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Die Pflegestärkungsgesetze

Die Pflegestärkungsgesetze: Das müssen Sie wissen

Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland nimmt stetig zu und mit ihr auch die Belastung für viele Familien. Das frühere Pflegesystem hatte dabei erhebliche Schwächen. Besonders Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen erhielten oft nicht genug Unterstützung. Auch pflegende Angehörige fühlten sich häufig allein gelassen.

Um diese Lücken nachhaltig zu schließen und die Pflege gerechter und moderner zu gestalten, wurden die Pflegestärkungsgesetze eingeführt. Sie sorgen dafür, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen heute mehr Unterstützung, bessere Leistungen und mehr Sicherheit bekommen.

Das sollten Sie über die Pflegestärkungsgesetze wissen:

Eine Übersicht mit den wichtigsten Informationen finden Sie in den häufigsten Fragen.

Stoppuhr-Icon Kurzgesagt: Pflegestärkungsgesetze
  • Sie verbessern die Leistungen der Pflegeversicherung.
  • Pflegegrade ersetzen die alten Pflegestufen.
  • Das neue Pflegeverständnis umfasst Einschränkungen jeder Art.

Definition: Was sind die Pflegestärkungsgesetze?

pflegerin-erklaert-senioren-ehepaar Die Pflegestärkungsgesetze wurden zwischen 2015 und 2017 eingeführt und sind die umfassendste Reform der sozialen Pflegeversicherung seit ihrer Einführung im Jahr 1995. Sie bauen auf dem bestehenden System der Pflegeversicherung auf, das als Pflichtversicherung einen finanziellen Schutz für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen liefert.

Ziel der drei Gesetze ist es, die Qualität der Pflege zu verbessern, Pflegebedürftige besser zu versorgen und pflegende Angehörige gezielt zu entlasten. Sie ergänzen frühere Reformen, indem sie die Leistungen ausweiten, die pflegerische Versorgung individueller gestalten und die Unterstützung für pflegende Angehörige stärken. Damit wurde das System flexibler und besser auf die Bedürfnisse einer älter werdenden Gesellschaft ausgerichtet.

Pflegestärkungsgesetze: Hintergrund und grundlegende Veränderungen

Hintergrund der Pflegestärkungsgesetze war, dass das frühere System der Pflegeversicherung viele Lücken aufwies. Lange Zeit wurden vor allem körperliche Einschränkungen berücksichtigt. Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen erhielten dadurch häufig weniger Unterstützung und viele Betroffene und ihre Familien fühlten sich allein gelassen.

Mit den Pflegestärkungsgesetzen wurde ein neues, ganzheitliches Pflegeverständnis eingeführt. Seitdem zählen nicht mehr nur die körperliche, sondern auch die geistige und seelische Verfassung bei der Bewertung des Pflegebedarfs. Jeder Mensch wird individueller betrachtet und erhält die Unterstützung, die er tatsächlich benötigt.

Eine weitere große Veränderung war die Einführung der Pflegegrade, die die bisherigen Pflegestufen ersetzen. Sie orientieren sich daran, wie selbstständig eine Person im Alltag noch handeln kann. Zudem wurden die Pflegeleistungen ausgeweitet: Es steht mehr Geld für die Versorgung zur Verfügung, die Beratung wurde verbessert und pflegende Angehörige erhalten mehr Unterstützung.

Die drei Pflegestärkungsgesetze im Überblick

Die drei Pflegestärkungsgesetze bauen aufeinander auf. Jedes Gesetz setzt eigene Schwerpunkte und erweitert die bestehenden Regelungen. Sie gehen Hand in Hand und modernisieren so die soziale Pflegeversicherung.

  • Das Pflegestärkungsgesetz 1 trat 2015 in Kraft. Es erhöht die finanziellen Leistungen für Pflegebedürftige und entlastet pflegende Angehörige. Auch die Tages- und Nachtpflege wird seitdem stärker gefördert. Menschen mit Demenz erhalten durch dieses Gesetz erstmals gezieltere Unterstützung.
  • Das Pflegestärkungsgesetz 2 wurde 2016 verabschiedet, seine wichtigsten Anpassungen gelten jedoch seit 2017. Dieses Gesetz bringt den umfassendsten Wandel: Die bisherigen Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff bewertet nicht nur körperliche, sondern auch geistige und psychische Einschränkungen.
  • Das Pflegestärkungsgesetz 3 folgte schließlich 2017. Es stärkt die Rolle der Kommunen in der Pflege und bringt wichtige Neuerungen für Organisation, Beratung und Kontrolle im Pflegesystem.

Pflegestärkungsgesetz 1

Kurzzeitpflege_kosten_patient_pflegerin Durch das Pflegestärkungsgesetz 11 erhalten Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz – etwa Demenzkranke – erstmals deutlich bessere Leistungen. Unabhängig von ihrer damaligen Pflegestufe können sie zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote nutzen.

Auch in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege bringt das Gesetz Verbesserungen. Die Kurzzeitpflege kann in Krisensituationen in Anspruch genommen werden, die Verhinderungspflege ermöglicht pflegenden Angehörigen eine Auszeit. Beide Leistungen lassen sich nun für mehr Entlastung im Pflegealltag miteinander kombinieren.

Tages- und Nachtpflege kann seit dem Pflegestärkungsgesetz 1 zusätzlich zu ambulanten Pflegeleistungen und Pflegegeld genutzt werden. Dafür wurde ein eigenständiges Budget für die teilstationäre Pflege geschaffen. In stationären Einrichtungen wurde außerdem die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte erhöht, um die individuelle Begleitung zu verbessern und Pflegefachkräfte zu entlasten.

Um die Pflegeversicherung finanziell langfristig abzusichern, wurde im Rahmen des ersten Pflegestärkungsgesetzes ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet. Zusätzlich wurde zur Finanzierung der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte angehoben.

Auch die Wohnraumanpassung wird durch das Gesetz gefördert. Zuschüsse für Umbaumaßnahmen, zum Beispiel für barrierefreie Rampen oder Duschen, steigen auf bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Für Pflege-Wohngemeinschaften sind Bezuschussungen von bis zu 16.000 Euro möglich.

  • Die Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung wurden 2025 erneut erhöht. Seitdem gelten 4.180 Euro pro Maßnahme und bis zu 16.720 Euro für Wohngemeinschaften. Alles Wichtige zur Pflegereform 2024/25 erfahren Sie hier.

Pflegestärkungsgesetz 2

24-stunden-pflege-modelle-2 Das Pflegestärkungsgesetz 22 bringt einen grundlegenden Wandel in der Pflegeversicherung, denn das Verständnis von Pflegebedürftigkeit wird umfassend neu definiert. Nicht nur Betroffenen mit körperlichen Einschränkungen, sondern auch Personen mit geistigen und psychischen Beeinträchtigungen ermöglicht das Pflegestärkungsgesetz Leistungen der Pflegeversicherung. Entscheidend ist, wie selbstständig eine Person ihren Alltag bewältigen kann.

Mit der Reform werden die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Die Pflegegrade bilden genauer ab, wie selbstständig eine Person ist und wie viel Hilfe sie tatsächlich benötigt. Menschen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen erhalten damit einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. In vielen Fällen verbessern sich die Leistungen und werden gezielter an die individuelle Situation angepasst.

Die Einschätzung der Selbstständigkeit erfolgt anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA), das im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes 2 eingeführt wurde. Es ermöglicht eine gerechtere und individuellere Einstufung von Pflegebedürftigen, damit alle unabhängig von der Art ihrer Einschränkung eine angemessene Hilfe erhalten.

Das standardisierte Verfahren bewertet, wie stark ein Mensch in sechs verschiedenen Lebensbereichen auf Unterstützung angewiesen ist:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Krankheits- oder therapiebedingte Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Pflegestärkungsgesetz 3

senioren-bei-gutachten.jpg Das Pflegestärkungsgesetz 33 ergänzt die vorhergehenden Reformen und legt den Fokus auf eine bessere Organisation und Kontrolle im Pflegesystem. Krankenkassen und der Medizinische Dienst (MD) erhalten erweiterte Prüfrechte, um systematisch Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen bei ambulanten Pflegediensten durchzuführen. So sollen Betrugsfälle frühzeitig erkannt und die Versichertengemeinschaft wirksam geschützt werden.

Außerdem regelt das Gesetz klarer, wer für die Pflege von Menschen mit Behinderung zuständig ist. Im häuslichen Umfeld haben Leistungen der Pflegeversicherung Vorrang, während in stationären Einrichtungen die Eingliederungshilfe zuständig ist. Damit wird die Schnittstelle zwischen Pflegeversicherung und anderen Sozialleistungen eindeutiger geregelt.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der Kommunen. Sie übernehmen mehr Verantwortung in der Pflegeberatung und -koordination. Dadurch können sie Pflegestützpunkte einrichten und Projekte umsetzen, sodass Pflegebedürftige und Angehörige alle wichtigen Informationen und Hilfsangebote an einem Ort erhalten. So entstehen gezieltere und besser erreichbare Unterstützungsangebote.

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Pflegestärkungsgesetze: Auswirkungen und Ausblick

Für viele Betroffene und ihre Angehörigen haben die Pflegestärkungsgesetze Vorteile, die den Pflegealltag erleichtern. Heute profitieren deutlich mehr Menschen von flexibleren Leistungen, besserer Beratung und mehr finanzieller Unterstützung. Besonders für Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen wurden wichtige Fortschritte erzielt.

Trotz dieser Verbesserungen bleibt die Pflege eine große gesellschaftliche Herausforderung: Die Kosten steigen, Fachkräfte fehlen, und immer mehr Menschen benötigen Unterstützung. Mit der Pflegereform 2024/2025 wurden die Regelungen erneut nachgebessert. Dadurch lassen sich unter anderem Pflege und Beruf besser vereinbaren. Klar ist: Die Pflege wird auch in Zukunft weiterentwickelt werden müssen, damit sie dauerhaft verlässlich, gerecht und für alle zugänglich bleibt.

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Die Pflegestärkungsgesetze sind drei große Reformen, die das System der Pflegeversicherung in Deutschland zwischen 2015 und 2017 verbessert und modernisiert haben.

Die drei Pflegestärkungsgesetze wurden eingeführt, weil das alte System einige Schwächen hatte. Besonders Menschen mit Demenz oder psychischen Problemen bekamen oft zu wenig Unterstützung.

Früher wurde Pflegebedürftigkeit vor allem nach körperlichen Einschränkungen bewertet. Heute steht unabhängig von Art der Einschränkung die Frage im Mittelpunkt, wie selbstständig ein Mensch im Alltag ist. Dieses neue Pflegeverständnis sorgt für eine gerechtere Einstufung und individuellere Hilfe.

Die Pflegegrade ersetzen die alten Pflegestufen. Sie zeigen, wie viel Hilfe jemand benötigt. Es gibt fünf Pflegegrade: Je höher der Grad, desto höher fällt die Unterstützung aus.

Durch die Pflegestärkungsgesetze wurden die Leistungen der Pflegeversicherung ausgeweitet und besser an individuelle Bedürfnisse angepasst. Pflegegrade ermöglichen eine genauere Einstufung, auch bei geistigen oder psychischen Einschränkungen. Zudem wurde die Beratung vor Ort verbessert, um Betroffene gezielter zu unterstützen.

Angehörige erhalten mehr Beratung, mehr finanzielle Unterstützung und können einzelne Pflegeleistungen flexibler miteinander kombinieren. Die Pflege zu Hause gestaltet sich dadurch spürbar einfacher.

Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich. Unsere kostenlose Pflegeberatung gibt Ihnen Informationen zur Entlastung in der Pflege und welche Zuschüsse Sie nutzen können.

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