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Pflegeheim

Erstelldatum: 28.04.2023
|
Zuletzt geändert: 30.06.2026

Pflegeheime: Das sollten Sie wissen

Wenn der Alltag nicht mehr allein bewältigt werden kann, ist große Unterstützung gefragt. In einem Pflegeheim werden Senioren stationär versorgt. Da es aber leider nicht genug Pflegeplätze gibt, sind die Wartelisten für Pflegeheime oft lang. Außerdem werden die Kosten nur teilweise von der Pflegekasse übernommen, sodass oft ein nicht unbeachtlicher Eigenanteil zurückbleibt.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie das richtige Pflegeheim finden und wie Sie die Wartezeit auf einen Pflegeplatz ideal überbrücken können, ohne auf eine gute Versorgung verzichten zu müssen. Darüber hinaus informieren Sie zu Alternativen, bei deinen kein Umzug nötig ist.

Das sollten Sie über Alten- und Pflegeheime unbedingt wissen:

In den häufigsten Fragen finden Sie einen Überblick der wichtigsten Informationen.

Stoppuhr-Icon Kurzgesagt: Pflegeheime
  • Im Durchschnitt beträgt die Wartezeit auf einen Platz 1,5 Jahre.
  • Der Eigenanteil liegt im Schnitt bei 2.800 Euro im Monat.
  • Eine Alternative mit einer Woche Wartezeit ist die 24 Stunden Pflege.

Ausgewählte Mitglieder für Ihre Region:

Was ist ein Pflegeheim?

pflegeheim-senioren-mit-pfleger.jpg?mode=crop Ein Pflegeheim ist eine Form der vollstationären Pflege. In einem Pflegeheim wohnen zwischen 35 und 85 Bewohner. Wenn Ihr Angehöriger in ein Pflegeheim zieht, erhält er in den meisten Fällen ein eigenes Zimmer, das oft mit mitgebrachten Möbeln personalisiert werden kann.

Der große Vorteil von Pflegeheimen ist die ganzheitliche Betreuung durch Fachpersonal. Ein Pfleger versorgt, je nach Einrichtung, zwischen 4 und 10 Pflegebedürftige. Besonders bei fortgeschrittener Pflegebedürftigkeit und Demenz sind Pflegeheime häufig eine sinnvolle Entscheidung, denn Ihr Angehöriger erhält eine Kombination aus medizinischer Pflege und Betreuung.

Wenn Ihr Angehöriger in einem Pflegeheim lebt, hat er die Möglichkeit, Unterhaltungsangebote wie Spiel- und Bastelgruppen oder therapeutische und mobilisierende Aktivitäten wie Massagen oder Krankengymnastik in Anspruch zu nehmen. Möchten Sie Ihren Angehörigen besuchen, fragen Sie vorher das Pflegepersonal nach hausinternen Regelungen zu Besuchszeiten und Besucheranzahl.

Wie lang sind die Wartelisten auf freie Pflegeplätze?

In Deutschland gibt es etwa 16.000 Pflegeheime. Das deckt den Bedarf an Pflegeplätzen bei über 5,7 Millionen Pflegebedürftigen (Stand 2023) nur zu einem geringen Teil. Daher sind die Wartelisten, gerade in Ballungsgebieten, sehr lang und Pflegebedürftige müssen oft viele Monate auf einen freien Platz warten.

Es ist möglich, sich bereits vorsorglich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Es besteht dabei kein Zwang, den freien Pflegeplatz schließlich auch anzunehmen. Lehnt man ab, beginnt eine erneute Warteperiode für den nächsten, freien Pflegeplatz. In manchen Fällen erhalten Personen, die in Pflegeimmobilien investiert haben, ein bevorzugtes Belegungsrecht.

Unsere Tipps für die Wartezeit:

  • Eine beliebte Alternative zum Heim oder Lösung für die Wartezeit ist die 24 Stunden Pflege. Der Pflegebedürftige kann weiterhin zuhause wohnen und die Pflegekraft kann bereits nach etwa einer Woche vor Ort sein.
  • Außerdem erhalten Pflegebedürftige Zuschüsse von der Pflegekasse, um Ihr Zuhause pflegegerecht umzubauen. Solche Wohnumfeldverbesserungen beinhalten zum Beispiel die Installation eines Treppenlifts oder den Einbau einer Badewannentür.
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Gut zu wissen: Pflegeimmobilien

Die Investition in Pflegeimmobilien lohnt sich: Einerseits unterstützen Sie den Bau von neuen Pflegeheimen und investieren sozial sinnvoll.

Andererseits rentieren sich Pflegeimmobilien finanziell, denn sie gelten als besonders sichere Kapitalanlage mit einer attraktiven Rendite von drei bis vier Prozent ohne eigenen Verwaltungsaufwand.

Was kostet ein Platz im Pflegeheim?

pflegeheim-kosten_Pflegekraft Haben Sie sich entschieden, Ihren Angehörigen in einem Pflegeheim unterzubringen, kommt die Frage nach den dabei entstehenden Kosten auf. Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und sind gleichzeitig von verschiedenen Faktoren abhängig.

Durchschnittlich kostet ein Platz im Pflegeheim insgesamt etwa 3.300 Euro im Monat. Hiervon sind circa 2.800 Euro Eigenanteil, wobei dieser je nach Bundesland, Einrichtung und Länge des Aufenthalts variiert.

Die monatlichen Kosten für die Pflege Ihres Angehörigen in einem Pflegeheim bestehen aus:

  1. Kosten für Pflege und Betreuung
    Muss Ihr Angehöriger in ein Pflegeheim ziehen, ist meist ein Bedarf für eine umfassende Betreuung der Grund. Im Gegensatz zur häuslichen Pflege wird Ihr Angehöriger in einem Pflegeheim vollstationär betreut und gepflegt.

    Dabei entstehen Kosten für das Pflegepersonal und die grundsätzlichen Pflegeleistungen, die von der Einrichtung übernommen werden. Sie müssen nicht die gesamten Kosten für die Pflege und Betreuung übernehmen, denn einen Teil übernimmt die Pflegekasse.
  2. Kosten für Unterkunft und Verpflegung
    Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind vergleichbar mit einem Hotelzimmer mit Vollpension. Die einzelnen Bestandteile dieser Kosten sind das Reinigen der Zimmer, die Wartung und der Unterhalt des gesamten Gebäudes, die Versorgung der Wäsche, die Entsorgung von Müll sowie Leistungen für Veranstaltungen.

    Mietnebenkosten, wie der Verbrauch von Strom und Wasser, werden meist nicht gesondert berechnet. Die komplette Finanzierung dieser Kosten gehören zum Eigenanteil und liegen daher bei Ihnen und Ihrem Angehörigen.
  3. Investitionskosten
    Investitionskosten können mit Instandhaltungsrücklagen verglichen werden, wie sie in Mietwohnungsabrechnungen oder einer Eigentumswohnung vorkommen. Diese werden für die Herstellung, Anschaffung und Instandsetzung von den entsprechenden Gebäuden und den technischen Anlagen verwendet.

    Dazu zählen die Beschaffung der Immobilie und betriebliche Güter, wie Betten, Tische und Stühle. Hinzu kommt die Instandhaltung der Anschaffungen. Die Kosten werden von jedem Pflegeheim erhoben und anteilig auf die Bewohner umgelegt.
  4. Ausbildungskosten
    Die Ausbildung zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann wird über einen landesweiten Ausbildungsfonds refinanziert. In diesen Fond zahlen verschiedene Parteien ein, dazu zählen das jeweilige Bundesland, die Pflegeversicherung, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

    Der Ausbildungszuschlag wird von den Pflegeeinrichtungen mit den Landesverbänden der Pflegekassen sowie den zuständigen Sozialträgern verhandelt und von der Landesbehörde festgelegt. Je nach Bundesland und Pflegeheim kann Ihre Rechnung entsprechende Kosten enthalten.
  5. Zusatzleistungen
    Sie haben oft die Möglichkeit, für Ihren Angehörigen mit dem Pflegeheim gewünschte Zusatzleistungen zu vereinbaren. Das können zum Beispiel ein größeres Zimmer, die Begleitung bei Tagesausflügen oder ein spezielles Betreuungsangebot für an Demenz erkrankte Personen sein.

    Was eine Zusatzleistung ist und was nicht, ist durch die Pflege- und Krankenkassen fest geregelt. Solche Zusatzleistungen werden immer vertraglich festgehalten und müssen von Ihrem Angehörigen selbst finanziert werden.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurde Anfang 2017 der einrichtungseinheitliche Eigenanteil beschlossen. Die Kosten für Pflege und Betreuung sind demnach für alle Bewohner ab Pflegegrad 2 gleich hoch. Erhöht sich der Pflegegrad Ihres Angehörigen, erhöhen sich entsprechend nicht die Kosten dieser Position.

Der Einzug in ein Pflegeheim ist grundsätzlich auch ohne anerkannten Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst möglich, gleichzeitig aber sehr teuer. Daher sollten Sie einen möglichen Pflegegrad Ihres Angehörigen prüfen lassen und einen entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse einreichen.

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Unser Pflegegrad-Rechner

Machen Sie mit unserem kostenlosen Pflegegrad-Rechner eine Selbsteinschätzung zum möglichen Pflegegrad Ihres Angehörigen.

So haben Sie vorab einen Überblick, welche Leistungen und Zuschüsse Ihrem Angehörigen zustehen könnten.

Pflegeheim: Wie hoch ist der Eigenanteil?

pflegeheim-kosten_eigenanteil Einen festen, pauschalen Preis für einen Platz in einem Pflegeheim gibt es nicht. Jeder Betreiber einer Einrichtung kalkuliert die Kosten selbst, muss sie allerdings von Pflegekasse und dem Sozialamt genehmigen lassen.

Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse entsprechende Zuschüsse, mit denen Sie einen Teil der Kosten des Pflegeheims decken können. Dabei wird die Höhe des Zuschusses gestaffelt nach der Höhe des Pflegegrades.

Die Kosten für die Unterbringung Ihres Angehörigen in ein Pflegeheim sind meist höher als Zuschüsse, die Ihnen seitens der Pflegekasse zustehen. Den Differenzbetrag müssen Sie oder Ihr Angehöriger selbst zahlen, dieser Betrag wird Eigenanteil genannt und wird Ihnen von der Pflegeeinrichtung nach Abzügen der Zuschüsse in Rechnung gestellt.

Seit Januar 2017 gilt für anerkannte Pflegegrade 2 bis 5 ein sogenannter einrichtungseinheitlicher Pflegeanteil. Die Kosten für Pflege und Betreuung sind demnach für alle Bewohner ab Pflegegrad 2 gleich hoch. Zum Eigenanteil für Pflege und Betreuung kommen zusätzlich die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten.

Die Kosten für den Aufenthalt im Pflegeheim muss in erster Linie von Ihrem Angehörigen getragen werden. Dabei wird das Vermögen, die Rente oder Einnahmen durch Mieten aufgewendet. Hat Ihr Angehöriger in den letzten zehn Jahren Vermögenswerte per Schenkung übertragen, müssen diese gegebenenfalls rückgängig gemacht werden, um die Kosten des Pflegeheims zu decken.

Dank des Angehörigen-Entlastungsgesetzes müssen Kinder von Pflegebedürftigen heute meist erst dann für Heimkosten aufkommen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Wichtig ist außerdem: Hilfe zur Pflege sollte möglichst früh beantragt werden, da Leistungen erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung übernommen werden können.

Für den Ehepartner Ihres Angehörigen besteht allerdings eine Einstandspflicht. Wenn Einkommen und Vermögen Ihres Angehörigen nicht für die Finanzierung ausreichen. Ehepartnern muss jedoch vom monatlichen Einkommen ein Selbsterhalt zum Eigenbedarf übrigbleiben.

Pflegeheim: Welche Zuschüsse gibt es?

Zur Finanzierung kommen in erster Linie die Pflegesachleistungen der Pflegekasse infrage. Dieser Zuschuss ist nach der Höhe des Pflegegrades gestaffelt. Bezuschusst werden aber nur Kostenpositionen für die pflegerische Versorgung, wie die Betreuung und die medizinische Behandlungspflege und Kosten für Ausbildung.

Die Pflegeeinrichtung rechnet mit Ihrem Angehörigen dabei einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil ab Pflegegrad 2 ab. Weitere entstandene Kosten für Unterkunft und Verpflegung, für Zusatzleistungen sowie für Investitionen müssen Sie oder Ihr Angehöriger selbst tragen – diese werden auch nicht von der Pflegekasse bezuschusst.

Da die Pflegesachleistungen allein meist nicht ausreichen, gibt es weitere finanzielle Unterstützung von der Pflegeversicherung durch monatliche Zuschüsse zu den pflegebedingten Kosten sowie durch zusätzliche Leistungszuschläge auf den pflegebedingten Eigenanteil. Den restlichen Teil der Kosten müssen Sie oder Ihr Angehöriger selbst tragen.

Die Zuschüsse sind unabhängig vom Vermögensstand. Wie viel die Pflegeversicherung für die Betreuung Ihres Angehörigen zahlt, hängt wiederum vom Pflegegrad ab:

  • Pflegegrad 2: 805 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.319 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.885 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.096 Euro

Bei Pflegegrad 1 müssen die Kosten zum Großteil selbst getragen werden. Hier kann lediglich der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich für die teilweise Deckung der Kosten genutzt werden.

Zusätzlich übernimmt die Pflegekasse seit Januar 2024 einen Leistungszuschlag für den Eigenanteil im Pflegeheim – abhängig von der Dauer des Aufenthalts in der Pflegeeinrichtung.

  • 15% Leistungszuschlag zum Eigenanteil innerhalb des ersten Jahres
  • 30% Leistungszuschlag zum Eigenanteil nach 12 Monaten
  • 50% Leistungszuschlag zum Eigenanteil nach 24 Monaten
  • 75% Leistungszuschlag zum Eigenanteil nach 36 Monaten

Darüber hinaus gibt es in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein das Pflegewohngeld als Zuschuss für die Investitionskosten. Ihr Angehöriger oder das Pflegeheim direkt kann einen entsprechenden Antrag beim Sozialamt stellen. Erkundigen Sie sich hierbei bei der Pflegeheimverwaltung, welche Vermögensgrenze für einen Anspruch eingehalten werden muss. Sollte der Zuschuss bewilligt werden, erhält die Pflegeeinrichtung den Betrag und nicht Ihr Angehöriger selbst.

Die Kosten für einen Pflegeheimplatz können schnell zu einer finanziellen Belastung werden. Da die Pflegeversicherung nur einen Teil der Pflegekosten übernimmt, bleibt häufig ein Eigenanteil bestehen. Reichen Rente und Vermögen dafür nicht aus, kann unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragt werden. Voraussetzung dafür ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad.

Gibt es Alternativen zum Pflegeheim?

pflegerin-senior-decke Viele Senioren haben den Wunsch, weiter zu Hause zu leben. Für die häusliche Betreuung ist die 24 Stunden Pflege die meistgewählte Pflegeform. Die Pflegekraft zieht bei Ihrem Angehörigen ein und ist so immer verfügbar.

Die Pflegekraft übernimmt die Grundpflege, führt den Haushalt, geht einkaufen und kocht. Die selbst zu tragenden Kosten der 24 Stunden Pflege sind günstiger als ein Pflegeheimplatz.

Damit die Pflege in den eigenen vier Wänden ermöglicht oder erleichtert wird, sind manchmal Umbaumaßnahmen nötig. Ihr Angehöriger erhält einen Zuschuss von 4.180 Euro für die Wohnumfeldverbesserung, wenn er einen Pflegegrad hat.

Hierdurch werden zum Beispiel Umbaumaßnahmen für ein altersgerechtes Badezimmer finanziert, zum Beispiel der Umbau von Badewanne zur Dusche oder der Einbau einer Badewannentür.

Gegenüberstellung: Pflege im Heim oder daheim?

Oft fällt es schwer, den Angehörigen in ein Altersheim zu geben. Nicht zuletzt möchten die meisten Pflegebedürftigen selbst auch lieber zu Hause bleiben und dort gepflegt werden. Damit Sie sich zwischen einem Pflegeheim und der 24 Stunden Pflege entscheiden können, haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte der verschiedenen Pflegeformen gegenübergestellt. So können Sie gemeinsam mit Ihrem Angehörigen einfacher eine Entscheidung treffen.

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Ein Pflegeheim ist die richtige Entscheidung für Senioren, die stark pflegebedürftig sind.

  • Der Eigenanteil liegt bei circa 2.800 Euro.
  • Ihr Angehöriger muss sein Zuhause verlassen.
  • Die Wartezeit beträgt mitunter mehrere Jahre.
  • Das Personal übernimmt die medizinische Versorgung.

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Die 24 Stunden Pflege eignet sich besonders für Senioren, die im eigenen Zuhause alt werden möchten.

  • Der Eigenanteil* liegt zwischen 800 und 1.800 €.
  • Die Pflegekraft zieht bei Ihrem Angehörigen ein.
  • Nach Vertragsabschluss reist die Pflegekraft binnen einer Woche an.
  • Die Pflegekraft übernimmt die Grundpflege und den Haushalt.

* Bitte beachten Sie, dass es sich beim Eigenanteil um Richtwerte handelt, die je nach Pflegegrad und Anbieter variieren. Ein genaues Angebot, das persönlich auf Ihren Angehörigen zugeschnitten ist, erhalten Sie daher nur direkt bei einem Anbieter: Angebote erhalten »

"Oma möchte nicht ins Heim"
Ein persönlicher Erfahrungsbericht von Sandra M.

Ihre Mutter gegen ihren Willen in ein Pflegeheim zu geben, kam für Sandra M. nie in Frage. Also musste eine Alternative gefunden werden. Eine Pflege im eigenen Zuhause war für die Mutter von Sandra M. schließlich die beste Entscheidung. Wie die Zeit aus ihrer Perspektive war, erzählte sie uns im Gespräch.

Zuhause heißt Familie: Die Mutter von Sandra M. und Enkeltochter Marta beim gemeinsamen Malen.
Zuhause heißt Familie: Die Mutter von Sandra M. und Enkeltochter Marta beim gemeinsamen Malen.

Anfang des Jahres wurde meine Mutter von einer Bereitschaftsärztin ins Krankenhaus überwiesen. Sie war nachts aufgestanden, um ins Bad zu gehen, im Flur gestürzt und kam nicht mehr hoch. Wir hatten zu diesem Zeitpunkt schon mehrmals versucht, ihr ein Pflegeheim vorzuschlagen. Aber sogar meine junge Tochter hat irgendwann gesagt: "Mama, die Oma möchte nicht ins Heim."

Ich war am Ende mit meinem Latein. Gegen ihren Willen würde ich niemals etwas entscheiden, aber ich habe mir furchtbare Sorgen gemacht. Auf meiner Suche nach alternativen Möglichkeiten kam ich auf den Verbund Pflegehilfe. Und auf einmal schien die Situation gar nicht mehr so verzwickt. Als ich meiner Mutter sagte, sie könne zuhause bleiben, aber es würde jemand einziehen und sie unterstützen, war sie einverstanden.

Ich muss zugeben, da war ich ein bisschen perplex, ich hatte vermutet sie erst einmal überzeugen zu müssen — doch anscheinend hat einfach nur der Gedanke, ihre Wohnung nicht verlassen zu müssen, gereicht. Mir fiel kein Stein, sondern gleich ein ganzer Felsbrocken vom Herzen. Ich konnte ja nachts aus Sorge schon auch nicht mehr schlafen und hatte sogar Träume, dass sie wieder stürzt und niemand da ist. Diese Sorge habe ich jetzt nicht mehr. Danke!

Wir danken Sandra M. vielmals und wünschen der gesamten Familie alles Gute.

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Antworten auf die häufigsten Fragen

24 Stunden Pflegekraft und Senior im Garten

Ein Pflegeheim ist eine stationäre Pflegeeinrichtung, in der Senioren Tag und Nacht von erfahrenem Pflegepersonal versorgt werden. Das Pflegeheim über­nimmt die Pflege und Betreuung und bietet ein vielfältiges Freizeit- und Kulturprogramm an.

Eine Option ist, sich bereits auf eine Warteliste setzen zu lassen, bevor der Bedarf für einen Pflegeplatz entsteht. Allerdings besteht auch dann keine Garantie, schnell einen Platz zu finden. Eine andere Option ist die Investition in eine Pflegeimmobilie, denn viele Anbieter bieten Anlegern im Gegenzug ein bevorzugtes Belegungsrecht für ihre Einrichtungen an.

In Deutschland liegen die Kosten für einen Pflegeheimplatz bei durchschnittlich 3.300 Euro. (Stand 2025)

Ja, im Sozialgesetzbuch steht der Leitsatz: ambulant vor stationär. Die Pflegekasse unterstützt die häusliche Pflege durch Geld- und Sachleistungen finanziell. Eine 24 Stunden Pflege wird als Alternative zum Pflegeheim empfohlen, da sie pflegebedürftigen Senioren ein Leben im gewohnten sozialen Umfeld und in den eigenen vier Wänden ermöglicht.

Grundsätzlich kann Ihr Angehöriger natürlich selbst entscheiden, was mit seinem Eigenheim passiert. Viele entscheiden sich für einen Immobilienverkauf, um die Pflegekosten im Pflegeheim zu finanzieren. Wenn andere Familienmitglieder in das Eigenheim einziehen oder bereits dort wohnen, kommt eine Immobilienverrentung in Frage.

In Deutschland gibt es laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes 16.000 Pflegeheime. Trotzdem wird der Bedarf an Pflegeplätzen nur etwa zur Hälfte gedeckt.

In einem einzelnen Pflegeheim leben im Bundesdurchschnitt etwa 65 Senioren. Ausnahmen sind Hamburg und Berlin – hier leben etwa 85 Senioren in einem Altenheim. Die meisten Senioren, die in einem vollstationären Pflegeheim leben, haben Pflegegrad 3.

In Sachsen-Anhalt ist der Eigenanteil mit 2.602 Euro am geringsten. Allgemein sind die Eigenanteile in den neuen Bundesländern im deutschlandweiten Vergleich am günstigsten. Allerdings steigen dort die Kosten in den letzten Jahren auch am schnellsten.

Wenn die Rente nicht ausreicht, um den Platz im Pflegeheim zu zahlen, zahlt das Sozialamt mitunter „Hilfe zur Pflege“. Dieses ist jedoch an Bedingungen geknüpft: Die Unterbringungskosten müssen angemessen sein und die Kinder des Pflegebedürftigen dürfen ein gewisses Grundvermögen nicht überschreiten.

Zum 01.01.2020 trat das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft. Damit wurde die Einkommensgrenze, ab der Behörden Angehörige ersten Grades zur Zahlung auffordern können, auf 100.000 Euro im Jahr festgelegt. In der alten Regelung waren es 21.600 Euro, die weiterhin für Ehegatten gilt.

Unsere 130 Pflegeberater sind täglich da, um Sie kostenlos zu beraten. Wir helfen Ihnen, die Pflege Ihres Angehörigen zu organisieren und stellen gerne den Kontakt zu passenden Anbietern her. Dieser Service ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir finanzieren uns über die Beiträge unserer Mitglieder.

Erstelldatum: 28.04.2023

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Zuletzt geändert: 12.05.2026

Quellenangaben
(1)

Alpha-Med KG (2024): Pflegeheim. https://alpha-med.org/glossar/pflegeheim (letzter Abruf: 28.04.2026)

(2)

Bundesministerium für Gesundheit (2026): Pflegeeinrichtungen (stationär). https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflegeheim (letzter Abruf: 28.04.2026)

(3)

Bundesministerium für Gesundheit (2026): Vollstationäre Pflege im Heim. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/vollstationaere-pflege-im-heim (letzter Abruf: 28.04.2026)

(4)

Deutscher Pflegering (2024): Pflegeheim. https://www.pflegering.de/glossar/pflegeheim/ (letzter Abruf: 28.04.2026)

(5)

Socialnet (2023): Altenpflegeheim. https://www.socialnet.de/lexikon/Altenpflegeheim (letzter Abruf: 12.05.2026)

(6)

Verbraucherzentrale (2025): So finden Sie das passende Pflegeheim. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-im-heim/so-finden-sie-das-passende-pflegeheim-12023 (letzter Abruf: 28.04.2026)

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