Rehabilitation für pflegende Angehörige
Wege zur Erholung: So können Reha-Maßnahmen unterstützen
Als pflegende Person sind Sie häufig rund um die Uhr im Einsatz. Das kann zu Lasten Ihrer eigenen Gesundheit gehen. Die Folgen sind neben körperlichen Beschwerden wie Rücken- und Gelenkschmerzen auch psychische Probleme.
Wenn Sie einen nahen Angehörigen pflegen, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Reha. Ein Reha-Aufenthalt kann Ihre Gesundheit verbessern, muss allerdings beantragt werden. Wir erklären Ihnen, wie der Reha-Ablauf ist, wer die Kosten übernimmt und was nach der Reha zu beachten ist.
Erfahren Sie hier alles über die Reha für pflegende Angehörige:
- Definition: Was ist eine Reha?
- Verschiedene Arten von Rehabilitation
- Voraussetzungen für eine Reha-Maßnahme
- Einen Reha-Antrag stellen
- Wer bezahlt die Reha?
In den häufigsten Fragen finden Sie eine kompakte Übersicht.

- Es gibt ambulante und stationäre Reha-Möglichkeiten.
- Pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf Reha.
- Es fällt höchstens ein Eigenanteil von 50 Euro an.
Definition Reha
Eine Rehabilitation dient dazu, diverse Krankheiten zu behandeln. Häufig wird sie bei Erkrankungen des Bewegungsapparates eingesetzt und beinhaltet dann Ergotherapie, Physiotherapie und zahlreiche weitere therapeutische Ansätze.
Anders die Kur: Sie ist eine präventive Maßnahme. Der Unterschied liegt darin, dass bei einer Reha eine Erkrankung bereits vorliegt und die Kur präventiv wirken soll.
Arten von Rehabilitation
Einen Angehörigen zu pflegen kostet Zeit und Kraft. Es ist also ganz verständlich, dass Sie sich hin und wieder eine Auszeit gönnen möchten. Eine Reha ist eine hervorragende Möglichkeit, um wieder Kraft für den Alltag zu sammeln. In einigen Fällen können Sie die pflegebedürftige Person sogar auf eine stationäre Reha mitnehmen.
Die stationäre Reha ist eine Art der Rehabilitation. In einer speziellen Fachklinik werden Sie während einer stationären Reha rund um die Uhr von Fachärzten betreut. Dies bietet den Vorteil, dass Sie losgelöst vom Alltag sind und sich voll und ganz Ihrer Gesundheit widmen können. Diese Art der Reha wird immer dann empfohlen, wenn eine ambulante Reha nicht den gewünschten Erfolg verspricht.
Doch auch die ambulante Reha hat einen Vorteil: Bei ihr ist die Rehaeinrichtung maximal 30 Kilometer von Ihrem Wohnort entfernt. Sie sind also nach jeder Behandlung schnell wieder zu Hause. Das setzt natürlich voraus, dass Sie mobil genug sind, um die Rehaklinik zu erreichen. Eine weitere Voraussetzung: Ihre gesundheitliche Beeinträchtigung darf nicht so stark sein, dass sie eine ständige ärztliche Kontrolle erfordert. Eine ambulante Kur besteht in der Regel aus 20 Behandlungstagen. Dagegen dauert der stationäre Aufenthalt drei Wochen.
Voraussetzungen für Rehas
Sie benötigen dringend einmal eine Auszeit vom Pflegealltag? Dann können Sie einen Urlaub für pflegende Angehörige oder eine Kur beantragen. Um allerdings eine Reha bewilligt zu bekommen, müssen weitere Voraussetzungen zwingend erfüllt sein.
Wann haben Sie demnach einen Reha Anspruch? Erste und wichtigste Voraussetzung ist, dass die Reha-Maßnahme aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Das bedeutet, dass eine Erkrankung vorliegen muss. Sie benötigen dazu eine Bescheinigung von Ihrem behandelnden Arzt. Dieser muss weiterhin attestieren, dass eine positive Prognose besteht und somit die Maßnahme Ihren Gesundheitszustand verbessern kann. Sie können nur dann eine Rehabilitation beantragen, wenn die Therapiemöglichkeiten vor Ort bereits voll ausgeschöpft sind.
Ebenfalls wichtig: Sie müssen körperlich dazu in der Lage sein, an der Reha-Maßnahme teilzunehmen. Sie können eine Reha immer dann beantragen, wenn Sie seit mindestens sechs Monaten einen nahen Angehörigen pflegen. Beachten Sie weiterhin, dass die Verhinderungspflege für die pflegebedürftige Person geregelt sein muss.
So können Sie eine Reha beantragen
Eine Reha für pflegende Angehörige können Sie sich von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin verschreiben lassen. Es kann sogar sein, dass der Arzt Ihnen eine solche von sich aus vorschlägt. Um eine Reha zu beantragen, müssen Sie wissen, welche Förderstelle für Sie verantwortlich ist. Das kann entweder die Unfall- oder die Rentenversicherung ebenso wie Ihre Krankenkasse sein.
Sollten Sie nicht wissen, welche Förderstelle für Sie verantwortlich ist, ist das überhaupt kein Problem. Reichen Sie Ihren Antrag bei einer der drei vorgenannten Stellen ein und er wird automatisch an die richtige zuständige Förderstelle weitergegeben. Das Antragsformular 61 für eine Reha erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt und abgegeben haben, wird es vom Vertragsarzt oder dem MDK geprüft und im Idealfall bewilligt.
Hinweis: Kümmern Sie sich dann rechtzeitig um eine Ersatzpflegekraft oder eine stationäre Unterbringung Ihres Angehörigen. Wird der Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.
Wo finde ich Reha-Angebote?
Für eine Reha Beantragung kann Ihnen Ihr Arzt eine Übersicht über gute Rehakliniken geben. Auch online finden Sie zahlreiche Reha-Angebote. Schauen Sie sich in Foren oder auf Social-Media-Kanälen um.
Zu guter Letzt ist eine Pflegeberatung eine gute Anlaufstelle. Als pflegender Angehöriger steht Ihnen nicht nur eine kostenlose Erstberatung zu. Auch können Sie sich bei der Pflegeberatung eine Übersicht über gute Reha-Angebote einholen.
Finanzierung: Wer bezahlt die Reha?
Die Reha Kosten werden entweder von Ihrer Krankenkasse oder der Rentenversicherung übernommen. Sie zahlen lediglich Ihren Eigenanteil in Höhe von zehn Euro am Tag. Während Ihres Reha-Aufenthaltes entstehen weiterhin Kosten für die pflegebedürftige Person: entweder durch die Verhinderungs- oder die Kurzzeitpflege. Diese Kosten werden in der Regel von der Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen übernommen.
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Grundsätzlich ist es möglich, dass die pflegebedürftige Person Sie während Ihres Reha-Aufenthaltes begleitet. Sogar die Unterbringung im gemeinsamen Zimmer ist in vielen Fällen möglich. Dennoch ist es verständlich, wenn Sie Zeit für sich möchten und in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund gibt es die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege.
Die Verhinderungspflege hat den Vorteil, dass die pflegebedürftige Person während der Reha Dauer in ihrem gewohnten Umfeld bleiben kann. Während ihrer Abwesenheit erfolgt die Pflege durch eine andere Person, in der Regel durch einen Pflegedienst.
Anders die Kurzzeitpflege: Wenn Sie sich für diese entscheiden, wird Ihr Angehöriger in einer vollstationären Einrichtung untergebracht. Diese Kurzzeitpflege ist auf die Dauer von acht Wochen im Jahr begrenzt. Die Krankenkasse übernimmt einen Großteil der Kosten für den Aufenthalt, wobei Sie auch Kurzzeit- und Verhinderungspflege miteinander kombinieren können.
Antworten auf die häufigsten Fragen

Der Begriff Rehabilitation wurde vom Lateinischen "rehabilitatio" abgeleitet und bedeutet so viel wie Wiederherstellung. Eine Reha zielt also darauf ab, Ihre Beschwerden zu lindern und Ihren Gesundheitszustand zu verbessern.
Möchten Sie eine Reha beantragen, wenden Sie sich zunächst an Ihren Hausarzt. Er wird Ihnen das notwendige Attest erstellen. Dieses reichen Sie gemeinsam mit Ihrem Antrag bei Ihrer Krankenkasse, Unfall- oder Rentenversicherung ein.
Ähnlich wie bei einem Aufenthalt im Krankenhaus müssen Sie auch bei einem Reha-Aufenthalt einen Eigenanteil bezahlen. Er liegt momentan bei zehn Euro am Tag.
Ähnlich wie bei einem Aufenthalt im Krankenhaus müssen Sie auch bei einem Reha-Aufenthalt einen Eigenanteil bezahlen. Er liegt momentan bei zehn Euro am Tag.
Als pflegender Angehöriger haben Sie alle vier Jahre die Möglichkeit, eine Reha zu beantragen. Sollte es Ihr Gesundheitszustand erforderlich machen, können Sie in Ausnahmefällen auch schon eher eine erneute Reha beantragen.
Der Verbund Pflegehilfe informiert und berät Sie kostenlos zu allen Themen der Pflege, Mobilität und Selbstständigkeit im Alter. Zudem untersuchen geschulte Berater Ihren persönlichen Leistungsanspruch, damit Sie alle Zuschüsse nutzen können.