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Kur für pflegende Angehörige

Kur statt Überlastung: Wie pflegende Angehörige eine Auszeit erhalten

Pflege erfordert viel Herz und Energie – aber auch Pausen. Eine Kur schenkt pflegenden Angehörigen genau das: Zeit für sich selbst. Entdecken Sie, wie eine Kur Ihnen helfen kann, wieder zu neuer Kraft zu finden und warum es völlig in Ordnung ist, auch mal an sich selbst zu denken.

Als pflegender Angehöriger haben Sie grundsätzlich gesetzlichen Anspruch auf eine Kur. Diese dient anders als die Reha der Prävention und soll verhindern, dass Krankheiten entstehen. Auch eine Kur muss, genau wie die Rehabilitation, von einem Arzt verordnet werden.

Erfahren Sie hier alles über Kur für pflegende Angehörige:

In den häufigsten Fragen finden Sie eine kompakte Übersicht.

Stoppuhr-Icon Kurzgesagt: Kur
  • Eine Kur ist eine präventive Maßnahme.
  • Es gibt verschiedene Kurarten.
  • Für einen Kurantrag benötigen Sie ein ärztliches Attest.

Was ist eine Kur?

haushaltshilfe_aufgaben_seniorin Zwei Drittel aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause von einem nahen Angehörigen versorgt. Etwa die Hälfte davon kümmert sich täglich zwölf Stunden um die pflegebedürftige Person. Klar, dass die eigenen Bedürfnisse da häufig zu kurz kommen. Auch körperlich kann die Pflege eine immense Belastung sein.

Damit Erkrankungen des Bewegungsapparates, psychische Störungen oder Schlafstörungen gar nicht erst entstehen, haben pflegende Personen einen Anspruch auf eine Kur. Es handelt sich um eine präventive Maßnahme. Der wichtigste Kur und Reha Unterschied: Während die Reha-Maßnahme eine bestehende Krankheit heilen soll, setzt die Kur früher an und soll verhindern, dass Beschwerden entstehen.

Verschiedene Kuren

  1. Ambulante Versorgungskur
    Eine beliebte Form ist die ambulante Versorgungskur. Sie findet in staatlich anerkannten Heil- und Kurorten statt und zielt darauf ab, Ihre Gesundheit zu erhalten. Auch wenn Sie bereits über erste Symptome klagen, ist solch eine Kur zu empfehlen. Sie dauert zwei bis drei Wochen und kann alle drei Jahre neu beantragt werden.
  2. Stationäre Kur
    Sollten die ambulanten Maßnahmen nicht ausreichen, wird eine stationäre Kur empfohlen. Benötigen Sie umfassende ärztliche Betreuung oder haben bereits ausgeprägte Beschwerden, ist dieser Kur Ablauf empfehlenswert. Alle vier Jahre kann eine stationäre Kur beantragt werden.
  3. Kompaktkur
    Eine Kompaktkur ist eine Form der ambulanten Kur. Sie wird in Gruppen durchgeführt und findet jeweils zu festen Terminen statt. Damit gehört sie zu den ambulanten Vorsorgeleistungen. Solch eine Kompaktkur ist recht umfangreich. Sie können mit bis zu fünf Stunden Behandlungspensum täglich rechnen.

Kuren für pflegebedürftige Kinder und ihre Angehörigen

Für eine Familie, in der ein pflegebedürftiges Kind lebt, sind Kuren besonders wichtig. Sie sollen nicht nur die Gesundheit von Kind oder Elternteil erhalten, sondern auch für familiäre gemeinsame Momente sorgen. Dafür stehen verschiedene Modelle zur Auswahl.

Die Mutter-Kind-Kur beziehungsweise Vater-Kind-Kur richtet sich an kranke oder in ihrer Gesundheit gefährdete Mütter und Väter. Kinder bis zu einem Alter von zwölf Jahren können ihre Eltern auf Kur begleiten.

Anders die Kinderkur: In diesem Fall wird Ihr Kind in einer Kurklinik untergebracht und kann beantragt werden, wenn die ambulanten Maßnahmen vor Ort nicht mehr den gewünschten Erfolg bringen. Der Anspruch auf solch eine Kur besteht alle vier Jahre. Anders als Kuren für Erwachsene dauern Kindkuren nicht nur drei, sondern vier bis sechs Wochen.

So können Sie eine Kur beantragen

pflegende-angehoerige-pflegezeit Grundsätzlich haben pflegende Angehörige einen gesetzlichen Anspruch auf eine Kur. Eine Kur zu beantragen ist recht unkompliziert. Am besten füllen Sie das Antragsformular gemeinsam mit Ihrem Hausarzt aus und reichen es bei Ihrer Krankenkasse ein.

Ähnlich wie der Antrag auf Reha, wird auch dieser durch den MDK oder einen Vertragsarzt überprüft und im Normalfall auch bewilligt. Ein medizinisches Gutachten kann den Antragsvorgang beschleunigen. Wurde Ihrer Kur nicht stattgegeben, haben Sie einen Monat nach Eingang des Bescheides Zeit, Widerspruch einzulegen.

Eine weitere wichtige Voraussetzung, damit Sie überhaupt eine Kur beantragen können: Sie müssen Ihren Angehörigen mit einem Pflegegrad seit mindestens sechs Monaten zu Hause pflegen. Auch muss dessen Versorgung während der Dauer Ihrer Kur sichergestellt sein.

Hinweis: Damit Sie eine Kur überhaupt beantragen können, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Es muss eine Voraussetzung nach Paragraf 23 Sozialgesetzbuch V Paragraf 40 SGB V oder Paragraf 15 SGB VI nachweisen.

Wo finde ich Kur-Angebote?

Planen Sie eine Kur und lassen Sie sich am besten von Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Krankenkasse beraten. Eine kostenlose Pflegeberatung steht Ihnen ebenfalls zu, wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen. Weiterhin empfehlen wir Ihnen, sich online nach passenden Kurangeboten umzusehen. Auf Social-Media-Kanälen oder in diversen Foren, die sich mit der Pflege zu Hause beschäftigen, werden Sie mit Sicherheit fündig.

Wie kann ich eine Kur finanzieren?

Wurde Ihnen eine Kur genehmigt, müssen Sie nicht selbst für die Kosten aufkommen. Stattdessen werden diese vom zuständigen Träger übernommen. Das ist für berufstätige pflegende Personen die Rentenversicherung. Wenn Sie nicht mehr berufstätig sind, bezahlt die Krankenkasse die Kur. Ist die Maßnahme dagegen wegen eines Unfalls notwendig, kommt die Unfallversicherung für die Kosten auf.

Von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung werden die Arztkosten und 85 Prozent der Kurmittelkosten übernommen. Ebenso erhalten Sie einen Zuschuss von höchstens 13 Euro pro Tag für Unterkunft, Verpflegung oder Fahrtkosten. Lediglich einen geringen Eigenanteil in Höhe von zehn Euro pro Tag müssen Sie selbst bezahlen.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Content Ruhe Entspannung Befinden Sie sich im Urlaub, auf Reha oder Kur, können Sie für Ihren Angehörigen die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege beantragen. Ab Pflegegrad 2 beteiligt sich die Pflegeversicherung an den Kosten.

Bei der Verhinderungspflege übernimmt eine andere Person, meist eine Pflegeeinrichtung, Ihre Aufgaben. Der Vorteil dabei ist, dass die Pflege weiterhin zu Hause erfolgt. Ihr Angehöriger muss sich also nicht an eine neue Umgebung gewöhnen. Diese Art der Ersatzpflege können Sie dann beantragen, wenn Sie selbst Ihren Angehörigen zuvor für mindestens sechs Monate gepflegt haben und mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Dann übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen im Jahr.

Demgegenüber steht die Kurzzeitpflege, die ebenfalls eine Option während Ihres Kuraufenthaltes ist. Ihr Angehöriger wird während dieser Zeit in einem Pflegeheim untergebracht. Die Pflegeversicherung beteiligt sich mit bis zu 1.854 Euro an den Kosten für diese Unterbringung.

Mit dem neuen Entlastungsbudget werden ab 01. Juli 2025 die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur flexiblen Nutzung zusammengefasst. Alle Änderungen und Voraussetzungen finden Sie hier.

Ähnlich wie bei der Rehabilitation besteht aber auch bei einer Kur die Möglichkeit, dass Sie Ihren Angehörigen mitnehmen. Wird die pflegebedürftige Person in Ihrer Kurklinik mit versorgt, spricht man von einer Bring-Mit-Kur. Oder Ihr Angehöriger wird in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung in der Nähe Ihrer Kureinrichtung untergebracht. Auch das ist eine beliebte Option.

Tipp: Um gemeinsam dem Alltag zu entkommen, können Sie mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen verreisen. Lesen Sie hier, was Sie für einen gemeinsamen Urlaub wissen müssen.

Antworten auf die häufigsten Fragen

24 Stunden Pflegekraft und Senior im Garten

Die Kur ist eine präventive Maßnahme für alle pflegenden Angehörigen, die Ihre Gesundheit stärken soll. Sie muss von einem Arzt verordnet werden.

Der tägliche Pflegealltag ist anstrengend und kräftezehrend. Daher steht Ihnen als pflegender Angehöriger als präventive Maßnahme eine Kur zu.

Für die Kur-Kosten für pflegende Angehörige kommen zwei Kostenträger infrage: die Rentenversicherung oder Ihre Krankenkasse. Wenn Ihr Arzt die medizinische Notwendigkeit der Kur bestätigt, übernehmen diese Kostenträger die Kosten für die Kur.

Die Dauer einer Kur beträgt für gewöhnlich drei Wochen und kann alle vier Jahre neu beantragt werden. Sollten dringende Fälle wie eine plötzliche Verschlechterung Ihrer Gesundheit es erforderlich machen, kann ein erneuter Antrag auch eher erfolgen.

Ähnlich wie bei der Reha gilt auch bei der Kur: Sie können Ihren pflegebedürftigen Angehörigen in die Kurklinik mitbringen. Alternativ suchen Sie einen Platz für die Kurzzeitpflege in der Nähe Ihrer Kurklinik.

Der Verbund Pflegehilfe informiert und berät Sie kostenlos zu allen Themen der Pflege, Mobilität und Selbstständigkeit im Alter. Zudem untersuchen geschulte Berater Ihren persönlichen Leistungsanspruch, damit Sie alle Zuschüsse nutzen können.