Beratung Presse Karriere PARTNER WERDEN ENTLASS-MANAGER ANFRAGEN-MANAGER

Alle Förderungen und Zuschüsse nutzen.

Für wen benötigen Sie die Unterstützung?

Für Angehörige
Für mich

Wie bewegt sich die zu pflegende Person fort?

Ohne Hilfsmittel
Mit Hilfsmittel
Weiß nicht

Liegt bereits ein Pflegegrad oder eine Pflegestufe vor?

Ja
Nein
Weiß nicht

Für welches Pflege-Thema interessieren Sie sich am ehesten?

Häusliche Pflege
Mobilität & Treppensteigen
Barrierefreies Bad

In welchem Land suchen Sie?

Deutschland
Österreich
Schweiz

Die Zuschüsse unterscheiden sich nach Region.
Für welche Region suchen Sie?

Gute Nachrichten, wir haben für Sie passende Infos gefunden.

Sie erhalten die kostenlosen Zuschuss-Infos per E-Mail. Wie lautet Ihre Mail-Adresse?

Wunderbar, Ihre persönliche Übersicht wird erstellt. Wie dürfen wir Sie ansprechen?

Unter welcher Telefonnummer können wir Sie erreichen, falls Rückfragen auftreten?

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

In Kürze werden wir Sie telefonisch kontaktieren, um Ihnen die Informationen zukommen zu lassen.

Bonus für Sie: Eine kostenlose Broschüre, die Sie wie folgt erhalten.

steps one

1 Öffnen Sie die
Bestätigungs-E-Mail

2 Klicken Sie den
Bestätigungs-Link

3 Sie erhalten eine
kostenlose Broschüre

Unser Service ist für Sie kostenlos. Wir finanzieren uns ausschließlich über Gebühren der gelisteten Anbieter.

Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 im Überblick

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad und beschreibt eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“. Was das konkret im Alltag bedeutet und welche Leistungen und Zuschüsse Sie erhalten können, haben wir Ihnen hier zusammengefasst.

Pflegegrad 5: Definition
Voraussetzungen für Pflegegrad 5
Pflegebegutachtung: Kriterien
Pflegegrad 5: Leistungen
Weitere Leistungen bei Pflegegrad 5
Leben mit Pflegegrad 5
Fallbeispiel: Frau Müller erhält Pflegegrad 5

Einen Überblick zum Thema finden Sie in den häufigsten Fragen.

Stoppuhr-Icon Kurzgesagt: Pflegegrad 5
  • Pflegegrad 5 ist der höchste der fünf Pflegegrade.
  • Er besteht bei mindestens 90 Punkten im Pflegegutachten.
  • In der Tabelle finden Sie alle zustehenden Leistungen.

Pflegegrad 5: Definition

pflegekraft-am-bettPflegegrad 5 wird Menschen mit einer „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ zuerkannt. Voraussetzung dafür ist ein Pflegegutachten mit mindestens 90 Punkten. Mit Pflegegrad 5 haben Betroffene Anspruch auf das volle Spektrum an Pflegeleistungen.

Im Rahmen der Begutachtung wird nicht mehr der zeitliche Pflegeaufwand bewertet, sondern vor allem, wie selbstständig eine Person noch ist. Dieses Gutachten bildet die zentrale Entscheidungsgrundlage für die Einstufung durch die Pflegekasse.

Voraussetzungen für Pflegegrad 5

Den Antrag auf einen Pflegegrad oder eine Höherstufung Ihres Pflegegrads stellen Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse. Diese beauftragt anschließend einen Gutachter, in der Regel vom Medizinischen Dienst, der bei Ihnen eine aktuelle Einschätzung nach dem sogenannten „Neuen Begutachtungsassessment“ (NBA) vornimmt.

Dabei wird geprüft, wie stark Ihre Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Das Pflegegutachten kann maximal 100 Punkte vergeben. Die Bewertung basiert auf sechs Lebensbereichen, die unterschiedlich stark in die Gesamtwertung einfließen. Für Kinder sowie bei besonderen Bedarfssituationen gelten spezielle Regelungen.

Pflegebegutachtung: Kriterien

Die Kriterien der Begutachtung sind in sechs Module aufgeteilt:

  1. Mobilität
    Im Modul "Mobilität" wird eingeschätzt, wie gut sich der Betroffene körperlich fortbewegen kann. Ist selbstständig sitzen, aufstehen, gehen oder Treppen steigen möglich?
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
    Kann die betroffene Person selbstständig an Gesprächen teilnehmen und sich orientieren? Werden Gefahren erkannt und Entscheidungen eigenständig getroffen?
  3. Verhalten und psychische Problemlagen
    Hier werden Verhaltensweisen berücksichtigt, bei denen regelmäßig Unterstützung benötigt wird. Zum Beispiel bei starker Unruhe, Ängsten, Aggressivität oder anderen psychischen Auffälligkeiten.
  4. Selbstversorgung
    Ist ein eigenständiges Erledigen alltäglicher Aufgaben wie Waschen, Anziehen, Toilettengang oder Nahrungsaufnahme möglich?
  5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
    Wird Hilfe bei medizinischen Maßnahmen benötigt und in welchem Maß? Etwa beim Verabreichen von Medikamenten, Injektionen, Verbandswechsel oder der Durchführung von Therapien.
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
    Kann der Betroffene selbstständig seinen Tagesablauf gestalten, sich beschäftigen und soziale Kontakte pflegen?

Menschen, die ihre beiden Arme und Beine nicht mehr gezielt oder ausreichend nutzen können, erhalten automatisch Pflegegrad 5. In solchen Fällen liegt eine sogenannte besondere Bedarfskonstellation vor.

Pflegegrad 5: Leistungen

Pflegegrad 5 bedeutet, dass Betroffene dauerhaft auf umfassende Pflege und Betreuung angewiesen sind. Um diese intensive Versorgung sicherzustellen, ist die maximale Unterstützung durch die Pflegeversicherung notwendig. Unter den jeweiligen Voraussetzungen können mit Pflegegrad 5 alle verfügbaren Pflegeleistungen in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.

Im Vergleich zu den Pflegegraden 2, 3 und 4 fallen die Leistungen in mehreren Bereichen spürbar höher aus, etwa beim Pflegegeld, bei den Pflegesachleistungen, in der Tages- und Nachtpflege sowie bei der stationären Versorgung im Pflegeheim. Alle übrigen Leistungen bleiben unverändert.

Pflegeleistung
Pflegegrad 5
Pflegegeld
990 €
Pflegesachleistungen
2.299 €
Entlastungsbetrag
131 €
Tages- und Nachtpflege
2.085 €
Vollstationäre Pflege im Heim
2.096 €
Kurzzeitpflege
1.854 €
Verhinderungspflege
1.685 €
Wohngruppenzuschlag
für Senioren-WGs, monatlich
224 €
Pflegehilfsmittel
monatlich
42 €
Wohnumfeldverbesserung
pro Maßnahme
4.180 €
Hausnotruf
bis zu 25,50 € monatlich
Ersatz digitaler Pflegeanwendungen
53 €
Pflegeunterstützungsgeld

Pflegekurse für Angehörige

Kostenlose Pflegeberatung
freiwillig, wenn auch Pflegesachleistungen bezogen werden

Technische Hilfsmittel

Stationäre und häusliche Pflege bei Pflegegrad 5

Auch bei Pflegegrad 5 findet die Pflege in den meisten Fällen weiterhin zu Hause statt, wenn auch deutlich seltener als bei niedrigeren Pflegegraden. Denn Pflegegrad 5 stellt besonders hohe Anforderungen an Betreuung und Versorgung.

Für die stationäre Pflege übernimmt die Pflegeversicherung monatlich bis zu 2.096 Euro. Entscheidend für Ihre tatsächlichen Pflegeheimkosten ist jedoch nicht der Pflegegrad, sondern der sogenannte „einrichtungseinheitliche Eigenanteil“ (EEE), der für alle Bewohner einer Einrichtung gleich hoch ist. Hinzu kommen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen, die je nach Heim unterschiedlich ausfallen.

Eine Versorgung zu Hause ist bei Pflegegrad 5 möglich, erfordert aber eine sehr gute Organisation, fachliche Unterstützung und gezielte Entlastungsangebote. Gerade pflegende Angehörige sollten auf sich selbst achten und regelmäßig Hilfsangebote in Anspruch nehmen, als notwendige Unterstützung.

Pflegegeld bei Pflegegrad 5

Wenn die Pflege zu Hause selbst organisiert wird, etwa durch Angehörige oder Freunde, haben Sie Anspruch auf Pflegegeld. Bei Pflegegrad 5 erhalten Sie monatlich 990 Euro, die Sie frei verwenden können. Nutzen Sie zusätzlich Pflegesachleistungen, zum Beispiel durch einen ambulanten Pflegedienst, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt. Hierbei spricht man von der sogenannten Kombinationsleistung.

Für das Pflegegeld müssen Sie keine Belege einreichen. Allerdings sind Sie bei Pflegegrad 5 verpflichtet, alle drei Monate an einer kostenlosen Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI teilzunehmen. Diese Beratung dient nicht nur der Qualitätssicherung, sondern gibt Ihnen auch die Möglichkeit, individuelle Fragen rund um die Pflege zu klären.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5

Pflegesachleistungen ermöglichen es Ihnen, professionelle Pflegekräfte in die häusliche Versorgung einzubinden. Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt dabei konkrete pflegerische Aufgaben. In den meisten Fällen rechnet er direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Bei Pflegegrad 5 haben Sie hierfür einen monatlichen Anspruch von bis zu 2.299 Euro. Wichtig zu wissen: Sobald Sie Pflegesachleistungen nutzen, wird Ihr Pflegegeld anteilig entsprechend gekürzt. Dabei handelt es sich um die sogenannten Kombinationsleistungen.

Pflegegrad 5: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Pflegende Angehörige brauchen auch mal eine Pause, sei es wegen Krankheit, Urlaub oder anderer Verpflichtungen. In solchen Fällen springt die Verhinderungspflege ein. Sie übernimmt die Kosten für eine stunden- oder tageweise Vertretung für bis zu 8 Wochen pro Jahr. Dafür stehen Ihnen jährlich 1.685 Euro zur Verfügung, beispielsweise für den Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes oder einer privaten Ersatzpflegeperson.

Die Kurzzeitpflege hingegen kommt zum Einsatz, wenn eine vorübergehende stationäre Betreuung notwendig ist, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer plötzlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands. Dafür gibt es bis zu 1.854 Euro jährlich für eine maximale Dauer von 8 Wochen pro Jahr.

Wichtig: Ab 01. Juli 2025 werden die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst, dem sogenannten neuen Entlastungsbudget. Der Zuschuss in Höhe von 3.539 Euro kann für beide Leistungen flexibel genutzt werden. Alles zum neuen Entlastungsbudget lesen Sie hier.



Weitere Leistungen bei Pflegegrad 5

ambulante pflege aufgaben_körperliche-PflegemaßnahmenBei Pflegegrad 5 ist es besonders wichtig, alle verfügbaren Leistungen zu nutzen, die die Pflege erleichtern und die Lebensqualität verbessern. Neben den bekannten Hauptleistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen stehen Ihnen weitere umfassende Unterstützungsangebote zur Verfügung.

Eine wichtige Unterstützung ist der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro. Er kann flexibel für verschiedene Leistungen eingesetzt werden wie zum Beispiel für Angebote zur Unterstützung im Alltag, ambulante Betreuungsleistungen, Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege, sofern keine Grundpflege enthalten ist.

Die Tages- und Nachtpflege bietet eine teilstationäre Versorgung entweder tagsüber oder nachts. Dafür stehen monatlich 2.085 Euro zur Verfügung. Diese Leistung eignet sich besonders, wenn der tägliche Weg zur Einrichtung für die pflegebedürftige Person machbar ist.

Für die Ausstattung zu Hause können Pflegehilfsmittel beantragt werden. Technische Hilfen wie ein Pflegebett werden bei entsprechendem Bedarf überwiegend von der Pflegeversicherung übernommen. Zusätzlich gibt es bis zu 42 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel.

Notwendige Umbauten in der Wohnung zur barrierefreien Gestaltung, werden durch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gefördert. Pro Maßnahme ist ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro möglich, zum Beispiel für den Einbau eines Treppenlifts oder die Verbreiterung von Türen.

Pflegekurse für Angehörige vermitteln wichtiges Praxiswissen. Vom richtigen Heben und Umlagern bis zur Körperpflege. Diese Kurse sind für Pflegende und Interessierte kostenlos und fördern die Sicherheit im Pflegealltag.

In akuten Pflegesituationen unterstützt das Pflegeunterstützungsgeld pflegende Angehörige finanziell, wenn sie vorübergehend nicht arbeiten können. Es ersetzt in solchen Fällen das entfallene Einkommen und hilft, kurzfristige Engpässe zu überbrücken.

Leben mit Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 ist oft mit einer sehr schweren gesundheitlichen Situation verbunden. Für viele Betroffene bedeutet er den Beginn der letzten Lebensphase, auch wenn sich die genaue Lebenserwartung nicht vorhersagen lässt. In dieser sensiblen Zeit stehen nicht nur medizinische und pflegerische Bedürfnisse im Mittelpunkt, sondern auch der Wunsch nach Würde, Nähe und emotionaler Begleitung.

Die Pflege soll jetzt nicht nur entlasten und versorgen, sondern den Menschen auch auf seinem letzten Weg begleiten – respektvoll und mit Mitgefühl. Auch pflegende Angehörige stehen in dieser Phase vor großen Herausforderungen. Die Pflege ist körperlich und seelisch fordernd, und es fällt oft schwer, Raum für gemeinsame Gespräche, Erinnerungen oder stille Momente zu schaffen. Trotz allem: Wenn es möglich ist, nehmen Sie sich Zeit für diese Augenblicke. Sie können wertvoll sein, für die pflegebedürftige Person und für Sie selbst.

Fallbeispiel: Frau Müller erhält Pflegegrad 5

Wir möchten Ihnen anhand eines Beispiels einer fiktiven Person aufzeigen, wie Pflegegrad 5 vergeben werden könnte:

Frau Müller war ihr Leben lang selbstständig und aktiv. Nach einem schweren Schlaganfall vor zwei Jahren hat sich ihr Gesundheitszustand jedoch stark verändert. Seitdem ist sie halbseitig gelähmt, sitzt im Rollstuhl und benötigt rund um die Uhr Unterstützung im Alltag.

Die körperlichen Einschränkungen betreffen nicht nur ihre Mobilität, sondern auch alltägliche Aktivitäten wie Waschen, Ankleiden, Essen und den Toilettengang. Diese Aufgaben kann Frau Müller nicht mehr selbst ausführen – sie ist dabei vollständig auf Hilfe angewiesen.

Auch medizinische Unterstützung ist ein fester Bestandteil ihres Tagesablaufs. Sie muss regelmäßig Medikamente einnehmen, ihr Gesundheitszustand wird engmaschig überwacht, und sie erhält mehrere Therapien pro Woche, etwa zur Verbesserung ihrer Beweglichkeit und zur Schmerzbehandlung.

Zusätzlich leidet Frau Müller seit dem Vorfall unter psychischen Belastungen. Sie wirkt häufig antriebslos und zieht sich zunehmend zurück. Der soziale Kontakt fällt ihr schwer, selbst Gespräche mit anderen Bewohnern in der Einrichtung meidet sie. Ihre Familie besucht sie regelmäßig, doch die emotionale Verarbeitung ihrer Situation ist für alle Beteiligten herausfordernd.

Wegen der Kombination aus körperlichen, psychischen und pflegerischen Anforderungen wurde Frau Müller in Pflegegrad 5 eingestuft. Diese Einstufung sichert ihr umfassende Leistungen der Pflegeversicherung, sowohl zur Sicherstellung der täglichen Pflege als auch zur Entlastung ihrer Angehörigen und zur Gestaltung einer möglichst stabilen Lebenssituation.

Kostenlos: Broschüre zur Patientenverfügung
Kompakte Informationen zur Patientenverfügung
Pflegebroschüre
  • Alles Wichtige auf einen Blick.

    Kompakte Informationen über die Patientenverfügung und ihre Bedeutung.

  • Schnelle Orientierung.

    Inhalte die eine Patientenverfügung abdecken sollte.

  • Praktische Unterstützung.

    Kostenlose Vorlage und Tipps.

Kostenlos herunterladen100 % kostenlos & geprüft von Pflege-Experten
Ältere Pflegerin steht draußen mit Rucksack und Akte am Auto Pflegedienst

Unterstützung von liebevollen Pflegekräften für Sie und Ihren Angehörigen.

Pflegedienst finden
hausverkauf-cs Hausverkauf

Pflege mit dem Hausverkauf finanzieren. Gratis Bewertung durch erfahrene Makler.

Bewertung erhalten
Seniorin schaut ihr Hausnotruf an und lächelt Hausnotruf

Sicherheit zu Hause durch den Hausnotruf. Basismodell mit Pflegegrad kostenlos.

Gratis Hausnotruf
homelift-cs Homelifte & Aufzüge

Überwinden Sie vertikal auch mehrere Stockwerke schnell im eigenen Zuhause.

Jetzt informieren
hublift-cs Hublifte

Hürden wieder problemlos und selbstständig samt Rollstuhl überwinden.

Hublifte vergleichen
plattformlift-cs Plattformlifte

Barrierefreiheit auf geraden und kurvigen Treppen im Innen- und Außenbereich.

Plattformlift-Vergleich
Seniorin mit Blumen sitzt auf dem Treppenlift Treppenlift-Zuschuss

4.180 Euro Zuschuss: Vergleichen Sie beliebte Anbieter in Ihrer Region.

Zuschuss nutzen
Barrierefreies Badezimmer mit Blumen Altersgerechtes Bad

Nutzen Sie 4.180 Euro Zuschuss für Ihren Badumbau. Jetzt informieren.

Anbieter vergleichen
Pflegehilfsmittel Gratis Pflegehilfsmittel

Für Pflegebedürftige kostenlos: Pflegehilfsmittel im Wert von 42 €.

Kostenlos erhalten
Senior im Rollstuhl wird von Pflegerin mit Decke zugedeckt 24 Stunden Pflege

Die beliebte Alternative zum Pflegeheim: Finden Sie jetzt eine 24-Stunden-Pflegekraft.

Pflegekraft finden

Antworten auf die häufigsten Fragen

24 Stunden Pflegekraft und Senior im Garten

Pflegegrad 5 bedeutet eine "schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für pflegerische Versorgung".

Bei der Vergabe der Pflegegrade werden im Zuge der Pflegebegutachtung bestimmte Kriterien berücksichtigt. Bei einer Punktezahl ab 90 Punkten handelt es sich um Pflegegrad 5.

Mit Pflegegrad 5 stehen Ihnen die höchsten Leistungen aller Pflegegrade zu. In einer Tabelle haben wir Ihnen alle Förderungen und Zuschüsse zusammengefasst.

Bei Pflegegrad 5 stehen Ihnen 990 Euro Pflegegeld und 2.299 Euro Pflegesachleistungen pro Monat zu. Nutzen Sie Pflegesachleistungen, kürzt sich Ihr Pflegegeld anteilig.

Unsere geschulten Berater beraten Sie gerne kostenlos rund um das Thema Pflege und unterstützen Sie, damit Sie alle Förderungen und Zuschüsse nutzen können.

Herz und Hand Das sagen unsere Klienten