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Pflegeeinrichtungen
Stationäre Pflegeeinrichtungen im Überblick

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In einer stationären Pflegeeinrichtung wird Ihr Angehöriger dauerhaft oder in bestimmten Zeitfenstern voll- oder teilstationär versorgt. Der Umzug kann eine große Herausforderung sein und auch für pflegende Angehörige ist dies oft nicht einfach. Daher ist besonders wichtig, die richtige Pflegeeinrichtung zu finden. Diese sollte nicht nur Ihren Ansprüchen an Komfort und Betreuung gerecht werden. Auch ein gutes Bauchgefühl ist dabei wichtig.

Einen Angehörigen zu pflegen kann anstrengend sein. Daher ist die Entscheidung für eine Pflegeeinrichtung oft eine deutliche Entlastung für pflegende Angehörige. Die Pflegekräfte einer Einrichtung kümmern sich sowohl professionell als auch liebevoll um die Bewohner, sodass Sie Ihren Angehörigen gut versorgt wissen. Als Besucher haben Sie dann die Möglichkeit, die gemeinsame Zeit mit Ihrem Angehörigen zu genießen und voll auszukosten.

Ihren Angehörigen gut versorgt wissen — erfahren Sie hier alles zu Pflegeeinrichtungen:

In den häufigsten Fragen finden Sie in eine Übersicht aller wichtigen Informationen.

Was ist stationäre Pflege?

Als stationäre Pflege wird nach §71 SGB XI1 die halb- oder ganztägige Betreuung und Pflege von pflegebedürftigen Menschen in einer Pflegeeinrichtung bezeichnet. Sie bildet das Gegenstück zur häuslichen Pflege und wird durch professionelle Pflegekräfte geleistet. Wie genau die stationäre Pflege gestaltet wird, hängt von dem jeweiligen Modell ab. Grundsätzlich wird zwischen teil- und vollstationären Formen unterschieden.

Geeignet ist die stationäre Pflege vor allem, wenn eine häusliche Pflege nicht möglich ist. Gründe dafür gibt es viele. Dazu gehört beispielsweise, dass pflegende Angehörige die Versorgung nicht mehr stemmen können oder die professionelle Versorgung aufgrund des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen erforderlich ist. Auch stationär ist die Förderung von Selbstständigkeit im Pflege-Alltag möglich.

Welche Arten stationärer Pflege gibt es?

Stationäre Pflege bedeutet nicht immer Altenheim, denn unter „Pflegeeinrichtungen“ werden alle Arten der teil- und vollstationären Unterbringung zusammengefasst. Daher gibt es verschiedene Möglichkeiten, die sich deutlich voneinander unterscheiden. Welche Art für Ihren Angehörigen die Richtige ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehört der Grad der Pflegebedürftigkeit, eventuelle Krankheitsbilder sowie Erwartungen an Komfort und Betreuungsangebot. Wir stellen Ihnen die wichtigsten (teil-)stationären Wohnformen vor.

Direkt zur gewünschten Pflegeeinrichtung

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Pflegeheime

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Betreutes
Wohnen

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Senioren-WGs

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Kurzzeitpflege

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Intensivpflege

Pflegeheime
Ganzheitliche Pflege bei jedem Pflegegrad

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Das Pflegeheim gehört als Wohnform zur vollstationären Pflege. Das bedeutet, dass Ihr Angehöriger umzieht und mit anderen pflegebedürftigen Menschen in der Einrichtung lebt. Für die Pflege und Betreuung der Bewohner ist das Fachpersonal verantwortlich. Der Alltag ist fest strukturiert, es gibt jedoch verschiedene Unterhaltungs- und Freizeitangebote. Dadurch entstehen oft soziale Kontakte mit anderen Bewohnern.

Da die Nachfrage für Pflegeheimplätze sehr hoch ist, kommt es zu langen Wartelisten mit einer durchschnittlichen Wartezeit von etwa eineinhalb Jahren. Der Eigenanteil für die vollstationäre Pflege beträgt im Bundesdurchschnitt etwa 2.200 Euro monatlich. Dazu kommen Kosten für in Anspruch genommene Zusatzleistungen. Für die Finanzierung des Pflegeheimplatzes stehen Ihrem Angehörigen je nach Pflegegrad und Dauer des Aufenthalts Zuschüsse zu.

  • In einem Pflegeheim erfolgt die Pflege durch ausgebildete Fachkräfte.
  • Die Kosten des Eigenanteils liegen bei durchschnittlich 2.200 Euro pro Monat.
  • Abhängig vom Pflegegrad und Aufenthaltsdauer gibt es Zuschüsse von der Pflegekasse.

Mehr Informationen zu Pflegeheimen »


Betreutes Wohnen
So selbstständig wie möglich im barrierefreien Umfeld

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Das betreute Wohnen ist ein Hybrid aus Pflegeheim und eigener Wohnung. Hier leben Senioren so selbstständig wie möglich in einem barrierefreien Wohnumfeld, das mit Zusatz­leistungen ausgestattet ist. Ein Hausnotruf ist bereits installiert, sodass im Notfall immer jemand erreichbar ist. Auch ein haustechnischer Service ist in der Regel vorhanden, der sich um die Wohnanlage und die umliegenden Außenbereiche kümmert.

Die Kosten für betreutes Wohnen variieren stark je nach Größe, Lage und Ausstattung. Grundsätzlich liegen die Mietpreise etwa 20 Prozent über dem lokalen Mietspiegel. Zusatzleistungen wie Fahrdienste oder Haushaltshilfen werden individuell dazugebucht und in der Regel extra berechnet. Betreutes Wohnen ist vor allem für relativ selbstständig lebende Senioren geeignet und weniger für Personen mit fortgeschrittener Pflegebedürftigkeit.

  • Im betreuten Wohnen lebt Ihr Angehöriger selbstständig und barrierefrei.
  • Zusatzleistungen wie Einkaufsdienste werden auf Wunsch dazugebucht.
  • Die Kosten liegen etwa 20 Prozent über dem örtlichen Mietspiegel.

Mehr Informationen zum betreutem Wohnen »


Die Senioren-WG
Gemeinsam statt einsam im Alter wohnen

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Eine Senioren-Wohngemeinschaft eignet sich besonders für gesellige Senioren, die gemeinsam in einem altersgerechten Wohnumfeld ihren Lebensabend verbringen möchten. Einsamkeit im Alter ist ein weitverbreitetes Problem – alternative Wohn­formen sind daher zeitgemäße Lösungen. Die Bewohner helfen sich gegenseitig im Alltag und werden von einer Präsenzkraft unterstützt. Das eigene Zimmer dient dabei als Rückzugsort.

Bei Bedarf übernimmt ein Pflegedienst medizinische Behandlungen. Miet- und Kaufpreise für Senioren-WGs variieren stark je nach Lage, Größe, Ausstattung und Verfügbarkeit von freien Plätzen. Als Bewohner einer Senioren-WG hat Ihr Angehöriger Anspruch auf den sogenannten Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro monatlich. Voraussetzung dafür ist, dass in der WG vier bis zwölf Senioren zusammenwohnen und mindestens drei der Bewohner einen Pflegegrad haben.

  • Eine Senioren-WG bietet sich besonders für aktive und gesellige Senioren an.
  • Die Kosten schwanken stark je nach Lage, Größe und Ausstattung.
  • Die privaten Zimmer bilden Rückzugsorte für die Bewohner.

Mehr Informationen zu Senioren-WGs »


Stationäre Kurzzeitpflege
Versorgungslücken in der Pflege schließen

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Die Kurzzeitpflege findet vollstationär statt und gilt als Alternative zur Verhinderungspflege. Sie dient dazu, Versorgungslücken in der Pflege Ihres Angehörigen zu schließen. Egal ob eine erhöhte Pflegebedürftigkeit plötzlich oder vorübergehend eintritt, wie beispielsweise nach einer Operation, oder die pflegenden Angehörigen verhindert sind – die Kurzzeitpflege überbrückt Notsituationen. Dafür zieht Ihr Angehöriger für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr in ein Pflegeheim.

Die Kosten für eine Kurzzeitpflege variieren je nach Pflegegrad und bestehen aus Unterkunft, Verpflegung, Investitions­pauschale und Pflegeleistungen. Die Pflegeleistungen werden von der Pflegekasse übernommen. Ab Pflegegrad 2 steht Ihrem Angehörigen ein Zuschuss von 1.774 Euro pro Jahr für die Kurzzeitpflege zu. Bei Pflegegrad 2 kostet eine Woche Kurzzeitpflege im Durchschnitt etwa 600 Euro, wobei der Eigenanteil etwa 300 Euro beträgt.

  • Mit der Kurzzeitpflege schließen Sie kurzfristige Versorgungslücken.
  • Ihr Angehöriger zieht dafür übergangsweise in ein Pflegeheim ein.
  • Der Eigenanteil für die Kurzzeitpflege liegt bei etwa 300 Euro pro Woche.

Mehr Informationen zur Kurzzeitpflege »

Intensivpflege
Stationär in einer Einrichtung oder ambulant in einer WG

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Die Intensivpflege richtet sich an schwerstpflegebedürftige Menschen. Speziell ausgebildete Intensivpflege-Fachkräfte gewährleisten die medizinische Versorgung und Pflege rund um die Uhr in einer stationären Einrichtung. Die Pflegeform richtet sich oft an Wachkoma-Patienten oder Menschen, die eine Beatmungspflege benötigen. Häufig ist sie eine Übergangslösung, wenn die Intensivpflege auch ambulant erfolgen kann.

Die Kosten für eine Intensivpflege variieren je nach Art und Umfang von Pflege und Betreuung stark. Allerdings übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Behandlungspflege, wenn diese medizinisch notwendig und ärztlich verordnet ist. Dazu zählt zum Beispiel die Überwachung der Beatmung. Für viele Intensivpflegeheime ist ein Pflegegrad notwendig. Damit werden weitere Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet.

  • Die Intensivpflege versorgt schwerstpflegebedürftige Menschen Tag und Nacht.
  • Sie ist auch für Personen geeignet, die durchgehend beatmet werden müssen.
  • Mit ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Mehr Informationen zur Intensivpflege »

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Gut zu wissen: Ambulante Intensivpflege

Dank moderner Medizin und Technik ist eine Intensivpflege häufig auch im häuslichen Bereich möglich. So verbringt der Pflegebedürftige sein Leben so selbstbestimmt wie möglich bei seiner Familie oder in einer Wohngemeinschaft. Dafür ausgebildete Pflegefachkräfte gewährleisten die Pflege rund um die Uhr.

Zuschüsse für die (teil-)stationäre Pflege

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Je nach Pflegeeinrichtung stehen Ihrem Angehörigen verschiedene Zuschüsse für die Finanzierung der Pflege in einer stationären Einrichtung zu. Diese richten sich nach der Pflegeeinrichtung und dem Pflegegrad Ihres Angehörigen. Für einen ersten Überblick haben wir die verschiedenen Zuschüsse in der folgenden Übersicht zusammengefasst. Einen tieferen Einblick in die Unterschiede erhalten Sie in unseren Ratgebern zu den einzelnen Pflegeeinrichtungen.

Um mehr über die Höhe der Zuschüsse für die stationäre Pflege zu erfahren, wählen Sie in der folgenden Tabelle einfach den aktuellen Pflegegrad Ihres Angehörigen aus. Einige dieser Zuschüsse sind kombinierbar oder können durch andere finanzielle Förderungen aufgestockt werden. Gerne informiert unsere kostenlose Beratung Sie zu den verschiedenen Zuschüssen. Auf Wunsch erhalten Sie unverbindliche Angebote von Anbietern aus Ihrer Nähe bequem in Ihr E-Mail-Postfach.

Wählen Sie einfach Ihren Pflegegrad aus und erfahren Sie mehr über die verschiedenen Zuschüsse:

    Zuschüsse für die (teil-)stationäre Pflege (Teil-)Stationäre Pflege
    Pflegeaufwendungen
    in Pflegeheimen, monatlich
    125 €
    Wohngruppenzuschlag
    für Senioren-WGs, monatlich
    214 €

Sonderfälle: Betreutes Wohnen & Senioren-WG

Obwohl Ihr Angehöriger in eine Pflegeeinrichtung umzieht, zählen betreutes Wohnen und Senioren-WGs rechtlich zur häuslichen Pflege. Dadurch hat Ihr Angehöriger Anspruch auf andere Zuschüsse als bei den übrigen Einrichtungen. Wohnt Ihr Angehöriger zum Beispiel in einer Senioren-WG, erhält er den Wohngruppenzuschlag. Dieser beträgt 214 Euro pro Monat und Bewohner.

Bei einer WG-Neugründung gibt es außerdem eine einmalige Anschubfinanzierung von 2.500 Euro pro Bewohner oder maximal 10.000 Euro pro Wohngruppe. Auch den Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für eine Wohnumfeldverbesserung erhält Ihr Angehöriger, wenn er in einer Senioren-WG lebt. Wohnt Ihr Angehöriger mit anderen Pflegebedürftigen zusammen, beträgt der Zuschuss 16.000 Euro pro Wohngruppe.

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Objektive Bewertung

2019 wurde der neue Pflege-TÜV eingeführt. Damit müssen alle Pflegeeinrichtungen halbjährlich mithilfe der Bewohner erhobene Angaben zur Qualitäts­sicherung machen.

Zusätzlich führt der MD eine Qualitätskontrolle aller Pflege­einrichtungen durch. Das Gesamtergebnis all dieser Angaben wird unter anderem auf den Webseiten der Pflege- und Krankenkassen veröffentlicht.

Die richtige Pflegeeinrichtung finden

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Weder für den Pflegebedürftigen noch für Angehörige ist die Entscheidung für eine stationäre Pflege einfach. Nicht nur der Umzug an sich ist für ältere Menschen anstrengend. Auch die Entscheidung, das geliebte Zuhause zu verlassen, fällt vielen Senioren schwer. Daher ist es besonders wichtig, die passende Einrichtung zu finden, sich ausreichend Zeit für die Entscheidung zu nehmen und möglichst umfangreich informiert zu sein.

Eine Wohngemeinschaft ist eine gute Wahl, wenn Ihr Angehöriger nicht oder nur leicht pflegebedürftig ist und sich in Gesell­schaft besonders wohlfühlt. In den Gemeinschaftsräumen sowie bei Ausflügen verbringen die Senioren viel Zeit in guter Gesellschaft. Betreutes Wohnen bezeichnet eine barrierefreie Einzelwohnung in einer größeren Wohnanlage. Auch hier sind viel Kontakt und Austausch mit anderen Bewohnern möglich.

Bei fortgeschrittener Pflegebedürftigkeit ist ein größeres Betreuungs- und Pflegeangebot notwendig. In diesem Fall lohnt es sich, die Pflegeplatz-Suche für eine teil- oder vollstationäre Einrichtung zu beginnen. Viele Pflegeheime verfügen über eine umliegende Parkanlage, in der Ihr Angehöriger frische Luft tankt. Die anderen Bewohner und Besucher sind der soziale Anker und das Pflegepersonal kümmert sich umfassend um alle pflegerischen Belange.

Muss Ihr Angehöriger durchgängig beatmet werden oder ist schwerstpflegebedürftig, ist eine Intensivpflege die richtige Option. Hier ist rund um die Uhr jemand für Ihren Angehörigen da und die Mitarbeiter sind speziell für die Pflege von Intensivpflege­patienten ausgebildet. Die Einrichtung ist speziell an die Bedürfnisse der Bewohner angepasst. So werden die Pflegebedürftigen bestmöglich versorgt und die Angehörigen wissen sie in guten Händen.

Alternativen zur stationären Pflege

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Der Verbleib zuhause in der gewohnten Umgebung ist für viele Senioren ein wichtiger Ankerpunkt im Alltag. Mit der Vorstellung eines Umzugs geht oft das Gefühl einher, ein Stück Selbst­ständigkeit zu verlieren. Um diese so lange wie möglich zu erhalten, bieten sich für viele ältere Menschen vielseitige Alternativen an, die die Pflege im eigenen Zuhause ermöglichen und gleichzeitig pflegende Angehörige entlasten.

Wenn Ihr Angehöriger mehr Unterstützung im Alltag benötigt, ist eine 24 Stunden Pflege eine beliebte Alternative zu einer Einrichtung. Hier zieht eine Pflegekraft bei Ihrem Angehörigen ein und übernimmt die Pflege und Betreuung. Voraussetzung dafür ist ein eigenes Zimmer für die Pflegekraft. Wenn eine medizinische Behandlungspflege benötigt wird, ist für eine gute Versorgung die Kombination aus 24 Stunden Pflege und ambulantem Pflegedienst ideal.

Eine Seniorenbetreuung bietet sich an, wenn Ihr Angehöriger stundenweise Hilfe und soziale Betreuung benötigt. Die Betreuer unternehmen mit Ihrem Angehörigen Ausflüge, helfen im Haushalt aus oder übernehmen Fahrdienste und Einkäufe. Die Aufgaben­bereiche sind zahlreich und richten sich individuell nach den Bedürfnissen Ihres Angehörigen. Auch die stundenweise Seniorenbetreuung kann gut mit einem Pflegedienst kombiniert werden.

  • Die 24 Stunden Pflege unterstützt umfassend im Haushalt und Alltag.
  • Die medizinische Versorgung erbringt bei Bedarf ein Pflegedienst.
  • Für eine stundenweise Entlastung im Alltag sorgt eine Seniorenbetreuung.
  • Ein pflegegerechtes Zuhause

  • Wird Ihr pflegebedürftiger Angehöriger zu Hause betreut, sollte auch das Wohnumfeld entsprechend ausgestattet sein. Oftmals werden Treppen zum täglichen Hindernis. In diesem Fall bietet sich ein Treppenlift an. Egal ob kurvig oder gerade – der Lift lässt sich an fast jeder Treppe einbauen und bringt Ihren Angehörigen wieder sicher ins nächste Stockwerk.
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Die Vor- und Nachteile stationärer Pflege

Die Entscheidung für den Umzug in ein Pflegeheim ist ein großer Schritt für Pflegebedürftige und Angehörige. Oftmals bieten sich zahlreiche Alternativen an, weshalb es wichtig ist, die Entscheidung wohldurchdacht zu treffen. Damit Sie sich einen Überblick über die Vor- und Nachteile der stationären Pflege verschaffen können, haben wir eine kompakte Übersicht für Sie erstellt:

  • Pflegeeinrichtungen entlasten pflegende Angehörige und übernehmen die Versorgung des Pflegebedürftigen.
  • Die Kosten werden durch Zuschüsse reduziert.
  • Bei den vielen unterschiedlichen Einrichtungen finden Sie eine, die Ihren Wünschen entspricht.
  • In der vollstationären Pflege wird Ihr Angehöriger von professionellem Personal versorgt.
  • Ihr Angehöriger muss umziehen.
  • Oft gibt es lange Wartelisten, vor allem für Einrichtungen in großen Städten.
  • Im Gegensatz zur häuslichen Pflege erfolgt die Betreuung meist nicht im 1:1-Verhältnis.
  • Ihr Angehöriger muss sich an eine neue Umgebung und fremde Menschen gewöhnen.
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  • Alles über Zuschüsse & Förderungen
  • Praktische Checklisten und Tipps
  • Die Vor- und Nachteile im Überblick
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Antworten auf die häufigsten Fragen

24 Stunden Pflegekraft und Senior im Garten

Darunter versteht man voll- oder teilstationäre Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige unterschiedlicher Pflegegrade von professionellen Pflegekräften betreut und versorgt werden. Es gibt verschiedene Modelle, die sich in der Ausgestaltung der Pflege voneinander unterscheiden.

Im Gegensatz zu Einrichtungen mit vollstationärer Pflege werden Pflegebedürftige in der teilstationären Pflege nur tagsüber gepflegt und betreut. Ein Beispiel dafür ist die Tagespflege, in der die pflegebedürftigen Personen tagsüber in der Einrichtung und nachts zu Hause sind.

In einem Pflegeheim werden Pflegebedürftige von professionellen Pflegekräften versorgt. Die Kurzzeit- und Intensivpflege findet ebenfalls in einem Pflegeheim statt. Einrichtungen für betreutes Wohnen bieten ein selbstständigeres und barrierefreies Wohnkonzept an. Eine Senioren-WG ist eine Wohngemeinschaft mehrerer Senioren mit Unterstützung.

Grundsätzlich wird die häusliche Pflege aufgrund des Mangels an Pflegeheim­plätzen in der Regel bevorzugt. Daher ist die stationäre Pflege vor allem für Personen geeignet, die aus verschiedenen Gründen nicht zu Hause gepflegt werden können.

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (Prüfdienst der PKV) führen einmal im Jahr eine Qualitätsprüfung in Pflegeeinrichtungen durch. Unangekündigte Prüfungen können zusätzlich vorkommen, wenn die Pflegekasse Beschwerden zur Qualität in einer Einrichtung erhält.

Laut dem Statistischem Bundesamt gibt es rund 15.400 Pflegeheime in Deutschland (Stand 2020)2. Hiervon bieten 11.300 Pflegeeinrichtungen eine vollstationäre Dauerpflege an. Der Bedarf an Pflegeplätzen ist aktuell deutlich höher als das Angebot. Daher kommt es häufig zu langen Wartelisten.

Mit Pflegegrad stehen Ihrem Angehörigen verschiedene Zuschüsse von der Pflegekasse für die stationäre Pflege zu. Diese steigen pro Pflegegrad an. Auch für die Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen steht Pflegebedürftigen ein jährliches Budget zur Verfügung.

Eine pauschale Antwort ist schwierig, da die genauen Kosten vom individuellen Pflegebedarf sowie der Einrichtung und Einrichtungsform abhängen. Eine 24-Stunden-Pflege als ambulante Alternative kann je nach Anbieter und Pflegegrad günstiger sein.

Eine wichtige Alternative ist die 24 Stunden Pflege, bei der eine Betreuungskraft bei Ihrem Angehörigen einzieht und Pflege und Haushalt übernimmt. Eine Seniorenbetreuung kümmert sich stundenweise um Ihren Angehörigen, verbringt Zeit mit ihm, hilft im Haushalt oder übernimmt Fahrdienste. Für die medizinische Versorgung wird ein ambulanter Pflegedienst beauftragt.

Unsere geschulten Berater helfen Ihnen kostenlos, die richtige Pflege für Ihren Angehörigen zu organisieren. Auf Wunsch bekommen Sie eine Liste mit Anbietern aus Ihrer Region direkt per E-Mail. Wir beraten Sie individuell und begleiten Sie auch gerne in Zukunft als persönlicher Ansprechpartner.

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1 Sozialgesetzbuch: "§ 71 Pflegeeinrichtungen" zurück zum Text ⇑

2 Statistisches Bundesamt: "Pflegeheime und ambulante Pflegedienste" zurück zum Text ⇑