Das reizende Altenkirchen bietet pflegebedürftigen Personen ausgezeichnete Lebensqualität
Die interessante Ortschaft Altenkirchen bietet ihren 1326 Einwohnern auf insgesamt 6,43 km² Fläche viele interessante Möglichkeiten auf kultureller oder historischer Ebene. Sodass es den Einheimischen und Gästen in der entzückenden Ortschaft Altenkirchen an nichts fehlt, besteht ein erstaunliches Freizeitangebot. Das historische Restaurant Böhnlein wird immer wieder gern von vielen einheimischen Bürgern in Altenkirchen aufgesucht und genießt einen exzellenten Ruf.
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Eine Stundenweise Seniorenbetreuung - Der bestmögliche Weg für pflegebedürftige Leute
Wer trotz Dringlichkeit für Pflegebetreuung in den hohen Jahren keinesfalls auf den Luxus des eigenen Heims verzichten und dementsprechend nicht in ein Altenheim umsiedeln möchte, für den empfiehlt sich eventuell eine 24-Stunden-Seniorenbetreuung. Hierbei dreht es sich um eine ganztägige Pflege, welche dadurch gewährleistet wird, dass ein Pflegebetreuer bei den pflegebedürftigen Personen einzieht. Ein bedeutsamer Vorzug der 24-Stunden-Betreuung ist das sämtliche Serviceleistungen wie zum Beispiel Grundversorgung (Baden, Haarpflege, Assistenz beim Anziehen und Ausziehen, Wäsche waschen), hauswirtschaftliche Hilfe (Nahrungszubereitung, Nahrungsaufnahme, Spülen, Einkäufe) und an die Wünsche angepasste Pflegebetreuung (beispielshalber Geleit bei Arztbesuchen, Betreuung bei Alzheimer, Wanderungen, Geselligkeit) von den Seniorenbetreuern bei den pflegebedürftigen Menschen am eigenen Wohnort verrichtet werden. Sollte eine Pflegestufe bestehen, gibt es die Option sich das entsprechende Pflegegeld ausbezahlen zu lassen. Eine direkte finanzielle Förderung für eine 24-Stunden-Betreuung durch die Kranken- oder Pflegeversicherung gibt es, im Unterschied zu beispielsweise mobilen Pflegediensten, jedoch nicht. Wenn kein ständiger Pflegebedarf vorherrscht, so kann als Alternative zur 24-Stunden-Pflege eine stundenweise Seniorenbetreuung in Anspruch genommen werden.
Finden Sie eine 24-Stunden-Pflege mit der Pflegehilfe!
Bei den Trägern von Pflegeeinrichtungen wird in der Bundesrepublik für gewöhnlich zwischen öffentlich-rechtlichen wie zum Beispiel Städte oder Länder, privaten wie beispielshalber die Kursana, oder ebenso freien Trägern wie beispielsweise karitative Organisationen (das DRK, die Arbeiterwohlfahrt), unterschieden. Kirchliche Träger, wie beispielshalber die Johanniter, gehören dabei zu den freien Trägern. Die Pflegekasse kann unter Umständen die Aufwendungen für die 24-Std-Betreuung bzw. die Seniorenbetreuung aufbringen. Normalerweise ist dazu allerdings eine Beurteilung des MDK notwendig, der darüber bestimmt, ob die betroffene Person einer Pflegestufe zugeordnet werden kann. Wenn Sie auf der Suche nach einer geeigneten 24-h-Pflege, einem Pflegeheim oder einem Betreuten Wohnen sind, möchten wir Ihnen unsere vollste Unterstützung anbieten und klären in gemeinsamen Gesprächen gern alle offenen Fragen.