Schmitshausen - ein Rosendorf mit vielen Facetten
Schmitshausen liegt im Bundesland Rheinland-Pfalz und verfügt über ein reichhaltiges Angebot an kulturellen Einrichtungen, geschichtsträchtigen Bauten sowie Orten zur Freizeitgestaltung auf einer Fläche von insgesamt 4,49 Quadratkilometern. Sodass es den Bewohnern und Gästen in der spannenden Ortschaft Schmitshausen an nichts fehlt, existiert ein großartiges kulturelles Angebot. Die vielen Grünflächen laden zu Spaziergängen ein oder man kann sich auf einer Bank ausruhen und die Natur genießen.
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Das Alter genießen mit einer stundenweisen Seniorenbetreuung
Als Standort für den Ruhestand ist das charmante Rosendorf Schmitshausen bei vielen pflegebedürftigen Rentnern ausgesprochen begehrt. Eine 24-Std-Pflege, bei der für gewöhnlich ein Seniorenbetreuer bei Ihnen in der Wohnung einzieht, empfiehlt sich in erster Linie für Senioren, die trotz intensiver Pflegebedürftigkeit in den höheren Jahren, keineswegs die eigene Wohnung aufgeben möchten. Grundpflege (Waschen, Nagelpflege, Assistenz beim Ankleiden und Auskleiden und auch Betten machen), hauswirtschaftliche Hilfe (Nahrungszubereitung, Nahrungsaufnahme, Spülen und Einkaufen) und selbstredend auch an die Ansprüche angepasste Pflegebetreuung (Eskorte bei Arztbesuchen, Betreuung bei Alzheimer, Wanderungen und auch Geselligkeit), sind die Dienstleistungen, welche grundsätzlich stets von der 24-h-Betreuung erbracht werden. Während die Unkosten für mobile Pflegedienste zum Teil von der Krankenkasse oder Pflegekasse abgedeckt werden, ist das bei einer 24-Stunden-Seniorenbetreuung nicht zutreffend. Jedoch gibt es die Möglichkeit, sich das Pflegegeld auszahlen zu lassen, falls man eine Pflegestufe besitzt. Wenn kein ständiger Pflegebedarf vorherrscht, so kann als Alternative zur 24-Stunden-Betreuung eine stundenweise Seniorenbetreuung gebucht werden.
Warum lange suchen, die Pflegehilfe assistiert Ihnen
Bei den Trägern von Pflegeeinrichtungen in der Republik bestehen viele Differenzen aufgrund von unterschiedlichen Institutionen. So unterscheidet man etwa zwischen öffentlich-rechtlichen, privaten und freien Trägern. Um ein paar Beispiele aufzuzeigen, umfassen öffentlich-rechtliche Träger etwa Kommunen oder Bundesländer, privatrechtlich ist zum Beispiel die Kursana und freie Träger umfassen grundsätzlich uneigennützige Wohlfahrtsorganisationen wie etwa die AWO, sowie kirchliche Vertreter, wie zum Beispiel die Johanniter. Eigens nicht bezahlbare Ausgaben sind für eine 24-h-Pflege oder eine Seniorenbetreuung keine Seltenheit. Hier kann eine Pflegekasse Abhilfe schaffen, für den Fall, dass durch den MDK geringstenfalls die Pflegestufe 1 bei den Pflegebedürftigen festgestellt werden sollte. Bei allen Fragen und Komplikationen, die bei der Recherche nach einer passenden 24-h-Pflege, Pflegeheimen oder auch Seniorenresidenzen entstehen können, steht Ihnen ein Berater der Pflegehilfe natürlich hilfsbereit zur Seite.