Beratung Presse Karriere PARTNER WERDEN ZUM ENTLASS-MANAGER

Haushaltshilfe: Beliebte Anbieter in Ihrer Region vergleichen.

In 7 Schritten zum Anbieter-Vergleich. Für welchen Umfang suchen Sie eine Haushaltshilfe?

Täglich
Mehrmals wöchentlich
Einmal wöchentlich
Ein- bis zweimal im Monat

Wie lange am Stück soll die Haushaltshilfe vor Ort sein?

Bis 1 Stunde
1 bis 2 Stunden
Mehr als 2 Stunden

Wird zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst beschäftigt?

Ja
Nein
Weiß nicht

Liegt bereits ein Pflegegrad oder eine Pflegestufe vor?

Ja
Nein
Beantragt

Soll die Haushaltshilfe über Zuschüsse der Pflegekasse finanziert werden?

Ja
Nein
Weiß nicht

Wann soll die Haushaltshilfe starten?

Schnellstmöglich
In Wochen
In Monaten

In welchem Land suchen Sie ?

Deutschland
Österreich
Schweiz

Für welche Region suchen Sie?

Gute Nachrichten, es wurden bis zu 3 Angebote für Sie gefunden.

Sie erhalten eine Übersicht der Angebote per E-Mail. Wie lautet Ihre Mail-Adresse?

Wunderbar, Ihre persönliche Übersicht wird für Sie erstellt. Wie dürfen wir Sie ansprechen?

Unter welcher Telefonnummer sind Sie für eventuelle Rückfragen zu erreichen?

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

In Kürze werden wir Sie mit der Mainzer Rufnummer 06131/49 320 45 kontaktieren, um Ihnen die angefragten Angebote kostenlos zukommen zu lassen.

Unser Tipp: Sparen Sie Zeit und erhalten Sie Vergleichs-Angebote für folgende Produkte.

Unser Service ist für Sie kostenlos. Wir finanzieren uns ausschließlich über Gebühren der gelisteten Anbieter.

Zuschüsse für eine Haushaltshilfe

Welche Zuschüsse nutzen Sie bereits?

Eine Haushaltshilfe ist für Ihren Angehörigen sinnvoll, wenn dieser grundsätzlich noch gut allein in seinen eigenen vier Wänden zurechtkommt und lediglich eine Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt. Eine Unterstützung im Haushalt sorgt für Sauberkeit und Ordnung in der Wohnung oder im Haus Ihres Angehörigen. Zusätzlich kann eine Haushaltshilfe das Kochen von Mahlzeiten sowie das Einkaufen von Lebensmitteln übernehmen.

Die Aufgaben einer Haushaltshilfe sind individuell an die Wünsche und Bedürfnisse Ihres Angehörigen angepasst. Dabei kann eine Haushaltshilfe gemeinsam mit Ihrem Angehörigen gewünschte Tätigkeiten übernehmen, um eine gewisse Eigenständigkeit beizubehalten. Möglich ist jedoch auch, dass die Aufgaben im Haushalt komplett selbständig von einer Haushaltshilfe übernommen werden.

Für die Finanzierung der Kosten einer Haushaltshilfe bieten sich staatliche Zuschüsse an – somit reduziert sich der tatsächliche Eigenanteil für Sie und Ihren Angehörigen.

Informieren Sie sich hier ausführlich über die verschiedenen Zuschüsse, die Ihrem Angehörigen als finanzielle Unterstützung zur Verfügung stehen.

In den häufigsten Fragen finden Sie die wichtigsten Informationen.

Stoppuhr-Icon Kurzgesagt: Zuschüsse für eine Haushaltshilfe
  • Der Entlastungsbetrag wird bereits ab Pflegegrad 1 bezahlt.
  • Pflegesachleistungen können umgewandelt werden.
  • Bei Rezept übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Welche Zuschüsse lassen sich für eine Haushaltshilfe beantragen?

Aufgrund von Pflegebedürftigkeit oder Krankheit wird die Führung des Haushaltes im Alter oft zu einer unüberwindbaren Herausforderung, da meist die physische Fähigkeit für Erledigungen im Haushalt nicht mehr ausreicht. Gleichzeitig tragen Sauberkeit und Ordnung in den eigenen vier Wänden aber maßgeblich zum Wohlbefinden einer pflegebedürftigen Person bei.

Benötigt ihr Angehöriger Unterstützung im Haushalt, kann die Entscheidung für eine Haushaltshilfe die richtige sein – auch um Sie als Angehörigen zu entlasten.

Hat ihr Angehöriger einen anerkannten Pflegegrad und lebt in häuslicher Umgebung, hat dieser einen Anspruch auf Zuschüsse, um die Kosten einer Haushaltshilfe teilweise begleichen zu können. Für diesen Anspruch werden keine weiteren medizinischen Nachweise benötigt. Ein Antrag auf Kostenübernahme muss in diesem Fall bei der Pflegekasse gestellt werden.

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Höhe des Pflegegrades Ihres Angehörigen. Dieser wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien festgelegt. Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag, welchen Sie für die Deckung der Kosten einer Haushaltshilfe nutzen können. Ab Pflegegrad 2 besteht die Möglichkeit, den sogenannten Umwandlungsanspruch über die Pflegesachleistungen zu nutzen. Weiterhin kann eine Finanzierung der Haushaltshilfe auch über die Erstattung der Verhinderungspflege erfolgen.

Der Aufgabenbereich einer Haushaltshilfe umfasst die Zubereitung von Mahlzeiten, das Einkaufen, das Waschen und Bügeln der Wäsche sowie das Reinigen der Wohnung oder des Hauses – Unterstützung eben genau da, wo sie benötigt wird. Eine Haushaltshilfe übernimmt keine pflegerischen Tätigkeiten oder die medizinische Versorgung. Für Aufgaben wie die Grundpflege und die Medikamentenvergabe sind Pflegefachkräfte verantwortlich.

Sie möchten sich einen Gesamteindruck zum Thema Haushaltshilfe verschaffen? Dann lesen Sie gerne auf unserer Hauptseite weiter.

Entlastungsbetrag

haushaltshilfe zuschuesse_entlastungsbetragHat ihr pflegebedürftiger Angehöriger einen anerkannten Pflegegrad, hat dieser Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser ist eine Leistung der privaten und gesetzlichen Pflegeversicherungen und nach § 45b SGB XI gesetzlich geregelt. Mithilfe des Zuschusses soll es Pflegebedürftigen ermöglicht werden, Ihren Alltag im eigenen Zuhause selbständiger und abwechslungsreicher gestalten zu können. Bereits ab Pflegegrad 1 kann Ihr Angehöriger diesen beantragen und für die Finanzierung einer Haushaltshilfe nutzen.

Dabei sollten Sie beachten, dass der Anbieter für die Haushaltshilfe vom jeweiligen Landesrecht anerkannt ist, sonst erhalten Sie keinen Zuschuss. Daher sollten Sie vorab mit der Pflegeversicherung über die notwendige Qualifikation der entsprechenden Haushaltshilfe sprechen. Die Handhabung von haushaltsnahen Dienstleistungen unterscheiden sich in den Bundesländern, so kann es sein, dass in einem Bundesland beispielsweise die Gartenarbeit nicht zugelassen ist und damit auch nicht über den Entlastungsbetrag abrechenbar ist, in einem anderen aber schon.

Die Höhe des Entlastungsbetrages beläuft sich auf 125 Euro monatlich, demnach 1.500 Euro jährlich. Der Zuschuss wird unabhängig von Geld- oder Sachleistungen gezahlt und ist zweckgebunden. Er dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen, beispielsweise in Form einer Haushaltshilfe.

Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn tatsächlich Leistungen in Anspruch genommen wurden. Für eine Kostenrückerstattung müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse einreichen. Legen Sie dafür Rechnungen oder andere Belege der entstandenen Kosten für die Haushaltshilfe vor, worauf die Leistungen eindeutig aufgeführt sind.

Wird der Entlastungsbetrag in einem Monat nicht komplett genutzt, kann der restliche Betrag in den Folgemonat übertragen werden. Sie haben also die Möglichkeit, den Zuschuss für einige Zeit anzusparen. Ein halbes Jahr nach Ablauf des vergangenen Kalenderjahres muss der Betrag jedoch verwendet werden, sonst verfällt dieser.

Pflegesachleistungen

Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad 2, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden, haben einen monatlichen Anspruch auf die sogenannten ambulanten Pflegesachleistungen. Die Höhe dieser Sachleistung richtet sich nach der Höhe des anerkannten Pflegegrades Ihres Angehörigen. In erster Linie werden Pflegesachleistungen für die Abrechnung von Leistungen ambulanter Pflegedienste, genutzt. Dabei erfolgt die Abrechnung meist direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse.

Schöpft Ihr Angehöriger nicht den gesamten Betrag der Pflegesachleistungen aus, hat er nach § 45a SGB XI die Möglichkeit den restlichen Betrag für andere anerkannte Leistungen zu verwenden. Dieser Anspruch wird Umwandlungsanspruch genannt, da der Anspruch auf Pflegesachleistungen in einen Anspruch auf Kostenrückerstattung von Leistungen, betreffend der Unterstützung im Alltag eines Pflegebedürftigen, umgewandelt wird.

Voraussetzung für eine Umwandlung der Pflegesachleistungen ist, dass die zusätzlichen Leistungen Ihren pflegebedürftigen Angehörigen entlasten. Erfüllt eine Haushaltshilfe die nötigen Kriterien, wird diese von der Pflegekasse zugelassen und der Umwandlungsbetrag kann für die Finanzierung verwendet werden. Für die Erstattung der Kosten können Sie entstandene Rechnungen bei der Pflegeversicherung einreichen.

Bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen können für die zusätzliche Unterstützung im Haushalt verwendet werden.

Pflegegeld

Bereits ab Pflegegrad 2 und häuslicher Pflege hat Ihr Angehöriger einen Anspruch auf monatliches Pflegegeld. Dieses ist eine Leistung der Pflegekasse und muss entsprechend bei dieser beantragt werden. Weitere Voraussetzung für eine Beantragung ist, dass Ihr Angehöriger nicht von einem Pflegedienst versorgt wird, der über Pflegesachleistungen abgerechnet wird.

Die Verwendung steht Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen ansonsten frei und kann für eine Haushaltshilfe verwendet werden. In diesem Fall muss diese nicht den Qualitätskriterien der Pflegekasse entsprechen.

Die Höhe des Pflegegeldes ergibt sich aus dem entsprechenden Pflegegrad. Die folgende Tabelle zeigt, wie viel Pflegegeld Ihrem Angehörigen zu stehen kann:

Pflegegrad
monatlicher Betrag in Euro
Pflegegrad 1

Pflegegrad 2
332 Euro
Pflegegrad 3
573 Euro
Pflegegrad 4
765 Euro
Pflegegrad 5
947 Euro

Verhinderungspflege

Pflegen Sie Ihren Angehörigen selbst und sind für eine gewisse Zeit, aufgrund von Krankheit, eines verdienten Urlaubs oder aus anderen Gründen, verhindert, könnten Sie Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege haben. Die Leistungen der Verhinderungspflege beinhalten neben der Grundpflege und medizinischen Versorgung auch eine Haushaltshilfe. Sie sind dafür gedacht, pflegende Angehöriger bei Abwesenheit finanziell zu unterstützen. Den Antrag auf Verhinderungspflege stellen Sie bei der zuständigen Pflegekasse.

Voraussetzungen für einen Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege sind ein anerkannter Pflegegrad 2–5 bei Ihrem Angehörigen, zudem müssen Sie Ihren Angehörigen bereits seit mindestens sechs Monaten in häuslicher Umgebung gepflegt haben.

Die Höhe des Betrages für die Verhinderungspflege ist bei allen Pflegegraden 2 bis 5 gleich hoch und beläuft sich auf 1.612 Euro im Jahr. Die Ausnahme ist, wenn nahe Bekannte die Verhinderungspflege übernehmen, in diesem Fall ist der entsprechende Betrag nach Pflegegrad gestaffelt. Wird weiterhin der jährliche Zuschuss für die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann dieser mit dem Betrag für die Verhinderungspflege kombiniert werden. So ergibt sich ein Zuschuss der Verhinderungspflege aus maximal 2.418 Euro pro Jahr.

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, die Verhinderungspflege auch stundenweise in Anspruch zu nehmen. Demnach besucht eine Haushaltshilfe Ihren Angehörigen dann, wenn Sie außer Haus sind. Bei Nutzung der stundenweise Verhinderungspflege werden weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen gekürzt.

Achten Sie darauf, den Anspruch auf Verhinderungspflege nicht verstreichen zu lassen. Beträge, die in einem Kalenderjahr nicht genutzt werden, verfallen unwiderruflich.

Krankenkasse

Liegt bei Ihrem Angehörigen kein Pflegegrad vor, haben Sie die Möglichkeit über die gesetzliche Krankenkasse, Leistungen für die Finanzierung einer Haushaltshilfe zu erhalten. Der Antrag auf Erstattung muss bei der Krankenkasse eingehen, mitsamt einer ärztlichen Bescheinigung für die Notwendigkeit.haushaltshilfe zuschuesse _Reinigung-der-Wohnung

Für einen Zeitraum von maximal vier Wochen kann Ihnen diese Möglichkeit gewährleistet werden. Die Unterstützung wird nur dann bewilligt, wenn keine andere im Haushalt lebende Person, diese Tätigkeiten übernehmen kann.

Die Höhe der Leistung ist abhängig davon, wer für die Tätigkeit im Haushalt Ihres Angehörigen beauftragt wird. Handelt es sich um eine Privatperson, zahlen die zuständigen Krankenkassen einen festen Leistungssatz von 10,25 Euro pro Stunde für maximal acht Stunden pro Tag. Insgesamt leistet die Krankenkasse demnach maximal einen Betrag von 2.296 Euro.

Dies ist aber nur eine kurzfristige Lösung – sollte Ihr Angehöriger weiterhin eine Haushaltshilfe benötigen, sollten Sie eine private Unterstützung einstellen und gegebenenfalls eine weitere Begutachtung zur Ermittlung des Pflegegrades beantragen.

Wird die Haushaltstätigkeit von einer professionellen Haushaltshilfe übernommen, muss die Krankenkasse einen Direktvertrag mit dieser stellen und rechnet dabei direkt mit dem entsprechenden Anbieter ab. Dabei verbleibt ein Eigenanteil von 10 Prozent der gesamten Kosten.

Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht meist nur gegenüber gesetzlichen Krankenversicherungen. Sollten Sie privat krankenversichert sein, ist die Kostenübernahme einer Haushaltshilfe möglicherweise nicht gegeben. Fragen Sie daher bei Ihrer privaten Krankenkasse direkt nach, ob eine Bezuschussung einer Haushaltshilfe möglich ist.

Icon Glühbirne

Gut zu wissen: Nachfragen lohnt sich

Grundsätzlich arbeiten gesetzliche Krankenkassen mit verbindlichen und einheitlichen Leistungskatalogen. Doch einige Krankenkassen bieten Extraleistungen an. Es kann daher sein, dass Zuschüsse für Haushaltshilfen in einigen Fällen für einen längeren Zeitraum bewilligt werden – fragen Sie daher bei Ihrer zuständigen gesetzlichen Krankenkasse nach.

Kostenübernahme als privater Arbeitgeber

Die Kosten für eine Haushaltshilfe sind abhängig vom entsprechenden Anbieter – sie bewegen sich etwa zwischen 20 und 35 Euro pro Stunde. Bei der Beauftragung einer Haushaltshilfe über einen Anbieter wird Ihnen die Leitung dieser in Rechnung gestellt oder direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Sie müssen sich also nicht um weitere Angelegenheiten kümmern, wie etwa Sozialabgaben und ähnliches.

Abgesehen von der Beauftragung eines Anbieters haben Sie die Möglichkeit eine Haushaltshilfe bei sich oder Ihrem Angehörigen direkt einzustellen. Dabei schließen Sie einen Vertrag mit der entsprechenden Haushaltshilfe. Bedenken Sie, dass eine Festeinstellung viele Pflichten mit sich bringt. Diese gilt es unbedingt zu berücksichtigen, da es andernfalls zu Bußgeldstrafen kommen kann.

Weiterhin sollten Sie die Mindestlohnregelung von 12 Euro pro Stunde berücksichtigen und die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Lohnsteuer.

Benötigt Ihr Angehöriger eine zusätzliche Unterstützung im Haushalt nur für einige Stunden in der Woche, besteht die Möglichkeit diese auf geringfügiger Beschäftigung einzustellen. Die Haushaltshilfe verdient dann nicht mehr als 520 Euro im Monat. In diesem Fall melden Sie die Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale ordnungsgemäß an. Der Aufwand für die Einstellung auf geringfügiger Basis ist um einiges geringer als bei einer festen Einstellung.

Stellen Sie eine Haushaltshilfe direkt ein, haben Sie die Möglichkeit, die Kosten über die Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung geltend zu machen. Die Kosten für sozialversicherungspflichtige Haushaltshilfen können mit 20 Prozent oder maximal 4.000 Euro im Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Die Kosten für einen Minijob tragen Sie als privater Arbeitgeber in Ihre Steuererklärung ein, dabei werden maximal 510 Euro von Ihrer Einkommensteuer abgezogen.

Weitere Zuschüsse bei häuslicher Pflege

Mit zunehmendem Alter können Aufgaben im Alltag schwerer fallen und die Selbständigkeit Ihres Angehörigen kann eingeschränkt sein. Eine Haushaltshilfe kann als zusätzliche Unterstützung im Alltag eine Bereicherung für Ihren Angehörigen sein.

Weiterhin können Bereiche des Zuhauses Ihres Angehörigen zunehmend eine Hürde darstellen, wie beispielsweise die Treppenstufen im Haus Ihres Angehörigen oder das Badezimmer, das eine selbständige Pflege und Hygiene zunehmend erschwert. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können es ermöglichen, den Wohnraum Ihres Angehörigen so anzupassen, dass dieser langfristig barrierefrei wohnen kann – Maßnahmen können die häusliche Pflege Ihres Angehörigen erleichtern und ihm gleichzeitig ein Stück seiner Selbständigkeit zurückgeben.

Diese wohnumfeldverbessernden Maßnahmen meinen nicht eine einzelne Umbaumaßnahme, sondern alle in der Situation Ihres Angehörigen nötigen Anpassungen. Die Voraussetzungen für die Bewilligung des Zuschusses ist ein vorhandener Pflegegrad, zudem müssen die Maßnahmen die häusliche Pflege Ihres Angehörigen ermöglichen oder erleichtern. Sind diese erfüllt, kann ein Zuschuss von maximal 4.000 Euro bewilligt werden. In besonderen Fällen kann dieser mehrmals bewilligt werden.

Ändert sich die Pflegesituation Ihres Angehörigen und es bestehen dadurch neue Probleme bzw. Hürden im Zuhause Ihres Angehörigen, können Sie einen weiteren Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen stellen.

Der Zuschuss kann für die pflegegerechte Gestaltung des Zuhauses Ihres Angehörigen genutzt werden – hierbei ist der gesamte Wohnbereich und der Außenbereich mit eingeschlossen. Treppen sind für viele pflegebedürftige Personen eine nahezu unüberwindbare Hürde, zu groß ist die Angst vor einem möglichen Sturz. Der Einbau eines Treppenlifts kann Abhilfe schaffen.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit auf weitere Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Beispielsweise ist es möglich, ein Elektromobil kostenlos zu erhalten. Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu sechs Kilometern pro Stunde werden auf Rezept von der Krankenkasse übernommen. Elektromobile können Senioren bei eingeschränkter Mobilität helfen, wieder selbständiger Wege im Innen- und im Außenbereich zurückzulegen.

Die zurückgewonnene Selbständigkeit kann einen sehr positiven Einfluss auf den Gemütszustand Ihres Angehörigen haben.

Weiterhin kann ein Hausnotruf als unterstützende Maßnahme im Alltag Ihres Angehörigen dienen – Ein kleiner Knopf, der am Körper Ihres Angehörigen getragen wird, rettet im Notfall Leben. Bei bestehendem Pflegegrad hat Ihr Angehöriger Anspruch auf eine Kostenübernahme.

Per Knopfdruck wird Kontakt zwischen Ihrem Angehörigen und einer Notfallzentrale oder dem ambulanten Pflegedienst aufgenommen, sollte Ihr Angehöriger sich in einer gefährlichen Situation befinden, eilt sofort Hilfe zu ihm. So müssen Sie sich im Alltag auch weniger Sorgen, um Ihren Angehörigen machen.

Im Grunde eignet sich ein Hausnotruf für alle Personen mit einem erhöhten Risiko für einen Sturz, mit chronischen Krankheiten oder Behinderung und Einschränkungen hinsichtlich Mobilität. Lebt Ihr Angehöriger allein, ist mehrere Stunden allein in seinen eigenen vier Wänden und Sie machen sich regelmäßig Sorgen um ihn, kann ein Hausnotruf eine geeignete Lösung darstellen.

Seniorin spült und Pflegerin trocknet ab Seniorenbetreuung

Liebevolle und zuverlässige Seniorenbetreuung vor Ort - auch stundenweise.

Anbietervergleich
Senior im Rollstuhl wird von Pflegerin mit Decke zugedeckt 24 Stunden Pflege

Die beliebte Alternative zum Pflegeheim: Finden Sie jetzt eine 24-Stunden-Pflegekraft.

Pflegekraft finden
Pflegehilfsmittel Gratis Pflegehilfsmittel

Für Pflegebedürftige kostenlos: Pflegehilfsmittel im Wert von 40 €.

Kostenlos erhalten
Seniorenpaar fahren gemeinsam im E-Mobil durch den Park Elektromobile

Mobil im Alter: Vollständige Kostenübernahme der Krankenkasse für E-Mobile.

E-Mobil finden
Seniorin mit Blumen sitzt auf dem Treppenlift Treppenlift-Zuschuss

4.000 Euro Zuschuss: Vergleichen Sie beliebte Anbieter in Ihrer Region.

Zuschuss nutzen
Barrierefreies Badezimmer mit Blumen Altersgerechtes Bad

Nutzen Sie 4.000 Euro Zuschuss für Ihren Badumbau. Jetzt informieren.

Anbieter vergleichen
hublift-cs Hublifte

Hürden wieder problemlos und selbstständig samt Rollstuhl überwinden.

Hublifte vergleichen

Antworten auf die häufigsten Fragen

24 Stunden Pflegekraft und Senior im Garten

Hat Ihr Angehöriger einen langfristigen Bedarf an Unterstützung im Haushalt, ist die Pflegekasse für eine Übernahme der Kosten zuständig.

Die Pflegekasse unterstützt Sie und Ihren Angehörigen bei der Finanzierung einer Haushalshilfe mit dem Entlastungsbetrag, Pflegegeld, Umwandlungsanspruch der Pflegesachleistungen und der Verhinderungspflege. Bedenken Sie hierbei die verschiedenen Voraussetzungen für die jeweiligen Zuschüsse.

Liegt bei Ihrem Angehörigen kein anerkannter Pflegegrad vor und es besteht Unterstützungsbedarf, übernimmt die Krankenkasse als Übergangshilfe bis zu vier Wochen die Kosten einer Haushaltshilfe.

Das Gehalt für eine Haushaltshilfe müssen Sie als privater Arbeitgeber selbst zahlen. Sie haben aber die Möglichkeit, verschiedene Steuervorteile geltend zu machen, um den tatsächlichen Eigenanteil zu reduzieren.

Benötigt Ihr Angehöriger Unterstützung, die über Hilfe im Haushalt hinaus geht, haben Sie die Möglichkeit eine Seniorenbetreuung zu nutzen. Ist der Unterstützungsaufwand höher, kann die 24 Stunden Pflege eine gute Alternative darstellen.

Hat Ihr Angehöriger einen anerkannten Pflegegrad und wird in häuslicher Umgebung gepflegt, hat dieser Anspruch auf weitere Zuschüsse seitens der Pflegekasse. Hierzu zählen beispielsweise die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, Zuschüsse für ein Elektromobil bei eingeschränkter Mobilität sowie für einen Hausnotruf.

Unsere kostenlose Beratung hilft Ihnen gerne dabei, die passende Haushaltshilfe zu finden. Sie erreichen einen unserer 130 Pflegeberater unter der gebührenfreien Rufnummer 06131 49 32 041 oder schnell und online hier.