Die Ortschaft Wünsch heißt Sie mit vielzähligen Vorzügen willkommen
Wünsch bietet insgesamt 689 Bürgern eine Heimat. Ursache für den alljährlichen Andrang von Urlaubern auf die reizende Ortschaft, ist wohl auch das kulturelle Angebot.
Ausgewählte Mitglieder für Ihre Region
Mitglied werden
Gewinnen Sie neue Kunden für Ihr Unternehmen
Die Vorteile einer 24-Stunden-Pflege genießen
Die 24-h-Seniorenbetreuung ist eine vorteilhafte Lösung für sämtliche Menschen, welche keinesfalls in ein Pflegeheim umziehen wollen, dennoch auf ausgeprägte Pflege angewiesen sind. Dank einer routinierten Seniorenbetreuungskraft, welche im Zuge einer 24-Stunden-Betreuung bei dem Pflegebedürftigen einzieht, wird somit ganztägig Verpflegung garantiert. Ist nach Beanspruchung einer 24-Std-Pflege erst einmal ein Seniorenbetreuer bei Ihnen eingezogen, übernimmt dieser natürlich sämtliche Dienste für Sie, wie zum Beispiel Grundversorgung (Waschen, Nagelpflege, Hilfe beim Anziehen und Ausziehen, Betten machen), hauswirtschaftliche Beihilfe (Nahrungszubereitung, Nahrungsaufnahme, Putzen, Einkaufen), persönlich an die Ansprüche angepasste Pflegebetreuung (beispielshalber Begleitung bei Arztbesuchen, Betreuung bei Alzheimer, Spaziergänge, Geselligkeit) und bei entsprechender Qualifikation womöglich auch Behandlungspflege (Verbandswechsel oder Blutzuckerkontrolle). Unzählige Pflegebedürftige entschließen sich für einen Pflegebetreuer aus osteuropäischen Ländern, weil die 24-Std-Betreuung nicht von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen wird und dementsprechend ziemlich kostspielig werden kann. Als Alternative zu einer 24-Stunden-Seniorenbetreuung kann auch eine stundenweise Seniorenbetreuung gewählt werden, sofern kein dauernder Pflegebedarf besteht.
Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einer 24-h-Seniorenbetreuung
Freie Betreiber, also soziale Stiftungen, wie etwa die Arbeiterwohlfahrt, werden vom Staat subventioniert und dürfen anders als private Träger, wie etwa Vitanas, keinerlei Gewinn erwirtschaften. Das Gleiche gilt selbstredend für öffentlich-rechtliche Träger, wie beispielsweise Kommunen oder Landkreise, welche für gewöhnlich einer Behörde untergeordnet sind. Auf Beantragung durch Pflegebedürftige selbst oder Angehörige, ordnet der Medizinischen Dienst der Krankenversicherung unter Umständen eine von drei Pflegestufen zu. Ob und welche Pflegestufe besteht, legt auch fest, ob und inwiefern man mit einer Aufwendung der Kosten durch die Pflegeversicherung oder Krankenkasse rechnen kann. Unter der Hotline [[Hotline]] erreichen sie unsere kompetenten beratenden Mitarbeiter, welche Ihnen bei jeglichen Anfragen hinsichtlich der Wahl einer geeigneten 24-h-Betreuung selbstverständlich weiterhelfen.