Das charmante Angelbachtal lädt Sie dazu ein den Herbst Ihres Lebens hier zu verbringen
Die Ortschaft Angelbachtal in Baden-Württemberg mit insgesamt 17,92 Quadratkilometern Fläche und 5.014 Bürgern verfügt über Sehenswürdigkeiten historischer Art und verschiedenster kultureller Einrichtungen. Wer in Angelbachtal etwas erleben will, ist hier dank eines imposanten Freizeitangebots jederzeit bestens aufgehoben. Allerdings bietet die attraktive Ortschaft auch für Ruhesuchende ruhige Ecken, wie zum Beispiel Grünanlagen. Wer gern Parkanlagen dazu verwendet, um einen Spaziergang zu machen, Sport zu treiben oder sich einfach nur regenerieren möchte, derjenige entdeckt in Angelbachtal zahlreiche Grünanlagen, wie etwa den "Schloßpark". Wer sich überdies umfassender erkundigen will, erfährt auf der öffentlichen Website www.angelbachtal.de sämtliche notwendigen Erläuterungen, zu den Möglichkeiten und der Region selbst.
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Für betagte Menschen die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind eignet sich ein Treppenschrägaufzug
Die Auswahl einer Pflegeeinrichtung in Angelbachtal ist, dank des charmanten Klimas, für pflegebedürftige Personen ziemlich sinnvoll. Es gibt Treppenschrägaufzüge, Plattformlifte, Treppenraupen, oder Hublifte, um nur einige der verschiedenen Liftanlagen aufzuzählen. Unter sämtlichen Liftsystemen ist der Treppenlift die gängigste Erscheinungsform. Ein Treppenlifter, welcher auch Treppenschrägaufzug genannt wird, verfügt prinzipiell über mehrere kleine elektrische Motoren, mit deren Hilfe er an einer Leitschiene hinauf- und hinunterfährt, welche an der Treppenwand oder der Brüstung angebracht ist. Der Ein- und Ausstieg in ein Schwimmbecken, ohne fremde Hilfe, kann mit einem sogenannten Poollift erleichtern werden. Die Installation dieses Liftsystems eignet sich vorrangig für bewegungseingeschränkte Senioren und Rollstuhlfahrer, welche regelmäßig Wassergymnastik praktizieren, oder schlichtweg baden wollen.
Sie suchen einen Treppenlift welcher zu Ihren Anforderungen passt? Die Pflegehilfe hilft Ihnen!
Der Anspruch auf die Übernahme eines Anteils der Gesamtkosten für einen Treppenlifter, durch die Pflegeversicherung besteht, für den Fall dass eine durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung bestimmte Pflegestufe gegeben ist. Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz stellt fest, wie auch die Maschinenverordnung, welche Sicherheitsanforderungen für Treppenschrägaufzüge nötig sind, um eine uneingeschränkt risikofreie Nutzung zu gewährleisten. Eine unentgeltliche Erstberatung können Sie zum Thema Treppenlifter, durch unsere netten und fachkundigen Mitarbeiter erhalten, wenn Sie uns unter der Nummer [[Hotline]] kontaktieren.