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Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 im Überblick

Pflegegrad 3 bedeutet eine "schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" und ist der mittlere von fünf Pflegegraden. Mit Pflegegrad 3 stehen verschiedene finanzielle Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Zuschüsse für Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Wir erklären Ihnen alles zu Pflegegrad 3 und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen:

Pflegegrad 3: Definition
Voraussetzungen für Pflegegrad 3
Pflegebegutachtung: Kriterien
Pflegegrad 3: Leistungen
Weitere Leistungen bei Pflegegrad 3
Fallbeispiel: Frau Müller erhält Pflegegrad 3

In den häufigsten Fragen haben wir Ihnen alles zusammengefasst.

Stoppuhr-Icon Kurzgesagt: Pflegegrad 3
  • Eine "schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" liegt vor.
  • Die Einstufung erfolgt bei 47,5 und unter 70 Punkten.
  • Alle zustehenden Leistungen finden Sie in der Tabelle.

Pflegegrad 3: Definition

seniorin-mit-pflegerin-im-gruenenBei Pflegegrad 3 handelt es sich um eine "schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit". Die Einstufung erfolgt, wenn im Pflegegutachten zwischen 47,5 und unter 70 Punkten vergeben werden. Damit haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung, je nach Pflegeform.

Die Pflegebegutachtung bewertet nicht mehr den Zeitaufwand für die Pflege, sondern das Ausmaß der Selbstständigkeit. Auf dieser Grundlage entscheidet die Pflegekasse, welcher Pflegegrad gewährt wird.

Voraussetzungen für Pflegegrad 3

Um Pflegeleistungen zu erhalten, stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Anschließend erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, nach dem standardisierten Verfahren des Neuen Begutachtungsassessments (NBA).

Dabei wird im Pflegegutachten die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen bewertet. Je nach Einschränkungen können bis zu 100 Punkte vergeben werden. Die Punktzahl entscheidet über den Pflegegrad. Für Kinder und in besonderen Fällen gelten abweichende Regelungen.

Pflegebegutachtung: Kriterien

Folgende Kriterien werden bei der Pflegebegutachtung berücksichtigt:

  1. Mobilität
    Hier wird eingeschätzt, wie gut sich die Person körperlich fortbewegen kann, also etwa, ob sie selbstständig sitzen, aufstehen, gehen oder Treppen steigen kann.
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
    Inwieweit kann sich die betroffene Person orientieren? Ist sie in der Lage, Gespräche zu führen, sich mitzuteilen, Gefahren zu erkennen und Entscheidungen selbst zu treffen?
  3. Verhalten und psychische Problemlagen
    Dieses Modul berücksichtigt Verhaltensweisen, bei denen regelmäßig Unterstützung notwendig ist. Zum Beispiel bei starker Unruhe, Ängsten, Aggressivität oder anderen psychischen Auffälligkeiten.
  4. Selbstversorgung
    Hier geht es darum, ob alltägliche Aufgaben wie Waschen, Anziehen, Toilettengang oder Nahrungsaufnahme eigenständig erledigt werden können.
  5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
    Bewertet wird, ob und in welchem Maß Hilfe bei medizinischen Maßnahmen notwendig ist. Etwa beim Verabreichen von Medikamenten, Injektionen, Verbandswechsel oder der Durchführung von Therapien.
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
    In diesem Bereich wird beurteilt, wie selbstständig die Person ihren Tagesablauf gestalten, sich beschäftigen und soziale Kontakte pflegen kann.
Icon Glühbirne

Entspricht Pflegegrad 3 der früheren Pflegestufe 3?

Pflegegrad 3 entspricht nicht der früheren Pflegestufe 3. Seit der Umstellung Anfang 2017 werden Pflegebedürftigkeit und Pflegegrade anders bewertet. Wer nach dem alten System die Pflegestufe 3 erhalten hätte, wird heute in der Regel dem Pflegegrad 4 oder 5 zugeordnet – abhängig vom Grad der Einschränkung.

Pflegegrad 3: Leistungen

Personen mit Pflegegrad 3 sind bei vielen alltäglichen Aufgaben auf Unterstützung angewiesen, daher können sie alle verfügbaren Pflegeleistungen nutzen. Allerdings steht bei diesem Pflegegrad noch nicht der Höchstbetrag wie bei Pflegegrad 5 zu.

Sie haben jedoch, im Vergleich zu den niedrigeren Pflegegraden, höhere Beträge. Das betrifft unter anderem das Pflegegeld, Pflegesachleistungen und die Tages- und Nachtpflege. Wir haben Ihnen in einer Tabelle zusammengefasst, welche Leistungen Ihnen in welcher Höhe bei Pflegegrad 3 zustehen:

Pflegeleistung
Pflegegrad 3
Pflegegeld
599 €
Pflegesachleistungen
1.497 €
Entlastungsbetrag
131 €
Tages- und Nachtpflege
1.357 €
Vollstationäre Pflege im Heim
1.319 €
Kurzzeitpflege
1.854 €
Verhinderungspflege
1.685 €
Wohngruppenzuschlag
für Senioren-WGs, monatlich
224 €
Pflegehilfsmittel
monatlich
42 €
Wohnumfeldverbesserung
pro Maßnahme
4.180 €
Hausnotruf
bis zu 25,50 € monatlich
Ersatz digitaler Pflegeanwendungen
53 €
Pflegeunterstützungsgeld

Pflegekurse für Angehörige

Kostenlose Pflegeberatung
freiwillig, wenn auch Pflegesachleistungen bezogen werden

Technische Hilfsmittel

Pflegegeld bei Pflegegrad 3

seniorenbetreuung-zuschuesse-pflegegeldWird die Pflege zuhause eigenständig organisiert, etwa durch Angehörige oder Freunde, können Sie das Pflegegeld nutzen. Das beträgt bei Pflegegrad 3 599 Euro pro Monat. Wenn Sie zusätzliche Unterstützung durch professionelle Pflegedienste in Anspruch nehmen und dafür Pflegesachleistungen beanspruchen, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt, abhängig vom Umfang der in Anspruch genommenen Hilfe. Hierbei spricht man von den sogenannten Kombinationsleistungen.

Gut zu wissen: Wenn Sie Pflegegeld beziehen, sind Sie verpflichtet, halbjährlich an einem kostenlosen Beratungseinsatz gemäß § 37 Absatz 3 SGB XI teilzunehmen. Dabei erhalten Sie hilfreiche Informationen rund um die Pflege und können individuelle Fragen klären.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3

Wenn Sie Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst benötigen, können Sie dafür die Pflegesachleistungen nutzen. Mit Pflegegrad 3 stehen Ihnen hierfür bis zu 1.497 Euro im Monat zur Verfügung.

Viele Pflegebedürftige lassen sich regelmäßig von einem Pflegedienst unterstützen. In diesem Fall ist es besonders praktisch, wenn es ein von der Pflegkasse anerkannter Dienst ist, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet. So entfällt für Sie zusätzlicher Aufwand.

Pflegegrad 3: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können genutzt werden, wenn die eigentliche Pflegeperson ausfällt. Auch pflegende Angehörige brauchen mal eine Pause oder werden selbst krank. In diesen Fällen können sie die Pflege nicht fortführen und jemand anderes muss übernehmen.

Bei der Verhinderungspflege übernimmt eine Ersatzperson für Stunden oder für Tage die Betreuung. Hier können Sie bis zu 1.685 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen oder nach einer Operation wird vorübergehend stationäre Pflege benötigt, kann die Kurzzeitpflege genutzt werden. Alle Voraussetzungen zur Kurzzeitpflege finden Sie hier.

Wichtig: Ab 01. Juli 2025 werden die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag, dem sogenannten neuen Entlastungsbudget, zusammengefasst. Beide Leistungen können dadurch flexibel genutzt werden und ein Budget in Höhe von bis zu 3.539 Euro stehen dafür zur Verfügung. Lesen Sie alles zum neuen Entlastungsbudget.



Pflegegrad 3: Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag ist nicht mit dem Entlastungsbudget zu verwechseln. Hierbei handelt es sich um einen Zuschuss der Pflegekasse in Höhe von 131 Euro monatlich. Er soll zusätzliche Entlastungs- und Betreuungsleistungen ermöglichen und pflegende Angehörige entlasten. Den Entlastungsbetrag können Sie unter anderem für die Tages- und Nachtpflege oder die Kurzzeitpflege nutzen.

Pflegegrad 3: Tages- und Nachtpflege

Bei der Tages- und Nachtpflege handelt es sich um teilstationäre Pflege. Mithilfe dieses Angebots kann die häusliche Pflege ergänzt und unterstützt werden, jedoch nicht ersetzt. Die Pflege findet hierbei nur nachts oder tagsüber in einer Einrichtung statt. Die restliche Zeit ist der Pflegebedürftige im eigenen Zuhause. Wenn Sie Pflegegrad 3 haben, stehen Ihnen bis zu 1.357 Euro pro Monat für diese Leistungen zu.

Weitere Leistungen bei Pflegegrad 3

haushaltshilfe-tisch-reinigenNeben den grundlegenden Pflegeleistungen stehen Personen mit Pflegegrad 3 noch weitere Unterstützungsangebote zur Verfügung, die den Alltag spürbar erleichtern können. So kann beispielsweise eine Haushaltshilfe zur Entlastung im Alltag beitragen, etwa beim Reinigen der Wohnung, Einkaufen oder Kochen. Diese Unterstützung lässt sich oft ganz oder teilweise über den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro finanzieren.

Zusätzlich haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Hierfür stellt die Pflegekasse Pflegebedürftigen mit Pflegegrad monatlich bis zu 42 Euro bereit.

Auch technische Hilfsmittel wie der Hausnotruf zählen zu den förderfähigen Leistungen. Bei einem anerkannten Notrufsystem kann ein Zuschuss von bis zu 25,50 Euro pro Monat beantragt werden. Für größere Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds etwa den Einbau eines Treppenlifts oder den barrierefreien Umbau des Badezimmers, zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Diese Unterstützung hilft dabei, die Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden möglichst lange zu erhalten.

Wir haben Ihnen in einer Tabelle zusammengefasst, welche weiteren Leistungen Sie mit Pflegegrad 3 nutzen können.

Fallbeispiel: Frau Müller erhält Pflegegrad 3

Unter welchen Voraussetzungen ist Pflegegrad 3 möglich? In einem Beispiel einer fiktiven Person, wollen wir Ihnen aufzeigen, wie Pflegegrad 3 vergeben werden könnte:

Frau Müller ist 78 Jahre alt und lebt allein in ihrer Wohnung. Seit mehreren Jahren leidet sie an schwerer Arthrose in beiden Knien sowie an einer beginnenden Herzinsuffizienz. Zusätzlich wurde bei ihr eine leichte Demenz diagnostiziert. Ihre Tochter wohnt in der Nähe und unterstützt sie regelmäßig. Aufgrund zunehmender körperlicher und geistiger Einschränkungen wurde zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst eingeschaltet.

Frau Müller kann sich in ihrer Wohnung nur noch mit einem Rollator bewegen. Treppensteigen fällt ihr schwer, sodass sie ihre Wohnung nur mit Begleitung verlässt. Beim Aufstehen, Hinsetzen oder Umlagern im Bett ist sie auf Hilfe angewiesen.

Die Körperpflege, das Duschen und Ankleiden kann sie nur noch teilweise selbst ausführen. Hier hilft der Pflegedienst täglich. Auch das Zubereiten von Mahlzeiten ist ihr nicht mehr möglich, da ihr das sichere Hantieren mit Küchengeräten schwerfällt. Sie nutzt das Angebot Essen auf Rädern für ihr Mittagessen.

Im Alltag zeigt Frau Müller gelegentlich Verwirrtheit und Orientierungsschwierigkeiten. In solchen Phasen ist sie unsicher, reagiert gereizt und zieht sich zurück. Der soziale Kontakt zu Freunden ist deutlich seltener geworden. Sie verbringt viel Zeit allein, ohne sich sinnvoll beschäftigen zu können.

Zudem muss Frau Müller täglich Medikamente einnehmen, deren richtige Dosierung und Einnahmezeit vom Pflegedienst überwacht werden. Ihre Tochter begleitet sie zu ärztlichen Untersuchungen und kümmert sich um organisatorische Dinge wie Rezepte oder Termine.

Auf Basis dieser Einschränkungen und der Ergebnisse des Pflegegutachtens wurde festgestellt, dass bei Frau Müller eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Aus diesem Grund erhält sie Pflegegrad 3.

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Antworten auf die häufigsten Fragen

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Pflegegrad 3 ist der dritte von fünf Pflegegraden und bedeutet eine "schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit".

Bei der Vergabe der Pflegegrade werden im Zuge der Pflegebegutachtung bestimmte Kriterien berücksichtigt. Bei einer Punktezahl von 47,5 bis unter 70 Punkten handelt es sich um Pflegegrad 3.

Mit Pflegegrad 3 stehen Ihnen einige Leistungen zu. In einer Tabelle haben wir Ihnen alle Förderungen und Zuschüsse zusammengefasst.

Bei Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf 599 Euro pro Monat. Die Pflege muss allerdings zuhause stattfinden.

Nein. Das Pflegesystem vor 2017 ist nicht mit dem heutigen zu vergleichen. Personen, die damals Pflegestufe 3 erhalten hätten, würden heute vermutlich Pfleggrad 4 oder Pflegegrad 5 erhalten.

Die Organisation der Pflege ist häufig sehr komplex. Wir helfen Ihnen dabei, alles rund um die Pflege zu verstehen und beraten Sie kostenlos und unverbindlich, damit Sie alle Förderungen und Zuschüsse nutzen können.

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