Kurzzeitpflege-Anbieter in Dessau-Roßlau-Alten
Sollte der zuständige Seniorenbetreuer eines pflegebedürftigen Seniors vorübergehend verhindert sein, oder der Umfang der Pflege temporär umfassender und deshalb nicht zu bewältigen sein, besteht die Chance, für höchstenfalls 4 Wochen im Jahr, eine Verhinderungspflege (im eigenen Heim) oder eine Kurzzeitpflege (stationär) in Alten in Anspruch zu nehmen. Pflegebedürftige, welche durch Angehörige, eine 24-Std-Pflege oder einen Pflegedienst zu Hause gepflegt werden, können einen Anspruch auf eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege geltend machen, falls es notwendig ist.
Alten in Dessau-Roßlau - Ein schöner Standort für pflegebedürftige Menschen
Alten in der Stadt Dessau-Roßlau ist Heimat von sehr angenehmen Menschen, was in Anbetracht des angenehmen Flairs in diesem Bezirk kaum zu überraschen vermag. Es gibt wohl kaum einen Bezirk in Dessau-Roßlau, der von seiner Bevölkerung mehr geliebt wird als Alten mit seinen angenehmen Menschen und seinem unvergleichlichen Zeitgeist. Im großartigen Zoo "Zoo-Günther" in Alten ist jeder Tag ein spezieller Tag, da es hier zahllose verschiedene Tiere zu bestaunen gibt, mehrfach Tag für Tag öffentliche Fütterungen stattfinden, und selbstverständlich auch für das leibliche Wohl in Form von Gaststätten gesorgt ist. Wer nach einem Platz der Stille und Meditation sucht, wird in der bewundernswerten Kapelle "Marienkirche" in Alten fündig. Auch zu Gottesdiensten ist an diesem Ort selbstredend ein jeder ganz herzlich eingeladen.
Sie wünschen temporär kompetente Betreuung? Beauftragen Sie eine Kurzzeit- und Verhinderungspflege!
Immer mehr Pflegebedürftige entschließen sich dazu, ihr Alter in Alten zu verbringen. Selbstverständlich gibt es demgemäß auch diverse Pflegedienstleister in diesem Stadtbezirk, welche sich bestens um Sie sorgen können. Eine Kurzzeitpflege, eine Leistung der Pflegeversicherung oder des zuständigen Sozialhilfeträgers, ist besonders dann empfehlenswert, falls die zuständige Pflegeperson seelisch überlastet sein sollte. In diesem Fall bietet eine Kurzzeitpflege einen optimalen Pflegeersatz für pflegebedürftige Rentner. Die Zahlungen von bis zu 1.550 € jährlich für die Verhinderungspflege, können innerhalb des Zeitrahmens der Betreuung bedarfsgerecht aufgeteilt werden. Solange am Ende des Jahres die Summe von 28 Tagen eingehalten wird, ist es pflegebedürftigen Rentnern auch erlaubt, die Verhinderungspflege lediglich beispielsweise ein paar Stunden pro Woche zu nutzen, sollte es ausreichend sein.
Wir beraten Sie mit Vergnügen, damit Sie eine passende Kurzzeit- und Verhinderungspflege finden
Selbstredend hat sich mit der wachsenden Nachfrage, nach Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege, auch in Alten und in diesem Raum viel getan. So bestehen mittlerweile zwei qualifizierte Anbieter für diese Form der temporären Betreuung. Unabhängig vom Betreiber eines Verhinderungspflege-Dienstleisters müssen sich sämtliche Pflegeeinrichtungen verbindlichen Inspektionen durch den MDK unterziehen, das bedeutet, dass die Qualität der Pflegeversorgung, egal ob der Träger öffentlich, privat oder frei ist, überall gleich gut ist. Natürlich operieren auch sämtliche Träger, wie beispielsweise die Diakonie oder die AWO, nur mit fachkundigem Pflegepersonal. Für Senioren ist es also unwichtig wer Betreiber einer Einrichtung ist, solange diese allen Ambitionen entspricht. Ein spezieller Kernpunkt dem man sich, mit erfahrenem Personal, in mehreren Pflegeeinrichtungen widmet, ist die Pflege von Menschen mit altersbedingter Demenz. Um bei den vielen Angeboten für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, vollstationäre Pflege und Betreutes Wohnen nicht den Durchblick zu verlieren, bekommen Sie unter der Rufnummer 06131/49 32 042 natürlich ständig versierte Unterstützung.