Die Stadt Oberthal heißt Sie mit vielzähligen Vorzügen willkommen
Oberthal in Saarland erstreckt sich insgesamt über eine Fläche von 23,86 Quadratkilometern und gibt 6075 Bürgern ein Zuhause. Die Bürger von Oberthal lieben ihre Heimatstadt für ihre vielen Möglichkeiten, die eigene Freizeit interessant zu gestalten. Betreffend der Haarpflege sind die Mitarbeiter des Friseurgeschäfts Friseursalon Conny stadtbekannt für ihre Begabung mit der Schere und der Haarschneidemaschine. Das Kaffeehaus Cafe Zum Flare ist mit köstlichen Getränken, galanten Angestellten, anständigen Preisen und insbesondere einem einzigartigen Klima eine besonders entzückende Adresse in Oberthal.
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Die Annehmlichkeiten einer Seniorenbetreuung genießen
In Oberthal gibt es diverse 24 Stunden Pflegen, da die schöne Stadt, als Ort für den Lebensherbst, bei Pflegebedürftigen ungemein gefragt ist. Qualifizierte Verpflegung und Gesellschaft für Rentner in der privaten Wohnung ist das Motto der 24-h-Pflege. Sollte im Alter der Punkt erreicht werden, an dem sich der Alltag nicht weiter allein bewerkstelligen lässt, ist diese Form der Pflegeleistung eine hervorragende alternative Möglichkeit zum Einzug in ein Pflegeheim. Eine 24-h-Betreuung ermöglicht es pflegebedürftigen Personen, das Alter so schön wie irgend möglich verleben zu können. Dazu gehört normalerweise selbstverständlich auch, dass sie trotz aller Pflegeversorgung durch den Seniorenbetreuer auf Verlangen beispielsweise weiter allein wählen können, wann sie aufstehen, zu welcher Zeit sie schlafen gehen, zu welcher Zeit sie speisen, auf welche Art sie grundsätzlich ihren Alltag gestalten und so weiter. Wer eine 24-h-Pflege nutzen will, muss jedoch auch ein paar Bedingungen für den entsprechenden Seniorenbetreuer gewährleisten. Zu den bedeutendsten zählen im Allgemeinen dabei ein eigenes Zimmer mit einem Bett und Bezügen und natürlich auch einem Schrank. Essen und Unterkunft sollten von den Pflegebedürftigen kostenlos gestellt werden.
Bestens beraten mit der Pflegehilfe
Pflegeeinrichtungen stehen in unserem Land im Allgemeinen in öffentlicher, privatrechtlicher oder freier Trägerschaft. Zu den öffentlich-rechtlichen zählen dabei beispielshalber Gemeinden oder Länder, zu den privaten beispielsweise Vitanas und zu den freien Trägern rechnet man beispielshalber uneigennützige Vereine (das Deutsche Rote Kreuz, die AWO), wie auch auch kirchliche Vertreter wie beispielsweise Johanniter. Bei Pflegebedürftigkeit, sollte bei dem MDK auf alle Fälle eine Antragstellung auf Einstufung in eine Pflegestufe eingereicht werden. Sollte geringstenfalls die Pflegestufe 1 festgestellt werden, können immerhin ein Teil der Ausgaben für die 24-h-Betreuung beziehungsweise die Seniorenbetreuung von der Pflegeversicherung gedeckt werden. Wir können Ihnen dank unserer jahrelangen Vermittlungserfahrung bei der Suche einer passenden 24-Stunden-Seniorenbetreuung zur Seite stehen und unterstützen Sie natürlich bei allen aufkommenden Problemen.