedingungen und der separaten Datenschutzerklärung zugestimmt hat, an bis zu drei geeignete Anbieter. Diese können über die dem Vermittler mitgeteilten Kontaktdaten an die vermittelte Person herantreten und dieser ein Angebot über den Abschluss eines Vertrages unterbreiten. Die vermittelte Person entscheidet daraufhin selbst aus freien Stücken, ob und ggf. mit welchem Anbieter sie einen Vertrag über die entsprechenden Leistungen abschließen möchte.

(5) Eine Übermittlung von Leads erfolgt nur, wenn der Anbieter das Anforderungsprofil der anfragenden Person erfüllt. Der Vermittler schuldet dem Anbieter insofern ausschließlich die Übermittlung passender Anfragen (= Leads). Die erfolgreiche Vermittlung von Vertragsabschlüssen wird nicht geschuldet. Die an den Vermittler zu zahlender Vergütung ist keine Vermittlungsprovision, sondern ein Kaufpreis für gelieferte, sachgerechte Leads.

(6) Sollten dem Anbieter gelieferte Leads im Einzelfall fehlerhaft sein oder nicht den gewünschten Anforderungsprofil entsprechen, so wird der Anbieter gebeten, dies dem Vermittler unverzüglich unter Angaben von Gründen mitzuteilen. Der Anbieter hat dann einen Anspruch auf Nachlieferung einer entsprechenden Anzahl von validen Leads. Ein Anspruch auf erfolgreiche Vertragsvermittlung besteht hingegen nicht.

(7) Der Vermittler ist nicht zur Übermittlung einer bestimmten Anzahl von Leads verpflichtet. Die Anzahl angebotener und übermittelter Leads richtet sich nach dem Umfang der dem Vermittler für die bestimmte Region vorliegenden und für den Anbieter geeigneten Daten.

(8) Folgende Gründe berechtigen den Anbieter zur Reklamation von Leads. Zulässige Reklamationen führen zum Entfall der Vergütungspflicht hinsichtlich der von der Reklamation betroffenen Leads:

  1. Der Interessent ist unter den angegebenen Kontaktdaten mangels Existenz der angegebenen Telefonnummer oder E-Mail-Adresse nicht zu erreichen;
  2. Der Interessent ist in an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen weder telefonisch zu erreichen, noch antwortet er innerhalb dieser Frist auf E-Mails;
  3. Der Interessent hat innerhalb der letzten zwei Monate bereits eine Anfrage mit demselben Anforderungsprofil gestellt;
  4. Scherzanfragen;
  5. Weder der Interessent noch eine für ihn tätige Personen (z.B. Angehörige/r) hat die Anfrage gestellt;
  6. Der Kontakt liegt dem Anbieter nachweislich bereits vor;
  7. Die angebotene Dienstleistung bzw. das Produkt wurde falsch klassifiziert oder
  8. Das geographische Zielgebiet ist fehlerhaft.

(9) Eine Reklamation muss innerhalb von sieben Tagen über den in der E-Mail der jeweiligen Interessentenanfrage befindlichen Reklamationsbutton eingereicht werden.

(10) Nach einer etwaigen Vertragsbeendigung behält der Vermittler die vom Anbieter erhaltenen Informationen unbegrenzt weiter und kann diese nach Belieben nutzen, soweit sie nicht personenbezogene Daten betreffen. Diese werden in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften nach Zweckerreichung bzw. Vertragserfüllung gelöscht. Ausnahmen gelten, wenn dem Vermittler darüber hinaus gehende Einwilligungen erteilt worden sind.

(11) Leads, für die eine Reklamation anerkannt worden ist, dürfen vom Anbieter nicht mehr zu Werbezwecken verwendet werden. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot wird der zehnfache Preis als pauschalierter Schadensersatz zur Zahlung fällig.

(12) Der Anbieter hat über die oben dargestellten Daten hinaus grundsätzlich keinen Anspruch auf Zugang zu personenbezogenen oder sonstigen Daten oder beidem, auch nicht in aggregierter Form, die gewerbliche Nutzer oder Verbraucher für die Nutzung der betreffenden Online-Vermittlungsdienste zur Verfügung stellen oder die im Zuge der Bereitstellung dieser Dienste generiert werden.

(13) Die vom Anbieter erhaltenen Daten werden auch Dritten, insbesondere privaten Nutzern, zur Verfügung gestellt, soweit dies für das ordnungsgemäße Funktionieren der vom Vermittler angebotenen Vermittlungsdienste erforderlich ist, im Sinne einer erfolgreichen Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen an die Personen, die diese benötigen.

(14) Anbieter können dieser Datenweitergabe im Rahmen des internen Beschwerdemanagementverfahrens widersprechen.

§ 3 Vertragsschluss; Vertragslaufzeit; Kündigung

(1) Ein Vertrag über den Erwerb von Leads kommt zustande, wenn der Anbieter die für den Vertragsschluss erforderlichen Informationen an den Vermittler übermittelt hat und der Vermittler die Registrierung des Anbieters per Auftragsbestätigung bestätigt hat.

(2) Durch die Registrierung versichert der Anbieter, dass er ein gewerblich handelnder Pflegedienstleister oder Anbieter für sonstige Dienstleistungen und Waren ist, welche für pflegebedürftige Personen von Nutzen sind.

(3) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann vom Vermittler mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Monatsende ordentlich gekündigt werden.

(4) Der Anbieter hat das Recht, das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform zu kündigen.

(5) Die Kooperation kann vom Anbieter jederzeit ohne Wahrung von Fristen für einen definierten Zeitraum schriftlich ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Lead-Vermittlung erfolgt am nächsten Werktag. Eine Aussetzung durch den Vermittler kann nur in begründeten Einzelfällen erfolgen, bspw. wenn er einzelne Waren oder Dienstleistungen auslistet. Er wird die Aussetzung in Textform (z.B. E-Mail) begründen.

Eine Aussetzung durch den Vermittler kann nur in begründeten Einzelfällen erfolgen, bspw. wenn er einzelne Waren oder Dienstleistungen auslistet. Er wird die Aussetzung in Textform (z.B. E-Mail) begründen.

(6) Im Falle einer Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung bietet der Vermittler dem Anbieter die Möglichkeit, die Tatsachen und Umstände im Rahmen des internen Beschwerdemanagementverfahrens zu klären. Wird die Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung durch den Vermittler aufgehoben, setzt er den Anbieter umgehend wieder ein, wozu auch der Zugang zu personenbezogenen oder sonstigen Daten oder beidem gehört, die durch die Nutzung der Vermittlungsdienste vor dem Wirksamwerden der Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung generiert wurden.

(7) Die Frist gemäß Absatz 3 Satz 2 gilt nicht, wenn der Vermittler

a) gesetzlichen oder behördlich angeordneten Verpflichtungen unterliegt, die eine vollständige Beendigung der Bereitstellung der Online-Vermittlungsdienste für einen bestimmten Anbieter erfordern und ihm dabei keine Einhaltung der Frist erlauben;

b) sein Recht auf Beendigung aufgrund eines zwingenden Grunds nach nationalem Recht, das im Einklang mit dem Unionsrecht steht, ausübt;

c) nachweisen kann, dass der betroffene gewerbliche Anbieter wiederholt gegen die geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat, was zur vollständigen Beendigung der betreffenden Online-Vermittlungs-dienste geführt hat.

In den Fällen, in denen die in Absatz 5 genannte Frist nicht gilt, stellt der Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten dem betroffenen gewerblichen Nutzer unverzüglich eine Begründung für seine Entscheidung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung.

§ 4 Pflichten des Anbieters

(1) Der Anbieter verpflichtet sich, innerhalb von zwei Werktagen mit Angeboten an die vermittelten Interessenten heranzutreten. Der Vermittler behält das Recht, weiterhin mit den Interessenten in Kontakt zu bleiben und diesen Dienstleistungen anzubieten.

(2) Der Anbieter muss im Geschäftsverkehr, insbesondere gegenüber Interessenten, offenkundig im eigenen Namen auftreten. Es muss für kontaktierte Interessenten erkennbar sein, dass es sich bei den Unternehmen des Anbieters und des Vermittlers um unterschiedliche und voneinander unabhängige Unternehmen handelt.

(3) Der Anbieter verpflichtet sich, Leads nicht an Dritte weiterzugeben und bei der Verarbeitung der Leads insbesondere die geltenden unions- und bundesrechtlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Von den gelieferten personenbezogenen Daten der anfragenden Personen ist nur in dem Rahmen Gebrauch zu machen, in dem diese Personen eingewilligt haben.

§ 5 Vergütung

(1) Für die Teilnahme am Vermittlungsprogramm wird dem Anbieter ein monatlicher Grundpreis in Höhe von € 50,- zzgl. USt berechnet. Dieser wird jeweils für den abgelaufenen Kalendermonat fällig. Der erste und letzte Mitgliedsbeitrag wird je nach Start-, bzw. Kündigungsdatum anteilig nach Tagen berechnet und in Rechnung gestellt.

(2) An den Anbieter gelieferte Leads werden mit jeweils dem aus der aktuellen Preisliste ersichtlichen Preis zzgl.USt vergütet.

(3) Die Höhe der Gesamtvergütung ergibt sich ausschließlich aus dem monatlichen Grundpreis zzgl. der Anzahl der an den Anbieter übermittelten Leads, solange nicht gesondert Zusatzleistungen vertraglich vereinbart worden sind.

(4) Die im Vormonat zugestellten Anfragen werden den Anbietern zum 01. Kalendertag jedes Monats per E-Mail in Rechnung gestellt. Eine Auflistung aller abgerechneten Anfragen erhalten die Anbieter zusätzlich in einer Excel-Tabelle.

(5) Nach der Rechnungsstellung erfolgreich reklamierte Anfragen werden in der Rechnung des Folgemonats gutgeschrieben.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlung der in der Rechnung bestimmten Vergütung erfolgt wahlweise per Überweisung oder SEPA-Lastschrift. Der Vermittler behält sich vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Dem Anbieter wird eine Rechnung mit der Bankverbindung des Vermittlers und dem zu zahlenden Betrag per E-Mail zugesendet. Für die Zahlung per SEPA-Lastschrift muss dem Vermittler zunächst ein Lastschriftmandat erteilt werden.

(2) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen unmittelbar nach Rechnungserhalt fällig und an den Vermittler zu leisten. Wenn nicht ein anderes vereinbart ist, sind Zahlungen in Euro zu leisten.

(3) Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die dem Vermittler infolge von Verzug, Nichtzahlung, Fehlschlags der SEPA-Lastschrift-Einziehung oder aufgrund eines Widerspruchs o.ä. entstehen, gehen zu Lasten des Anbieters. Bearbeitungsgebühren entstehen insbesondere infolge einer Aufforderung des Vermittlers an den Anbieter, eine fällige Zahlung unverzüglich zu leisten (Mahnung).

(5) Leistet der Anbieter wiederholt fällige Zahlungen nicht, so kann der Vermittler einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen mit der Durchsetzung unbeglichener Forderungen beauftragen und vom Anbieter den Ersatz der dadurch entstandenen Kosten verlangen.

§ 7 Haftung

Der Vermittler haftet, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien und bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.

§ 8 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Verträge zwischen Vermittler und Anbietern – einschließlich der Form ihres Zustandekommens sowie sämtlicher sich aus den Verträgen ergebenden Rechte und Pflichten – unterliegen dem deutschen Recht. Zwingende Schutzvorschriften des Rechts des Staates, in dem der Anbieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben ggf. anwendbar.

(2) Gerichtsstand ist für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse, Mainz.

§ 9 Salvatorische Klausel; Schriftformklausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall tritt an Stelle der unwirksamen Regelung die einschlägige gesetzliche Regelung. Das Gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.

(2) Alle Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.