Der Stadtteil Dülken ist ein Wahrzeichen der Stadt Viersen
Zahlreiche anmutige Häuser und Appartements bieten den Einwohnern des Viertels Dülken des Ortes Viersen ein einmaliges Zuhause. Vor allem aufgrund unterschiedlicher Vorzüge, welche nachfolgend genauer geschildert werden, ist der Bezirk Dülken einer der populärsten in der Stadt Viersen. "Tiefen Schärfe" ist lediglich eine von verschiedenen besonderen Sehenswürdigkeiten, bei welchen man es sich als Gast in Dülken nicht nehmen lassen sollte, sie zu besichtigen. Kunstschätze- und Sammlungen, wie z.B. "Galerie am Rathausmarkt" gibt es in dieser Gegend zu bewundern.
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Das beste Domizil für den Ruhestand - Betreutes Wohnen
Der Bezirk Dülken ist für das Leben im Alter gut geeignet, deshalb besteht hier auch eine größere Zahl an Pflegedienstleistern, welche sich optimal um pflegebedürftige Menschen kümmern. Wer in den hohen Jahren nicht länger allen Aufgaben der selbständigen Existenz bewältigen kann, für diese Menschen ist Betreutes Wohnen möglicherweise die günstigste Option. Gemeinschaftlich mit anderen betagten Menschen wohnt man hier in einer bequemen Wohngemeinschaft und bekommt bei eigenen Schwierigkeiten natürlich immer jede erdenkliche Unterstützung seitens der ausgesprochen höflichen Angestellten. Trotz zahlreicher unterschiedlicher Formen der Pflege, die unter der Bezeichnung Betreutes Wohnen vereint sind, unterliegt es nicht dem Heimrecht und benötigt somit auch keine Einstufung in eine Pflegestufe. Senioren die sich für das Betreute Wohnen entscheiden, haben generell zwei Vertragspartner. Zum einen den Vermieter, mit dem ein Mietvertrag geschlossen wird, und auf anderer Seite den Betreuungsdienst, mit welchem ein Pflegevertrag geschlossen wird.
Überlassen Sie bei der Suche nach Betreutem Wohnen nichts dem Zufall - Die Pflegehilfe hilft!
Pflegebedürftige welche die goldenen Jahre unter qualifizierter Beaufsichtigung und in Gesellschaft anderer älterer Menschen verbringen wollen, finden in Dülken und Umgebung ein unterschiedliche Wohngemeinschaften für Betreutes Wohnen. Pflegebedürftige müssen, da Betreutes Wohnen nicht dem Heimrecht unterliegt und somit nicht von der Pflegeversicherung bezuschusst wird, persönlich für die Wohnungsmiete und die Betreuungsleistungen bei dieser Betreuungsform bezahlen. Wenn Sie eine passende Seniorenwohnanlage in Dülken suchen, können Sie sich auf die fachkundige Kundenberatung der Pflegehilfe verlassen.