Das tolle Hohenlohe bietet Pflegebedürftigen ausgezeichnete Lebensqualität
Der Ort Hohenlohe in Baden-Württemberg hat eine Gesamtfläche von 776,75 Quadratkilometern und gibt 107.866 Einwohnern eine Heimat. Viele kulturelle Möglichkeiten werden angeboten, die in Anspruch genommen werden können. Auch historische Sehenswürdigkeiten laden zum Verweilen ein. Stille Plätze, wie etwa Grünflächen, welche zum entspannen einladen, ein breites Angebot an Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und weltoffene Einheimische, zeichnen die Ortschaft Hohenlohe aus. Allerdings ist ebenfalls die Baukunst imposant. Auf der allgemeinen Webpräsenz www.hohenlohekreis.de befinden sich weiterführende genaue Auskünfte zu der Gegend und ihren Möglichkeiten. Wer eine exzellente Speisekarte mit guten Speisen und Getränken wünscht, besucht gern hier in Hohenlohe das sehr angesehene Restaurant/Speiselokal "Roter Ochsen", das auch oft und gern von seinen einheimischen Bürgern besucht wird.
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Für Rollstuhlfahrer und ältere Personen mit Gelenkerkrankungen bieten Treppenschrägaufzüge eine vorteilhafte Lösung
Mit all ihren Vorteilen und netten Pflegeangeboten, ist die Ortschaft Hohenlohe ein angenehmer Ort für die goldenen Jahre. Treppenschrägaufzüge, Plattformschrägaufzüge, Treppensteiger, oder Hängelifte sind Beispiele für die unterschiedlichen Liftsysteme, die die Überwindung von verschiedenen Hürden ermöglichen. Das verbreitetste Liftsystem ist der Treppenlift, bei dem zwischen Stehlift und Sitzlift differenziert wird. Eine Stehplattform und Handgriffe zählen dabei zur Ausstattung eines Stehlifts, während ein Sitzlift über Arm- und Rückenlehnen und selbstverständlich einen Sitz verfügt. Besonders für Rollstuhlfahrer ist ein Plattformlift besonders empfehlenswert. Anstelle einer Sitzfläche verfügt dieses System über eine Plattform mit Abrollsicherungen und Klappschranken. Es gibt Modelle für geradlinige, sowie für kurvige Aufgänge, während ein Plattformlift generell bedeutend mehr Platz benötigt, als beispielsweise ein normaler Treppenlifter.
Die Berater der Pflegehilfe sind Experten für Treppenlifte
Pflegebedürftige Rentner mit Pflegestufe haben ein Anrecht auf Übernahme eines Teils der Gesamtkosten für ein Liftsystem. Der Eigenanteil liegt bei zehn Prozent der Gesamtkosten, darf allerdings 50% der monatlichen Einnahmen nicht überschreiten und entfällt, falls keine eigenen Einkünfte erwirtschaftet werden. Die erforderlichen Sicherheitsstandards zur unmittelbaren Personensicherung, werden bei Treppenliftern über beispielshalber Sicherheitsriemen, Klappschranken und Stützlehnen gewährleistet. Sie möchten sich eine Übersicht über Preise, Produzenten und die verschiedenen Gattungen von Treppenaufzügen vermitteln? Bei der Pflegehilfe bekommen Sie unter der Rufnummer [[Hotline]] sämtliche wesentlichen Auskünfte.