Das attraktive Asbach-Sickenberg lädt Sie dazu ein Ihren Lebensabend zu genießen
Die Stadt Asbach-Sickenberg in Thüringen bietet auf einer Gesamtfläche von 9,78 Quadratkilometern seinen 118 Bürgern vielerlei Angebote. Gemütliche Gaststätten und Cafes laden zum Verweilen und Treffen mit Freunden oder Bekannten ein. Während viele Bewohner und Reisende in erster Linie die Sehenswürdigkeiten und Angebote an Freizeitmöglichkeiten in Asbach-Sickenberg schätzen, sind auch die Architektonik und Infrastruktur in dieser Stadt eindrucksvoll. Fragt man einen Ansässigen in Asbach-Sickenberg nach dem besten ortsansässigen Friseurgeschäft, vernimmt man dieser Tage immer häufiger den Namen der Friseurstube "Friseursalon Dilcher". So kümmern sich die Mitarbeiter der Einrichtung ziemlich gut um ihre Kundschaft und gehören ebenfalls zu den Fähigsten ihres Handwerks. Es gibt ein umfangreiches Freizeitangebot, so auch verschiedene Museen wie z.B. das "Grenzmuseum Schifflersgrund".
Mitglied werden
Gewinnen Sie neue Kunden für Ihr Unternehmen
Ein Treppenaufzug macht es Ihnen möglich die goldenen Jahre daheim zu verbringen
Auf der Suche nach dem optimalen Standort für den Ruhestand, sollten die Pflegeangebote in Asbach-Sickenberg auf alle Fälle in Betracht gezogen werden. Es existieren unterschiedliche Liftsysteme, wie etwa Treppenaufzüge, Plattformschrägaufzüge, Treppenraupen, oder Senkrechtlifte, für unterschiedliche Häuser und deren baulichen Eigenheiten. Mit einem Treppenaufzug wird die Beförderung über eine Treppe hinweg möglich gemacht, indem dieser auf einer Führungsschiene, mit kleinen elektrischen Motoren unter dem Stuhl, entlangfährt. Ein Treppensteiggerät ist auf unterschiedlichen Aufgängen beweglich nutzbar, weil dieses Liftsystem, anders als ein Treppenaufzug, nicht fest installiert ist. Der Transport erfolgt über ein Rädersystem, beziehungsweise Raupensystem, wobei für die Benutzung immer die Unterstützung einer zweiten Person erforderlich ist.
Einen idealen Treppenschrägaufzug finden Sie am schnellsten mit der Pflegehilfe
Die Gesamtkosten für ein Liftsystem werden mit Pflegestufe über einen Eigenanteil von 10 Prozent bezahlt. Dies darf jedoch nicht 50% der Monatseinnahmen übersteigen, und es besteht das Recht, einen anteiligen Betrag durch die Pflegekasse bezahlen zu lassen. Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz definiert, wie auch die Maschinenverordnung, welche Sicherheitsanforderungen für Treppenaufzüge erforderlich sind, um eine uneingeschränkt sichere Verwendung zu garantieren. Der Kauf eines Treppenlifters sollte, angesichts der erheblichen Preise für eine solche Apparatur, gut überlegt sein. Welche Kriterien bei der Entscheidung zu berücksichtigen sind, erfahren Sie unter der Telefonnummer [[Hotline]].