Kurzzeitpflege in Sachsen-Anhalt - Anbieter in Ihrer Nähe vergleichen
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in Sachsen-Anhalt, welche dadurch voneinander abweichen, dass die eine stationär und die andere in der eigenen Wohnung ausgeführt wird, beschreiben eine temporäre stellvertretende Pflege von Pflegebedürftigen, welche für höchstenfalls 4 Wochen pro Kalenderjahr von der Pflegeversicherung bestritten wird. Sehr nützlich ist eine Verhinderungs- bzw. Kurzzeitpflege, wenn der verantwortliche Altenbetreuer eine Verschnaufpause braucht, beziehungsweise nach einem Krankenhausaufenthalt eine größere Pflegebedürftigkeit besteht.












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