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Langzeitpflege

Langzeitpflege: Das müssen Sie wissen

Viele Menschen meistern ihren Alltag lange Zeit trotz gesundheitlicher oder altersbedingter Einschränkungen selbst. Wenn dieser jedoch nicht mehr allein zu bewältigen ist, wird die Langzeitpflege wichtig.

Braucht ein geliebter Mensch dauerhaft Unterstützung, ist die Situation meist zunächst herausfordernd und wirft viele Fragen auf. Langzeitpflege gibt Sicherheit in einer neuen Lebensphase – für Pflegebedürftige ebenso wie für Angehörige. Sie bietet Betroffenen eine echte Entlastung mit dem Ziel, Lebensqualität zu erhalten.

Das sollten Sie unbedingt über die Langzeitpflege wissen:

In den häufigsten Fragen finden Sie die wichtigsten Informationen.

Stoppuhr-Icon Kurzgesagt: Langzeitpflege
  • Langzeitpflege wird bei dauerhaftem Hilfebedarf nötig.
  • Sie kann zuhause oder in einer Pflegeeinrichtung erfolgen.
  • Zur Entlastung gibt es finanzielle Unterstützung der Pflegekasse.

Definition: Was ist Langzeitpflege?

Langzeitpflege umfasst sämtliche Pflegemaßnahmen, die dauerhaft oder über längere Zeiträume erbracht werden müssen. Anders als die Kurzzeitpflege meint Langzeitpflege die längerfristige Versorgung von Pflegebedürftigen. Bei körperlichen oder geistigen Einschränkungen ist eine kontinuierliche Betreuung oft unumgänglich. Langzeitpflege wird notwendig, wenn Betroffene aufgrund ihres hohen Alters, Krankheiten oder Behinderungen eine dauerhafte Unterstützung in ihrem Alltag benötigen.

Abhängig vom Ausmaß der Pflegebedürftigkeit und von den persönlichen Lebensumständen kann die Langzeitpflege entweder im häuslichen Umfeld oder in einer stationären Einrichtung erfolgen. Dabei können auch Möglichkeiten wie die 24 Stunden Pflege oder eine Senioren-WG in Betracht gezogen werden, um einen individuell geeigneten Umgang zu finden.

Langzeitpflege-Leistungen werden von der zuständigen Pflegeversicherung mitfinanziert. Bei einer Pflegebedürftigkeit von mindestens sechs Monaten haben Sie Anspruch auf finanzielle und pflegerische Unterstützung, die die Organisation und Umsetzung der Langzeitpflege erleichtert.

Pflegeformen

pflegerin-mit-senior-rollstuhl.jpg?mode=crop Je nach Pflegegrad, Lebenssituation und individuellen Bedürfnissen kommen verschiedene Pflegeformen infrage. Viele Betroffene möchten gerne so lange wie möglich zuhause in ihrem gewohnten Umfeld bleiben. Durch Unterstützung von Angehörigen und ambulante Pflegedienste kann diesem Wunsch in vielen Fällen nachgegangen werden. In besonders betreuungsintensiven Fällen ist eine stationäre Pflege häufig geeigneter. Neben dem klassischen Pflegeheim gibt es für diesen Fall auch Alternativen wie eine Senioren-Wohnanlage.

Bei der Wahl der richtigen Pflegeform muss individuell betrachtet werden, welche Möglichkeiten der Umsetzung und Finanzierung vorliegen. Gemeinsames Ziel aller Pflegeformen ist es, eine verlässliche, bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen und dabei die Lebensqualität und Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person bestmöglich zu erhalten.

Langzeitpflege durch Angehörige

Viele Pflegebedürftige fühlen sich nicht wohl bei dem Gedanken, ihr gewohntes Umfeld zu verlassen und bevorzugen die Langzeitpflege zuhause. Zu der emotionalen Belastung kommt hinzu, dass eine stationäre Pflege häufig mit hohen Kosten sowie langen Wartezeiten verbunden ist. Betroffene erhalten aus diesen Gründen sehr häufig Langzeitpflege durch Angehörige. Weil die Pflege auf Dauer für Angehörige zu einer starken körperlichen und psychischen Belastung werden kann, gibt es viele Hilfeleistungen und Unterstützungen, die angenommen werden können.

Um sich eine Auszeit von der Pflegearbeit zu nehmen, erhalten pflegende Angehörige zum Beispiel Unterstützung in Form von der Verhinderungspflege, bei der eine Vertretung die Pflege zu Hause für eine bestimmte Zeit übernimmt. Auch finanziell werden Angehörige abhängig vom Pflegegrad entlastet. Zusätzlich kann der Zuschuss der Wohnumfeldverbesserung genutzt werden. Mithilfe dieser Leistung der Pflegeversicherung kann das Zuhause barrierefreier gestaltet werden, um die Pflege zu vereinfachen.

Ambulante Langzeitpflege

Ambulante Langzeitpflege ermöglicht pflegebedürftigen Menschen, weiterhin in ihrem vertrauten Zuhause zu leben und dabei professionell versorgt zu werden. Ein ambulanter Pflegedienst kann Sie als pflegender Angehöriger entlasten, indem er die medizinische Behandlungspflege übernimmt. Je nach Bedarf kommt hierfür an mehreren Wochentagen oder täglich eine Pflegekraft zum Pflegebedürftigen nach Hause. Für zusätzliche Unterstützung bei der Langzeitpflege zuhause ist eine Kombination mit der 24 Stunden Pflege möglich.

Ab Pflegegrad 2 besteht die Möglichkeit, Zuschüsse der Pflegeversicherung zu erhalten. Bei der Versorgung durch Angehörige erhalten Betroffene Pflegegeld. Um die Kosten des ambulanten Pflegedienstes zu reduzieren, kann auf Pflegesachleistungen zurückgegriffen werden, die vom Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Pflegegrad.

Stationäre Langzeitpflege

Stationäre Langzeitpflege findet außerhalb der eigenen vier Wände statt, kann aber je nach Bedarf ganz unterschiedlich gestaltet sein. Sie bedeutet nicht zwangsläufig den dauerhaften Aufenthalt in einem Pflegeheim. Je nach individueller Situation kann sie flexibel gestaltet und mit anderen Pflegeangeboten kombiniert werden – etwa zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Die Nutzung von Kurzzeitpflegeplätzen ermöglicht pflegenden Angehörigen zum Beispiel eine Erholungszeit, in der sie ihre Liebsten sicher versorgt wissen. Einrichtungen zur Tages- oder Nachtpflege bieten eine stundenweise Entlastung und ergänzen die häusliche Pflege sinnvoll. Nur bei schwer pflegebedürftigen Menschen ist für eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung eine vollstationäre Langzeitpflege im Pflegeheim notwendig. Dort ist eine umfassende Versorgung durch Fachpersonal zu jeder Zeit sichergestellt.

Teilstationäre Langzeitpflege

Die teilstationäre Langzeitpflege beschreibt eine Pflegesituation, die teilweise zuhause, teilweise in einer Pflegeeinrichtung stattfindet. Abhängig von der individuellen Situation ist eine Tagespflege oder eine Nachtpflege sinnvoll.

Bei der Tagespflege verbringen pflegebedürftige Menschen tagsüber einige Stunden in einer Einrichtung, wo sie betreut und gepflegt werden. Sie entlastet Angehörige, indem sie Zeit für Beruf, Alltag oder Erholung schafft und gleichzeitig die dauerhafte Pflege sicherstellt. Die Nachtpflege ist besonders für Menschen mit Demenz geeignet. Sie sorgt für Sicherheit und Entlastung, wenn sich Angehörige mit der nächtlichen Betreuung überfordert fühlen.

Unterschied Kurzzeit- und Langzeitpflege

Kurzzeitpflege und Langzeitpflege unterscheiden sich in mehreren Aspekten – folgende Tabelle zeigt Ihnen die zentralen Unterschiede auf einen Blick:

Kurzzeitpflege
Langzeitpflege
Vorübergehende Pflege
bis zu acht Wochen jährlich
Auf Dauer oder für einen längeren Zeitraum
mindestens sechs Monate
In einer stationären Einrichtung
Ambulant, teil- oder vollstationär
Kein Pflegegrad notwendig
Pflegegrad notwendig
Vorübergehende Entlastung
zum Beispiel bei Urlaub, Krankheit oder Ausfall
Dauerhafte Entlastung von Angehörigen
zum Beispiel durch ambulante Dienste oder Pflegeheime

Leistungen der Pflegeversicherung

zuschuesse ambulante-Pflege-entlastungbetrag Langzeitpflege ist mit laufenden Kosten verbunden, die je nach Pflegebedarf unterschiedlich hoch ausfallen können. Über die Pflegeversicherung erhalten Betroffene finanzielle Unterstützung, wobei sich die Höhe der Leistungen nach dem festgestellten Pflegegrad richtet. Zwar bleibt in den meisten Fällen ein Eigenanteil, doch durch verschiedene Zuschüsse und ergänzende Leistungen können die Langzeitpflegekosten reduziert werden.

Zur finanziellen Unterstützung steht Pflegebedürftigen aller Pflegegrade bei häuslicher Pflege der Entlastungsbetrag zu. Ab Pflegegrad 2 haben Betroffene Anspruch auf Pflegegeld. Es dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und kann in Bezug auf die Pflege frei verwendet werden. Außerdem können ab Pflegegrad 2 Pflegesachleistungen bei der Pflegekasse beantragt werden. So können Sie einen ambulanten Pflegedienst finanzieren. Wird die Pflege zum Teil von Angehörigen und zum Teil von einem Pflegedienst übernommen, ist auch eine Kombinationsleistung möglich.

Ein weiteres Unterstützungsangebot ist die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Diese entlastet pflegende Angehörige, indem sie eine Auszeit ermöglicht. Sie kann genutzt werden, wenn diese zum Beispiel in den Urlaub fahren möchten oder für eine Zeit verhindert sind. Auch stundenweise ist sie möglich, beispielsweise für Arztbesuche.

Kosten und Finanzierung der Langzeitpflege

Abhängig von der Pflegesituation entstehen durch die Langzeitpflege Kosten, die unterschiedlich hoch ausfallen. Die Langzeitpflege zuhause ist die günstigste Pflege-Variante, gefolgt von der ambulanten Langzeitpflege. Am kostspieligsten ist die stationäre Langzeitpflege.

Pflegeheimkosten stellen für viele Pflegebedürftige eine Herausforderung dar. Mit den stetig steigenden Pflegekosten erhöht sich auch die Eigenbeteiligung der Betroffenen. Planen Sie einen Einzug in ein Pflegeheim, ist eine genaue Information zu finanziellen Entlastungen und Zuschüssen umso wichtiger.

Verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten sollen die Kostenbelastungen verringern. Jeder Person, die in eine Pflegekasse eingezahlt hat, stehen Leistungen der Pflegeversicherung zu. So wird bereits ein Teil der Kosten für die Langzeitpflege abgedeckt.

Ist die Pflegebedürftigkeit Folge einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls, besteht Anspruch auf Leistungen der Berufsgenossenschaften. Zusätzliche Hilfe können Sie beim Sozialamt beantragen. Zur finanziellen Absicherung im Pflegefall kann freiwillig vorsorglich eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden.

Rechte & Pflichten

kurzzeitpflege_zuschuesse_seniorin_pfleger Um Anspruch auf Pflegeleistungen zu erhalten, ist eine Begutachtung notwendig. Hierfür kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes zu der betroffenen Person nach Hause, um den Pflegegrad zu bestimmen. Gemeinsam mit einem Angehörigen werden Aspekte der Pflegesituation wie Mobilität oder kognitive und kommunikative Fähigkeiten des Betroffenen besprochen.

Empfänger von Pflegeleistungen sind verpflichtet, arbeitsrechtliche sowie strafrechtlich relevante Vorgaben zu berücksichtigen. Pflegenden muss Zutritt zu eigenen Räumlichkeiten und zu Pflegeutensilien gewährt werden. Sie sollten stets respektvoll und professionell behandelt werden.

Gleichzeitig haben Pflegegeldempfänger das Recht auf Privatsphäre, auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit. Sie dürfen jederzeit Auskünfte über ihren aktuellen Gesundheitszustand oder die geplanten Behandlungsschritte verlangen.

Entscheiden Sie sich für eine Pflegeeinrichtung, ist ein Wohn- und Betreuungsvertrag nötig, in dem Rechte und Pflichten sowohl für Bewohner als auch für das Pflegepersonal festgehalten werden. Grundlage ist hierbei das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG).

Zur Qualitätssicherung gibt es Richtlinien und Pflegestandards, die bei der Pflege eingehalten werden müssen. Diese Standards werden im fünften und elften Sozialgesetzbuch, im Heimgesetz sowie durch das Pflegequalitätssicherungsgesetz festgelegt.

Langzeitpflege bei Kindern

Genau wie Erwachsene haben auch pflegebedürftige Kinder Ansprüche auf Leistungen der Pflegekasse wie das Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Hierfür wird ebenso der Pflegegrad ermittelt, wobei das Alter der Kinder berücksichtigt wird. Ab elf Jahren erfolgt die Zuerkennung des Pflegegrades nach den Erwachsenen-Kriterien. Zusätzlich ist in vielen Fällen ein Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis sinnvoll.

Benötigt ein Kind dauerhaft Pflege, hat das Auswirkungen auf den gesamten Familienalltag. Routinen müssen angepasst, viele Entscheidungen getroffen und zusätzliche Aufgaben übernommen werden. Besonders für Eltern kann die Situation auch emotional sehr belastend sein. In dieser Situation ist es wichtig zu wissen, dass es finanzielle Hilfe und Unterstützungsangebote gibt, um Sie als Familie zu entlasten.

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Antworten auf die häufigsten Fragen 

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Langzeitpflege ist eine Pflege, die mindestens sechs Monate, meist aber längerfristig erforderlich ist. Sie kann zuhause oder stationär stattfinden.

Bei der ambulanten Langzeitpflege kommt ein Pflegedienst zur Unterstützung zum Pflegebedürftigen nach Hause.

Bei der stationären Langzeitpflege wird ein Teil oder das restliche Leben in einer stationären Einrichtung verbracht.

Bei der Langzeitpflege wird ein Teil der Kosten von der Pflegekasse übernommen. Die Höhe der Pflegekosten hängt stark vom Pflegegrad, der Erkrankungsdauer und Pflegeart ab.

Pflegebedürftige Kinder haben prinzipiell dieselben Rechte wie Erwachsene, bei denen sie mitversichert sind. Die Zuerkennung eines Pflegegrades erfolgt nach individueller Begutachtung.

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