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Die Zuschüsse für einen Treppenlift

Nutzen Sie bereits alle Zuschüsse?

Die meisten Senioren wünschen sich in den eigenen vier Wänden altern zu können, oft machen altersbedingte Einschränkungen eine selbständige Lebensweise schwieriger. Ein Treppenlift kann eine sinnvolle Anschaffung für Ihren Angehörigen sein, wenn für ihn Treppen eine immer größer werdende Hürde im Alltag darstellen.

Befinden sich Treppenstufen im Haus oder in der Wohnung Ihres Angehörigen, kann der Einbau eines Treppenlifts, Ihrem Angehörigen einen stressigen Umzug ersparen. Somit hat er die Möglichkeit, Stufen problemlos zu überwinden und gleichzeitig ein Stück seiner Eigenständigkeit zurückzugewinnen.

Jedoch können die Kosten für einen Treppenlift finanziell stark belasten. Ihr Angehöriger muss einen Treppenlift jedoch nicht allein finanzieren, hierfür gibt es Zuschüsse seitens der Pflegekasse, KfW, und Rentenversicherung. Weiterhin gibt es regionale Fördermittel und Steuervorteile, die Ihr Angehöriger nutzen kann. Kann Ihr Angehöriger einen anerkannten Pflegegrad nachweisen, ist die erste Anlaufstelle die Kranken- bzw. Pflegekasse.

Informieren Sie sich hier ausführlich über alle mögliche Zuschüsse beim Kauf eines Treppenlifts.

In den häufigsten Fragen finden Sie die wichtigsten Informationen.

Stoppuhr-Icon Kurzgesagt: Zuschüsse für einen Treppenlift
  • Die Pflegekasse bezuschusst mit bis zu 4.000 Euro.
  • Die KfW bezuschusst 10 Prozent der Gesamtkosten.
  • Regionale Förderprogramme unterstützen bei einer Finanzierung.

Welche Zuschüsse lassen sich für einen Treppenlift beantragen?

Leidet Ihr Angehöriger unter einer eingeschränkten Mobilität, kann ein Treppenlift die Möglichkeit bieten, länger im eigenen Zuhause leben zu können. Die Kosten für einen Treppenlift lassen sich nicht pauschal benennen, belaufen sich jedoch auf mehrere tausend Euro und sind deshalb nicht zu unterschätzen.

Meist fällt die Entscheidung für einen Treppenlift sehr kurzfristig, da die Mobilität Ihres Angehörigen durch einen unvorhergesehenen Unfall, eine Krankheit oder andere Vorkommnisse, eingeschränkt wird. Die meisten haben daher für solch eine Anschaffung nicht vorgesorgt oder möchten ungern alle Ersparnisse aufbrauchen.

Damit Ihr Angehöriger die Kosten nicht allein tragen muss, gibt es verschiedene Zuschüsse, die Ihr Angehöriger beantragen kann. Welches Institut für Ihren Angehörigen zuständig ist, hängt von der individuellen Situation Ihres Angehörigen ab. Dabei ist immer der Einzelfall zu betrachten und die entsprechende Voraussetzung zu prüfen.

Grundsätzlich gibt es bei der Beantragung von Zuschüssen mehrere Möglichkeiten, so bieten staatliche, aber auch regionale Träger unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss an. Dank dieser Förderung sitzen Sie und Ihr Angehöriger nicht allein auf den hohen Kosten, müssen aber dennoch nicht auf die Mobilitätshilfe verzichten.

Liegt beispielsweise ein Pflegegrad bei Ihrem Angehörigen vor, dann ist die Krankenkasse bzw. die Pflegekasse der richtige Ansprechpartner. Bei beruflichen Unfällen ist die Berufsgenossenschaft und bei einer Wiedereingliederung in ein Arbeitsverhältnis die Rentenversicherung zuständig. Jeder dieser Träger stellt eigene Bedingungen für eine Förderung.

Sie möchten sich einen Gesamteindruck zum Thema Treppenlift verschaffen? Dann lesen Sie gerne auf unserer Hauptseite weiter.

Pflegekasse & Krankenkasse

treppenlift_zuschuesse_pflegekasseNicht nur den meisten Senioren – auch den Krankenkassen ist sehr daran gelegen, dass pflegebedürftige Personen, so lange wie möglich im gewohnten Umfeld leben und somit würdevoll altern können. Dafür müssen Barrieren, wie beispielsweise Treppenstufen, überwindbar gemacht werden.

Die Krankenkasse selbst bezuschusst den Kauf eines Treppenlifts nicht, die angeschlossene Pflegekasse allerdings schon. Die Beantragung selbst erfolgt aber immer zunächst bei der Krankenkasse Ihres Angehörigen.

Hat Ihr Angehöriger einen anerkannten Pflegegrad, kann er einen Zuschuss für die sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen beantragen. Diese meinen Maßnahmen, um die Barrierefreiheit einer pflegebedürftigen Person zu gewährleisten. Die Umbaumaßnahmen müssen, um einen Zuschuss gewährt zu bekommen, die Selbständigkeit Ihres Angehörigen erhöhen und/oder die häusliche Pflege ermöglichen bzw. erleichtern.

Der Betrag liegt pro Maßnahme bei maximal 4.000 Euro pro im Haushalt lebender Person. Dies bedeutet gleichzeitig auch, dass der Antrag für jede pflegebedürftige Person, die im Haushalt lebt, beantragt werden kann. Der maximale Zuschuss beläuft sich auf vier Personen und damit auf maximal 16.000 Euro. Dieser kann für die Finanzierung eines Treppenlifts beantragt werden. Wichtig hierbei ist, dass der Treppenlift von keinem anderen Leistungsträger bereits bezuschusst wurde.

Pflegebedürftige Eheleute haben also die Möglichkeit, bis zu 8.000 Euro Zuschuss zu erhalten und somit die Finanzierung eines Treppenlifts sicherzustellen. Bei einer einzelnen Person reichen die 4.000 Euro Zuschuss der Pflegekasse nicht immer für die gesamten Kosten eines Treppenlifts, wodurch ein Eigenanteil für Ihren Angehörigen entsteht.

Sollte noch kein Pflegegrad festgestellt worden sein, sollte Ihr Angehöriger diesen bei der Pflegekasse beantragen. Der Antrag kann telefonisch gestellt werden.

Der Medizinische Dienst der Krankenkasse stellt nach einer ausführlichen Begutachtung in häuslicher Umgebung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen einen möglichen Pflegegrad 1–5 fest. Erhöht sich die Pflegebedürftigkeit zu einem späteren Zeitpunkt, kann der Pflegegrad nachträglich hochgestuft werden.

Vor einer Bewilligung des Pflegegrades bis zum Zuschuss für einen Treppenlift kann etwas Zeit vergehen. In diesem Fall sollten Sie bei Dringlichkeit schon mit dem Einbau beginnen und alle Rechnungen aufheben. Da jede Einstufung in einen Pflegegrad den Zuschuss von 4.000 Euro für einen Treppenlift sichert, zögern Sie den meist dringlichen Einbau nur heraus.

Icon Glühbirne

Unser Pflegegrad-Rechner

Jetzt eine vorab Selbsteinschätzung mit unserem Pflegegrad-Rechner machen. Erfahren Sie, welcher Pflegegrad bei Ihrem Angehörigen voraussichtlich vorliegt und welche Zuschüsse ihm dadurch zustehen.

Liegt bei Ihrem Angehörigen bereits ein anerkannter Pflegegrad vor, kann der Zuschuss für einen Treppenlift parallel mit dem Einbau beantragt werden.

Die Pflegekasse verlangt zudem, dass Ihr Angehöriger die Baumaßnahme beschreibt und Gründe für die Sinnhaftigkeit vorträgt. Weiterhin wird ein Kostenvoranschlag der Treppenlift-Anbieter angefordert.

Wird der Antrag für die Finanzierung eines Treppenlifts abgelehnt, muss dies entsprechend begründet werden und Ihr Angehöriger kann dagegen Einspruch erheben.

Pflegegrad
Anzahl der Antragsteller
Zuschuss
Kein Pflegegrad
eins

Pflegegrad 1
eins
4.000 Euro
Pflegegrad 2
eins
4.000 Euro
Pflegegrad 3
eins
4.000 Euro
Pflegegrad 4
eins
4.000 Euro
Pflegegrad 5
eins
4.000 Euro

Neben der Pflege- bzw. Krankenkasse gibt es weitere Optionen, einen Zuschuss für den Einbau eines Treppenlifts und damit finanzielle Unterstützung zu erhalten. Einige dieser Förderungen können parallel beantragt werden, andere werden erst zuständig, wenn alle anderen Träger die Anträge Ihres Angehörigen abgelehnt haben.

KfW

Eine weitere Möglichkeit der Bezuschussung eines Treppenlifts ist die Antragsstellung bei der KfW-Bank. Der entsprechende Antrag heißt „Zuschuss für den Abbau von Barrieren im Wohnumfeld“ und kann einmalig sowie altersunabhängig beantragt werden. Den Treppenlift-Zuschuss kann Ihr Angehöriger direkt bei der KfW beantragen. Förderfähig sind hierbei alle Umbaumaßnahmen, deren Zweck es ist, Barrieren im Wohnumfeld nachhaltig abzubauen und somit eine auf entsprechende Bedürfnisse angepasst Wohnumgebung zu schaffen.

Anders als bei der Kranken- bzw. Pflegekasse muss der Antrag vor Baubeginn genehmigt werden. Eine rückwirkende Bezuschussung ist nicht möglich. Nach Beendigung der Arbeiten zahlt die KfW-Förderung dann den bewilligten Zuschuss, dafür müssen Rechnungen eingereicht werden. Ihr Angehöriger muss in diesem Fall also in Vorkasse gehen. Sie müssen jedoch nicht sofort mit den Umbaumaßnahmen beginnen – Ihnen wird ein Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt.

Die Voraussetzung für eine Bewilligung des KfW-Programms ist, dass die Umbaumaßnahme mindestens 2.000 bis maximal 50.000 Euro kostet. Handelt es sich um eine Einzelmaßnahme, wie es bei einem Treppenlift der Fall ist, übernimmt die KfW 10 Prozent der Gesamtkosten. Bei einem umfangreicheren Umbau werden 12,5 Prozent der Gesamtkosten bezuschusst.

Es besteht die Möglichkeit, die Förderung der KfW mit anderen Fördermöglichkeiten zu kombinieren, jedoch nicht mit denen der Pflegekasse. Sollte Ihr Angehöriger einen anerkannten Pflegegrad haben, sollte die erste Maßnahme sein, einen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. Da diese, mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 Euro, eine deutlich höhere Kostenübernahme gewährleistet.

Die KfW finanziert Zuschüsse aus einem Topf von jährlich festgelegten Bundesmitteln. Sind diese für ein Kalenderjahr ausgeschöpft, wird die KfW-Bank keine weiteren Zuschüsse mehr gewähren. Eine Antragsstellung ist demnach nicht zu jeder Zeit möglich. Daher sollte Ihr Angehöriger, bei einem planmäßigen Einbau eines Treppenlifts, Zuschüsse seitens der KfW bereits am Anfang eines Kalenderjahres beantragen.

Icon Glühbirne

Aktueller Stand

Auf der KfW Website können Sie einsehen, ob ein Zuschuss-Budget für den „Abbau von Barrieren im Wohnumfeld“ zur Verfügung steht oder ob der staatliche Fördertopf für das gesamte Kalenderjahr bereits aufgebraucht ist.

Neben der Förderung bietet die KfW den Kredit „Altersgerecht Umbauen“ an. Dieser kann jedoch nicht mit dem erwähnten Zuschuss kombiniert werden. Besonders attraktiv kann der Zuschuss bzw. der Kredit seitens der KfW-Bank sein, wenn bei Ihrem Angehörigen kein anerkannter Pflegegrad vorliegt und er somit keinen Zuschuss von der Pflegekasse erwarten kann.

Regionale Förderprogramme

Treppenlifte bedeuten Barrierefreiheit für viele Senioren, daher vergeben auch regionale Förderinstitute, einiger Bundesländer, Städten oder Gemeinden zinsgünstige Darlehen für Barriere-reduzierende Maßnahmen. Ihr Angehöriger hat unter Umständen die Möglichkeit, bei Landesbanken die Kostenübernahme für den Kauf eines Treppenlifts zu beantragen.

Antragsberechtigt sind Besitzer von Immobilien und Mieter, die im entsprechenden Bundesland leben und einen Antrag auf Zuschuss bei der zuständigen Stelle einreichen. Daher sollte Ihr Angehöriger sich vor einem Treppenlift-Kauf auch über regionale Fördermöglichkeiten informieren. Ob und in welcher Höhe Ihr Angehöriger einen Zuschuss gewährt bekommt, erfahrt er von der jeweiligen Verwaltung. Einige der Fördermittel lassen sich sogar mit dem Zuschuss der KfW kombinieren.

Viele Bundesländer, Städte, Gemeinden und Kommunen haben Fördermöglichkeiten ins Leben gerufen, die Menschen mit eingeschränkter Mobilität finanziell unterstützen sollen und somit ein selbständiges Leben im eigenen Zuhause weiterhin ermöglicht wird. Förderprogramme sind beispielsweise bekannt in Hamburg, Bayern, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.

Zudem werden immer wieder neue regionale Förderungen entwickelt. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem jeweiligen Bürgeramt bzw. bei der lokalen Wohnraumförderstelle, ob Ihr Angehöriger die Möglichkeit hat, eine regionale Förderung zu erhalten.

Rentenversicherung

Unter gewissen Umständen beteiligt sich auch die Deutsche Rentenversicherung am Kauf eines Treppenlifts. Voraussetzung ist, dass Ihr Angehöriger mindestens 15 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat und die Anschaffung des Treppenlifts die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben gewährleistet.

Ist die Mobilität Ihres Angehörigen eingeschränkt und er möchte dennoch eine berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen, für die er einen Treppenlift benötigt, ist eine Bewilligung von finanziellen Zuschüssen der Rentenversicherung sehr wahrscheinlich. Gleiches gilt dann, wenn Ihr Angehöriger nach einer Verletzung oder Krankheit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren möchte und daher der Einbau eines Treppenlifts erforderlich ist, weil beispielsweise der Arbeitsplatz nicht ins Erdgeschoss verlegt werden kann.

Sozialamt

Hat Ihr Angehöriger alle Möglichkeiten ausgeschöpft, beteiligt sich also kein anderer Förderträger, wie die Pflegeversicherung oder Rentenversicherung an den Treppenlift-Kosten und kein eigenes Vermögen ist vorhanden, ist das Sozialamt die letzte Anlaufstelle.

Das Sozialamt prüft vor einer Kostenübernahme die gesamte finanzielle Situation Ihres Angehörigen. Weiterhin findet eine Abschätzung statt, ob Ihr Angehöriger einen Treppenlift langfristig benötigt. Wird beispielsweise vorhergesehen, dass Ihr Angehöriger einen Treppenlift nur für ein bis zwei Jahre benötigt, wird ein Einbau nicht finanziert. Zudem wird seitens des Sozialamtes nur das günstigste Treppenlift-Angebot bezuschusst.

Vor einer Bewilligung werden die Einkünfte und die gesamte finanzielle Situation Ihres Angehörigen intensiv geprüft. Dabei muss Ihr Angehöriger alle finanziellen Verhältnisse komplett offenlegen und belegen. Das Sozialamt finanziert generell keine Luxusgüter, daher muss ein Treppenlift unbedingt notwendig für Ihren Angehörigen sein.

Wann übernehmen die Berufsgenossenschaft und Unfallversicherung die Kosten?

treppenlift_zuschuesse_berufsgenossenschaftIst die Mobilität Ihres Angehörigen aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer beruflichen Krankheit eingeschränkt und das Steigen von Treppen ist nicht mehr problemlos möglich, ist die Finanzierung eines Treppenlifts auch über die Berufsgenossenschaft bzw. über die gesetzliche Unfallversicherung möglich.

Auch bei einer dauerhaften Beeinträchtigung Ihres Angehörigen ist die Berufsgenossenschaft laut eigenen Richtlinien verpflichtet, das altersgerechte Umbauen finanziell zu ermöglichen. Die Berufsgenossenschaft hat immer zum Ziel, dass die Teilhabe am beruflichen und sozialen Leben weiterhin gegeben ist.

In welcher Höhe eine Unfallversicherung die Kosten für einen Treppenlift-Einbau übernimmt, hängt immer vom abgeschlossenen Vertrag Ihres Angehörigen ab. Einige Versicherungs-Anbieter zahlen dabei eine feste Summe für wohnumfeldverbessernde Umbaumaßnahmen, andere nur bis zu einem gewissen Prozentsatz einer vorgegebenen Höchstsumme.

Die größte Hürde für Ihren Angehörigen ist an dieser Stelle die Anerkennung der Beeinträchtigung infolge eines Arbeitsunfalls oder einer beruflichen Krankheit. Ist diese anerkannt, übernimmt die Berufsgenossenschaft bzw. die Unfallversicherung auch in der Regel die gesamten Treppenlift-Kosten. Lebt Ihr Angehöriger in einer Mietwohnung, muss der entsprechende Mietvertrag auf lange Dauer angelegt sein. Weiterhin sind die Kosten für einen Rückbau ausgeschlossen und nur das günstigste Treppenlift-Modell wird finanziert.

Steuervorteile nutzen

Steuervorteile können bei der Anschaffung eines Treppenlifts für weitere finanzielle Entlastung sorgen. Der Eigenanteil für einen neuen oder gebrauchten Treppenlift kann von steuerpflichtigen Rentnern grundsätzlich in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Welche Zuschüsse oder Fördermittel Ihr Angehöriger erhalten hat, ist für die steuerliche Absetzung der verbleibenden Kosten nicht relevant. Ziel ist es, die Finanzierung eines Treppenlifts für Ihren Angehörigen weiter zu erleichtern.

Die Ausgaben Ihres Angehörigen können in der Einkommensteuererklärung als sogenannte außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, dafür sollten unbedingt alle Belege aufgehoben werden. Bedenken Sie auch, dass es immer eine zumutbare Belastungsgrenze gibt, die überschritten sein muss.

Kosten für die Montage eines Treppenlifts können als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abgesetzt werden.

Für eine Absetzung von der Steuer als außergewöhnliche Belastung muss der Treppenlift für Ihren Angehörigen eine notwendige Anschaffung gewesen sein. Die Finanzämter fordern dafür meist eine amtsärztliche Bescheinigung. Als notwendige Ausgabe zählen alle Kosten für den Unterhalt und die Pflege sowie unvermeidbare Kosten im Zusammenhang mit einer Krankheit oder Behinderung, welche nicht oder nur teilweise von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen werden. Ab Pflegegrad 4 entfällt eine Nachweispflicht für Ihren Angehörigen.

Weiterhin können Menschen mit einer Behinderung den sogenannten Behinderten-Pauschbetrag geltend machen. Dieser Betrag beträgt zwischen 310 und 1.420 Euro jährlich. Bei hilflosen und blinden Menschen berücksichtigt das Finanzamt bis zu 3.700 Euro pro Jahr.

Für weitere Informationen zu Steuersparmöglichkeiten wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater.

Weitere Zuschüsse in der häuslichen Pflege

Die Pflegekasse bezuschusst den Einbau eines Treppenlifts mit bis zu 4.000 Euro. Lässt Ihr Angehöriger einen Treppenlift einbauen und parallel beispielsweise die Haustür verbreitern, versteht die Pflegekasse dies als eine Maßnahme. Ihr Angehöriger erhält für diese Umbaumaßnahmen auch nur einmalig einen Zuschuss für den Gesamtbetrag der Umbaukosten.

Sollte sich die Pflegesituation ändern und weitere Verbesserung im häuslichen Umfeld sind notwendig, handelt es sich um eine erneute Maßnahme und die Pflegekasse bewilligt gegebenenfalls einen erneuten Zuschuss. Neben dem Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bezuschusst die Pflegekasse weitere Hilfsmittel in der häuslichen Pflege.

Ihr pflegebedürftiger Angehöriger hat gegebenenfalls Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro. Die Produkte werden individuell zusammengestellt und direkt zu ihrem Angehörigen nach Hause geliefert. Inhalte können jederzeit angepasst werden. Die Abrechnung mit der Pflegekasse übernimmt direkt der Anbieter für Ihren Angehörigen.

Sogenannte zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sollen die Hygiene und Sicherheit in der täglichen Pflege Ihres Angehörigen gewährleisten. Für eine Beantragung der meisten Produkte ist kein Rezept notwendig, ein anerkannter Pflegegrad 1–5 reicht aus. Zu den Pflegeprodukten zählen beispielsweise Einmalhandschuhe, Mundschutze sowie Desinfektionsmittel.

treppenlift_zuschuesse_hausnotrufEine weitere Möglichkeit, um das Leben Ihres Angehörigen in seinen eigenen vier Wänden noch sicherer zu machen, ist der Einbau eines Hausnotrufes. Der kleine Knopf, der meistens direkt am Körper getragen wird, ermöglicht bei einem Notfall schnell Hilfe rufen zu können. Grundsätzlich ist ein Hausnotruf dann für Ihren Angehörigen eine sinnvolle Anschaffung, wenn ein erhöhtes Sturzrisiko besteht oder er unter einer chronischen Krankheit oder Behinderung leidet. Besonders für Senioren, die alleine leben, wird ein Hausnotruf oft empfohlen. So müssen auch Sie als Angehöriger sich weniger sorgen.

Die Kosten für einen Hausnotruf variieren je nach Modell, Anbieter und gewünschten Zusatzleistungen. Die Installation kostet Ihren Angehörigen einmalig zwischen 10 und 50 Euro, die Grundnutzungsgebühr beträgt im Durchschnitt 20 bis 30 Euro monatlich.

Bei einem vorhandenen Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse eine monatliche Pauschale von 25,50 Euro für die Miete des Hausnotrufs.

Ist die Mobilität Ihres Angehörigen nicht nur beim Steigen von Treppen eingeschränkt, sondern auch beim Einkaufen oder ähnlichem, kann die Anschaffung eines Elektromobils eine Lösung darstellen.

Ist die Bewegung Ihres Angehörigen langfristig eingeschränkt und damit auch gleichzeitig seine Selbständigkeit im Alltag, kann ein Elektromobil Ihrem Angehörigen ein Stück seiner Freiheit zurückgeben. Ist die Anschaffung medizinisch notwendig, kann ein Arzt ein entsprechendes Rezept ausstellen. Ein solches Rezept ist notwendig, damit die Krankenkassen die Kosten übernehmen.

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Ein Treppenlift soll Ihrem Angehörigen die nötige Selbständigkeit zurückgeben, wenn Stufen zu einer unüberwindbaren Hürde werden. Dieser ist an einer Schiene entlang der Treppe befestigt und fährt durch einen Akku betrieben die Treppen hoch und runter.

Die Kosten für einen Treppenlift beginnen bei geraden Treppen ab 3.800 Euro. Treppenlifte für kurvige Treppen starten ab 8.000 Euro.

Personen mit einem Pflegegrad erhalten unter Umständen einen Zuschuss seitens der Krankenkasse von 4.000 Euro für den Einbau eines Treppenlifts. Weiterhin können die Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft und das Sozialamt sowie regionale Förderprogramme gegebenenfalls bei einer Finanzierung unterstützen.

Die Kranken- bzw. Pflegekasse bewilligt einen Zuschuss von maximal 4.000 Euro bei einer erforderlichen Maßnahme. Diesen Betrag können Sie auch für die Kosten eines gebrauchten Treppenlifts verwenden.

Sind alle anderen Möglichkeiten einer Finanzierung für einen Treppenlift ausgeschöpft, übernimmt nach einer intensiven Prüfung der finanziellen Situation Ihres Angehörigen, das Sozialamt die Kosten für einen Treppenlift ganz oder auch nur teilweise.

Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für einen Treppenlift, wenn dieser notwendig wird, nach einem Arbeitsunfall oder einer beruflichen Krankheit.

Ihr Angehöriger kann entstandene Kosten für einen Treppenlift von der Steuer absetzen. Diese können als sogenannte außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Kosten, die bereits über einen Zuschuss oder eine Förderung gedeckt wurden, können nicht mit angerechnet werden.

Unsere geschulten Berater helfen Ihnen gerne zu allen Fragen weiter, die Sie zum Thema Treppenlifte haben. Unser kostenloser Anbietervergleich hilft Ihnen, Kosten zu sparen – auf Wunsch senden wir Ihnen gerne unverbindliche Vergleichsangebote zu.