Beratung Presse Karriere PARTNER WERDEN ZUM ENTLASS-MANAGER

Alle Förderungen und Zuschüsse nutzen.

Für wen benötigen Sie die Unterstützung?

Für Angehörige
Für mich

Wie bewegt sich die zu pflegende Person fort?

Ohne Hilfsmittel
Mit Hilfsmittel
Weiß nicht

Liegt bereits ein Pflegegrad oder eine Pflegestufe vor?

Ja
Nein
Weiß nicht

Für welches Pflege-Thema interessieren Sie sich am ehesten?

Häusliche Pflege
Mobilität & Treppensteigen
Barrierefreies Bad

In welchem Land suchen Sie?

Deutschland
Österreich
Schweiz

Die Zuschüsse unterscheiden sich nach Region.
Für welche Region suchen Sie?

Gute Nachrichten, wir haben für Sie passende Infos gefunden.

Sie erhalten die kostenlosen Zuschuss-Infos per E-Mail. Wie lautet Ihre Mail-Adresse?

Wunderbar, Ihre persönliche Übersicht wird erstellt. Wie dürfen wir Sie ansprechen?

Unter welcher Telefonnummer können wir Sie für Rückfragen erreichen?

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

In Kürze werden wir Sie mit der Mainzer Vorwahl "06131" kontaktieren, um Ihnen die angefragten Informationen kostenlos zukommen zu lassen.

Auf der Suche nach Pflege-Anbietern? Erhalten Sie kostenlos Vergleichs-Angebote für:

Unser Service ist für Sie kostenlos. Wir finanzieren uns ausschließlich über Gebühren der gelisteten Anbieter.

Pflegestufen

Pflegestufen in Deutschland, Österreich & der Schweiz

In einer Welt, die sich ständig verändert, bleibt eines immer gleich: die Sorge um diejenigen, die uns am Herzen liegen. Familien werden oft vor große Herausforderungen gestellt, wenn es um die Pflege eines geliebten Angehörigen geht. Den Pflegedschungel in Situationen wie diesen zu durchschauen, stellt meist eine zusätzliche Hürde dar.

Pflegestufen - oder auch Pflegegrade genannt - sind entscheidend, um die finanzielle Hilfe und richtige Unterstützung für pflegebedürftige Personen zu erhalten. Doch unterschiedliche Regelungen, in den verschiedenen Ländern der DACH-Region, machen es nicht leicht, den Überblick zu behalten.

Die Systeme unterscheiden sich in Deutschland, Österreich und der Schweiz teils erheblich. Von der Beantragung bis hin zu den Leistungen, für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, sind Unterschiede zu beachten. Damit Sie bürokratische Hürden leichter meistern können, haben wir Ihnen die Abweichungen der drei Länder zusammengefasst:

Definition: Was sind Pflegestufen?
Wie kann eine Pflegestufe beantragt werden?
Erhöhung einer Pflegestufe
Antrag abgelehnt: Was können Sie tun?

In den häufigsten Fragen haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu den Pflegestufen in Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammengefasst.

Direkt zu den Pflegestufen

DE_Umriss Deutschland

Bild Umriss Österreich Österreich

CH Umriss Schweiz

Direkt zu den Pflegestufen

Stoppuhr-Icon Kurzgesagt: Pflegestufen
  • Pflegestufen definieren den Grad der Pflegebedürftigkeit.
  • Deutschland hat seit 2017 keine Pflegestufen, sondern Pflegegrade.
  • Die Einstufung ist in jedem Land individuell gestaltet.

Was sind Pflegestufen?

zuschuesse ambulante-Pflege-entlastungbetragPflegestufen beschreiben das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit. Sie bestimmen, inwieweit Personen im Alltag aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen auf Unterstützung angewiesen sind und in welcher Höhe den Betroffenen finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung zustehen.

Das Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit unterscheidet sich in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das Ziel ist jedoch in allen drei Ländern gleich. Die individuelle Situation pflegebedürftiger Personen soll bewertet werden, um ihnen entsprechende Unterstützung zusichern zu können.

Bis zum Jahr 2017 gab es in Deutschland Pflegestufen, die zum 01. Januar 2017, mit Eintreten des zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II), automatisch durch die fünf neuen Pflegegrade abgelöst wurden. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Österreich und der Schweiz weiterhin Pflegestufen.

Pflegestufen in Deutschland

kurzzeitpflege_zuschuesse_seniorin_pflegerSeit in Kraft treten des zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) am 01. Januar 2017, gibt es in Deutschland keine Pflegestufen mehr. Die ehemals drei Pflegestufen wurden zu den neuen fünf Pflegegraden. Die Umstellung erfolgte automatisch mit Inkrafttreten des Gesetzes. Anträge für die Umstellung mussten daher nicht gestellt werden.

Die Leistungseinteilung änderte sich grundlegend, da bisher nur der reine Zeitaufwand der Pflege als Grundlage genommen wurde. Seit dem PSG II wird der Grad der Selbstständigkeit für die Einteilung des Pflegegrads ermittelt. Zudem werden geistige und psychische Erkrankungen berücksichtigt.

Vor dem zweiten Pflegestärkungsgesetz wurden nur körperliche Einschränkungen anerkannt und beispielsweise Demenzkranke waren von den Pflegeleistungen ausgeschlossen. Der Begriff der "eingeschränkten Alltagskompetenz" wurde zusätzlich bei der Umstellung von Pflegestufe zu Pflegegrad abgeschafft.

Die fünf Pflegegrade in Deutschland werden wie folgt eingeteilt:

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Alles was Sie zu den Pflegegraden wissen müssen, finden Sie hier.

Pflegestufen in Österreich

Die Pflegestufen in Österreich werden nach dem Pflegeaufwand eingeteilt. Derzeit bestehen sieben Pflegestufen. Je mehr Pflegestunden pro Monat anfallen, desto mehr Pflegeleistungen stehen den Pflegebedürftigen monatlich zu. Im Rahmen einer Begutachtung durch einen Arzt oder eine diplomierte Pflegekraft, wird die Anzahl der Stunden des monatlichen Pflegebedarfs festgelegt.

Die Begutachtung kann im eigenen Zuhause, im Pflegeheim oder, wenn nicht anders möglich, im Krankenhaus stattfinden. Ein Sachverständiger informiert sich über den Betreuungs- und Hilfsbedarf bei der pflegebedürftigen Person oder bei der Hauptpflegeperson, erhebt die Krankengeschichte und untersucht den Pflegebedürftigen.

Die Ergebnisse werden in einem Gutachten festgehalten und der Gutachter legt den notwendigen Pflegebedarf fest. Die Einstufung der Pflegestufe erfolgt auf Grundlage der Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz.

Findet eine Begutachtung in einer stationären Einrichtung statt, müssen Informationen beim Pflegepersonal eingeholt und die Pflegedokumentation berücksichtigt werden. Wird die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst gesichert, muss die Pflegedokumentation ebenfalls für die Begutachtung herangezogen werden.

Die 7 Pflegestufen in Österreich

Laut Bundespflegegeldgesetz liegt ein Pflegebedarf vor, wenn Unterstützung bei Betreuungsmaßnahmen nötig ist, als auch Hilfsverrichtungen benötigt werden. Unter Betreuungsmaßnahmen versteht man Maßnahmen, die den persönlichen Bereich betreffen. Dazu gehört zum Beispiel:

  • Kochen
  • Essen
  • An- und Auskleiden
  • Körperpflege
  • Medikamenteneinnahme
  • Fortbewegung innerhalb der Wohnung



Handlungen, die den sachlichen Lebensbereich betreffen, sind Hilfsverrichtungen. Um einen Pflegebedarf beurteilen zu können, können ausschließlich diese fünf Hilfsverrichtungen berücksichtigt werden:

  • Beschaffen von Medikamenten, Nahrungsmitteln und Bedarfsgütern des täglichen Lebens
  • Reinigung persönlicher Gebrauchsgegenstände und der Wohnung
  • Pflege der Bekleidung und Bettwäsche
  • Beheizung des Wohnraums und die Beschaffung des Heizmaterials
  • Hilfe bei der Mobilität (z.B.: Begleitung bei Arztbesuchen oder Amtswegen)

Eine Übersicht über die Pflegestufen und die zustehende Höhe des Pflegegeldes finden Sie in folgender Tabelle:

Pflegestufe
Pflegebedarf/Monat in Stunden
Pflegegeld/Monat
1
Mehr als 65 Stunden
192 €
2
Mehr als 95 Stunden
354 €
3
Mehr als 120 Stunden
551,60 €
4
Mehr als 160 Stunden
827,10 €
5
Mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist
1.123,50 €
6
Mehr als 180 Stunden, wenn

  • zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und die Maßnahmen regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder

  • die Anwesenheit einer Pflegeperson dauernd während des Tages und der Nacht erforderlich ist, aufgrund der Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung


1.568 €
7
Mehr als 180 Stunden, wenn

  • keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder

  • ein vergleichbarer Zustand vorliegt


2.061,80 €

Bitte scrollen Sie nach rechts.

Für die Beurteilung des Pflegebedarfs werden Zeitwerte für die erforderlichen Betreuungsmaßnahmen und Hilfsverrichtungen berücksichtigt, die folglich zu einer Gesamtbeurteilung zusammengefasst werden. Bei der Feststellung des Pflegebedarfs bestimmter Personen, wird zusätzlich ein Erschwerniszuschlag berücksichtigt, zur Abgeltung des Mehraufwands für die pflegeerschwerenden Faktoren.

Seit 01. Januar 2023 wurde der Zuschlag bei Vorliegen einer schweren geistigen oder schweren psychischen Behinderung, vor allem einer Demenzerkrankung, erhöht. Bei einer besonders intensiven Pflege von schwerstbehinderten Kindern und Jugendlichen gelten besondere Regelungen.

Menschen mit Behinderung, die einen ähnlichen Pflegebedarf haben, werden zu einer der sieben Pflegestufen zugeordnet und das jeweilige Pflegegeld gewährt. Zu diesen Personengruppen gehören:

  • Blinde
  • Hochgradig Sehbehinderte
  • Taubblinde
  • Menschen, die mindestens 14 Jahre alt sind und auf einen Rollstuhl angewiesen sind, für eine eigenständige Lebensführung, aufgrund einer Querschnittlähmung, beidseitigen Beinamputation, genetischen Muskeldystrophie, Multiplen Sklerose oder infantilen Cerebralparese.1

Anspruch auf Pflegegeld

seniorenbetreuung-zuschuesse-pflegegeldDas Pflegegeld in Österreich ist zweckgebunden und dient zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen. Die Geldleistung wird zwölfmal im Jahr monatlich im Nachhinein ausbezahlt, ohne Abzug einer Lohnsteuer oder des Krankenversicherungsbeitrags. Anspruch auf Pflegegeld besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es besteht ein ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen wird.
  • Der ständige Pflegebedarf im Monat beträgt zumindest mehr als 65 Stunden.
  • Die pflegebedürftige Person hat einen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich, wobei das Pflegegeld auch im EWR-Raum und der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden kann.2

Pflegestufen in der Schweiz

Pflegegrad-Antrag-hoeherstufungEin Pflegebedarf besteht, wenn eine Person Unterstützung im täglichen Leben und Hilfe für bestimmte Aktivitäten benötigt. Ursachen dafür können körperliche, psychische oder geistige Einschränkungen sein. In der Schweiz ist zu unterscheiden, ob die Pflege im eigenen Zuhause oder in einem Pflegeheim stattfindet. Für die Pflege im Heim werden Pflegebedürftige, zur Festlegungen des täglichen Pflegebedarfs und der entsprechenden finanziellen Unterstützung, in eine von zwölf Pflegestufen eingeteilt.

Des Weiteren gibt es noch die Spitex, die spitalsexterne Hilfe und Pflege. Die Spitex eignet sich für pflegebedürftige Menschen, die im eigenen Zuhause von einer professionellen Pflegekraft gepflegt werden möchten. Es gibt Non-Profit-Organisationen, Profit-Organisationen und auch einige selbstständige Pflegefachpersonen. Die Spitex steht allen Einwohnern jeden Alters zur Verfügung, die aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit, einer Behinderung, Altersgebrechen, einer Mutterschaft oder vergleichbarem, Unterstützung benötigen.

Die Schweiz hat derzeit keine gesetzliche Pflegeversicherung. Die Pflegekosten werden daher durch die obligatorische Krankenversicherung, die öffentliche Hand und von den Betroffenen selbst gedeckt. Teilweise bieten Krankenversicherungen eine Zusatzversicherung für ambulanten oder stationäre Pflegeleistungen an, die ebenso anfallende Kosten übernehmen können. Es lohnt sich aber genau nachzurechnen, da sich in vielen Fällen Zusatzversicherungen nur für Personen eignen, die finanziell bessergestellt sind.

Die 12 Pflegestufen in der Schweiz

Um den Pflegebedarf festzustellen ist ebenfalls relevant, ob häuslich oder in einem Pflegeheim gepflegt wird. Ausschlaggebend ist der zeitliche Aufwand pro Tag, der für die Pflege benötigt wird. Eine höhere Pflegestufe bedeutet mehr Zeitaufwand und somit auch höhere Kosten.

Um einen konkreten Pflegebedarf festzustellen, ist eine Bedarfsabklärung notwendig. In der Schweiz haben die 26 Kantone unterschiedliche Vorgehensweisen, da sie autonom über die Einführung ihrer Bedarfserklärungssysteme entscheiden können.

Pflegebedarfsbestimmung in Heimen

pflegeheim-kosten_eigenanteilFür die Bedarfsermittlung in Heimen werden in vielen Kantonen standardisierte Instrumente verwendet. Das BESA-System (Bewohner-Einstufungs-und Abrechnungssystem) ist das gängigste Instrument und vor allem in der Deutschschweiz verbreitet. Es wird zur Einstufung der Pflegebedürftigen verwendet, indem die nötigen Pflegeleistungen erfasst werden, um sie bei ihren gesundheitlichen Einschränkungen bestmöglich zu unterstützen.

Wurde eine Pflegestufe bestimmt, wird diese nach sechs Monaten nochmals überprüft. Weitere Überprüfungen erfolgen dann jährlich. Verschlechtert oder verbessert sich der Gesundheitszustand eines Pflegebedürftigen deutlich, kann eine außerordentliche Zwischenprüfung durchgeführt werden. Jedes Heim nutzt unterschiedliche Systeme, die Einstufung erfolgt jedoch bei allen Instrumenten in zwölf Pflegestufen.

Zu den weiteren Pflegebedarfserfassungssysteme zählen:

RAI-RUG Einstufungssystem:
(RAI = Resident Assessment Instrument, RUG = Resource Utizlization Groups) Hierbei werden Pflegebedürftige in Pflegeaufwandgruppen zugeteilt.

PLAISIR:
Basiert auf einem Leistungskatalog und kommt ausschließlich in der Romandie, dem französischsprachigen Teil der Schweiz, zum Einsatz.

Beim BESA-System werden für die Beurteilung des Pflegebedarfs und der Einstufung der Pflegestufe sowohl körperliche als auch geistige und psychische Faktoren berücksichtigt. Bei der Begutachtung ermittelt ein Gutachter den Grad der Selbstständigkeit in unterschiedlichen Lebensbereichen, mithilfe eines Punktesystems zwischen 0 und 3.

Null bedeutet, dass der Betroffene Aktivitäten ohne Hilfsmittel oder helfende Personen durchführen kann und drei Punkte, dass die Handlung nicht durchgeführt werden kann. Die Gesamtpunktezahl der Bewertung, entscheidet die Pflegestufe. Zu den Lebensbereichen, auch Module genannt, die bei der Einstufung berücksichtigt werden, zählen:

  • Mobilität
  • Geistige und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte
  • Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen und deren Bewältigung



Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die zwölf Pflegestufen nach zeitlichem Bedarf pro Tag und die Beiträge von Versicherern pro Tag in Schweizer Franken (CHF):

Pflegestufe
Zeitlicher Pflegebedarf/Tag
Beiträge der Versicherer in CHF/Tag
1
bis 20 Min.
9,60 CHF
2
21-40 Min.
19,20 CHF
3
41-60 Min.
28,80 CHF
4
61-80 Min.
38,40 CHF
5
81-100 Min.
48,00 CHF
6
101-120 Min.
57,60 CHF
7
121-140 Min.
67,20 CHF
8
141-160 Min.
76,80 CHF
9
161-180 Min.
86,40 CHF
10
181-200 Min.
96,00 CHF
11
201-220 Min.
105,60 CHF
12
mehr als 220 Min.
115,20 CHF

Bitte scrollen Sie nach rechts.

Die Höhe der Selbstbeteiligung der Pflegebedürftigen ist auch von der Pflegestufe abhängig. Die Pflegekosten bilden dabei nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten. Die umfassende Betreuung, Miete, Verpflegung und andere flexible Dienstleistungen des Pflegeheims, machen den Großteil der Kosten aus. Diese sogenannten Pensions- und Betreuungskosten müssen von den Pflegebedürftigen oder ihren Angehörigen selbst übernommen werden.

Die direkten Pflegekosten werden auf die obligatorische Krankenversicherung, die jeweiligen Kantone und die pflegebedürftige Person selbst aufgeteilt. In der Schweiz kostet ein Pflegeheim monatlich durchschnittlich 10.216 Franken. Die Pflege und Betreuung zu Hause ist bei niedrigeren Pflegestufen oftmals günstiger als ein Aufenthalt im Heim.

Pflegebedarfsbestimmung bei der häuslichen Pflege (Spitex)

zuschuesse ambulante-Pflege-pflegekraftDie Bedarfsabklärung ist kassenpflichtig und gesetzlich vorgeschrieben. Die Bestimmung des Pflegebedarfs bei der Spitex läuft leistungs- und kundenorientierter ab. Im Vordergrund steht neben dem Pflegebedürftigen die Dienstleistung und nicht eine Pflegestufe. Der Vorteil davon ist, dass die Leistungsabrechnung transparenter gestaltet ist.

Eine diplomierte Pflegeperson bestimmt gemeinsam mit den Betroffenen, unter Rücksprache mit den behandelnden Ärzten, den Pflegebedarf. Dadurch wird der Umfang der Leistungen festgelegt. Hierbei gehen öffentliche und private Spitex-Organisationen gleichermaßen vor.

Die Kosten der Betreuung zuhause

Die Kosten bei der häuslichen Pflege werden in kassenpflichtige Leistungen, die ärztlich verordnet wurden, und in nicht kassenpflichtige, also ungedeckte Leistungen, unterteilt. Zu den ärztlich verordneten Dienstleistungen zählen die:

  • Grundpflege (z.B.: Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden)
  • Behandlungspflege und Untersuchung (z.B.: Verbandswechsel, Medikamentenverabreichung)
  • Abklärung, Beratung und Koordination (z.B.: Pflegebedarfsermittlung)

Gemäß Art. 7a KLV werden von der obligatorischen Krankenversicherung für diese drei Kategorien die Kosten in folgender Höhe pro Tag übernommen:3

Maßnahmen
Zuschuss in CHF/Tag
Maßnahmen der Grundpflege
76,90 CHF
Maßnahmen der Untersuchung und Behandlungspflege
63,00 CHF
Maßnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination
52,60 CHF

Bitte scrollen Sie nach rechts.

Bei den kassenpflichtigen Spitex-Leistungen werden von den Beiträgen, die den Betroffenen zustehen, Kosten für den Selbstbehalt, die Franchise und die Patientenbeteiligung abgezogen. Die Höhe ist Abhängig vom jeweiligen Kanton.

Alle Leistungen die nicht vom Arzt verordnet wurden gehören zu den nicht kassenpflichtigen Leistungen. Darunter fallen Leistungen aus dem Bereich Betreuung und Hauswirtschaft, für die keine spezielle Ausbildung benötigt sind und die oftmals von Angehörigen übernommen werden. Dazu zählen beispielsweise Kochen, Einkaufen, Putzen, Waschen und Bügeln sowie die Begleitung zu Arztterminen. Diese Aufwendungen müssen Sie grundsätzlich selbst tragen.

Die Verrechnung der häuslichen Pflege erfolgt im Stundentarif und die der Heimpflege nach einer Tagespauschale. Erreicht der Pflegebedarf einen gewissen Umfang, könnte die Pflege zu Hause trotz vielfältiger Unterstützungsangebote, nicht mehr die günstigere Möglichkeit sein. Ab Pflegestufe 6 lohnt es sich, Kostenvergleiche anzustellen. Wichtig ist, dass Sie die eigene Situation bewerten und die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen berücksichtigen.

Wie beantragt man eine Pflegestufe?

Die Beantragung einer Pflegestufe oder eines Pflegegrades unterscheidet sich zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz. Es empfiehlt sich jedoch, dass Sie sich in ihrem jeweiligen Land frühzeitig über spezifische Anforderungen und den Ablauf der Antragsstellung informieren, um Probleme oder Verzögerungen bei der Bewilligung zu vermeiden.

Antrag in Deutschland

wohnumfeldverbesserung-antrag-stellenDas SGB XI definiert, dass Personen pflegebedürftig sind, wenn körperliche, psychische und kognitive Einschränkungen sowie gesundheitlich bedingte Belastungen nicht selbstständig bewältigt werden können. Möchten Sie einen Antrag stellen, wird zwischen einem Erstantrag, einer Anpassung der Pflegeleistungen und einer Höherstufung unterschieden.

Wichtig ist, denn Antrag so früh wie möglich zu stellen, da bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung Anspruch auf Pflegegeld besteht. Dieser kann formlos bei der Pflegekasse Ihres pflegebedürftigen Angehörigen gestellt werden. Für die Feststellung des Pflegegrads findet eine Begutachtung statt, auf Basis von sechs Modulen, die anhand eines Punktesystems bewertet wird.

Die Begutachtung wird von einem Gutachter des Medizinischen Dienst der Krankenkasse oder bei Privatversicherten von MedicProof durchgeführt. Eine detailliertere Zusammenfassung über den Antrag eines Pfleggrades finden sie auf unserer Seite zum Pflegegrad-Antrag.

Antrag in Österreich

In Österreich wird nicht die Feststellung einer Pflegestufe beantragt, sondern das Pflegegeld. Besteht ein Anspruch auf Pflegegeld, können Sie, wenn sie Bezieher einer Pension oder Rente sind, den Antrag auf Pflegegeld beim zuständigen Versicherungsträger einbringen. Zuständig ist die Versicherung, die auch die Pension beziehungsweise Rente auszahlt. Antragsformulare für die Beantragung oder die Erhöhung des Pflegegeldes stehen bei den jeweiligen Pensionsversicherungsträgern oder unter oestereich.gv.at zur Verfügung.

Der Antrag kann allerdings auch formlos eingereicht werden. Haben Sie diesen aus Versehen an die falsche Stelle gerichtet, ist diese verpflichtet, Ihren Antrag richtig weiterzuleiten. Es ist auch möglich, dass Mitglieder Ihrer Familie oder Angehörige Ihres Haushaltes einen Antrag stellen.

Wohnt der Pflegebedürftige in einem Heim und die Kosten werden von der Sozialhilfe oder der Mindestsicherung getragen, können auch diese Träger das Pflegegeld beantragen. Eine Ausnahme besteht nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit. Hier leitet die zuständige Unfallversicherungsanstalt ein Verfahren von sich aus ein.

Das Pflegegeld wird an die Auszahlung der Pension oder Rente ausgerichtet und die Überweisung erfolgt meist monatlich im Nachhinein. Verstirbt die pflegebedürftige Person, erlischt der Anspruch auf Pflegegeld mit dem Todestag und für diesen Monat steht nur ein anteiliger Betrag des Geldes zu.

Antrag in der Schweiz

Das Verfahren zur Klärung des Pflegebedarfs ist je nach Kanton geregelt. Eine direkte Beantragung, wie in Deutschland und in Österreich, gibt es in der Schweiz nicht. Wenn eine Person pflegebedürftig wird, ist der erste Schritt die Bedarfsabklärung.

Durch sogenannte Pflegebedarfserfassungssysteme (PBES) werden Pflegebedürftige bei einem Umzug ins Heim, einer der zwölf Pflegestufen zugeordnet. Nicht nur bei einer groben Veränderung des Gesundheitszustandes kann eine außerordentliche Zwischenprüfung durchgeführt werden, sondern auch auf Wunsch des Heimbewohners.

Bei der häuslichen Pflege wird ebenfalls eine gesetzlich vorgegebene Bedarfsabklärung durchgeführt. Diese stellt sicher, dass die betroffene Person weder unter- noch überversorgt wird. Bevor eine Betreuung aufgenommen wird, klärt eine Fachperson den genauen Bedarf an Pflege- oder Hilfsleistungen ab.

Erhöhung des Pflegegrads oder der Pflegestufe

Deutschland:

Pflegegrad-Antrag-verhinderungspflegeDer Ablauf einer Höherstufung funktioniert wie bei einem Erstantrag. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, beantragen Sie einen höheren Pflegegrad. Dafür können Sie wieder das Formular der Pflegekasse nutzen.

Sobald Ihr Antrag eingereicht wurde, wird ein erneutes Gutachten vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder von MedicProof erstellt. Die Leistungen der Pflegekasse können erst angepasst werden, nachdem ein schriftlicher Höherstufungsantrag gestellt wurde.

Österreich:

Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert und Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger bereits Pflegegeld beziehen, können Sie einen Erhöhungsantrag bei der auszahlenden Stelle stellen. Bei der Beantragung sollten Sie anführen, inwieweit sich der Zustand seit der letzten Begutachtung verändert hat. Der Ablauf einer Erhöhung ist der gleiche wie bei einem Erstantrag.

Ist seit der letzten rechtskräftigen Entscheidung noch kein Jahr vergangen, ist es notwendig, die wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes glaubhaft zu machen, um ein neues Verfahren beginnen zu können. Sie können Ihrem Antrag auf Erhöhung ein ärztliches Attest Ihres Hausarztes oder einen möglichen Krankenhausbericht hinzufügen.

Hat sich der Gesundheitszustand allerdings so verbessert, dass weniger Pflege benötigt wird, ist es erforderlich, dass Sie dem zuständigen Entscheidungsträger innerhalb von vier Wochen Bescheid geben.

Schweiz:

In der Schweiz ist es üblich nach einer erstmaligen Einstufung in eine Pflegestufe die Entscheidung nach sechs Monaten nochmals zu überprüfen. Danach erfolgt eine Überprüfung einmal im Jahr.

Bei einer deutlichen Verbesserung oder Verschlechterung des Gesundheitszustandes, wird die Pflegestufe entsprechend erhöht oder verringert. Jede Veränderung der Pflegestufe oder neue BESA-Einstufung muss vom Hausarzt bestätigt werden.

Was kann man tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

seniorin antragGrundsätzlich ist es wichtig, dass Sie sich vor der ersten Begutachtung gut vorbereiten. Führen Sie ein Pflegetagebuch und halten Sie darin fest, in welchen alltäglichen Situationen die pflegebedürftige Person Hilfe benötigt.

Detaillierte Angaben erhöhen die Chancen, den richtigen Pflegegrad zu erhalten. Hilfreich sind auch Befunde und Arztbriefe. Wichtig ist jedenfalls, dass Sie bei der Begutachtung ehrlich sind, auch wenn manche Dinge unangenehm sind.

Wenn Sie mit der Einstufung des Pflegegrads unzufrieden sind oder der Antrag abgelehnt wurde, können Sie in Deutschland Widerspruch einlegen. Dafür haben Sie ab Erhalt des Bescheids 30 Tage Zeit. Der Widerspruch muss schriftlich als Brief erfolgen, den Sie direkt an Ihre Pflegekasse schicken.

Versenden Sie den Brief am besten als Einschreiben und bitten Sie jedenfalls um die Zusendung des Gutachtenberichts, falls Sie diesen noch nicht erhalten haben. Das Gutachten kann Ihnen helfen, die Entscheidung besser nachzuvollziehen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie oder Ihr Angehöriger den richtigen Pflegegrad haben, nutzen Sie gerne unseren kostenlosen Pflegegradrechner.

In Österreich besteht auch die Möglichkeit, abgewiesene Anträge auf Pflegegeld oder zu niedrige Einstufungen überprüfen zu lassen. Für die Überprüfung ist ein vorliegender Bescheid vorausgesetzt, gegen den Betroffene eine Klage einbringen können.

Die Klage kann innerhalb von drei Monaten ab Zustellung des Bescheides entweder beim Arbeits- und Sozialgericht Wien, beim Landesgericht als Arbeits- und Sozialgericht, beim Bezirksgericht des zuständigen Gerichtsortes oder beim Entscheidungsträger eingereicht werden. Dies kann entweder schriftlich in zweifacher Ausfertigung eingebracht oder während des Amtstages des zuständigen Gerichts mündlich zu Protokoll gegeben werden.

Für den Verfahrensablauf wichtig ist, dass die Klage folgende Informationen enthält:

  • Die Darstellung des Streitfalls.
  • Bezeichnung der geltend gemachten Beweismittel (z.B.: ärztliche Gutachten)
  • Ein bestimmtes Begehren.
  • Den angefochtenen Bescheid im Original oder in Kopie als Beilage.4

In der Schweiz kann zusätzlich zu der jährlichen Überprüfung der Pflegestufe, auf Wunsch des Heimbewohners, eine außerordentliche Zwischenprüfung durchgeführt werden.

Das Vorgehen bei einem Widerspruch gegen die Einstufung in eine Pflegestufe, wenn man mit der Höhe nicht einverstanden ist, ist je nach Kanton unterschiedlich geregelt. Daher ist es wichtig, dass Sie sich über die spezifischen Regelungen in dem jeweiligen Kanton informieren, um alle relevanten Informationen für das Verfahren zu erhalten.

Nutzen Sie jedenfalls Ihr Recht und legen Sie Widerspruch ein, wenn Sie denken, dass die Einstufung falsch war oder der Antrag abgelehnt wurde. Möglicherweise entgehen Ihnen sonst viele Pflegeleistungen.

Weitere Leistungen für Pflegebedürftige

homelift-kosten-mann-auf-treppenBei der Entscheidung ein pflegebedürftiges Familienmitglied zuhause zu pflegen, entstehen oftmals Hürden, die schwer zu überwinden scheinen. Zu zeitlichen Engpässen kommen nicht selten auch Hindernisse bei der Durchführung der Pflege. In vielen Fällen wird die Pflege zuhause durch bauliche Barrieren erschwert oder behindert. Daher ist es meist von Vorteil, das eigene Heim barrierefrei zu gestalten.

Eine große Unterstützung im Pflegealltag stellt eine Badsanierung dar. Vor allem der Umbau einer Badewanne zu einer ebenerdigen Dusche reduziert nicht nur unnötige Stolperfallen, sondern erleichtert auch die Durchführung der Körperhygiene. Ein Umbau zu einer barrierefreien Dusche ist schon in wenigen Stunden möglich und bringt Ihrem Angehörigen ein gewisses Maß an Sicherheit und Selbstständigkeit zurück. Wir helfen Ihnen gerne dabei, den passenden Anbieter für Sie zu finden.

Badewanne zur Dusche: Passenden Anbieter finden »

Besonders Treppen stellen bei der häuslichen Pflege vor einige Herausforderungen. Pflegebedürftige können diese oft nicht mehr selbstständig überwinden. Darüber hinaus mangelt es pflegenden Angehörigen oft an der physischen Stärke, um Pflegebedürftige in ein anderes Stockwerk zu transportieren, ohne dabei ihr eigenes Wohlergehen zu riskieren.

Der Einbau eines Treppenlifts bietet die Möglichkeit, einer sicheren und selbstständigen Fortbewegung des Pflegebedürftigen und unterstützt zudem die Pflegeperson. Ein weiterer Vorteil ist, dass ein Einbau auch in kurvigen und engen Treppenhäusern möglich ist und auch mehrere Stockwerke bewältigt werden können. Bei der Auswahl an unterschiedlichen Treppenlift-Modellen, unterstützen wir Sie gerne, den richtigen Anbieter für Ihren Sitzlift zu finden.

Treppenlift: Finden Sie den passenden Anbieter »

Weitere Unterstützungen stellen Angebote wie die 24 Stunden Pflege und die stundenweise Seniorenbetreuung dar. Beide Betreuungsangebote ermöglichen es Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen, weiterhin im eigenen Zuhause zu bleiben. Während die 24 Stunden Pflege bei Ihrem Liebsten einzieht und die Pflegetätigkeit ambulant durchführt, ist die stundenweise Seniorenbetreuung eine Ergänzung und Unterstützung im Alltag für pflegende Angehörige. Die Seniorenbetreuung erfolgt auf Stundenbasis und hilft dem Pflegebedürftigen gewohnte Aktivitäten weiter auszuführen.

24 Stunden Pflege: Vergleichen Sie kostenlos Anbieter »

Kostenlose Broschüre: Pflegezuschüsse & -Leistungen

  • Alles über Zuschüsse & Förderungen
  • Praktische Checklisten und Tipps
  • Die Vor- und Nachteile im Überblick
Download
Senior im Rollstuhl wird von Pflegerin mit Decke zugedeckt 24 Stunden Pflege

Die beliebte Alternative zum Pflegeheim: Finden Sie jetzt eine 24-Stunden-Pflegekraft.

Pflegekraft finden
Barrierefreies Badezimmer mit Blumen Altersgerechtes Bad

Nutzen Sie 4.180 Euro Zuschuss für Ihren Badumbau. Jetzt informieren.

Anbieter vergleichen
Seniorin mit Blumen sitzt auf dem Treppenlift Treppenlift-Zuschuss

4.180 Euro Zuschuss: Vergleichen Sie beliebte Anbieter in Ihrer Region.

Zuschuss nutzen
Seniorin spült und Pflegerin trocknet ab Seniorenbetreuung

Liebevolle und zuverlässige Seniorenbetreuung vor Ort - auch stundenweise.

Anbietervergleich
Ältere Pflegerin steht draußen mit Rucksack und Akte am Auto Pflegedienst

Unterstützung von liebevollen Pflegekräften für Sie und Ihren Angehörigen.

Pflegedienst finden

Antworten auf die häufigsten Fragen

24 Stunden Pflegekraft und Senior im Garten

Pflegestufen wurden in Deutschland durch das zweite Pflegestärkungsgesetz im Jahr 2017 automatisch zu Pflegegraden. In Österreich und der Schweiz gibt es weiterhin Pflegestufen.

Die Definition in allen drei Ländern ist jedoch gleich. Pflegestufen als auch Pflegegrade bestimmen, in welchem Ausmaß Personen aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen auf Pflege angewiesen sind und in welcher Höhe ihnen finanzielle Unterstützung zusteht.

Deutschland, Österreich und die Schweiz haben eine unterschiedliche Anzahl an Pflegegraden beziehungsweise Stufen:

  • Deutschland: 5 Pflegegrade
  • Österreich: 7 Pflegestufen
  • Schweiz: 12 Pflegestufen

Je nach Land ist das unterschiedlich geregelt. In Deutschland kann der Antrag formlos bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Den genauen Ablauf der Beantragung finden Sie hier.

In Österreich wird nicht die Pflegestufe, sondern das Pflegegeld beantragt. Bestimmte Kriterien geben vor, ob Anspruch auf Pflegegeld besteht. Der Antrag kann beim jeweiligen Versicherungsträger gestellt werden. Für die Feststellung des Pflegebedarfs werden Zeitwerte für die Gesamtbeurteilung herangezogen.

In der Schweiz wird unterschieden, ob pflegebedürftige Menschen im Heim oder ambulant gepflegt werden. Bei stationärer Pflege wird die Bedarfsermittlung mithilfe von Pflegebedarfserfassungssystemen festgestellt. Bei der ambulanten Pflege, der sogenannten Spitex, erfolgt die Beurteilung kunden- und leistungsorientiert.

In Deutschland steht Pflegebedürftigen je nach Höhe des Pflegegrades Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu. Die Höhe der Leistungen finden Sie in unserer Leistungsübersicht.

Die Höhe des Pflegegeldes ist in Österreich abhängig davon, wie viele Stunden im Monat Ihr pflegebedürftige Angehörige Pflege und Betreuung benötigt. In unserer Tabelle finden Sie die genauen Beträge.

Die Schweiz unterscheidet hierbei, ob im Heim oder zuhause gepflegt wird. Heimbewohner, die in eine der zwölf Pflegestufen eingeteilt wurden, erhalten pro Tag einen bestimmten Betrag von den Versicherern. Die Beträge finden Sie in der Tabelle. Bei der häuslichen Pflege kommt es auf die Leistungen an. Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt ärztlich verordnete Leistungen. Die Beträge finden Sie hier.

In Deutschland und Österreich ist das Verfahren ähnlich. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand kann ein höherer Pflegegrad beziehungsweise eine Erhöhung des Pflegegeldes beantragt werden. Sie müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen berücksichtigen.

In der Schweiz erfolgen jährliche Überprüfungen des Gesundheitszustandes. Bei einer bedeutenden Verschlechterung oder Verbesserung, wird die Pflegestufe, mit Bestätigung des Hausarztes, angepasst.

In Deutschland können Sie dem Bescheid widersprechen, indem Sie einen Brief an Ihre Pflegekasse schicken. Wie Sie erfolgreich Widerspruch einlegen können, haben wir Ihnen hier zusammengefasst.

Um in Österreich Widerspruch einlegen zu können ist ein vorliegender Bescheid notwendig. Damit können Sie gegen die Beurteilung Klage einreichen. Diese können Sie entweder schriftlich einreichen oder beim zuständigen Gericht mündlich zu Protokoll geben.

Äußert ein Heimbewohner in der Schweiz den Wunsch einer Überprüfung der Pflegestufe, kann eine Zwischenprüfung durchgeführt werden. Das Verfahren ist je nach Kanton unterschiedlich geregelt.

Der Pflegedschungel ist oft schwer zu durchblicken. Daher informieren wir Sie zu Themen rund um das Thema Pflege und beraten Sie gerne kostenlos bei der Suche nach Dienstleistern in Ihrer Region – in ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz.