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Wohnumfeldverbesserung: Alle Förderungen und Zuschüsse nutzen.

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Wohnumfeldverbesserung

So nutzen Sie den Zuschuss der Pflegekasse

Damit das eigene zu Hause altersgerecht wird, erhalten Pflegebedürftige über die Wohnumfeldverbesserung einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erleichtern den anspruchsvollen Alltag in der häuslichen Pflege, geben Pflegebedürftigen ihre Selbstständigkeit zurück und entlasten pflegende Angehörige.

Erfahren Sie hier, was genau als Maßnahme zählt und wie Sie schnell und einfach den Antrag auf Wohnumfeldverbesserung stellen. Außerdem informieren wir Sie, wofür der Zuschuss verwendet werden kann und in welchen Fällen der Zuschuss erneut gezahlt wird. Mit dem Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung finanzieren Sie ein sicheres und altersgerechtes Zuhause.

Informieren Sie sich zu den folgenden Themen:

In den häufigsten Fragen finden Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zur Wohnumfeldverbesserung.

Stoppuhr-Icon Kurzgesagt: Wohnumfeldverbesserung
  • Die Maßnahmen machen das Zuhause alters- und pflegegerecht.
  • Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.000 Euro Zuschuss.
  • Kostenvoranschläge müssen vorab bei der Kasse eingereicht werden.

Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

treppenlift-treppenhaus Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ermöglichen den Wohnraum Ihres Angehörigen so anzupassen und auszustatten, dass Ihr Angehöriger langfristig barrierefrei wohnen kann. Die Verbesserung der häuslichen Wohnsituation kann ganze Umbaumaßnahmen, als auch technische Hilfsmittel wie Haltegriffe oder Notrufknöpfe beinhalten.

Weniger aufwändig in der Realisierung sind einfache Maßnahmen, wie die Erreichbarkeit von Lichtschaltern oder Steckdosen, sicher zu stellen. Komplexe Maßnahmen gehen meist mit Eingriffen in die Bausubstanz einher. Gängige Umbaumaßnahmen sind barrierefreie Zugänge durch den Abbau von Türschwellen oder Einstiegshilfen im Bad. Bei Bedarf kann auch der Außenbereich barrierefrei umgebaut werden.

Eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezeichnet nicht jede einzelne Umbaumaßnahme, sondern alle in der Situation erforderlichen Anpassungen, die die Pflege im Wohnraum Ihres Angehörigen langfristig erleichtern. Eine Maßnahme der Wohnumfeldverbesserung kann also aus mehreren Teil-Umbaumaßnahmen bestehen.

Beispiel: Um die Pflege zu erleichtern wird die Badewanne zu einer ebenerdigen Dusche umgebaut und die Toilette wird höher gehängt. Zusätzlich werden im Badezimmer Haltegriffe angebracht, die für zusätzliche Sicherheit sorgen. Der Umbau kostet 4.700 Euro. Für die gesamte Maßnahme wird ein Zuschuss von 4.000 Euro gezahlt. Als Eigenanteil verbleiben 700 Euro.

Sonderfall: Gemeinschaftswohnen

senioren-wg-beim-kaffeetrinken Einen Sonderfall bei der Bezuschussung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen stellt das Gemeinschaftswohnen von mehreren pflegebedürftigen Senioren dar. Wenn beispielweise beide Ihrer Eltern einen Pflegegrad haben und häuslich gepflegt werden, sind beide zuschussberechtigt.

Der Zuschuss ist maximal für vier Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben und gepflegt werden, möglich. Die Höchstgrenze für den Zuschuss liegt so bei 16.000 Euro (vier Anspruchsberechtigte à 4.000 Euro). Wohnen mehr als vier Anspruchsberechtigte zusammen, wird der Zuschuss anteilig auf die Versicherungsträger aufgeteilt. Diese Sonderregelung kommt vor allem ambulanten Wohngruppen zugute.

Welche Voraussetzungen gibt es für den Zuschuss?

Grundvoraussetzung für den Zuschuss ist ein vorhandener Pflegegrad. Die Schwere der Pflegebedürftigkeit ist nicht relevant - alle Pflegebedürftigen erhalten den gleichen Zuschuss von maximal 4.000 Euro. Außerdem muss der Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld gepflegt werden. Der Umbau kann in der eigenen Wohnung, dem eigenen Haus oder auch in der Wohngemeinschaft stattfinden.

Auch in einer Mietwohnung oder in einem Mietshaus sind Wohnumfeldverbesserungen möglich. In einer Mietimmobilie muss der Vermieter im Voraus sein Einverständnis geben. Grundsätzlich gilt: pflegebedürftige oder behinderte Menschen dürfen nicht benachteiligt werden. Nach § 554a BGB Barrierefreiheit darf der Vermieter den Umbau nicht ablehnen, wenn der Mieter nur dadurch weiterhin in seinem gewohnten Umfeld bleiben kann.

Mindestens eines der drei Kriterien muss erfüllt sein:

1.

Die Maßnahmen ermöglichen die Pflege im häuslichen Umfeld.

2.

Die Maßnahmen erleichtern die Pflege im häuslichen Umfeld.

3.

Die Maßnahmen erlauben eine selbstständigere Lebensweise.

Maßnahmen, die eine selbstständigere Lebensweise erlauben, sind zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts. Der Pflegebedürftige kann Stockwerke wieder selbstständig überwinden und Pflegepersonal oder pflegende Angehörige werden entlastet.

Video: Wohnumfeldverbesserung kurz erklärt

Was sind „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“? Wer hat Anspruch auf den Zuschuss und wie hoch sind die Fördermittel? Wie und wo wird der Antrag auf Wohnumfeldverbesserung gestellt? Erfahren Sie alle Antworten in nur zwei Minuten in unserem Info-Video.

Ist der Zuschuss von 4.000 Euro mehrmals möglich?

Der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung kann in manchen Fällen mehr als einmal gewährt werden. Nämlich dann, wenn die Pflegesituation sich so verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden. Auch bei einer erneuten Beantragung einer Wohnumfeldverbesserung greifen die Regelungen des Erstantrags. Allerdings gelten weitere Voraussetzungen:

  • Die Maßnahmen, die im Rahmen der zweiten Wohnumfeldverbesserung durchgeführt werden sollen, erleichtern die häusliche Pflege.
  • Die Pflegesituation im eigenen Zuhause muss sich so verändert haben, dass erneute Maßnahmen nötig werden.
  • Das Problem, welches mit der Umsetzung der Maßnahme gelöst wird, darf bei der ersten Beantragung noch nicht vorgelegen haben.

Wofür kann der Zuschuss genutzt werden?

wohnumfeldverbesserung-senioren-ehepaar-haus Der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung dient dazu, das eigene Zuhause pflegegerecht zu gestalten. Hierzu zählt der gesamte Wohnbereich inklusive Treppenhaus. Auch Umbaumaßnahmen im Außenbereich, zum Beispiel Hauseingang, Hof oder Garten, sind mit dem Zuschuss finanzierbar. Wichtig ist, dass der Umbau die häusliche Pflege erleichtert oder ermöglicht.

Das Treppenhaus ist für viele Senioren die größte Hürde. Das Überwinden der Stufen kostet Kraft und birgt ein nicht zu vernachlässigendes Sturzrisiko. Stürze im Haushalt, insbesondere aufgrund von Stufen, sind die häufigste Unfallursache im häuslichen Umfeld. Ein Treppenlift minimiert dieses Risiko. Per Knopfdruck fährt er zwischen den Stockwerken hin und her. Treppenlifte passen auch in enge Treppenhäuser.

Die Kosten für einen Treppenlift beginnen bei etwa 3.800 Euro. Je nach Beschaffenheit der Treppe und der Anzahl der Stockwerke fallen die Kosten unterschiedlich aus. Holen Sie sich vor dem Einbau ein unverbindliches Angebot inklusive Kostenvoranschlag ein. Das Angebot reichen Sie mit dem formlosen Antrag auf die Wohnumfeldverbesserung bei der Pflegekasse ein. Der Einbau ist auch in kurvigen Treppenhäusern problemlos möglich.

Icon Glühbirne

Gut zu wissen: Lifte für zu Hause

Der Sitzlift ist nur eine der wenigen Lifte, die mit 4.000 € gefördert werden. Für Rollstuhlfahrer ist ein Plattformlift eine große Hilfe.

Kleine Hürden bis zu drei Metern, zum Beispiel Stufen am Hauseingang, überwinden Hublifte vertikal. Mit einem Homelift sind auch mehrere Stockwerke auf einmal kein Problem.

vp-barrierefreies-bad (1) Auch im Badezimmer gibt es viele Möglichkeiten, den Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung zu nutzen, um die häusliche Pflege zu erleichtern. Der hohe Wanneneinstieg wird durch den Einbau einer Badewannentür um etwa 30 Zentimeter gesenkt. Die Tür schließt wasserdicht und ist optisch an die bereits vorhandene Badewanne anpassbar. Ein entspannendes Vollbad ist weiterhin möglich.

Noch sicherer wird es, wenn die Wanne zur Dusche umgebaut wird. Hier verbleiben nur wenige Zentimeter als Restschwelle. Das erlaubt eine sichere und selbstständige Körperhygiene. Die Kosten für eine Badewannentür beginnen bei 1.200 Euro, ein Wannenumbau zur Dusche bei 4.000 Euro. Damit verbleibt bei beiden Umbaumaßnahmen erfahrungsgemäß kein Eigenanteil übrig - die Kosten der Maßnahmen werden vollständig durch den Zuschuss von 4.000 Euro gedeckt.

Die einzelnen Maßnahmen können ganz unterschiedlich aussehen. Konkret können mit der Förderung Maßnahmen finanziert werden,

  • die den Wohnraum an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anpassen (rollstuhlgerechte Höhen, Haltegriffe, Treppenlifte).
  • die in die Bausubstanz eingreifen und das entsprechende Gebäude dauerhaft verändern (Umbau der Badewanne zur begehbaren Dusche).

Auch ein Umzug in eine andere Etage oder eine barrierefreie Wohnung zählt als Wohnumfeldverbesserung, wenn die Pflege dadurch ermöglicht oder erleichtert wird. Fragen Sie in diesem Fall direkt bei Ihrer Pflegekasse nach der Möglichkeit der Bezuschussung eines Pflegeumzugs. Manchmal wird diese Maßnahme auch als Seniorenumzug bezeichnet.

Übersicht: Eigenanteil nach dem Zuschuss


Kosten*
Eigenanteil*
Treppenlift

Gerade, ein Stockwerk

3.800 - 8.000 €
0 - 4.000 €
Zuschuss erhalten »
Treppenlift

Kurvig, ein Stockwerk

4.800 - 9.500 €
800 - 5.500 €
Zuschuss erhalten »
Badewannentür

Nachträglicher Einbau

1.200 - 4.000 €
0 €
Zuschuss erhalten »

Ebenerdige Dusche
Umbau von Wanne zu Dusche

4.000 - 6.000 €
0 - 2.000 €
Zuschuss erhalten »

* Bei den Angaben handelt es sich um Richtwerte. Einen unverbindlichen Kostenvoranschlag erhalten Sie von dem gewählten Anbieter. In diesem werden individuelle Begebenheiten vor Ort berücksichtigt.

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Weitere Förderungen

Neben einer Bezuschussung durch die Pflegekassen gibt es noch weitere finanzielle Förderungen, die Sie bei einer Wohnumfeldverbesserung Ihres Angehörigen unterstützen. Eine Möglichkeit ist eine finanzielle Förderung durch die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Ein Projekt der KfW-Bank ist die finanzielle Unterstützung von Privatpersonen beim altersgerechten Wohnen und damit einhergehenden Umbaumaßnahmen.

Das Förderprogramm 455 der KfW-Bank „Altersgerecht umbauen – Investitionszuschuss" nimmt Anträge zu Fördergeldern verschiedener Maßnahmen entgegen. Viele Einzelmaßnahmen, die Barrieren reduzieren, bezuschusst die KfW-Bank ebenfalls. Beachten Sie, dass es nicht möglich ist, für eine Umbaumaßnahme sowohl den Zuschuss der Pflegekasse als auch die KfW-Förderung zu erhalten. Hier gibt es nur ein „entweder/oder”.

Neben finanziellen Förderungen haben Sie auch die Möglichkeit die Kosten für eine Maßnahme, die Sie selbst tragen mussten, teilweise steuerlich abzusetzen. Voraussetzung für eine teilweise steuerliche Absetzung ist ein Attest des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse. Wie hoch der Eigenanteil der sogenannten „zumutbaren Belastung” ist, hängt von Ihrem Einkommen und Familienstand ab.

  • Sie erhalten von der KfW-Bank bis zu 6.250 € Zuschuss für alters- und behindertengerechte Umbaumaßnahmen.
  • Für den Zuschussantrag bei der KfW-Bank benötigen Sie Kostenvoranschläge für Ihre geplante Maßnahme.

Formloser Antrag für die Wohnumfeldverbesserung

wohnumfeldverbesserung-antrag-stellen Sie können einen formlosen Antrag auf Wohnumfeldverbesserung direkt bei der Pflegekasse einreichen. Stellen Sie den „Antrag auf einen Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes” am besten vor Beginn der Maßnahme.

Nachdem Ihr Antrag bei der Pflegeversicherung eingegangen ist, prüft eine Pflegefachkraft des MD bei Beratungsterminen, ob wohnumfeldverbessernde Maßnahmen tatsächlich notwendig und alle Voraussetzungen erfüllt sind. Anschließend gibt sie eine Empfehlung über notwendige bauliche Anpassungen oder Hilfsmittel ab.

Auch in einem formlosen Antrag sind einige Pflichtangaben zu beachten:

  • Wer stellt den Antrag (Name/Versichertennummer)?
  • Wohnt der Antragssteller in einer Eigentums- oder Mietimmobilie?
  • Welche Maßnahme soll durchgeführt werden?
  • Wie hoch werden die Kosten in etwa sein (Kostenvoranschlag beilegen)?
  • Was sind die Gründe, die diese Maßnahme notwendig machen?
  • Wurden in der Vergangenheit bereits andere Maßnahmen bezuschusst?

Wann sollte der Antrag gestellt werden?

wohnumfeldverbesserung-wann-antrag-stellen Im Idealfall beantragen Sie den Zuschuss bereits vor dem Beginn des Umbaus. Dadurch stellen Sie sicher, dass die Pflegekasse den Umbau als Wohnumfeldverbesserung anerkennt und Sie den Zuschuss auch erhalten. Der Zuschuss für die Wohnumfeldverbesserung kann auch nachträglich beantragt werden – dann wird die Genehmigung aber weitaus komplizierter.

Die Notwendigkeit der Maßnahme im Nachhinein zu überprüfen ist seitens der Pflegekasse schwierig. Dann sind Sie in der Beweispflicht und der Erhalt des Zuschusses wird aufwendig und langwierig. Wenn der Antrag im Nachhinein abgelehnt wird, bleiben Sie auf den gesamten Umbaukosten sitzen. Für den rückwirkenden Zuschussantrag müssen Sie unbedingt alle detaillierten Rechnungen einreichen.

1. Angebote einholen
Die Pflegekasse verlangt Kostenvoranschläge für die Maßnahme.

2. Antrag stellen
Stellen Sie einen formlosen Zuschussantrag bei der Pflegekasse.

3. Zuschuss erhalten Wenn der Zuschuss genehmigt wurde, kann der Umbau beginnen.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wurde?

wohnumfeldverbesserung-widerspruch (1) In seltenen Fällen wird der Antrag auf den Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung seitens der Pflegekasse abgelehnt. Dann sollten Sie unbedingt Widerspruch einlegen - schriftlich und binnen 30 Werktagen. Jedem Ablehnungsbescheid muss eine Begründung beiliegen. Prüfen Sie, weshalb der Antrag abgelehnt wurde.

Durch den Widerspruch ist die Pflegekasse dazu verpflichtet, den Sachverhalt noch einmal zu überprüfen. Der Widerspruch muss die Begründung beinhalten, weshalb die Wohnumfeldverbesserung notwendig ist. Hilfreich ist auch ein ärztliches Attest, dass die Umstände beschreibt. Durch einen Widerspruch kommen auf Sie keine Kosten zu. Auch für eine eventuelle Neubegutachtung durch den MD fallen keine Kosten an.

Vorsicht ist besser als Nachsicht: Ein genauer Erstantrag erhöht die Chance auf eine schnelle und positive Rückmeldung der Pflegekasse enorm. Beachten Sie daher unbedingt die Hinweise aus dem Abschnitt Antrag.

Wohnumfeldverbesserung für die häusliche Pflege
Ein persönlicher Erfahrungsbericht von Pia M.

Dank der Umbaumaßnahmen und dem neuen Treppenlift kann die Mutter von Pia M. wieder den ersten Stock ihres Hauses erreichen.
Dank der Umbaumaßnahmen und dem neuen Treppenlift kann die Mutter von Pia M. wieder den ersten Stock ihres Hauses erreichen.

Meine Mutter ist gelernte Bäckerin. Jahrzehnte lang stand sie in den frühen Morgenstunden in der Backstube und hat Teig geknetet. Heute kann sie sich nicht mehr um sich selbst kümmern. Als meine Mutter pflegebedürftig wurde, musste ich meine Stelle reduzieren. Sie hat ja rund um die Uhr Hilfe benötigt. Ja, das war für mich alles nicht ganz einfach.

Anfangs kam ich nur alle paar Tage zu ihr, irgendwann war es dann mehrmals am Tag. Das war dann einfach eine zu große Belastung für mich! Als ich schließlich versuchte einen ambulanten Pflegedienst zu organisieren, bot die damalige Wohnsituation einfach keine Voraussetzung für eine Pflege zu Hause. Da fing ich an, mich mit dem Thema wohnumfeldverbessernde Maßnahmen auseinander zu setzen.

Heute ist der Großteil des Hauses barrierefrei umgebaut. Durch den Lift kann meine Mutter wieder in den ersten Stock gelangen und das Badezimmer benutzen. Das war lange Zeit gar nicht möglich. Morgens und abends kommt ein Pflegedienst zu ihr und unterstützt sie beim Essen und der Körperhygiene.

Natürlich hatte ich Angst vor dem Umbau und den hohen Kosten, doch mit dem Zuschuss der Pflegekasse und ein paar Rücklagen ließ sich vieles direkt umsetzen. Ich bin einfach nur froh, dass ich diesen Schritt gewagt habe – ich fühle mich durch den Umbau sehr entlastet und meine Mutter kann sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten wieder selbstständiger zu Hause bewegen. Endlich bleibt jetzt mehr Zeit für die wichtigen Dinge, wenn ich sie besuchen kommen.

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  • Die Vor- und Nachteile im Überblick
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Antworten auf die häufigsten Fragen

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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Anpassungen im Wohnraum, die die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen.

Die Pflegekasse zahlt pro Pflegebedürftiger Person einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro. Wohnen mehrere Pflegebedürftige in einem gemeinsamen Haushalt, wird der Zuschuss bis zu vier mal gezahlt, also maximal 16.000 Euro.

Zuschussberechtigt sind alle Personen mit Pflegegrad, die zu Hause oder in einer häuslichen Umgebung gepflegt werden.

Mit dem Zuschuss können Hilfsmittel wie Lifte oder auch Umbaumaßnahmen, die die Pflege erleichtern oder erst ermöglichen, finanziert werden.

Beliebte Maßnahmen sind:

Sie stellen den Antrag formlos direkt bei ihrer Pflegekasse. Was genau im Antrag enthalten sein muss, lesen Sie hier.

Stellen Sie den Antrag immer vor Beginn des Umbaus. Nachträgliche Anträge werden in den meisten Fällen abgelehnt. Die Pflegekassen fordern außerdem Kostenvoranschläge für die geplanten Maßnahmen.

Die Voraussetzung für den erneuten Zuschuss ist eine nachweislich veränderte Pflegesituation. Das durch die Maßnahme zu lösende Problem darf bei der ersten Beantragung noch nicht bestanden haben.

Eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme beinhaltet alle in der Situation erforderlichen Anpassungen, die die Pflege im Wohnraum langfristig erleichtern. Eine einzelne wohnumfeldverbessernde Maßnahme kann also aus mehreren Umbauten bestehen.

Wenn eine Maßnahme weniger als 4.000 Euro kostet, verfällt der restliche Zuschuss nicht. Der Restzuschuss kann dann für eine andere Maßnahme verwendet werden.

Die KfW-Bank bietet einen Zuschuss von bis zu 6.250 Euro. Die Fördergelder sind begrenzt. Für diesen Zuschuss ist kein Pflegegrad nötig, allerdings werden höchstens 10 Prozent der Kosten einer Maßnahme gefördert.

Zusätzlich gibt es viele regionale Fördermittel. Hierzu beraten wir Sie gerne kostenlos und individuell täglich von 8 bis 20 Uhr unter 06131/49 32 041 oder rund um die Uhr über unser Kontaktformular.

Wenn Sie den Zuschuss der Pflegekasse in Höhe von 4.000 Euro erhalten möchten, senden wir Ihnen gerne Kostenvoranschläge für Ihren Zuschussantrag zu. Dieser Service ist für Sie kostenlos. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr unter 06131/49 32 041 oder über unser Kontaktformular.

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