Sie suchen eine Kurzzeitpflege in Mainz? Der Stadtbezirk Neustadt ist perfekt für pflegebedürftige Menschen
Die Wahlheimat vieler Rentner in Mainz, welche sich dazu entschlossen haben, hier die goldenen Jahre zu verleben, ist der Stadtteil Neustadt. Kommt man nach Neustadt in Mainz, fällt jedem Gast sogleich die anziehende Offenheit auf, die auch die eigenen Bürger immer wieder erfreut. Eine sehr oft genutzte Einrichtung in Neustadt, ist das hiesige Filmtheater "Residenz-Kino", das es Anwohnern und Urlaubern ermöglicht, neu erschienene Kinofilme anzusehen. Ein ausgesprochen beliebtes Schauspielhaus in Neustadt ist das "Staatstheater Mainz", das mit seinem großartigen Theaterensemble durchgehend seine Gäste verzaubert.
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Eine Kurzzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege ist die Lösung wenn Sie temporär keine Zeit für pflegebedürftige Familienangehörige aufbringen können.
Der Bezirk Neustadt heißt Pflegebedürftige mit mehreren Pflegedienstleistern willkommen, hier ihren Lebensabend zu verleben. für den Fall dass die verantwortliche Pflegeperson, aufgrund von nervlicher Überladung, nicht in der Lage ist, sich um ein pflegebedürftiges Familienmitglied zu sorgen, so gewährleistet eine Kurzzeitpflege einen geeigneten Ersatz. Bezahlt wird diese Serviceleistung durch die Pflegekasse oder den verantwortlichen Sozialhilfeträger. Für Menschen, welche auf Grundpflege, wie beispielshalber Duschen, Zahnpflege, Unterstützung beim An- und Auskleiden, Wäsche waschen und hauswirtschaftliche Beihilfe, wie beispielshalber Kochen, Putzen und Einkäufe angewiesen sind, obwohl sie noch nicht über die Pflegestufe 1 verfügen, bildet eine Verhinderungspflege einen optimalen vorübergehenden Ersatz für etwa pflegende Verwandte. Im Übrigen ist die Höchstsumme von 1.550 €, den die Pflegeversicherung für die Zeitdauer von nicht länger als 28 Tagen im Jahr bewilligt, nicht an die Pflegestufe eines Pflegebedürftigen gebunden.
Die Pflegehilfe verschafft Ihnen die ideale Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Sollte in Neustadt Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege gewünscht werden, so bestehen sieben qualifizierte Anbieter, zwischen welchen Pflegebedürftige wählen können, um sich versorgen zu lassen. Bei den Trägern von Pflegeeinrichtungen in der Bundesrepublik gibt es allerhand Unterschiede. So unterscheidet man etwa zwischen staatlichen, privatrechtlichen und freien Trägern. Um einige Beispiele aufzuzeigen, umfassen öffentliche Träger beispielsweise Gemeinden oder Kreise, privatrechtlich ist etwa Pro Seniore und freie Träger umfassen im Allgemeinen soziale Wohlfahrtsorganisationen wie zum Beispiel die AWO, sowie kirchliche Vertreter, wie etwa die Caritas. Die große Auswahl auf den Seiten der Pflegehilfe erleichtert die Suche nach einer Einrichtung für Kurzzeitpflege mit entsprechender Betreuung, speziell für einen Angehörigen mit besonderen Erkrankungen, wie beispielshalber Demenz. Wir bieten Ihnen gern unsere Unterstützung an und werden mit Sicherheit die beste Pflegeeinrichtung bzw. Lösung für Sie finden, da wir dank jahrelanger Erfahrung mit allen aufkommenden Problemen bestens vertraut sind.