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Rechtliches: Welche Vollmachten und Verfügungen können sinnvoll sein?

Um sich rechtlich abzusichern, kann es sinnvoll sein, entsprechende Verfügungen und Vollmachten auszustellen.

Um sich rechtlich abzusichern, kann es sinnvoll sein, entsprechende Verfügungen und Vollmachten auszustellen.


Es gibt Erkrankungen und Situationen, in denen ein Mensch nicht mehr entscheiden kann. Damit in diesen Situationen alles geregelt ist und zum Beispiel andere Familienangehörige eine den Wünschen des Erkrankten entsprechenden Entscheidung treffen können, sollte man frühzeitig verschiedene Dinge regeln. Neben einer Patientenverfügung können auch eine Betreuungsregelung und ein selbst verfasstes Testament eine sinnvolle Absicherung darstellen, damit auch dann alles geregelt ist bzw. geregelt werden kann, wenn der Mensch, um den es geht, dies nicht zeitnah oder nicht mehr beeinflussen kann. Es ist wichtig zwischen Verfügung und Vollmacht zu differenzieren.


Während in einer Verfügung lediglich der Willen bzw. Wunsch des verfügenden Menschen festgelegt ist, für den Fall, dass er selbst ihn nicht äußern kann, berechtigt eine Vollmacht dazu, eine Person in ihren Rechtsgeschäften zu vertreten. Bei der Erteilung einer Vollmacht muss der Vollmachtgeber geschäftsfähig sein, die Vollmacht sonst nicht gilt.


Eine Vollmacht kann jederzeit widerrufen oder geändert werden, wenn es zum Beispiel durch geänderte Umstände notwenig wird.


Bevor man eine Vollmacht erteilt, sollte man sich gut überlegt haben, wem in seinem Umfeld man diese Vollmacht erteilt und auf welche Bereiche und Tätigkeiten sich die Vollmacht bezieht. Ein Mensch, dem man eine Vollmacht ausstellt, sollte sowohl geschäftsfähig als auch vertrauenswürdig sein. Auch die Aufbewahrung der Originaldokumente sollte durchdacht sein.


Die Vorlage der Pflegehilfe Vollmacht können Sie hier downloaden.




 

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