Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 im Überblick
Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad und beschreibt eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“. Was das konkret im Alltag bedeutet und welche Leistungen und Zuschüsse Sie erhalten können, haben wir Ihnen hier zusammengefasst.
Pflegegrad 5: Definition
Voraussetzungen für Pflegegrad 5
Pflegebegutachtung: Kriterien
Pflegegrad 5: Leistungen
Weitere Leistungen bei Pflegegrad 5
Leben mit Pflegegrad 5
Fallbeispiel: Frau Müller erhält Pflegegrad 5
Einen Überblick zum Thema finden Sie in den häufigsten Fragen.
- Pflegegrad 5 ist der höchste der fünf Pflegegrade.
- Er besteht bei mindestens 90 Punkten im Pflegegutachten.
- In der Tabelle finden Sie alle zustehenden Leistungen.
Pflegegrad 5: Definition
Pflegegrad 5 wird Menschen mit einer „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ zuerkannt. Voraussetzung dafür ist ein Pflegegutachten mit mindestens 90 Punkten. Mit Pflegegrad 5 haben Betroffene Anspruch auf das volle Spektrum an Pflegeleistungen.
Im Rahmen der Begutachtung wird nicht mehr der zeitliche Pflegeaufwand bewertet, sondern vor allem, wie selbstständig eine Person noch ist. Dieses Gutachten bildet die zentrale Entscheidungsgrundlage für die Einstufung durch die Pflegekasse.
Voraussetzungen für Pflegegrad 5
Den Antrag auf einen Pflegegrad oder eine Höherstufung Ihres Pflegegrads stellen Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse. Diese beauftragt anschließend einen Gutachter, in der Regel vom Medizinischen Dienst, der bei Ihnen eine aktuelle Einschätzung nach dem sogenannten „Neuen Begutachtungsassessment“ (NBA) vornimmt.
Dabei wird geprüft, wie stark Ihre Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Das Pflegegutachten kann maximal 100 Punkte vergeben. Die Bewertung basiert auf sechs Lebensbereichen, die unterschiedlich stark in die Gesamtwertung einfließen. Für Kinder sowie bei besonderen Bedarfssituationen gelten spezielle Regelungen.
Pflegebegutachtung: Kriterien
Die Kriterien der Begutachtung sind in sechs Module aufgeteilt:
- Mobilität
Im Modul "Mobilität" wird eingeschätzt, wie gut sich der Betroffene körperlich fortbewegen kann. Ist selbstständig sitzen, aufstehen, gehen oder Treppen steigen möglich? - Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Kann die betroffene Person selbstständig an Gesprächen teilnehmen und sich orientieren? Werden Gefahren erkannt und Entscheidungen eigenständig getroffen? - Verhalten und psychische Problemlagen
Hier werden Verhaltensweisen berücksichtigt, bei denen regelmäßig Unterstützung benötigt wird. Zum Beispiel bei starker Unruhe, Ängsten, Aggressivität oder anderen psychischen Auffälligkeiten. - Selbstversorgung
Ist ein eigenständiges Erledigen alltäglicher Aufgaben wie Waschen, Anziehen, Toilettengang oder Nahrungsaufnahme möglich? - Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Wird Hilfe bei medizinischen Maßnahmen benötigt und in welchem Maß? Etwa beim Verabreichen von Medikamenten, Injektionen, Verbandswechsel oder der Durchführung von Therapien. - Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Kann der Betroffene selbstständig seinen Tagesablauf gestalten, sich beschäftigen und soziale Kontakte pflegen?
Pflegegrad 5: Leistungen
Pflegegrad 5 bedeutet, dass Betroffene dauerhaft auf umfassende Pflege und Betreuung angewiesen sind. Um diese intensive Versorgung sicherzustellen, ist die maximale Unterstützung durch die Pflegeversicherung notwendig. Unter den jeweiligen Voraussetzungen können mit Pflegegrad 5 alle verfügbaren Pflegeleistungen in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.
Im Vergleich zu den Pflegegraden 2, 3 und 4 fallen die Leistungen in mehreren Bereichen spürbar höher aus, etwa beim Pflegegeld, bei den Pflegesachleistungen, in der Tages- und Nachtpflege sowie bei der stationären Versorgung im Pflegeheim. Alle übrigen Leistungen bleiben unverändert.
| Pflegeleistung | Pflegegrad 5 |
|---|---|
| Pflegegeld | 990 € |
| Pflegesachleistungen | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € |
| Tages- und Nachtpflege | 2.085 € |
| Vollstationäre Pflege im Heim | 2.096 € |
| Kurzzeitpflege | 1.854 € |
| Verhinderungspflege | 1.685 € |
| Wohngruppenzuschlag für Senioren-WGs, monatlich | 224 € |
| Pflegehilfsmittel monatlich | 42 € |
| Wohnumfeldverbesserung pro Maßnahme | 4.180 € |
| Hausnotruf | bis zu 25,50 € monatlich |
| Ersatz digitaler Pflegeanwendungen | 53 € |
| Pflegeunterstützungsgeld | |
| Pflegekurse für Angehörige | |
| Kostenlose Pflegeberatung freiwillig, wenn auch Pflegesachleistungen bezogen werden | |
| Technische Hilfsmittel |
Stationäre und häusliche Pflege bei Pflegegrad 5
Auch bei Pflegegrad 5 findet die Pflege in den meisten Fällen weiterhin zu Hause statt, wenn auch deutlich seltener als bei niedrigeren Pflegegraden. Denn Pflegegrad 5 stellt besonders hohe Anforderungen an Betreuung und Versorgung.
Für die stationäre Pflege übernimmt die Pflegeversicherung monatlich bis zu 2.096 Euro. Entscheidend für Ihre tatsächlichen Pflegeheimkosten ist jedoch nicht der Pflegegrad, sondern der sogenannte „einrichtungseinheitliche Eigenanteil“ (EEE), der für alle Bewohner einer Einrichtung gleich hoch ist. Hinzu kommen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen, die je nach Heim unterschiedlich ausfallen.
Eine Versorgung zu Hause ist bei Pflegegrad 5 möglich, erfordert aber eine sehr gute Organisation, fachliche Unterstützung und gezielte Entlastungsangebote. Gerade pflegende Angehörige sollten auf sich selbst achten und regelmäßig Hilfsangebote in Anspruch nehmen, als notwendige Unterstützung.
Pflegegeld bei Pflegegrad 5
Wenn die Pflege zu Hause selbst organisiert wird, etwa durch Angehörige oder Freunde, haben Sie Anspruch auf Pflegegeld. Bei Pflegegrad 5 erhalten Sie monatlich 990 Euro, die Sie frei verwenden können. Nutzen Sie zusätzlich Pflegesachleistungen, zum Beispiel durch einen ambulanten Pflegedienst, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt. Hierbei spricht man von der sogenannten Kombinationsleistung.
Für das Pflegegeld müssen Sie keine Belege einreichen. Allerdings sind Sie bei Pflegegrad 5 verpflichtet, alle drei Monate an einer kostenlosen Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI teilzunehmen. Diese Beratung dient nicht nur der Qualitätssicherung, sondern gibt Ihnen auch die Möglichkeit, individuelle Fragen rund um die Pflege zu klären.
Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5
Pflegesachleistungen ermöglichen es Ihnen, professionelle Pflegekräfte in die häusliche Versorgung einzubinden. Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt dabei konkrete pflegerische Aufgaben. In den meisten Fällen rechnet er direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Bei Pflegegrad 5 haben Sie hierfür einen monatlichen Anspruch von bis zu 2.299 Euro. Wichtig zu wissen: Sobald Sie Pflegesachleistungen nutzen, wird Ihr Pflegegeld anteilig entsprechend gekürzt. Dabei handelt es sich um die sogenannten Kombinationsleistungen.
Pflegegrad 5: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Pflegende Angehörige brauchen auch mal eine Pause, sei es wegen Krankheit, Urlaub oder anderer Verpflichtungen. In solchen Fällen springt die Verhinderungspflege ein. Sie übernimmt die Kosten für eine stunden- oder tageweise Vertretung für bis zu 8 Wochen pro Jahr. Dafür stehen Ihnen jährlich 1.685 Euro zur Verfügung, beispielsweise für den Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes oder einer privaten Ersatzpflegeperson.
Die Kurzzeitpflege hingegen kommt zum Einsatz, wenn eine vorübergehende stationäre Betreuung notwendig ist, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer plötzlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands. Dafür gibt es bis zu 1.854 Euro jährlich für eine maximale Dauer von 8 Wochen pro Jahr.
Wichtig: Ab 01. Juli 2025 werden die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst, dem sogenannten neuen Entlastungsbudget. Der Zuschuss in Höhe von 3.539 Euro kann für beide Leistungen flexibel genutzt werden. Alles zum neuen Entlastungsbudget lesen Sie hier.
Weitere Leistungen bei Pflegegrad 5
Bei Pflegegrad 5 ist es besonders wichtig, alle verfügbaren Leistungen zu nutzen, die die Pflege erleichtern und die Lebensqualität verbessern. Neben den bekannten Hauptleistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen stehen Ihnen weitere umfassende Unterstützungsangebote zur Verfügung.
Eine wichtige Unterstützung ist der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro. Er kann flexibel für verschiedene Leistungen eingesetzt werden wie zum Beispiel für Angebote zur Unterstützung im Alltag, ambulante Betreuungsleistungen, Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege, sofern keine Grundpflege enthalten ist.
Die Tages- und Nachtpflege bietet eine teilstationäre Versorgung entweder tagsüber oder nachts. Dafür stehen monatlich 2.085 Euro zur Verfügung. Diese Leistung eignet sich besonders, wenn der tägliche Weg zur Einrichtung für die pflegebedürftige Person machbar ist.
Für die Ausstattung zu Hause können Pflegehilfsmittel beantragt werden. Technische Hilfen wie ein Pflegebett werden bei entsprechendem Bedarf überwiegend von der Pflegeversicherung übernommen. Zusätzlich gibt es bis zu 42 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel.
Notwendige Umbauten in der Wohnung zur barrierefreien Gestaltung, werden durch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gefördert. Pro Maßnahme ist ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro möglich, zum Beispiel für den Einbau eines Treppenlifts oder die Verbreiterung von Türen.
Pflegekurse für Angehörige vermitteln wichtiges Praxiswissen. Vom richtigen Heben und Umlagern bis zur Körperpflege. Diese Kurse sind für Pflegende und Interessierte kostenlos und fördern die Sicherheit im Pflegealltag.
In akuten Pflegesituationen unterstützt das Pflegeunterstützungsgeld pflegende Angehörige finanziell, wenn sie vorübergehend nicht arbeiten können. Es ersetzt in solchen Fällen das entfallene Einkommen und hilft, kurzfristige Engpässe zu überbrücken.
Leben mit Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 ist oft mit einer sehr schweren gesundheitlichen Situation verbunden. Für viele Betroffene bedeutet er den Beginn der letzten Lebensphase, auch wenn sich die genaue Lebenserwartung nicht vorhersagen lässt. In dieser sensiblen Zeit stehen nicht nur medizinische und pflegerische Bedürfnisse im Mittelpunkt, sondern auch der Wunsch nach Würde, Nähe und emotionaler Begleitung.
Die Pflege soll jetzt nicht nur entlasten und versorgen, sondern den Menschen auch auf seinem letzten Weg begleiten – respektvoll und mit Mitgefühl. Auch pflegende Angehörige stehen in dieser Phase vor großen Herausforderungen. Die Pflege ist körperlich und seelisch fordernd, und es fällt oft schwer, Raum für gemeinsame Gespräche, Erinnerungen oder stille Momente zu schaffen. Trotz allem: Wenn es möglich ist, nehmen Sie sich Zeit für diese Augenblicke. Sie können wertvoll sein, für die pflegebedürftige Person und für Sie selbst.
Fallbeispiel: Frau Müller erhält Pflegegrad 5
Wir möchten Ihnen anhand eines Beispiels einer fiktiven Person aufzeigen, wie Pflegegrad 5 vergeben werden könnte:
Frau Müller war ihr Leben lang selbstständig und aktiv. Nach einem schweren Schlaganfall vor zwei Jahren hat sich ihr Gesundheitszustand jedoch stark verändert. Seitdem ist sie halbseitig gelähmt, sitzt im Rollstuhl und benötigt rund um die Uhr Unterstützung im Alltag.
Die körperlichen Einschränkungen betreffen nicht nur ihre Mobilität, sondern auch alltägliche Aktivitäten wie Waschen, Ankleiden, Essen und den Toilettengang. Diese Aufgaben kann Frau Müller nicht mehr selbst ausführen – sie ist dabei vollständig auf Hilfe angewiesen.
Auch medizinische Unterstützung ist ein fester Bestandteil ihres Tagesablaufs. Sie muss regelmäßig Medikamente einnehmen, ihr Gesundheitszustand wird engmaschig überwacht, und sie erhält mehrere Therapien pro Woche, etwa zur Verbesserung ihrer Beweglichkeit und zur Schmerzbehandlung.
Zusätzlich leidet Frau Müller seit dem Vorfall unter psychischen Belastungen. Sie wirkt häufig antriebslos und zieht sich zunehmend zurück. Der soziale Kontakt fällt ihr schwer, selbst Gespräche mit anderen Bewohnern in der Einrichtung meidet sie. Ihre Familie besucht sie regelmäßig, doch die emotionale Verarbeitung ihrer Situation ist für alle Beteiligten herausfordernd.
Wegen der Kombination aus körperlichen, psychischen und pflegerischen Anforderungen wurde Frau Müller in Pflegegrad 5 eingestuft. Diese Einstufung sichert ihr umfassende Leistungen der Pflegeversicherung, sowohl zur Sicherstellung der täglichen Pflege als auch zur Entlastung ihrer Angehörigen und zur Gestaltung einer möglichst stabilen Lebenssituation.
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Antworten auf die häufigsten Fragen
Pflegegrad 5 bedeutet eine "schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für pflegerische Versorgung".
Bei der Vergabe der Pflegegrade werden im Zuge der Pflegebegutachtung bestimmte Kriterien berücksichtigt. Bei einer Punktezahl ab 90 Punkten handelt es sich um Pflegegrad 5.
Mit Pflegegrad 5 stehen Ihnen die höchsten Leistungen aller Pflegegrade zu. In einer Tabelle haben wir Ihnen alle Förderungen und Zuschüsse zusammengefasst.
Bei Pflegegrad 5 stehen Ihnen 990 Euro Pflegegeld und 2.299 Euro Pflegesachleistungen pro Monat zu. Nutzen Sie Pflegesachleistungen, kürzt sich Ihr Pflegegeld anteilig.
Unsere geschulten Berater beraten Sie gerne kostenlos rund um das Thema Pflege und unterstützen Sie, damit Sie alle Förderungen und Zuschüsse nutzen können.










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