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Pflegegrad 2

Pflegegrad 2 im Überblick

Pflegegrad 2 ist der zweite von fünf möglichen Pflegegraden und wird vergeben, wenn eine "erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" vorliegt. Mit Pflegegrad 2 stehen Ihnen mehr Leistungen zu, als bei Pflegegrad 1.

Welche Voraussetzungen bestehen und mit welchen Leistungen Sie rechnen können, haben wir Ihnen hier zusammengefasst.

Pflegegrad 2: Definition
Voraussetzungen für Pflegegrad 2
Pflegegrad 2: Leistungen
Fallbeispiel: Frau Müller erhält Pflegegrad 2

In den häufigsten Fragen finden Sie eine Zusammenfassung zum Thema.

Stoppuhr-Icon Kurzgesagt: Pflegegrad 2
  • Sie haben Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können genutzt werden.
  • Bei Pflegegrad 2 gibt es mehr Leistungen als bei Pflegegrad 1.

Pflegegrad 2: Definition

Mann sitzt und hustetPflegegrad 2 wird vergeben, wenn eine "erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" gegeben ist. Voraussetzung dafür sind 27 bis unter 47,5 Punkte im Pflegegutachten. Mit diesem Pflegegrad können Sie verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung nutzen wie beispielsweise das Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Bei der Begutachtung steht im Mittelpunkt, wie selbstständig Sie Ihren Alltag noch bewältigen können. Früher spielte der zeitliche Pflegeaufwand eine größere Rolle. Heute ist entscheidend, in welchen Lebensbereichen Sie Unterstützung brauchen. Das Ergebnis des Gutachtens bestimmt, welchen Pflegegrad Sie erhalten.

Voraussetzungen für Pflegegrad 2

Damit Sie einen Pflegegrad erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Danach beurteilt ein Gutachter des Medizinischen Dienst Ihre Selbstständigkeit nach den sechs Modulen. Bei dieser Begutachtung können bis zu 100 Punkte vergeben werden.

Je mehr Unterstützung Sie im Alltag benötigen, desto mehr Punkte erhalten Sie. Die Bewertung erfolgt in sechs Lebensbereichen etwa Mobilität, kognitive Fähigkeiten oder Selbstversorgung, die unterschiedlich stark gewichtet werden. Für Kinder sowie in besonderen Fällen gelten Sonderregelungen.

Pflegebegutachtung: Kriterien

Die sechs Module der Pflegebegutachtung im Überblick:

  1. Mobilität
    Es wird beurteilt, wie gut sich die Person bewegen kann. Zum Beispiel ob sie eigenständig sitzen, stehen, gehen oder Treppen steigen kann.

  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
    Wie gut kann sich die betroffene Person orientieren, verständigen und selbst Entscheidungen treffen. Auch das Erkennen von Gefahren oder das Führen von Gesprächen spielt eine Rolle.

  3. Verhalten und psychische Problemlagen
    Geprüft wird, ob aufgrund von psychischen Auffälligkeiten wie Unruhe, Ängsten oder aggressivem Verhalten, regelmäßig Hilfe benötigt wird.

  4. Selbstversorgung
    In diesem Modul wird bewertet, ob alltägliche Aufgaben wie Körperpflege, Ankleiden oder Essen selbstständig bewältigt werden können.

  5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
    Es wird ermittelt, inwieweit Unterstützung bei medizinischen Maßnahmen nötig ist, etwa bei der Medikamenteneinnahme, bei Injektionen, Verbandswechsel oder Therapien.

  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
    Wie gut kann die Person ihren Tag strukturieren, sich beschäftigen und soziale Beziehungen pflegen.

Jedes dieser Module enthält mehrere Kriterien, die einzeln bewertet werden. Aus diesen Einzelwerten ergibt sich eine Gesamtpunktzahl, die anschließend gewichtet wird. Die Summe der Punkte entscheidet schließlich über den Pflegegrad.

Icon Glühbirne

Entspricht Pflegegrad 2 der früheren Pflegestufe 2?

Nein. Pflegegrad 2 entspricht nicht der früheren Pflegestufe 2. Wer nach dem alten System Pflegestufe 2 hatte, würde heute meist in Pflegegrad 3 oder 4 eingestuft werden.

Pflegegrad 2: Leistungen

mann-telefoniert-antragPflegegrad 2 erhalten Personen, die im Alltag regelmäßig Unterstützung benötigen beispielsweise bei der Körperpflege, im Haushalt oder bei der Mobilität. Es handelt sich meist um einzelne Tätigkeiten, die nicht mehr ohne Hilfe ausgeführt werden können.

Im Vergleich zu Pflegegrad 1 erweitert sich der Anspruch auf viele zusätzliche Leistungen: Dazu gehören Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Angebote der Tages- und Nachtpflege. Auch die stationäre Pflege wird stärker unterstützt. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro bleibt bestehen, ebenso wie weitere Leistungen, die bereits ab Pflegegrad 1 verfügbar sind.

In der folgenden Übersicht haben wir Ihnen die Leistungen für Pflegegrad 2 zusammengefasst:

Pflegeleistung
Pflegegrad 2
Pflegegeld
347 €
Pflegesachleistungen
796 €
Entlastungsbetrag
131 €
Tages- und Nachtpflege
721 €
Vollstationäre Pflege im Heim
805 €
Kurzzeitpflege
1.854 €
Verhinderungspflege
1.685 €
Wohngruppenzuschlag
für Senioren-WGs, monatlich
224 €
Pflegehilfsmittel
monatlich
42 €
Wohnumfeldverbesserung
pro Maßnahme
4.180 €
Hausnotruf
bis zu 25,50 € monatlich
Ersatz digitaler Pflegeanwendungen
53 €
Pflegeunterstützungsgeld

Pflegekurse für Angehörige

Kostenlose Pflegeberatung
freiwillig, wenn auch Pflegesachleistungen bezogen werden

Technische Hilfsmittel

Pflegegeld bei Pflegegrad 2

Wenn Sie zu Hause von Angehörigen oder Bekannten gepflegt werden, haben Sie Anspruch auf Pflegegeld. Aktuell sind das 347 Euro im Monat bei Pflegegrad 2. Dieses Geld steht Ihnen ohne Nachweise zur Verfügung und kann flexibel eingesetzt werden, zum Beispiel als Anerkennung für pflegende Angehörige.

Wichtig: Das Pflegegeld wird nur gezahlt, wenn die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet, also nicht (ausschließlich) über einen ambulanten Pflegedienst läuft. Wird ein Pflegedienst hinzugezogen, reduziert sich das Pflegegeld anteilig. Hierbei spricht man von der sogenannten Kombinationspflege.

Gut zu wissen: Wenn Sie mit Pflegegrad 2 Pflegegeld beziehen, müssen Sie verpflichtend einmal pro Halbjahr an einem Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 teilnehmen. Der Termin ist für Sie kostenlos. Dieses Gespräch dient der Qualitätssicherung und bietet Ihnen gleichzeitig die Möglichkeit, individuelle Fragen zur Pflege zu klären.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2

Pflegesachleistungen können Sie nutzen, wenn Sie für die häusliche Pflege Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte benötigen. Grundsätzlich werden damit die Dienstleistungen ambulanter Pflegedienste finanziert. Der Pflegedienst rechnet seine Kosten direkt mit der Pflegekasse ab.

Bei Pflegegrad 2 stehen Ihnen monatlich 796 Euro Pflegesachleistungen zur Verfügung. Beachten Sie bitte, dass sich Ihr Anteil Pflegegeld verringert, sobald Sie die Sachleistung in Anspruch nehmen.

Pflegegrad 2: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Auch pflegende Angehörige brauchen mal eine Pause, sei es durch Krankheit, Urlaub oder wichtige Termine. In solchen Fällen greift die Verhinderungspflege: Eine Ersatzperson übernimmt für Stunden oder Tage die Betreuung.

Dafür stehen Ihnen bis zu 1.685 Euro pro Jahr zur Verfügung. Das Geld kann an einen ambulanten Pflegedienst oder auch als Aufwandsentschädigung an eine private Ersatzpflegeperson gezahlt werden. Nicht genutztes Budget kann teilweise für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden.

Wird eine pflegebedürftige Person normalerweise Zuhause gepflegt, benötigt jedoch vorübergehend stationäre Unterstützung, etwa nach einer Operation oder bei akuter Verschlechterung des Gesundheitszustands, kann die Kurzzeitpflege genutzt werden. Hierfür erhalten Sie bis zu 1.854 Euro pro Jahr, für maximal 8 Wochen. Auch hier gilt: Nicht genutzte Mittel können anteilig für die Verhinderungspflege verwendet werden.

Das neue Entlastungsbudget

Ab dem 01. Juli 2025 wird die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege durch einen gemeinsamen Jahresbetrag in Höhe von 3.539 Euro zusammengefasst. Dadurch können beide Leistungen flexibel genutzt werden.

Zudem entfällt die sechsmonatige Vorpflegezeit bei der Verhinderungspflege und die zeitliche Höchstdauer der Verhinderungspflege wird der der Kurzzeitpflege auf bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr angepasst.

Alles zum neuen Entlastungsbudget erfahren Sie hier.

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2

Der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich dient dazu, zusätzliche Hilfe im Alltag zu finanzieren. Der Betrag ist für alle Pflegegrade gleich und muss nicht beantragt werden. Der Entlastungsbetrag soll die pflegenden Angehörigen entlasten und gleichzeitig die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern. Der Entlastungsbetrag ist nicht mit dem neuen Entlastungsbudget zu verwechseln. Sie können ihn flexibel einsetzen, unter anderem für:

Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 2

Tages- und Nachtpflege bietet pflegebedürftigen Menschen gezielte Unterstützung, ergänzend zur häuslichen Pflege. Die betreute Person verbringt dabei nur den Tag oder die Nacht in einer Pflegeeinrichtung, kehrt aber anschließend wieder nach Hause zurück.

Mit Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf 721 Euro im Monat für teilstationäre Pflege. Das reicht zwar nicht für eine tägliche Nutzung, ermöglicht aber mehrere Tage im Monat eine Tages- und Nachtpflege.

Weitere Leistungen bei Pflegegrad 2

Zu weiteren Leistungen, die Sie mit Pflegegrad 2 nutzen können zählen unter anderem der Hausnotruf, Pflegehilfsmittel oder die Wohnumfeldverbesserung. Pflegehilfsmittel können unterteilt werden in Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Desinfektionsmittel und Einweghandschuhe oder in technische Hilfsmittel wie Pflegebetten und Pflegerollstühle. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine unterstützende Leistung der Pflegekasse und werden bis zu 42 Euro pro Monat von dieser übernommen. Der Anspruch darauf besteht ab Pflegegrad 1.

Damit Sie trotz Pflegebedürftigkeit möglichst lange sicher in den eigenen vier Wänden leben können, unterstützt die Pflegekasse notwendige Umbauten. Schon ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss von bis zu 4.180 € pro Maßnahme. Gefördert werden zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts, barrierefreie Badezimmer oder Türverbreiterungen. Alle Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung der Wohnumfeldverbesserung finden Sie hier. Eine Übersicht zu weiteren Unterstützungsleistungen haben wir Ihnen in einer Tabelle zusammengefasst.

Fallbeispiel: Frau Müller erhält Pflegegrad 2

Wir wollen anhand eines Beispiels einer fiktiven Person erläutern, was Pflegegrad 2 bedeuten kann:

Frau Müller ist 76 Jahre alt und lebt gemeinsam mit ihrem Ehemann in einer ebenerdigen Mietwohnung. Nach einem Oberschenkelhalsbruch vor zwei Jahren ist ihre Beweglichkeit dauerhaft eingeschränkt. Zwar kann sie sich mit einem Rollator innerhalb der Wohnung noch fortbewegen, doch viele alltägliche Aufgaben bereiten ihr zunehmend Schwierigkeiten.

Hinzu kommt eine ausgeprägte Arthrose in den Händen, die einfache Tätigkeiten wie das Anziehen, Waschen oder die Essenszubereitung erschwert. Ihr Ehemann unterstützt sie daher täglich bei der Körperpflege und im Haushalt.

Auch geistig ist Frau Müller nicht mehr ganz so sicher wie früher: Sie vergisst häufig Absprachen, verlegt regelmäßig Gegenstände und wiederholt oft dieselben Fragen. Ihre Tagesstruktur kann sie nicht mehr zuverlässig allein aufrechterhalten.

Zusätzlich muss sie täglich mehrere Medikamente einnehmen und regelmäßig Therapietermine wahrnehmen. Ihr Mann erinnert sie daran, übernimmt die Planung und begleitet sie oft zu Arztbesuchen, da wichtige Informationen schnell in Vergessenheit geraten.

Im Rahmen der Pflegebegutachtung wurde festgestellt, dass Frau Müller in mehreren Lebensbereichen dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist. Aufgrund der Gesamtpunktzahl, bezogen auf die Kombination körperlicher Einschränkungen, kognitiver Veränderungen und der Notwendigkeit medizinischer Unterstützung, wurde sie in Pflegegrad 2 eingestuft.

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Pflegegrad 2 liegt vor, wenn eine "erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" vorliegt. Diese wird im Zuge einer Pflegebegutachtung durch einen Gutachter festgestellt.

Wie bei allen Pflegegraden wird auch bei der Feststellung von Pflegegrad 2 nach den sechs Modulen bewertet. Bei einer Punktezahl von 27 und unter 47,5 Punkten liegt Pflegegrad 2 vor.

Mit Pflegegrad 2 stehen Ihnen mehr Leistungen als bei Pflegegrad 1 zu. In unserer Tabelle haben wir Ihnen die Leistungen aufgezählt.

Ja, bei Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf 347 Euro Pflegegeld pro Monat.

Ja, bei Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf 796 Euro Pflegesachleistungen pro Monat. Zu beachten ist jedoch, dass sich bei der Nutzung von Pflegesachleistungen der Anteil des Pflegegelds verringert.

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