Kurzzeitpflege in Nordrhein-Westfalen - Anbieter in Ihrer Nähe vergleichen
Die Begriffe Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in Nordrhein-Westfalen beschreiben in der Regel eine stationäre Pflege von nicht mehr als vier Wochen pro Jahr. Eine Kurzzeitpflege wird meist nach oder anstatt einem Krankenhausaufenthalt beansprucht, wenn eine Versorgung durch geschultes Personal notwendig ist. Eine Verhinderungspflege hingegen, dient oftmals der Pflege eines Patienten im Falle eines Urlaubs der Angehörigen.










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