Kurzzeitpflege-Anbieter in Ravensburg-Weststadt
Falls stellvertretende vollstationäre oder ambulante Pflege, eine maximale Dauer von 4 Wochen im Jahr nicht übersteigt, wird sie von der Pflegekasse übernommen und als Kurzzeitpflege beziehungsweise Verhinderungspflege in Weststadt bezeichnet. Gründe wie etwa die Verschlechterung der gesundheitlichen Verfassung, oder die Verhinderung des zuständigen Altenbetreuers, wegen Urlaub oder einer Unpässlichkeit, lassen Pflegebedürftige oftmals auf eine Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege zurückgreifen.
Der Stadtteil Weststadt in Ravensburg wird auch Sie faszinieren
Viele Seniorenpflegeheime und Anbieter weiterer Pflegeformen sind in dem attraktiven Viertel Weststadt in Ravensburg angesiedelt. Theater und Museen sind lediglich ein paar Beispiele für das ausgezeichnete kulturelle Angebot des Stadtbezirks Weststadt. Außerdem gibt es für Einwohner und Besucher auch Gastlokale und etwa Parks, welche zum Spazieren gehen einladen. Selbstverständlich gibt es für alle hier heimischen Bürger und Touristen in Weststadt, welche nicht auf grüne Natur verzichten möchten, eine Reihe von überaus reizenden Grünanlagen, die stets dazu willkommen heißen, zu relaxen. In etlichen Apotheken in Weststadt, wie beispielsweise in der "Apotheke im real", lassen sich vom Arzt verschriebene rezeptpflichtige Therapeutika beschaffen.
Eine Kurzzeit- und Verhinderungspflege ist die optimale Lösung, falls Ihnen die Zeit fehlt
Auch wenn der Entschluss für den idealen Platz für den Ruhestand nicht übereilt getroffen werden sollte, ist der Stadtteil Weststadt auf jeden Fall eine Erwägung wert. Vorzüge hier sind beispielshalber eine große Zahl von Pflegedienstleistern und ein tolles Flair. In der Regel soll eine Kurzzeitpflege einen idealen Ersatz bieten, sollte die verantwortliche Pflegeperson mit der Betreuung eines Familienmitglieds psychisch überfordert sein. Sie ist demnach eine temporäre stellvertretende Leistung der Pflegekasse oder des zuständigen Sozialhilfeträgers. Ein Recht auf eine Verhinderungspflege, die temporär und ersatzweise in der eigenen häuslichen Umgebung eines pflegebedürftigen Menschen durchgeführt wird, besteht auch dann, wenn bereits ein Bedarf an Grundpflege, wie etwa Baden, Zahnpflege, Hilfe beim An- und Ausziehen, Betten machen und hauswirtschaftlicher Hilfe, wie beispielsweise Essen machen, Geschirrspülen und Einkäufe, besteht, jedoch noch nicht die Pflegestufe 1 vorhanden ist. Es sei noch hervorgehoben, dass der Höchstbetrag zur Bezahlung einer Kurzzeitpflege unabhängig von der Pflegestufe gewährleistet wird. So stehen sämtlichen Pflegebedürftigen, welche über eine Pflegestufe verfügen, höchstens 1.550 € zu.
Sie wünschen Kurzzeit- und Verhinderungspflege? Wir assistieren Ihnen!
Auch in Weststadt und in der Nähe gibt es die Möglichkeit, Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Auf unserer Webpräsenz finden Sie entsprechend ein kompetente Anbieter für diese Art der temporären Pflegeversorgung. Abgesehen von den staatlichen Trägern wie zum Beispiel Städte oder Länder und privatrechtlichen Trägern wie zum Beispiel die Kursana, gibt es in Deutschland auch freie Träger von Pflegeeinrichtungen. Zu den freien Trägern zählen unter anderem karitative Wohlfahrtsverbände, wie zum Beispiel das DRK und ebenso kirchliche Vertreter wie beispielsweise die Caritas. Viele Pflegeeinrichtungen sichern vor allem Menschen mit beispielshalber Demenzerkrankungen eine Atmosphäre, in der sie sich sehr wohlfühlen. Alle Menschen können verschiedenen Beschäftigungen nachgehen und werden selbstredend auch hierbei vom kompetenten Pflegepersonal motiviert. Dank vieler Jahre in denen wir nun schon Pflegebedürftige bei der Suche nach Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, einem Altenpflegeheim oder einem Seniorenwohnen unterstützen, wissen wir um die diesbezüglichen Schwierigkeiten und sind bei jeglichen Fragen gern für Sie da.