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Der Pflege-Bahr

Staatlich geförderte Absicherung für den Pflegefall

Die gesetzliche Pflegeversicherung trägt die Kosten der Grundversorgung. Daher ist es ratsam, mit einer Pflegezusatzversicherung zusätzlich für einen möglichen Pflegefall vorzusorgen. Dafür gibt es sogar eine staatliche Förderung, den sogenannten Pflege-Bahr.

Die Pflege-Bahr-Versicherung ist eine staatliche Zusatzversicherung, mit der Sie zusammen mit der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung eine Pflege-Mindestversicherung erreichen. Wir haben Ihnen alles rund um den Pflege-Bahr zusammengefasst:

Definition: Was ist der Pflege-Bahr?
Pflege-Bahr: Voraussetzungen
Pflege-Bahr: Leistungen
Staatliche Förderung und Pflege-Bahr Kosten
Wartezeiten und Leistungsbeginn
Pflege-Bahr: Vor- und Nachteile
Für wen ist der Pflege-Bahr sinnvoll?

In den häufigsten Fragen finden Sie einen Überblick zum Thema.

Stoppuhr-Icon Kurzgesagt: Pflege-Bahr
  • Ist eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung.
  • Monatlicher Zuschuss von fünf Euro pro Monat.
  • Der aktuelle Gesundheitszustand spielt beim Antrag keine Rolle.

Definition: Was ist der Pflege-Bahr?

Der Pflege-Bahr ist eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung, die einen monatlichen Zuschuss von fünf Euro zur privaten Pflege-Tagegeldversicherung bietet. Der Name „Pflege-Bahr“ geht auf den ehemaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr zurück, der die entsprechende Gesetzesinitiative voranbrachte. Die Förderung wurde im Rahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes eingeführt und ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft.

Um diese Förderung zu erhalten, müssen Versicherungen bestimmte Kriterien erfüllen. Solche Tarife werden oft als „Pflege-Bahr-Versicherungen“ bezeichnet. Diese Versicherungsform basiert auf einer Pflege-Tagegeld-Versicherung. Im Pflegefall erhalten Versicherte einen festen Geldbetrag pro Tag, dessen Höhe vom individuellen Pflegegrad sowie den vereinbarten Vertragsbedingungen abhängt.

Pflege-Bahr: Voraussetzungen und Leistungen

haushaltshilfe_aufgaben_seniorinDamit Sie eine Pflege-Bahr-Versicherung abschließen können, müssen einige grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein. Eine der wichtigsten Bedingungen ist, dass Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch keine Pflegeleistungen bezogen haben und mindestens 18 Jahre alt sind. Zudem sollten Sie beachten, dass die Beitragszahlungen auch dann fortgeführt werden müssen, wenn bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit eintritt.

Ein großer Vorteil der Pflege-Bahr-Versicherung ist, dass Ihr aktueller Gesundheitszustand bei der Antragstellung keine Rolle spielt. Im Gegensatz zu vielen anderen Krankenzusatzversicherungen sind Risikozuschläge hier nicht erlaubt.

Grundsätzlich ist eine Pflege-Bahr-Versicherung für jeden eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Besonders profitieren jedoch Menschen, die keine private Pflegeversicherung abschließen können. Während viele private Pflegeversicherungen hohe Anforderungen an den Gesundheitszustand stellen, sind die Voraussetzungen bei der Pflege-Bahr bewusst niedrig gehalten.

Dadurch soll es insbesondere Personen mit Vorerkrankungen oder geringem Einkommen ermöglicht werden, privat für die Pflege im Alter vorzusorgen. Während eine private Pflegeversicherung für Menschen mit Vorerkrankungen oft mit hohen Kosten verbunden ist, gibt es bei der Pflege-Bahr weder eine Gesundheitsprüfung noch eine Risikobewertung.

Bei der Pflege-Bahr-Versicherung handelt es sich um eine Pflege-Tagegeld-Versicherung. Das bedeutet, dass Sie im Pflegefall einen vertraglich festgelegten Betrag pro Pflegetag erhalten. Die Höhe dieser Zahlung richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und den individuell vereinbarten Konditionen.

Pflege-Bahr: Leistungen

Ein großer Vorteil der Pflege-Bahr-Versicherung ist, dass Sie ausschließlich Geldleistungen erhalten. Das bedeutet, dass Sie entweder ein monatliches Pflegegeld oder ein tägliches Pflegetagegeld beziehen. Für den Auszahlungsbeginn ist entscheidend, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Die Höhe der Leistungen hängt vom Pflegegrad ab. Pflege-Bahr greift bereits ab Pflegegrad 1, unabhängig von der Schwere der Pflegebedürftigkeit. Dabei sind Mindestleistungen für jeden Pflegegrad gesetzlich festgelegt:

Pflegegrad
Mindestleistung
Pflegegrad 1
60 Euro pro Monat
Pflegegrad 2
120 Euro pro Monat
Pflegegrad 3
180 Euro pro Monat
Pflegegrad 4
240 Euro pro Monat
Pflegegrad 5
600 Euro pro Monat

Die im Vertrag festgelegten Leistungen dürfen die Beträge, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung gezahlt werden, nicht überschreiten. Wie Ihr individueller Tarif genau gestaltet ist, klären Sie direkt mit Ihrem Versicherer bei Vertragsabschluss. Auch die Höhe der Beiträge und Leistungen kann von Anbieter zu Anbieter variieren – ein Vergleich mehrerer Versicherungen kann sich also lohnen.

Das Pflegetagegeld wird monatlich ausgezahlt, sobald eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. Somit erhalten Sie die finanzielle Unterstützung genau dann, wenn Sie sie benötigen. Erhalten Sie Geld aus Ihrer Pflege-Bahr-Versicherung, können Sie frei darüber verfügen. Ein Nachweis, für welche pflegerische Maßnahmen Sie es verwenden, müssen Sie nicht erbringen.

Staatliche Förderung und Pflege-Bahr Kosten

ehepaar-kosten-planenEiner der Vorteile der Pflege-Bahr-Versicherung ist die staatliche Förderung, die Ihnen einen Zuschuss von bis zu 5 Euro monatlich sichert. Voraussetzung dafür ist, dass Sie selbst mindestens 10 Euro pro Monat in die Versicherung einzahlen.

Der gezahlte Betrag kann zudem als Vorsorgeaufwendung in der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings fällt die staatliche Förderung im Verhältnis zu den Beiträgen umso weniger ins Gewicht, je älter Sie beim Abschluss der Versicherung sind, da mit steigendem Eintrittsalter auch die monatlichen Beiträge höher ausfallen.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in der Regel einmal jährlich direkt an die Versicherungsgesellschaft, bei der Sie Ihre Pflege-Bahr-Versicherung abgeschlossen haben. Den Antrag auf den Zuschuss müssen Sie grundsätzlich nicht selbst stellen – dies übernimmt in den meisten Fällen das Versicherungsunternehmen für Sie.

Damit Sie dennoch jeden Monat von der staatlichen Förderung profitieren können, gehen die Versicherer in Vorleistung und verrechnen den Betrag direkt mit Ihrem Versicherungsbeitrag oder überweisen ihn an Sie.

Da es beim Pflege-Bahr weder Gesundheitsprüfungen noch Risikozuschläge gibt, richtet sich die Höhe Ihrer monatlichen Beiträge ausschließlich nach dem vereinbarten Leistungsumfang und Ihrem Alter beim Vertragsabschluss. Je früher Sie sich für eine solche Zusatzversicherung entscheiden, desto niedriger sind die Beiträge.

Um im Pflegefall bessere Leistungen zu erhalten, kann es sinnvoll sein, die monatlichen Beiträge freiwillig höher anzusetzen. Zudem gibt es die Möglichkeit, eine sogenannte Dynamisierung der Beiträge mit Ihrer Versicherung zu vereinbaren. In diesem Fall werden die Beiträge regelmäßig an die Inflationsrate angepasst, um den steigenden Kosten in der Pflege gerecht zu werden. Beitragserhöhungen über diese Dynamisierung hinaus sind beim Pflege-Bahr jedoch nicht zulässig.

Wartezeiten und Leistungsbeginn

Beim Pflege-Bahr beträgt die Wartezeit bis zum Beginn der Leistungspflicht maximal fünf Jahre nach Vertragsabschluss. Das bedeutet, dass Sie in dieser Zeit zwar Beiträge zahlen, aber noch keine Leistungen erhalten. Diese Regelung ist in Zusatzversicherungen üblich.

Sollten Sie während der Wartezeit pflegebedürftig werden, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Leistungen. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Wenn die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall eintritt, können die Leistungen sofort in Anspruch genommen werden, ohne die Wartezeit abwarten zu müssen.

Pflege-Bahr: Vor- und Nachteile

Wie bei jeder Versicherung gibt es sowohl Vorteile als auch Nachteile, die bei der Entscheidung für oder gegen den Abschluss berücksichtigt werden sollten. Wir haben Ihnen die Vor- und Nachteile zusammengefasst:

  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse
  • 60 Euro staatlicher Zuschuss pro Jahr
  • Freies Verfügen über das Geld
  • Versicherungsbetrag steuerlich absetzbar
  • Bis zu fünf Jahre Wartezeit
  • Bei Abschluss im Alter hohe Beiträge
  • Nachträgliche Erhöhung des Versicherungsschutz nicht möglich
  • Fortsetzung der Beitragszahlung im Pflegefall

Für wen ist der Pflege-Bahr sinnvoll?

Pflegegrad-Antrag-verhinderungspflegeDie Pflege-Bahr-Versicherung ist besonders für Personen geeignet, die aufgrund von Vorerkrankungen oder ihres Alters Schwierigkeiten haben, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Da bei dieser staatlich geförderten Versicherung keine Gesundheitsprüfung erfolgt, können auch Menschen mit bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen eine Absicherung erhalten.

Zudem profitieren Personen, die bei anderen Pflegezusatzversicherungen mit hohen Beiträgen rechnen müssten, von der Pflege-Bahr-Versicherung. Der Verzicht auf Risikozuschläge ermöglicht es, eine bezahlbare Pflegevorsorge abzuschließen, selbst wenn andere Anbieter aufgrund von Vorerkrankungen oder höherem Alter höhere Prämien verlangen oder den Antrag ablehnen würden.

Dennoch ist es wichtig zu beachten, dass die Leistungen der Pflege-Bahr-Versicherung oft begrenzt sind und möglicherweise nicht ausreichen, um alle anfallenden Pflegekosten zu decken. Daher empfiehlt es sich, eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um den passenden Versicherungsschutz zu finden, der den persönlichen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten entspricht.

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Antworten auf die häufigsten Fragen

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Die Pflege-Bahr-Versicherung ist eine sinnvolle Zusatzversicherung, um im Fall einer Pflegebedürftigkeit zusätzliche Leistungen zu erhalten.

Um Pflege-Bahr Leistungen zu erhalten und eine solche Versicherung abschließen zu können, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Eine Voraussetzung für den Abschluss ist auch, dass Sie noch keine Pflegeleistungen bezogen haben. Tritt tatsächliche eine Pflegebedürftigkeit ein, erhalten Sie Leistungen bereits ab Pflegegrad 1.

Die Kosten für die Zusatzversicherung sind im Wesentlichen vom Eintrittsalter abhängig. Je jünger Sie beim Abschluss sind, desto niedriger ist der monatliche Beitrag. Der Mindestbeitrag liegt bei zehn Euro im Monat.

Über das Ihnen zur Verfügung gestellte Geld dürfen Sie frei verfügen. Sie müssen keinerlei Nachweis erbringen, für welche pflegerischen Leistungen Sie es verwendet haben.

Die Wartezeit bis zum Beginn der Leistungspflicht beträgt bis zu fünf Jahre. In dieser Zeit bezahlten Sie zwar schon Ihre Beiträge, erhalten jedoch noch keine Leistungen.

Die Pflege-Bahr-Versicherung ist besonders für Menschen mit Vorerkrankungen oder höherem Alter sinnvoll, die bei anderen Pflegezusatzversicherungen hohe Beiträge zahlen müssten oder keinen Versicherungsschutz erhalten würden.

Unsere Berater informieren und beraten Sie kostenlos zu Themen rund um die Pflege sowie zu möglichen finanziellen Zuschüssen bei Pflegebedürftigkeit.

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