Littenweiler in Freiburg im Breisgau - Der optimale Ort für die goldenen Jahre
Littenweiler ist ein überaus angenehmer Stadtbezirk in der Stadt Freiburg im Breisgau, in welchem viele Altenpflegeheime und Anbieter weiterer Pflegeformen angesiedelt sind. Die außergewöhnlich angenehme und weltoffene Mentalität gibt dem Bezirk Littenweiler in Freiburg im Breisgau einen einzigartigen Touch, wovon Gäste in ausgesprochen großem Maße profitieren können. In Littenweiler gibt es die Apotheke "Brunnen Apotheke", in welcher Sie verschreibungsfreie und rezeptpflichtige Arzneipräparate, wie auch kompetente Beratung durch das freundliche Apothekerpersonal, bekommen. Um der liebsten Freizeitbeschäftigung nachzugehen, besteht für Theaterkenner in Littenweiler das tolle Schauspielhaus "Lux - Theater des Moments".
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Betreutes Wohnen bietet das bestmögliche Domizil für den Lebensabend
Die Nachfrage nach Pflegeplätzen in Littenweiler wächst ständig und folglich gibt es gegenwärtig schon eine große Zahl von Pflegedienstleistern in diesem Stadtgebiet. Betreutes Wohnen gewährt betagten Personen die Möglichkeit, ihr Leben weitestgehend eigenständig zu führen. Trotz Ortswechsel in eine solche Einrichtung, werden sie nicht aus ihrem eigenen sozialen Umfeld gerissen, da sie jederzeit Bekannte und Familienangehörige besuchen, oder empfangen können. In diversen Wohneinrichtungen mit Betreutem Wohnen gibt es selbstverständlich einen 24-Stunden-Notruf, damit in Notfallsituationen ständig schnell Hilfe kommt. Hin und wieder kann es in einer Seniorenwohngemeinschaft zu Streit unter den Bewohnern kommen. Für diesen Fall bieten die Einrichtungen in der Regel Konfliktberatung an.
Fachkompetente und nette Beratung durch die Pflegehilfe
Eine Einrichtung für Betreutes Wohnen lässt sich mit Sicherheit auch in Ihrer Gegend finden. In der Umgebung von Littenweiler gibt es immerhin eine Gesamtzahl von drei Einrichtungen für diese Form der Versorgung. Es ist keine Pflegestufe notwendig um in eine Wohngemeinschaft für Seniorenwohnen zu ziehen. Das ist damit begründet, dass diese Versorgungsform nicht dem Heimrecht untersteht und die Kosten für Miete und Pflegeleistungen grundsätzlich von pflegebedürftigen Menschen allein, oder ihren Familienmitgliedern, aufgewendet werden müssen. Die Suche nach Betreutem Wohnen wirft generell unterschiedliche Fragen auf. Wir von der Pflegehilfe beantworten Ihnen sehr gern sämtliche Fragestellungen, sodass Sie umgehend eine empfehlenswerte Wohneinrichtung finden können.