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Pflegevorsorge
Altersvorsorge, Vollmachten & Vermögensanlagen

senioren-pflegeberatung Ihre persönliche Pflegevorsorge sichert Sie für den Fall ab, dass es Ihnen zu irgendeinem Zeitpunkt nicht mehr möglich ist, Ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Verschiedene Arten von Vollmachten, eine Patientenverfügung oder ein Testament sorgen dafür, dass Ihr Wille auch nach Verlust Ihrer Entscheidungsfähigkeit gewahrt wird.

Auch die finanzielle Altersvorsorge ist ein wichtiges Thema: Steigende Pflegekosten und eine immer höhere Lebenserwartung erfordern, sich bereits früh mit der eigenen Zukunft im Alter auseinander zu setzen. Treffen Sie daher in guten Tagen Vorsorgemaßnahmen, um dem eigenen Lebensabend entspannt entgegen zu blicken.

Wir unterstützen Sie bei der Pflegevorsorge für Ihre Zukunft:

Die wichtigsten Informationen rund um das Thema Pflegevorsorge sind für Sie in den Antworten der häufigsten Fragen kurz zusammengefasst.

Welche Arten der Pflegevorsorge gibt es?

Pflegevorsorge und Altersvorsorge sind sehr persönliche Themen. Oft wird die Bedeutung eines Vorsorgeplans unterschätzt. Neben verschiedenen Vorsorge-dokumenten gibt es auch rentable Arten der finanziellen Altersvorsorge. Ob Sie dadurch die Pflege finanzieren oder sich ein bisschen mehr Luxus im Alltag erlauben möchten - die Finanzierung dieser Vorhaben ist ein wichtiges Thema. Hier finden Sie die wichtigsten Arten der finanziellen Altersvorsorge sowie die gängigsten Dokumente einfach erklärt.

Pflegende Angehörige plagen gerade in aktuellen Zeiten viele Sorgen. Nicht zuletzt müssen sich viele die Frage stellen: “Was passiert mit meinem Angehörigen, wenn ich krank werde oder einen Unfall habe?” Mit der Nofallkarte für pflegende Angehörige gehören diese Ängste der Vergangenheit an.

Die praktische Notfallkarte können Sie kostenlos als PDF herunterladen. Dann einfach ausdrucken, ausfüllen und am besten immer bei sich tragen. So kann in unvorhergesehenen Situationen eine Kontaktperson verständigt werden, die sich im Ernstfall um die pflegebedürftige Person kümmern kann. Eine Sorge weniger!

Pflegeimmobilien
Eine sichere Kapitalanlage mit 3 bis 4 Prozent Rendite

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Pflegeimmobilien galten lange als Geheimtipp für die finanzielle Altersvorsorge. Denn mit einer Rendite von 3 bis 4 Prozent sind sie eine rentable Kapitalanlage, die auch bei Leerstand Mieteinnahmen garantiert. Oft erhalten Sie im Rahmen eines Investments ein bevorzugtes Belegungsrecht, dass für alle Immobilien des Betreibers gilt. Im Pflegefall überspringen Sie die Warteliste.

Als zukunftsorientierte Kapitalanlage bieten Pflegeimmobilien noch weitere Vorzüge. Immobilien sind die am höchsten vor Inflation geschützte Anlageform. Die Nachfrage nach Pflegeplätzen ist größer als je zuvor. Der geringe Verwaltungsaufwand für Anleger macht ein Investment auch für Einsteiger attraktiv. Sie investieren in ein oder mehrere Apartments, nicht in die Gesamtimmobilie. Um die Vermietung der Zimmer kümmert sich der Betreiber. Er ist auch für die Verwaltung und Instandhaltung zuständig.

  • Durch die starke Rendite von bis zu 4 Prozent sind Pflegeimmobilien eine rentable Geldanlage.
  • Der Betreiber übernimmt die Verwaltung der Immobilie für Sie.
  • Ihre Investition in eine Kapitalanlage hat größte Inflationssicherheit.

Mehr Informationen zu Pflegeimmobilien »

Immobilienverrentung
Der Hausverkauf auf Rentenbasis

hausverkauf-pflegefall Eine Immobilienverrentung ermöglicht Ihnen, im eigenen zu Hause wohnen zu bleiben und gleichzeitig eine Zusatzrente zu beziehen. Die Immobilienverrentung ist ein Hausverkauf auf Rentenbasis. Sie verkaufen Ihr Haus an eine Bank, eine Stiftung oder eine Versicherung. Die Rente ist frei nutzbar, zum Beispiel für Reisen oder Unternehmungen.

Die häufigsten Formen der Immobilienverrentung sind die Leibrente und die Zeitrente. Hier wird eine monatliche Zusatzrente gezahlt, bei der Leibrente auf Lebenszeit, bei der Zeitrente für einen festgelegten Zeitraum. Einige Institutionen bieten auch das Nießbrauch-Modell an. Hierbei handelt es sich um eine Einmalzahlung: Sie erhalten den gesamten Verkaufserlös auf einmal, behalten aber trotzdem das Recht, in dem Haus wohnen zu bleiben.

  • Die Immobilienverrentung ist ein Hausverkauf auf Rentenbasis.
  • Sie verkaufen die Immobilie und dürfen trotzdem weiterhin zu Hause wohnen.
  • Sie erhalten eine monatliche Zusatzrente oder eine einmalige Zahlung.

Mehr Informationen zur Immobilienverrentung »

Immobilienverkauf
Hausverkauf zu aktuell attraktiven Immobilienpreisen

hausverkauf-ehepaar-gluecklich Der Immobilienverkauf bietet sich für viele Personen an. Oft dient er einer altersbedingten Haushaltsverkleinerung oder der Finanzierung von Pflegekosten. Beim Hausverkauf mit Makler bleibt für Sie nur wenig Eigenaufwand. Außerdem profitieren Sie von einer aktuell sehr guten Marktentwicklung für Verkäufer.

Im Vergleich zum Vorjahr sind die Preise für Wohnimmobilien um sieben Prozent gestiegen. Ein erfahrener Makler überzeugt mit seiner Expertise, durch die er einen optimalen Angebotspreis für Ihre Immobilie erstellt – ein entscheidender Schritt im Hausverkauf. Außerdem verfügt der Makler über ein großes Netzwerk aus potenziellen Kaufinteressenten und übernimmt die professionelle Vermarktung Ihrer Immobilie.

  • Ein Hausverkauf ist aktuell besonders rentabel.
  • Im Vergleich zum Vorjahr sind die Verkaufspreise um 7 % gestiegen.
  • Ein Privatverkauf ist aufwändig – ein Makler übernimmt den Verkauf für Sie.

Mehr Informationen zum Immobilienverkauf »

Die Vorsorgevollmacht
Die individuelle Vollmacht für den Ernstfall

vorsorgevollmacht In einer Vorsorgevollmacht legen Sie schriftlich fest, wer in einem Ernstfall über Ihre Angelegenheiten bestimmt. Im Vorsorgedokument haben Sie die Möglichkeit, genaue Angaben zu machen, wer in Ihrem Willen handelt, wenn Sie nicht mehr geschäftsfähig sein sollten. Das kann zum Beispiel durch eine Krankheit oder einen Unfall geschehen.

Sie bestimmen eine Vertrauensperson, die in diesem Fall für Sie Entscheidungen trifft. Die Vorsorgevollmacht muss sehr genau formuliert sein. Wenn Sie Dinge kategorisch ausschließen, zum Beispiel eine Heimunterbringung, sollten Sie das unbedingt detailliert festhalten. In einer Doppelvollmacht bevollmächtigen Sie mehrere Vertrauenspersonen, mindestens aber zwei Personen. Diese Form eignet sich zum Beispiel, wenn Sie Ihre Kinder als Bevollmächtigten einsetzen möchten.

  • Die Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Vorsorgedokument für Personen ab 18.
  • Sie bestimmen ganz genau, wer Sie im Ernstfall vertritt.
  • In einer Doppelvollmacht bevollmächtigen Sie mehrere Vertrauenspersonen.

Mehr Informationen zur Vorsorgevollmacht »

Die Generalvollmacht
Das Dokument zur umfassenden Vertretung

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In einer Generalvollmacht wird die umfassende Vertretung in fast allen Angelegenheiten geregelt. Daher ist es wichtig, dass Sie eine Person als Bevollmächtigten benennen, der Sie vollkommen vertrauen. Die Vollmacht beinhaltet eine uneingeschränkte Vertretung in allen in der Vollmacht festgehaltenen Rechtsgeschäften.

Sollten Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, greift die Generalvollmacht. Die private Altersvorsorge für den Ernstfall ist ein wichtiger Teil der persönlichen Lebensplanung. Wenn Sie keinen persönlichen Bevollmächtigten festgelegt haben, stellt Ihnen ein Gericht einen gesetzlichen Betreuer zur Seite. Hier besteht dann keinerlei Garantie, dass dieser in Ihrem Willen handelt. Die Generalvollmacht gilt ab dem Zeitpunkt der Ausstellung und dient der Regelung rechtlicher Bereiche wie Finanzen, Behördenhänge und allgemeine Rechtsgeschäfte.

  • Die Generalvollmacht gilt ab Zeitpunkt der Erstellung.
  • Ohne Generalvollmacht wird Ihnen ein gesetzlicher Betreuer gestellt.
  • Die Vollmacht beinhaltet eine uneingeschränkte Vertretung.

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Das Testament
Der letzte Wille in seinen verschiedenen Formen

senior-schreibt Das Testament ist eines der wichtigsten Dokumente. Hiermit regeln Sie Ihren Nachlass neben der gesetzlichen Erbfolge. Das Testament stellt sicher, dass Ihr letzter Wille durchgesetzt wird. Außerdem ersparen Sie Ihren Erben, zum Beispiel Ihren Kindern, schwierige Entscheidungen. Es gibt viele verschiedene Formen des letzten Willens, wobei das handschriftliche Testament die häufigste Variante darstellt.

Jede Person ab einem Alter von 18 Jahren im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten kann ein rechtlich gültiges Testament verfassen. Ein handschriftliches Testament kann jederzeit widerrufen oder geändert werden. Hierfür ist kein Notar nötig - sollten aber Unklarheiten entstehen, kann das Testament ungültig werden. Ein notarielles Testament wird von Ihnen diktiert und von einem Notar schriftlich festgehalten und beglaubigt. Das sorgt für ein rechtlich eindeutiges Testament.

  • Die meisten Testamente werden handschriftlich verfasst.
  • Bewahren Sie es unbedingt so auf, dass es auch gefunden wird.
  • Ein notarielles Testament überzeugt durch rechtliche Eindeutigkeit.

Mehr Informationen zum Testament »

Altersvorsorge mit der Pflegezusatzversicherung

pflegerin-senior-decke Die immer steigenden Pflegekosten bedeuten für viele Familien eine schier unüberwindbare Hürde. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die hohen Kosten nur zu einem Teil. Wenn die eigene Rente nicht ausreicht, müssen die Kinder für die Pflege der Eltern aufkommen. Eine private Pflegeversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor einer hohen finanziellen Belastung.

Altersvorsorge wird oft viel zu spät zum Thema gemacht. Angesichts der steigenden Lebenserwartung ist sie aber elementar. Eine private Pflegeversicherung ist für Personen ab 20 Jahren geeignet. Die private Pflegezusatzversicherung hilft Ihnen, finanziellen Versorgungslücken vorzubeugen. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen drei Arten der privaten Pflegeversicherung: Dem Pflegetagegeld, der Pflegekostenversicherung und der Pflegerentenversicherung.

  1. Das Pflegetagegeld eignet sich für die häusliche Pflege durch Angehörige. Es handelt sich um eine Art zusätzliches Pflegegeld. Sie erhalten einen vereinbarten Betrag für jeden Tag, an dem Sie Pflege benötigen. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad.
  2. Die Pflegekostenversicherung ist die richtige Option, wenn eine Pflege zu Hause durch professionelles Personal bevorzugt wird oder eine häusliche Pflege nicht möglich ist. Die private Pflegeversicherung kümmert sich um die Rechnungen. Die Pflegekosten werden dann bis zu einer vereinbarten Höchstsumme übernommen.
  3. Die Pflegerentenversicherung ist eine Art Hybrid aus Pflegetagegeld und Pflegekostenversicherung und ist somit für eine ambulante und stationäre Pflege gleichwertig geeignet. Eine private Pflegerente wird ab dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit auf Lebenszeit ausbezahlt.
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Gut zu wissen: Ihre Altersvorsorge

Mit einer Pflegezusatzversicherung erledigen Sie den wichtigsten Aspekt Ihrer Altersvorsorge. Sie sorgen bereits jetzt aktiv für einen Ernstfall vor und schützen sich und Ihre Familie vor einer finanziellen Überlast.

Wenn Sie Fragen zu einer privaten Pflegeversicherung haben, hilft Ihnen unsere Beratung kostenlos und unverbindlich weiter. Mit der richtigen Altersvorsorge sehen Sie der Zukunft entspannt entgegen. Wir begleiten Sie auf dem Weg in eine selbstbestimmte und gesicherte Zukunft.

Zentrales Vorsorgeregister für Vollmachten

seniorin-am-lap-top Eine Vorsorgeverfügung ist nur dann sinnvoll, wenn man sie im Notfall auch findet. Im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer können Sie alle Vollmachten für Ihre Pflegevorsorge registrieren und so Ihr Recht auf Selbstbestimmung sicherstellen. Kommt es zu einem Ernstfall, sind Betreuungsgerichte verpflichtet, das ZVR einzusehen und Kontakt zu Ihrer Vertrauensperson aufzunehmen.

Sind Sie beispielsweise nach einem Unfall nicht ansprechbar und benötigen eine risikoreiche Operation, muss der Arzt beim Gericht einen Betreuer bestellen. Ist Ihre Vorsorgevollmacht im ZVR registriert, kann sich der Arzt direkt an Ihre Vertrauensperson wenden. Ohne Registrierung muss das Gericht erst prüfen, ob eine Vollmacht vorliegt und kann bei Zeitdruck eine fremde Person als Betreuer hinzuziehen.

Patientenverfügung im Vorsorgeregister registrieren

Im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer können Sie Ihre Patientenverfügung und/oder Vorsorgevollmacht hinterlegen und dadurch sicherstellen, dass Ihre Pflegevorsorge im Ernstfall auch gefunden wird. Nach der Registrierung sind Ihre Dokumente für Betreuungsgerichte im ZVR deutschlandweit einsehbar. So sorgen Sie dafür, dass diese im Notfall Ihre Wünsche berücksichtigen.

Den Antrag, um Ihre Patientenverfügung zu registrieren, können Sie online auf der Webseite des Zentralen Vorsorgeregisters stellen. Bei einem schriftlichen Antrag verwenden Sie das Antragsformular bzw. das Zusatzformular, falls Sie mehrere Vertrauenspersonen registrieren möchten. Die Formulare können Sie telefonisch bestellen oder online auf der Webseite herunterladen.

Gebühren fallen nur für das Registrieren einer Urkunde, Änderungen und einen Widerruf an. Das Löschen einer Vorsorgeurkunde ist immer gebührenfrei. Die Registrierungsgebühr beträgt 13 Euro oder etwas mehr, je nachdem:

  1. wie viele Bevollmächtigte Sie eintragen möchten
  2. ob Sie den Antrag online oder schriftlich stellen
  3. ob Sie die Gebühr überweisen oder per Lastschrift bezahlen

Da ein schriftlicher Antrag aufwendiger zu bearbeiten ist, ist dieser teurer als die Dokumente online zu registrieren.

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Entscheidungshilfe für die Pflegevorsorge

Da jede Vorsorgemaßnahme einen anderen Bereich abdeckt, empfehlen wir, mehrere Arten von Vollmachten miteinander zu kombinieren. Eine gängige Kombination ist die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht. Dadurch kann sich eine Vertrauensperson um Ihre medizinischen Fragen und zugleich um Ihre individuell festgehaltenen Bedürfnisse kümmern.

  1. Welche Vollmacht ist die richtige für mich?
    Zunächst sollten Sie sich überlegen, wofür Sie eine Vollmacht erteilen möchten. Möchten Sie eine umfassende Handlungsvollmacht aufsetzen oder möchten Sie Entscheidungen für individuelle Bereiche festhalten? Vergessen Sie nicht, dass eine Vorsorgevollmacht erst nach Verlust Ihrer Entscheidungsfähigkeit gültig ist, die Generalvollmacht hingegen tritt sofort nach Beglaubigung durch einen Notar in Kraft.
  2. Brauche ich ein Testament?
    Das hängt ganz davon ab, ob Sie mit der gesetzlichen Erbfolge einverstanden sind oder individuell bestimmen möchten, wer von Ihnen etwas erben sollen. Das ist insbesondere dann notwendig, wenn Sie Ihr Erbe an Personen übertragen möchten, die nicht mit Ihnen verwandt sind. Da eine derartige Verfügung verbindlich ist, lassen sich so auch Familienkonflikte verhindern.
  3. Wie verfasse ich solche Dokumente?
    Je nachdem, welches Dokument Sie verfassen möchten, bestehen unterschiedliche Gültigkeitsansprüche. Vollmachten können Sie entweder handschriftlich oder mit einem Vordruck ausstellen. Empfehlenswert und für manche Angelegenheiten zwingend ist es, die Vollmacht von einem Notar beurkunden zu lassen. Darin liegt auch der Vorteil, dass wenig Spielraum besteht, die Vollmachtserteilung im Ernstfall anzuzweifeln.

Im Gegensatz zu den Vollmachten müssen Sie Ihren Letzten Willen handschriftlich verfassen. Das Dokument müssen Sie abschließend mit Datum, Ortsangabe und einer leserlichen Unterschrift versehen. Im Zweifel können Sie das Schriftstück auch mit Hilfe eines Anwalts oder Notars erstellen – so können Sie sicher sein, dass es rechtskräftig ist.

Der Pflegevorsorgefonds

In Deutschland werden die Menschen immer älter, gleichzeitig sinkt die Geburtenrate. Das stellt die Pflegeversicherung vor eine Herausforderung. In den kommenden Jahren steigt die Anzahl an Pflegebedürftigen, allerdings zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Pflegeversicherung ein. Deshalb hat der Gesetzgeber mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz einen Pflegevorsorgefonds angelegt.

Seit 2015 müssen die Pflegekassen einen Teil der Einnahmen in einen von der Bundesbank verwalteten Pflegevorsorgefonds überführen. Damit hofft der Gesetzgeber, zu einer langfristig verlässlichen Finanzierung der Pflegeversicherung beizutragen. Insbesondere dann, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in ein höheres Alter kommen.

Derzeit legen Pflegekassen pro Jahr einen Anteil von 0,1 Prozentpunkten der Versicherungsbeiträge an. Das sind aktuell etwa 1,2 Milliarden Euro pro Jahr. Ziel ist es, Pflege auch dann finanzierbar zu machen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge, die sognannten Babyboomer aus den Jahren 1959 bis 1967, in ein Alter kommen, in dem sie möglicherweise pflegebedürftig werden.

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Antworten auf die häufigsten Fragen

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Eine Pflegevorsorge sichert Sie für den Fall ab, trotz Verlust der Entscheidungsfähigkeit handlungsfähig zu bleiben. In einer Notfallsituation handlungsfähig zu bleiben setzt voraus, eine andere Person bevollmächtigt zu haben, Ihre Angelegenheiten regeln zu dürfen.

In einer Vollmacht geben Sie einer Person Ihres Vertrauens die Erlaubnis, an Ihrer Stelle entscheiden und handeln zu dürfen. Eine Vollmacht ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie durch Krankheit oder einen Unfall nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen selbst zu treffen. Mit Vollmachten wirken Sie entgegen, dass in Notfallsituationen ein fremder gesetzlicher Betreuer über Ihr Wohlbefinden und Ihre Angelegenheiten entscheidet.

Gängige Vollmachten sind die Vorsorgevollmacht und die Generalvollmacht. Für Entscheidungen zu medizinischen Fragen dient eine Patientenverfügung. Erbansprüche können Sie in einem Testament festhalten.

Meist empfiehlt es sich auch, mehrere Vorsorgemaßnahmen miteinander zu kombinieren, zum Beispiel die Patientenverfügung mit der Vorsorgevollmacht.

Vollmachten sind grundsätzlich kostenlos und können von Ihnen selbstständig erstellt werden. Bei bestimmten Angelegenheiten oder um eine Rechtssicherheit zu haben, benötigen Sie eine notarielle Beglaubigung. Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt und hängen von Ihrem Einkommen ab.

Der Pflegevorsorgefonds ist ein vom Gesetzgeber angelegter Fonds. Dort wird ein Anteil der Pflegeversicherungsbeiträge pro Jahr angelegt. Ziel ist es, eine langfristige Finanzierung der Pflege zu gewährleisten.

Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist ein Registersystem für Vorsorgeurkunden. Dort können Sie Ihre Dokumente hinterlegen und sicherstellen, dass diese im Ernstfall auch gefunden werden. Im ZVR registriere Vollmachten sind für das Betreuungsgericht deutschlandweit einsehbar.

Die Gebühr beträgt circa 13 Euro und ist nur einmalig zum Zeitpunkt der Registrierung fällig. Die exakten Kosten hängen von Anzahl der bevollmächtigten Personen, der Registrierungs- und Zahlungsmethode ab. Die Online-Registrierung ist grundsätzlich günstiger als ein schriftlicher Antrag.

Reicht Ihnen die finanzielle Unterstützung der Pflegeversicherung nicht aus, können Sie durch private Investitionen vorsorgen. Pflegeimmobilien sind ein wachstumsstarker Markt mit guter Rendite, bei der auch Einsteiger ins Immobiliengeschäft gut investieren können. Falls Sie Eigentümer eines Hauses sind, können Sie Ihre Pflege durch den Verkauf Ihrer Immobilie oder der Immobilienverrentung sichern.

Sind Sie an einer finanziellen Vorsorge interessiert, informieren Sie unsere geschulten Berater gerne zum Thema Pflegeimmobilien. Sie erhalten von uns kostenlose und unverbindliche Angebote. So können Sie in guten Tagen optimale Vorsorgemaßnahmen treffen.

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