Ziehen Sie Ihren Vorteil aus der Vielseitigkeit des einladenden Stadtteils Frohe Zukunft in Halle (Saale)
Es ist kaum überraschend, dass die Einwohner in Frohe Zukunft sehr nette Leute sind, verfügt dieses Stadtviertel in Halle (Saale) doch über einen ganz besonderen Zauber. Kaum ein Bewohner des Bezirks Frohe Zukunft in Halle (Saale) kann sich vorstellen, woanders, ohne die abwechslungsreiche kulturelle Vielfalt leben zu wollen. Das "Krankenhaus St. Elisabeth u. St. Barbara" ist eines von den Ärztehäusern, die ausgemacht fortschrittlich sind, sich um jegliche Notfälle im ärztlichen Bereich kümmern und sich daher uneingeschränkt für die Gesundheit sämtlicher Ansässigen, aber selbstverständlich auch aller Urlauber einsetzen. Der Zoo "Stoczek Zoo & Co." ist weitbekannt und populär. Tolle Schauplätze, exotische Tiere aus sämtlichen Gegenden des Planeten und selbstredend auch öffentliche Fütterungen sind die Höhepunkte des Zoos und locken übers ganze Jahr unendlich viele Gäste an.
Ausgewählte Mitglieder
Mitglied werden
Gewinnen Sie neue Kunden für Ihr Unternehmen
Gönnen Sie sich Urlaub. Eine Kurzzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege in Frohe Zukunft bietet qualifizierten Ersatz
Um das Rentenalter genießen zu können, gibt es mit Sicherheit keinen idealeren Platz, als das attraktive Viertel Frohe Zukunft in Halle (Saale), in dem eine Angebotsauswahl an diversen Pflegeeinrichtungen und anderen Pflegeangeboten besteht. Viele Institutionen bieten Kurzzeitpflege an. So zum Beispiel besondere Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Pflegewohnungen welche von der Sozialstation arrangiert worden sind, oder auch von Seniorenheimen, welche Gästebetten für eine Kurzzeitpflege zur Verfügung stellen. Die Kosten für die Kost und Logis, während einer Kurzzeitpflege in einer dieser Institutionen, werden allerdings nicht von der Pflegekasse aufgebracht. Um ein Anrecht auf eine Verhinderungspflege geltend machen zu können, ist es erforderlich, dass bereits mindestens 6 Monate der Pflege vergangen sind. Ist dies gegeben, können auch pflegebedürftige Rentner diese temporäre Betreuung nutzen, welche teilweise von Familienangehörigen, sowie einem Pflegedienst betreut werden. Möglich ist es auch, eine Kurzzeitpflege und eine Verhinderungspflege miteinander zu kombinieren. Das bedeutet, dass wenn die Hilfeleistungen der Kurzzeitpflege aufgebraucht sind, Pflegebedürftige ihr Recht auf eine Verhinderungspflege einfordern können. Zu beachten ist dabei, dass die Pflegeversicherung dann nur noch die Aufwendungen für Grundpflege und hauswirtschaftliche Hilfe bezuschusst.
Pflegehilfe - Der richtige Partner für die Suche nach Kurzzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege
In Frohe Zukunft gibt es für pflegebedürftige Senioren zwei qualifizierte Pflegedienstleister, die bei Notwendigkeit Kurzzeitpflege oder auch Verhinderungspflege durchführen können. Während staatliche Betreiber, wie beispielsweise Gemeinden oder Bundesländer, grundsätzlich einer Behörde unterstellt sind, sind freie Träger, wie zum Beispiel die Arbeiterwohlfahrt, prinzipiell uneigennützige Vereine und private Betreiber (Pro Seniore), überwiegend lokale oder überregionale Gesellschaften beziehungsweise Ketten. Der Unterschied zwischen freien und privatgewerblichen Betreibern ist, dass die freien vom Staat gefördert werden und anders als privatrechtliche Betreiber, keinerlei Gewinn erzielen dürfen. Auf der Suche nach einer Einrichtung für Kurzzeitpflege, sollte man auf Spezialisierungen der einzelnen Einrichtungen achten, da sich so die perfekte Fürsorge für jeden individuellen Fall gewährleisten lässt. Dank vieler Jahre in denen wir nun schon Pflegesuchende bei der Suche nach Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, einem Pflegeheim oder einer Seniorenwohnanlage unterstützen, wissen wir um die diesbezüglichen Schwierigkeiten und sind bei jeglichen Fragen gern für Sie da.