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Pflegegeld: Alle Förderungen und Zuschüsse nutzen.

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Das Pflegegeld

Das müssen Sie über das Pflegegeld wissen

Wer in einer häuslichen Umgebung gepflegt wird hat Anspruch auf Pflegegeld. Wenn ein Pflegegrad zwischen 2 und 5 vorliegt, erhalten Pflegebedürftige 332 bis 947 Euro monatlich. Diese Geldleistung ist nicht zweckgebunden; Der Pflegebedürftige und pflegende Angehörige können daher frei entscheiden, wofür die Leistung verwendet werden soll. Oft wird das Pflegegeld genutzt, um pflegende Angehörige für ihre Unterstützung zu entlohnen.

Wenn eine Pflegebedürftigkeit auftritt, sollte schnellstmöglich ein Antrag auf einen Pflegegrad erfolgen. Denn sonst entgehen dem Pflegebedürftigen und Angehörigen mitunter mehrere tausend Euro im Monat an Leistungen, die die Pflegekasse für verschiedene Dienstleistungen und andere Maßnahmen übernimmt. Damit Sie bestens über das Pflegegeld informiert sind, haben wir Ihnen in diesem Ratgeber alle wichtigen Informationen zusammengestellt.

Diese Themen sind besonders wichtig:

In den häufigsten Fragen finden Sie eine kompakte Zusammenfassung.

Stoppuhr-Icon Kurzgesagt: Pflegegeld
  • Personen mit Pflegegrad 2-5 erhalten Pflegegeld.
  • Es ist nicht zweckgebunden, soll aber die häusliche Pflege sichern.
  • Die Höhe beträgt zwischen 332 und 947 Euro pro Monat.

Pflegereform 2024: Erhöhung des Pflegegelds kommt

pflegereform-2024Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz plant eine Erhöhung der Pflegegelder um 5 % zum Jahreswechsel 2023/24. Diese Maßnahme soll die finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Personen verbessern. Weitere Anpassungen sind 2025 und 2028 geplant.

Die Pflegegelderhöhung im Jahr 2024 durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz ist leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Angesichts der steigenden Pflegekosten reicht eine fünfprozentige Erhöhung der Pflegegelder nicht aus, um die dringenden Probleme in der häuslichen Pflege zu lösen. Es bedarf einer umfassenden Reform und einer nachhaltigen Finanzierung, um eine angemessene Versorgung der pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen.

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Definition: Was ist Pflegegeld?

24-stunden-pflege-checkliste

Das Pflegegeld ist eine steuerfreie Geldleistung durch die Pflegekasse, die zur Finanzierung der häuslichen Pflege dient. Ihr Angehöriger hat Anspruch auf Pflegegeld, wenn er mindestens Pflegegrad 2 hat und in einem häuslichen Umfeld gepflegt wird. Das Pflegegeld ist als Entlohnung der Pflegeperson vorgesehen und kann auf Wunsch auch direkt an diese überwiesen werden.

Auch wenn Ihr Angehöriger noch keinen Pflegegrad hat, können Sie den Antrag auf Pflegegeld stellen. In diesem Fall wird Ihr Angehöriger innerhalb weniger Wochen vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen eingestuft. Da der Anspruch auf Pflegegeld mit dem Tag der Antragsstellung beginnt, erhalten Sie rückwirkend Pflegegeld für den Zeitraum zwischen Antragstellung und Genehmigung.

  • Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegegeld.
  • Die Pflege muss zu Hause oder im häuslichen Umfeld stattfinden.
  • Der Anspruch auf Pflegegeld beginnt mit dem Tag der Antragsstellung.
Icon Glühbirne

Gut zu wissen: SGB XI §37

Das Elfte Sozialgesetzbuch definiert „Pflegegeld für selbst beschaffte Hilfen“ (§ 37) als eine Geldleistung, die Pflegebedürftigen, die in einer häuslichen Umgebung gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 2 haben. Pflegegeld dient als finanzieller Anreiz, die Versorgung eines Verwandten oder Bekannten selbst zu übernehmen.

Tabelle: So viel Pflegegeld erhalten Sie

Ausschlaggebend für die Höhe der Leistung ist der Pflegegrad. Die Pflegekasse überweist das Pflegegeld am Anfang des Monats an den Pflegebedürftigen. In der Regel geben Pflegebedürftige das Pflegegeld an die Pflegeperson weiter. Auf Wunsch überweist die Pflegekasse auch direkt an die Pflegeperson. Die Pflegegeld-Tabelle zeigt, was Ihnen monatlich, beziehungsweise auf das Kalenderjahr gerechnet, zusteht.

Pflege­grad
Euro / Monat
Euro / Jahr
2
332 €
3.984 €
3
573 €
6.876 €
4
765 €
9.180 €
5
947 €
11.364 €

Verwendung des Pflegegeldes

Das Pflegegeld ist grundsätzlich nicht zweckgebunden. Ihr Angehöriger darf und soll selbst bestimmen, wofür er es nutzt. Wichtig ist aber, dass mit dem Pflegegeld die Pflege zu Hause sichergestellt wird. Meist wird das Pflegegeld vom Pflegebedürftigen an pflegende Angehörige weitergegeben.

Hier finden Sie drei Beispiele für die Verwendung. Denn die freie Nutzung erlaubt auch, eine professionelle Pflege in den eigenen vier Wänden mit dem Pflegegeld zu finanzieren. Das entlastet pflegende Angehörige und erlaubt dem Pflegebedürftigen, auch weiterhin im geliebten Zuhause zu bleiben.

  1. Entlohnung pflegender Angehöriger
    Das Pflegegeld dient als finanzieller Anreiz und Ausgleich für die Pflege durch Angehörige. Daher kann das Geld auch auf das Konto der Hauptpflegeperson überwiesen werden. Hierzu reicht ein Vermerk im Antrag oder eine nachträgliche Änderung bei der Pflegekasse. Die Anpassung des Begünstigten verursacht keine Gebühren oder Kosten und erfolgt ohne Angaben von Gründen.
  2. Finanzierung einer 24 Stunden Pflege
    Bei der sogenannten 24 Stunden Pflege zieht eine Pflegekraft beim Pflegebedürftigen ein. Das Geld kann zur Finanzierung verwendet werden. Als Entsendung kostet die Pflege zwischen 2.200 und 3.200 Euro im Monat. Die Pflegekraft übernimmt die Grundpflege, den Haushalt und die Freizeitbegleitung.
    24 Stunden Pflege: Anbieter vergleichen »
  3. Seniorenbetreuung auf Stundenbasis
    Ist eine Betreuung nur für wenige Stunden pro Tag, Woche oder Monat gewünscht, ist eine Seniorenbetreuung eine beliebte Lösung. Die Preise liegen bei etwa 25 bis 35 Euro pro Stunde. Beachten Sie aber: Ab einem Betreuungsumfang von mehr als vier Stunden täglich ist eine 24 Stunden Pflege günstiger.
    Stundenweise Seniorenbetreuung: Anbieter vergleichen »

Personen aller Pflegegrade haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dieser beträgt 125 Euro monatlich und kann nur zur Finanzierung von zugelassenen Anbietern oder geschulten Personen abgerufen werden. Eine Übersicht aller Zuschüsse für die häusliche Pflege finden Sie hier.

Durch einen Pflegekurs können unter Umständen auch Bekannte oder Nachbarn den Entlastungsbetrag als Aufwandsentschädigung für die Unterstützung abrufen. Die Verfügbarkeit der Kurse muss direkt bei der Pflegekasse angefragt werden.

Icon Glühbirne

Gut zu wissen: Mit Zuschuss umbauen

Wer Pflegegeld erhält, hat auch Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro für altersgerechte Umbaumaßnahmen. Bereits ab Pflegegrad 1 leistet die Pflegekasse diesen Zuschuss.

Beliebt ist der Einbau eines Treppenlifts, der nachhaltig für Sicherheit im eigenen Zuhause sorgt. Er vermeidet Stürze im Treppenhaus und fährt leise und zuverlässig, auch bei Stromausfall. Die Kosten beginnen ab 3.800 Euro. Der Einbau ist innen und außen möglich.

Antrag: In 5 Schritten zum Pflegegeld

Für den Pflegegeld Antrag reicht ein formloses Schreiben an Ihre Pflegekasse. Voraussetzung ist, dass Ihr Angehöriger mindestens Pflegegrad 2 hat und in einer häuslichen Umgebung von mindestens einer nicht-professionellen Person gepflegt wird, zum Beispiel von einem Angehörigen, Nachbarn oder Bekannten. Wer zusätzlich einen ambulanten Dienst beschäftigt, kann trotzdem Pflegegeld beziehen. Hier erfahren Sie mehr zur Kombination von Pflegesachleistungen und Pflegegeld in der häuslichen Pflege.

  1. Formloses Schreiben an die Pflegekasse: Ein formloser Antrag auf Pflegegeld genügt. Stellen Sie den Antrag auf Pflegegeld frühzeitig. Die rückwirkende Zahlung ist nur ab dem Eingangsdatum des Pflegegeldantrags möglich.
  2. Vorbereitung auf die Begutachtung: Die Begutachtung findet für gesetzlich Versicherte durch den MD, für Privatversicherte durch MEDICPROOF statt. Im Idealfall führen Sie zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch.
  3. Begutachtung im häuslichen Umfeld: Der Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause, um gemeinsam einen Fragenkatalog durchzugehen. Die Pflegekasse muss Ihnen einen Termin innerhalb von 14 Tagen nach der Antragsstellung gewähren.
  4. Antragsbearbeitung durch die Pflegekasse: Die Pflegekasse hat 25 Werktage Zeit, um die Ergebnisse des Gutachtens auszuwerten. Ist der Antrag nicht binnen dieser Frist bearbeitet, stehen Ihnen sofort 70 Euro als Pauschale zu.
  5. Bewilligung von Pflegegrad und -geld: Werden Sie oder Ihr Angehöriger in Pflegegrad 2 bis 5 eingestuft, erhalten Sie Pflegegeld. Für Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Wird der Antrag abgelehnt, sollten Sie Widerspruch einlegen.
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Gut zu wissen: Widerspruch einlegen

Wenn Sie mit der Einstufung unzufrieden sind oder Ihr Antrag gänzlich abgelehnt wurde, sollten Sie einen Widerspruch einlegen - unbedingt schriftlich und binnen eines Monats. Fordern Sie im formlosen Widerspruch außerdem das Gutachten von MD/MEDICPROOF ein.

Pflegeunterstützungsgeld

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Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Leistung zur Überbrückung von akuten Pflegesituationen für bis zu zehn Tage im Jahr. Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, Heimarbeiter, geringfügig Beschäftigte und Rentner, die einer Beschäftigung nachgehen und durch die kurzzeitige Pflege Ihres Angehörigen einen Verlust an Arbeitsentgelt haben. Selbstständige, Beamte und Arbeits­suchende haben keinen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld.

Um Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten, müssen Sie bis zum zweiten Grad mit dem Pflegebedürftigen verwandt oder verheiratet (beziehungsweise in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft) sein. Als Grundlage gilt Ihr durch die kurzzeitige Pflege ausgefallenes Einkommen. Sie erhalten nur dann Pflegeunterstützungsgeld, wenn Sie in dem Zeitraum kein Gehalt beziehen. Die Höhe beträgt 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Es wird pro Kalender­tag, begrenzt auf zehn Tage, bis zu einer Höhe von 96,25 Euro brutto täglich ausgezahlt.

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Gut zu wissen: Landespflegegeld

Seit 2018 unterstützt Bayern Pflegebedürftige zusätzlich mit 1.000 Euro Landespflegegeld pro Jahr. Berechtigt sind Menschen mit Hauptwohnsitz in Bayern. Sie brauchen eine Meldebescheinigung.

Es ist nicht zweckgebunden, einkommensunabhängig und bleibt steuerfrei. Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 und höher sind anspruchsberechtigt, unabhängig davon, ob sie zuhause oder in einem Pflegeheim leben.

Kombinationsleistung nutzen

Ab Pflegegrad 2 besteht neben Pflegegeld auch Anspruch auf sogenannte Pflegesachleistungen. Diese sind zweckgebunden und als Leistungstopf zu verstehen, werden also nicht auf das Konto des Pflegebedürftigen oder der Pflegeperson überwiesen. Ambulante Pflegedienste rechnen ihre Einsätze mit den Pflegesachleistungen ab. Als Kombinationsleistung werden die beiden Gelder miteinander verrechnet. Je mehr Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, desto weniger Pflegegeld bekommt der Pflegebedürftige.

kombinationsleistungen-a 50 % Sachleistungen: 716 €
50 % Pflegegeld: 286,50 €

kombinationsleistungen-b 70 % Sachleistungen: 1002 €
30 % Pflegegeld: 172 €

kombinationsleistungen-c 100 % Sachleistungen: 1.432 €
Kein Pflegegeld

Beispielhafte Kombinationsleistung für Pflegegrad 3

Ablauf: Wann kommt das Pflegegeld?

mann-telefoniert-antrag Senior telefoniert, vor ihm liegt ein Antrag. Die Überweisung erfolgt in der Regel zum ersten Werktag des Monats auf das im Antrag genannte Konto. Es kann durchaus vorkommen, dass es ein oder zwei Tage später kommt. Eine Streichung des Pflegegeldes wird meistens schriftlich angekündigt. Das erfolgt zum Beispiel, wenn die verpflichtenden Beratungstermine wiederholt nicht abgerufen wurden. Hier lesen Sie mehr zu Pflegegeldkürzung oder Pflegegeldstreichung.

Sie haben ab dem Antragszeitpunkt Anspruch auf Pflegegeld, sofern der Antrag für den Pflegegrad genehmigt wird und mindestens Pflegegrad 2 festgestellt wird. Besteht der Anspruch auf Pflegegeld nicht für den vollen Kalendermonat, beispielsweise im Monat des Erstantrags, wird es anteilig gezahlt. Hierzu werden 30 Tage pro Kalendermonat angesetzt. Beispiel: Geht der Antrag auf Pflegegeld Ihres Angehörigen mit Pflegegrad 3 am vierten Tag des Monats bei der Pflegekasse ein, erhält er für diesen Monat anteilig 490 Euro Pflegegeld.

  • Das Pflegegeld wird am ersten Werktag im Monat überwiesen.
  • Eine Verzögerung um wenige Tage ist unter Umständen möglich.
  • Rufen Sie Ihre Pflegekasse an, wenn das Pflegegeld nicht überwiesen wurde.
Alles Wichtige zum Pflegegeld

Was ist das Pflegegeld und wie viel Pflegegeld gibt es pro Pflegegrad? Erfahren Sie in diesem Video in 95 Sekunden die wichtigsten Informationen zur Höhe und Verwendung. Außerdem zeigt das Video, wie Sie schnell und einfach einen Antrag auf Pflegegeld und andere Pflegeleistungen stellen.

Pflegegeld-Kürzung: Das müssen Sie beachten

Wird die häusliche Pflege für einen längeren Zeitraum unterbrochen, wird das Pflegegeld unter Umständen gekürzt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen sich kurzfristig erhöht und eine stationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung nötig ist.

  1. Krankenhausaufenthalte
    Ist Ihr Angehöriger nach einer Operation oder einem Sturz vollstationär im Krankenhaus, zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld nur für die ersten vier Wochen weiter. Danach wird die Zahlung ausgesetzt, bis Ihr Angehöriger wieder zu Hause gepflegt wird. Das gilt auch für Reha-Aufenthalte.
  2. Kurzzeitpflege
    Wenn Sie als Pflegeperson verhindert sind, wird Ihr Angehöriger für den Zeitraum für die Kurzzeitpflege vollstationär in einem Pflegeheim aufgenommen. Für maximal acht Wochen wird das Pflegegeld zu 50 Prozent weitergezahlt, und dann bis zur Wiederaufnahme der häuslichen Pflege gestrichen.
  3. Verhinderungspflege
    Die Verhinderungspflege wird ambulant (zu Hause) von Privatpersonen oder Pflegekräften übernommen. Für maximal sechs Wochen wird das Pflegegeld zu 50 Prozent weitergezahlt, am ersten und letzten Tag voll. Danach wird es erst wieder gezahlt, wenn Sie oder die Hauptpflegeperson die Pflege wieder aufnehmen.
  4. Verpasste Beratungstermine
    Für Pflegegrad 2 und 3 ist die Pflegeberatung alle sechs Monate, für Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate verpflichtend. Werden Termine wiederholt versäumt, kann das Pflegegeld gekürzt oder komplett gestrichen werden. In der Regel informiert die Pflegekasse Sie schriftlich über eine drohende Kürzung.
Kostenlose Broschüre: Pflegezuschüsse & -Leistungen

  • Alles über Zuschüsse & Förderungen
  • Praktische Checklisten und Tipps
  • Die Vor- und Nachteile im Überblick
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Antworten auf die häufigsten Fragen

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Das Pflegegeld ist eine steuerfreie, monatliche Zahlung durch die Pflegekasse, die zur Finanzierung der häuslichen Pflege dient. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad. Anspruch haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2.

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 (zuvor Pflegestufe 0 oder 1) die von mindestens einer nicht-professionellen Pflegeperson in einer häuslichen Umgebung gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegegeld. Das Pflegegeld kann auch an eine Pflegeperson weitergegeben oder direkt an diese überwiesen werden. Wer Pflegesachleistungen voll nutzt verliert den Anspruch auf Pflegegeld.

Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad.

  • Pflegegrad 2: 332 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: 573 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: 765 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: 947 Euro monatlich

Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld. Personen aller Pflegegrade haben Anspruch auf 125 Euro Entlastungsleistungen monatlich.

Das Pflegegeld kann als nicht zweckgebundene Leistung frei eingesetzt werden, ist also nicht zweckgebunden. Oft wird es als finanzielle Entlohnung für pflegende Angehörige genutzt, es kann aber auch zur Finanzierung einer häuslichen Pflegekraft oder einer Seniorenbetreuung verwendet werden.

Pflegegeld ist steuerfrei - auch dann, wenn Sie es an einen Angehörigen weitergeben. Hier greift die sogenannte "sittliche Pflicht": Solange Pflegeperson und Pflegebedürftiger in einem Angehörigenverhältnis stehen, ist das Pflegegeld nicht zu versteuern. Die folgenden Verhältnisse zählen in diesem Kontext als Angehörige:

  • Eltern, Kinder und Geschwister und deren Verschwägerte, Ehegatten und Kinder
  • Ehegatten, Lebenspartner und Verlobte sowie Verschwägerte
  • Pflegeeltern und Pflegekinder

In manchen Fällen werden auch langjährige Haushaltshilfen und langjährige Beziehungen, vor allem in häuslicher Gemeinschaft, eine sittliche Verpflichtung anerkannt. Ohne eine sittliche Pflicht muss das Pflegegeld als Einkommen versteuert werden. Das Steuerprivileg entfällt auch dann, wenn die Pflege erwerbsmäßig betrieben wird.

Sie stellen den Antrag direkt bei Ihrer Pflegekasse. Mit einer Vollmacht kann der Antrag auch von einem Stellvertreter übernommen werden. Ein formloses Schreiben mit der Bitte um "Leistungen aus der Pflegeversicherung" und einer "Begutachtung zur Feststellung eines Pflegegrades" genügt.

Grundsätzlich wird das Geld an den Pflegebedürftigen überwiesen. In Rücksprache mit der Pflegekasse ist eine direkte Überweisung an Pflegepersonen genauso möglich und mit keinen Gebühren verbunden.

Nein, das Pflegegeld wird nicht mit dem Arbeitslosengeld II (Hartz 4) verrechnet. Somit erhalten Sie volles ALG II und Pflegegeld.

Das Pflegegeld wird gekürzt, wenn die häusliche Pflege für einen längeren Zeitraum unterbrochen wird, zum Beispiel beim Ausfall der Pflegeperson. Außerdem kann auch ein Versäumnis der verpflichtenden Pflegeberatungseinsätze zu einer Kürzung oder gar Streichung der Leistung führen.

Grundsätzlich wird das Geld am ersten Werktag des Monats überwiesen. Manchmal kommt es zu einer Verspätung von wenigen Tagen. Wenden Sie sich im Zweifel direkt an die zuständige Pflegekasse.

Ein Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach der Ablehnung möglich. Dieser wird schriftlich und formlos bei der Pflegekasse eingereicht. Bitten Sie im Widerspruch um die Übersendung der Ergebnisse aus dem Gutachten.

Die Pflege wird oft von großen finanziellen Belastungen begleitet. Zu viele Leistungen werden oft nicht abgerufen. Unsere kostenlose Pflegeberatung untersucht Ihren Leistungsanspruch, damit Sie alle Geld- und Sachleistungen erhalten, die Ihnen zustehen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Auswahl passender Unterstützungsangebote in Ihrer Region - in ganz Deutschland, Österreich und in der Schweiz.

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